19570328_GVE000

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Letzte Änderung 20.10.2021, 15:04
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1957gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1957-03-28
Erscheinungsdatum 1957-03-28
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Inhalt des Dokuments

PROTOKOLL – Abschrift über die am Donnerstag, den 28. März 1957 um 20.30 Uhr im Gasthaus zum Anker abgehaltenen öffentl. Sitzung der Gemeindevertretung unter dem Vorsitz des Bürgermeister Kurt Nagel in Anwesenheit von 10 Gemeindevertretungsmitgliedern. Entschuldigt: Blum Elwin Nicht entschuldigt: Ochsenreiter Manfred Der Bürgermeister begrüßt die Erschienenen und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Beginn der Tagesordnung stellt der GV Karl Rupp den Antrag, daß in dieser Sitzung auch über die Verpachtung der Weide im Ahorn, Hörnle und Schanz Beschluß gefasst werden möge. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. 1. Das Sitzungsprotokoll vom 14.2.1957 wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Der Bürgermeister gibt in seinem Bericht folgendes bekannt. a) Der Voranschlag der Konkurrenz Höchst-Gaißau-Fußach für das Jahr 1957 mit Gesamtausgaben und Einnahmen von je S 982.000.- Der Voranschlag schließt somit ausgeglichen ab. b) Ein Schreiben der spitalerhaltenden Gemeinden Bludenz, Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Hohenems und Schruns betreffend Zahlung von S 7.- bis S 11.- pro Person und Tag zu Lasten der Gemeinde für Personen aus der Gemeinde, die sich in Spitälern der vorgenannten Orte befinden- und das diesbezügliche Antwortschreiben. über Beschluß des Gemeinderates, wonach eine derartige Bezahlung von Seiten der Gemeinde abgelehnt wird. c) die Genehmigung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 14.2.57 durch das Amt der Vrlbg. Landesregierung, betreffend die Ausübung der Hochseefischerei, (Zl. III a - 29/3 vom 26.2.1957) d) die Genehmigung des Amtes der Vrlbg. Landesregierung für eine Lichtspielbewilligung( Wanderkino) für Franz Giacommuzzi, Bregenz (Zl I a - 16/27 vom 13.3.57.) e) den Ausverkauf der Gemeindesteuern, nach einem Artikel der österr. Gemeinderundschau, wonach von wirtschaftlichen Interessengruppen Vorsicht wird, den Gemeinden zu den bestehenden, jedoch nicht gerechtfertigten Lasten, wie Beitragsleistung zum Familienlastenausgleich, Zuschüsse zu Sozialversicherungsrenten nach dem ASVG, auch noch weitere Lasten aufzubürden, und zwar Deckung der Beiträge an die Altersversicherung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gewerbesteuer und andererseits Schmälerung des Einkommens der Gemeinden durch der verlangte Abschaffung der Getränkesteuer. Hiezu stellt der Bürgermeister fest, daß zur Zeit selbst von öffentlichen Berufsvertretungen wie Handelskammer und Wirtschaftsbund versucht wird, die Einnahmen auf die vorgenannte Art zu Ungunsten der Gemeinden zu schmälern, ohne daran zu denken, wie die Gemeinden die immer grösser werdenden Forderungen und Lasten finanziell abdecken sollen. f) über den Fortschritt des Schulhausneubauers, daß die Heizungsanlage fertiggestellt ist und ab Montag, den 1.4.1957 mit den Innenverputzarbeiten begonnen werden soll. g) über ein Ansuchen der Gemeinde an das Amt der Vrlbg. Landesregierung bezüglich Gewährung eines Zuschusses aus den besonderen Bedarfszuweisungen zum Schulhausneubau Bauetappe 1957 in der Höhe von S 190.000.- Danach wurden der Gemeinde vom Land für die Bauetappe 1956 bereits S 225.000.- gewährt und dürften sich die voraussichtlichen Gesamtbaukosten des Schulhausneubaues auf 1.690.000 S belaufen. Nach Klärung einzelner Rückfragen durch die Vertreter wird der Bericht des Bürgermeisters ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 3. Der Straßenmeister Rudolf Humpeler berichtet über eine im Auftrage des Bürgermeisters durchgeführte und von Seiten des O. Baurat Wagner angeregte Besprechung und gleichzeitige Besichtigung an Ort und Stelle über Lehmentnahmen für die Erstellung des Hochwasserschutzdammes in der Schanz und Ahorn. Danach soll nach Abtragung der Lehmschicht in der neuen Hafeneinfahrt durch den Wasserverband Rheindelta, bei Bedarf auch Lehm im Gebiet des bereits bestehenden Lehmloches im Ahorn entnommen werden. Diesem Bericht wird ebenfalls ohne Einwand zugestimmt. 4. Das Ansuchen der Frau Stefanie Blum geb. Schneider, Hausfrau in Höchst, Seestraße 418 vom 27.2.1957 um die Bewilligung zur Grundtrennung der Gp 413 und 414 in E.Zl 275 KG Fußach im Rohr, wird nach dem beiliegenden Teilungsplan von Dipl. Ing. David Salzmann, Dornbirn, ausgefertigt am 21.1.1957 einstimmig genehmigt. 5. Dem Ansuchen des Hubert Krebs, Zimmermann in Fußach 26 vom 5.3.1957 um die Bewilligung zum Anschluß an das Ortswasserleitungsnetz für seinen beabsichtigten Neubau eines Wohnhauses wird einstimmig zu den üblichen Bedingungen die Bewilligung erteilt. 6. Dem Ansuchen des Walter Scheffknecht, Lustenau Radetzkystftaße 2, vom 20.3.1957 und dem Ansuchen der Fischer Adolf Blum und Hugo Gugele in Fußach vom 27.3.1957 gemeinsam, beide Ansuchen betreffend die Erstellung einer Bootshütte in der Schanz, wird einstimmig zu den bereits in der letzten Sitzung festgelegten Bedingungen die Bewilligung erteilt. 7. Das Übereinkommen vom 1.3.1957, abgeschlossen zwischen der Gemeinde Fußach und dem österreichischen Bundeschatz, vertreten durch das Landeswasserbauamt Bregenz bezüglich die Kiesgewinnung in der neuen Hafeneinfahrt und die Festlegung eines an das Landeswasserbauamt zu bezahlenden Grubenzinses von 3.-S pro m3 Kies- und Sandmaterial, wird in der vorliegenden Fassung von 1 - 9 Punkten einstimmig genehmigt. Bezüglich Punkt 6 und 7 des Übereinkommens soll noch mit dem Landeswasserbauamt Rücksprache gepflogen werden, um die möglichen Auswirkungen dieser Vertragspunkte abzuklären. 8. Über Ersuchen der Fa. Dr. Fritz Rohner OHG Fußach bezüglich Kauf Tausch oder Verpachtung des Kieslagerplatzes an der AltenDornbirner - Ache wird nach längerer Debatte mit acht Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung wegen Befangenheit mehrheitlich beschlossen, den vorgenannten Kieslagerplatz für die Dauer von 5 Jahren, wobei über Ansuchen vor Ablauf dieser 5 Jahre die Pachtzeit verlängert wird, zu einer jährlichen Benützungsgebühr von S 1.- pro m2 zu verpachten, wobei für die Benützungsgebühr das tatsächlich benützte Ausmass der Lagerplatzfläche berechnet wird. Bei Ausweitung des Lagerplatzes westlich der bestehenden Strasse durch die Fa. Dr. Fritz Rohner hat diese ausserdem auf eigene Kosten diese Strasse soweit westlich zu verlegen, daß der öffentliche Verkehr zum Hörnle und Schanz voll und ganz gewährleistet ist. 9. Zu diesem, Beschlußfassung über Massnahmen Hafen Fußach und Festlegung der vertraglichen Richtlinien zwischen Gemeinde und den beteiligten Kiesfirmen berichtet der Bürgermeister an H&nd eines Gedächtnisprotokolls über die am 14.3.1957 im Gasthaus zum Schiff in Fußach erfolgte informative Aussprache mit Vertretern der am Hafen interessierten einheimischen Kreise. Desgleichen bringt er ein Schreiben der Fa. Rohner & Lutz, Fußach zur Kenntnis, in welchem diese die Bezahlung von S 4.843.82 für die Errichtung einer Zufahrt zur Hafeneinfahrtsrinne verlangt und eine Änderung der Fertigstellungstermine für die Zufahrtsrinne auf 1.3.58 und der Erstellung des seeseitigen Schutzdammes auf 1.6.1958 vorschlägt. Nach eingehender, angeregter Debatte wird einstimmig bei einer Stimmenthaltung wegen Befangenheit beschlossen: a) Die Bezahlung der Summe von S 4.843.82 an die Fa. Rohner & Lutz wird abgelehnt, da die Errichtung dieser Zufahrt auf Veranlassung der Fa. Rohner & Lutz erstellt wurde und andererseits als zur Rinnenfreimachung gehörend bezeichnet wird und somit zum Hälfteanteil der Rinnenfreimachung auf eigene Kosten der Fa. Rohner & Lutz fällt. b) Als Termin für die Rinnenfreimachung in planmässiger Ausführung (Wasserrechtsbescheid vom 23.12.1956 Zl. I-810/1956) wird der 1. September 1957, als Termin für die seeseitige Schutzdammerstellung und die Verstärkung ( Abrundung) von Rohners Kiesdamm zum Schutz gegen den Rhein, wird der 1. Dez. 1957 festgelegt. Die beiden genannten Erstellungen haben die Firmen Rohner & Lutz, Fußach und Dr. Fritz Rohner, Fußach je zur Hälfte auf eigene Kosten bis zu den genannten Terminen durchzuführen. Als Gegenleistung hiefür erhalten diese beiden Kiesfirmen, allerdings erst nach Fertigstellung der vorgenannten Arbeiten, von der Gemeinde die Bewilligung zur Baggerung von Sand und Kies sowohl in der Hafeneinfahrt als auch im Hafen selbst. Letzteres im Sinne des Gedächtnisprotokolls vom 15.3.1957, Bei Nichteinhaltung dieser Termine wird die Gemeinde die Fertigstellung der Zufahrtsrinne an andere interessierte Kiesfirmen vergeben und diesen auch Die Bewilligung zur Baggerung von Sand und Kies erteilen. c) Als Grubenzins für das Jahr 1956 bereits gebaggerte Kies- und Sandmaterial wird ein Betrag von S 4.- pro m3 ( 1 m3 = 1.7 Tonne) von der Gemeinde in Anrechnung gebracht und ist dieser Betrag bei Vorschreibung von den Baggerfirmen an die Gemeinde zu bezahlen. Da die Fa. Dr. Fritz Rohner im Jahre 1956 bereits 3.417 m3 Kies- und Sandmaterial gebaggert hat, die Fa. Rohner & Lutz jedoch nur 1.447 m3, erhält die Fa. Rohner & Lutz die Berechtigung, allerdings auch erst nach Fertigstellung ihres Hälfteanteils an der Erstellung der Zufahrtsrinne, weitere 1970 m3 Kies und Sand zum Grubenzins von S 4.- pro m3 zu baggern. Baggerungen von insgesamt über das Ausmass von 3.417.- m3 werden mit S 5.- pro m3 Grubenzins belastet. 10. Über Antrag des G.V. Karl Rupp wird über die diesjährige Vergebung der Weide im Hörnle, Ahorn und Schanz folgendes einstimmig beschlossen: Die Weide im Hörnle und Ahorn wird zum Preis von S 300, - an dies bisherigen, vorjährigen Weideinteressenten (Karl Rupp) vergeben. Die Weide in der Schanz wird eingestellt. Für den Weidenutzungsentgang in der Schanz wird den Fischern, die Netzeaufhängevorrichtungen erstellen, ein Betrag von 100.- S als Benützungsgebühr bei aliquoter Verrechnung vorgeschrieben. 11. Unter Allfälligem wird: a) Über ein Schreiben des Dr. Egon Marte, Höchst betreffend einer Räumlichkeit in der neuen Schule für Ordination festgestellt, dass für dieses in der neuen Schule kein Raum mehr frei ist und auch die Baulichkeit nach planmässiger Ausführung hiefür nicht geeignet ist. b) Ein Schreiben des Willi Ring, Fußach, bzgl. Vermietung der alten Schule für Mietwohnzwecke, wird zur Behandlung bis auf Juli 1957 vertagt, da zur Zeit noch nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, ob die neue Schule bis zum Herbst bezugsfertig wird. c) Dem Ansuchen des Flatscher Arthur, Bootsbauer in Hard, betreffend pachtweiser Überlassung von Grund in der Schanz wird in der Weise einstimmig entsprochen, daß ihm durch die Gemeinde ein Gebiet von 500 m2 zu einer jährlichen Benützungsgebühr von S 1.- pro m2 auf 5 Jahre zur gewerblichen Nutzung in einem noch zu bestimmenden Gebiet an der Alten-Dornbirner-Ache überlassen wird. Über Ansuchen vor Ablauf der 5 Jahre wird dem Gesuchswerber die Pacht neuerlich wiederum bei eventueller Neufestsetzung der Benutzungsgebühr um 5 Jahre verlängert. d) Der Überprüfungsbericht, des Überprüfungsausschusses vom 28.12.1956 zur Kenntnis genommen und angeregt, daß in Hinkunft Überprüfungen kurzfristiger vorgenommen werden. e) Über allgemeinen Vorschlag einstimmig beschlossen, daß für zwei Totengräber und den Totenwagenführer je ein schwarzer Mantel und schwarzer Hut mit breiter Krempe nach dem Beispiel der Gemeinde Hard angeschafft wird. Diese Ausstattung darf nur für Totenbestattungen verwendet werden. Schluß der Sitzung 23.50 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Gruber Kurt Nagel Der Gemeinderat: PROTOKOLL - Abschrift über die am Donnerstag, den 28.März 1957 um 20.30 Uhr im Gasthaus zum·Anker abgehaltenen öffentl. Sitzung der Gemeindevertretung unter dem Vorsitz des Bürgermeister Kurt Nagel in Anwesenheit von 10 Gemeindevertretungsmitgliedern. Entschuldigt: Blum Elwin Nicht entschuldigt: Ochsenreiter Manfred Der Bürgermeister begrüßt die Erschienenen und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Beginn der Tages1:, rdnung stellt der GV Karl Rupp den Antrag, daß in dieser Sitzung auch Uber die Verpachtung der Weide im Ahorn, Hörnle und Schanz Beschluß gefasst werden möge. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. 1. Das Sitzungsprotokoll vom 14.2.1957 wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Der Bürgermeister gibt in seinem Bericht folgendes bekannt. a) Der Voranschlag der Konkurren� Höchst-Gaißau-Fußach für das Jahr 1957 mit Gesamtausgaben und Einnahmen von je S 982.000.-- Der Voranschlag schließt somit ausgeglichen ab. b) Ein Schreiben der spitalerhaltenden Gemeinden Bludenz, Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Bohenems und Schruns betreffend Zahlung von S 7.- bis S 11.- pro Person und Tag zu Lasten der Gemeinde für Personen aus der Gemeinde, die sich in Spitälern der vorgenannten Orte befinden- und das dies­ bezügliche Antwortschreiben. über Beschluß des Gemeinderates, wonach eine derartige Bezahlung von Seiten der Gemeinde ab­ gelehnt wird. c) die Genehmigung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 14.2.57 durch das Amt der Vrlbg. Laniesregierung, betreffend die Ausübung der Hochseefischerei, (Zl. III a - 29/3 vom 26.2.1957) df die Genehmigung des Amtes der Vrlbg. Landesregierung ftir eine Lichtspielbewilligu'ng( Wanderkino) für Franz Giacommuzzi, Bregenz (Zl I a - 16/27 vom 13.3.57. e) den Ausverkauf der Gemeindesteuern, nach einem Artikel der österr. Gemeinderundschau, wonach von wirtschaftlichen Interessengruppen v�rsicht wird, den Gemeinden zu den be­ stehenden, jedoch nicht gerechtfertigten Lasten, wie Bei­ tragsleistung zum Familienlastenausgleich, Zuschüsse zu Sozialversicherungsrenten nach dem ASVG, auch noch weitere Lasten aufzubürden, und zwar Deckung der Beiträge an die Altersversicherung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gewerbe.;.;; 1: steuer und andererseits Schmälerung des Einkommes der Gemeinden durch der verlangte Abschaffung der Getränkesteuer. Hiezu stellt der Bürgermeister fest, daß zur Zeit selbst von öffentlichen Berufsvertretungen wie Handelskammer und Wirtschaftsbund versucht wird, die Einnahmen auf die vorgenannte Art zu Ungunsten der Gemeinden zu schälern, ohne daran zu denken, wie die Gemeinden die immer grösser werdenen Forderungen un Lasten finanziell abdecken sollen. f) über den Fortschritt des Schulhausneubauers, daß die Heizungs­ anlage fertiggestellt ist und ab Montag, den 1.4.1957 mit den Innenverputzarbeiten beßonnen werden soll. . , , . i 3. 4. 5. 6. 7. 8. g) über ein Ansuchen der Gemeinde an das Amt der Vrlbg. Landes­ regierung bezüglich Gewährung eines Zuschusses aus den be­ sonderen Bedarfszuweisungen zum Schulhausneubau Bauetappe 1957 in der Höhe von S 190.000.- Danach wurden der Gemeinde vom Land für die Bauetappe 1956 bereits S 225.ooo.- ge­ währt un dürften sich die voraussichtlichen Gesamtbar�k�eten des Schulhausneub.aues auf 1.690.000 S belaufen. Nach Klärung einzelner Rückfragen durch die Vertreter wird der Bericht des Bürgermeisters ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Der Straßenmeister Rudolf Humpeler berichtet über eine im Auf­ trage des Bürgermeisters durchgeführte und von Seiten des O.Baurat Wagner angereste Besprechung und gleichzeitige Be­ sichtigung an Ort und Stelle über Lehmentnahmen für die Erstellung des Hochwasserschut�dammes in der Schanz und Ahorn. Danach soll nach Abtragung der Lehmschicht in der neuen Hafeneinfahrt durch den Wasserverband Rheindelta, bei Bedarf auch Lehm im Gebiet des bereits bestehenden Lehmloches im Ahorn entnommen werden. Diesem Bericht wird ebenfalls eohne Einwand zugestimmt. Das Ansuchen der Frau Stefanie Blum geb. Schneider, Hausfrau in Höchst, Seestraße 418 vom 27. 2.1957 um die Bewilligung zur Grundtrennung der Gp 413 und 414 in E. Zl 275 KG Fußach im Rohr, wird nach dem beiliegenden Teilungsplan von Dipl.Ing. David Salzmann, Dornbirn, ausgefertigt am 21. 1.1957 einstimmig genehmigt. Dem Ansuchen des Hubert Krebs, Zimmermann in Fußach 26 vom 5.3.1957 um die Bewilligung zum Anschluß an das Ortswasser­ leitungsnetz für seinen beabsichtigten Neubau eines Wohnhauses wird einstimmig zu den üblichen Bedingungen die Bewilligung erteilt. Dem Ansuchen des Walter Scheffknecht, Lustenau Radetzkystftaße 2, vom 20.3.1957 und dem Ansuchen der Fischer Adolf Blum und Hugo Gugele in Fußach vom 27.3.1957 gemeinsam, beide Ansuchen betreffend die Erstellung einer Bootshütte in der Schanz, wird einstimmig zu den bereits in der letzten Sitzung festgelegten Bedingungen die Bewilligung erteilt. Das Übereinkommen vom 1.3.1957, abgeschlossen zwischen der Gemeinde Fußach und dem österreichischen Bundeschatz, vertreten durch das Landeswasserbauamt Bregenz bezüglich die �iesgewinnung in der neuen HafGneinfahrt und die Festlegung eines an das Landeswasserbauamt zu bezahlenden Grubenzinses von 3.-S pro m3 Kies- und Sandmaterial, wird in der vorliegenden Fassung von 1 - 9 Punkten einsteimmig ge�ehmigt. Bezüglich Punkt 6 und 7 des Übereinkommens soll noch mit dem Ladeswasserbauamt Rücksprache gepflogen werden, um die möglichen Auswirkungen dieser Vertragspunkte abzuklären. Über Ersuchen der Fa. Dr.Fritz Rohner OHG Fußach bezüglich Kauf Tausch oder Verpachtung des Kieslagerplatzes an der Alten­ Dornbirner - Ache wird nach längerer Debatte mit acht Stimmen bei einer Gesenstimrne und einer Stimmenthaltung wegen Befangen­ heit mehrheitlich beschlossen, den vorgenannten Kieslagerplatz für die Dauer von 5 Jahren, wobei über Ansuchen vor Ablauf dieser 5 Jahre die Pachtzeit verlängert wird, zu einer jährlichen Be­ nützungsgebühr von S 1.- pro m2 zu verpachten, wobei für die Be­ nützungsgebühr das tatsRchlich benützte Ausmass der Lagerplatz­ fläche berechnet w ird. Bei Ausweitung des Lagerplatzes westlich der bestehenden Strasse durch die Fa. Dr.Fritz Rohner hat diese ausserdem auf eigenP- Kosten diese Strasse soweit westlich zu verlegen, daß der öffentliche Verkehr zum Hörnl9 und Schanz voll und 6anz gewährleistet ist. 9. Zu diesem, Beschlußfassung über Massnahmen Hafen Fußach und Festlegung der vertraglichen Richtlinien zwis�hen Gemeinde und den beteiligten Kiesfirmen berichtet der Bürgermeister an H&nd eines Gedächtnisprotokolls über die am 14.3. 1957 im Gasthaus zum Schiff in Fußach erfolgte informative Aussprache mit Vertretern der am Hafen interessierten einheimischen Kreise. Dessgleichen bringt er ein Schreiben der Fa. Rohner & Lutz, Fußach zur Kenntnis, in welchem diese die Bezahlung von S 4.843.82 für die Errichtung einer Zufahrt zur Hafeneinfahrts­ rinne verlanzt und eine Änderung der Fertigstellungstermine für die Zufahrtsrinne auf 1.3. 58 und der Erstellung des seeseitigen Schutßdammes auf 1.6. 1958 vorschlägt. Nach eingehender, angeregter Devatte wird einstimmig bei einer Stimmenthaltung wegen Befangenheit beschlossen: a) Die Bezahlung der Summe von S 4.843.82 an die Fa. Rohner & Lutz wird abgelehnt, da die Erridhtung dieser Zufahrt auf Veranlassung der Fa. Rohner & Lutz erstellt wurde und andererseits als zur Rinnenfreimachung gehörend bezeichnet wird und somit zum Hölfteanteil der Rinnenfreimachung auf eigene Kosten der Fa. Rohner & Lutz fällt. b) Als Termin für die Rinnenfreimachung in planmässiger Aus­ führung ('fasserrechtsbescheid vom 23.12. 1956 Zl. I -8 10/1956) wird der 1. September 1957 , als Termin für die seeseitige Schutzdammerstellung und die Verstärkung ( Abrundung) von Rohners Kiesdamm zum Schutz ßegAn den Rhein, wird der 1. Dez. 1957 festgelegt. Die beiden genannten Erstellungen haben die Firmen Rohner & Lutz, Fußach und Dr. Fritz Rohner, Fußach je zur Hälfte auf eigene Kosten bis zu den genannten Terminen durchzuführen. Als Gegenleistung hiefür erh4lten diese beiden Kiesfirmen, allerdings erst nach Fertigstellung der vorgenannten Arbeiten, von der Gemeinde die Bewilligung zur Baggerung von Sand und Kies sowohl in der Hafeneinfahrt als auch im Hafen selbst. Letzteres im Sinne des Gedächtnis­ protokolls vom 15.3. 1957, Bei Nichteinhaltung dieser Termine wird die Gemeinde die Fertigstellung der Zufahrtsrinne an andere interessierte Kiesfirmen vergeben und diesen auch uie Bewilligung zur Baggerung von Sand und Kies erteilen. c) Als Grubenzins für das Jahr 1956 bereits gebaggerte Kies­ und Sandmaterial wird ein Betrag von S 4. - pro m3 ( 1m3 = 1.7 Tonne) von der Gemeinde in Anrechnung gebracht und ist dieser Betrag bei Vorschreibung von den Bagger­ firmen an die Gemeinde zu bezahlen. Da die Fa. Dr.Fritz Rohner im Jahre 1956 bereits 3.417 m3 Kies- und Sandmaterial gebaggert hat, die Fa. Rohner & Lutz jedoch nur 1.447 m3, erhält die Fa. Rohner & Lutz die Berechtigung, allerdings auch erst nach Fertigstellung ihres Hälfteanteils an der Erstellung der Zufahrtsrinne, weitere 1970 m3 Kies und Sand zum Grubenzins von S 4.- pro m3 zu baggern. Tiaggerungen von insgesamt über das Ausmass von 3. 4 17.- m3 werden mit S 5.- pro m3 Grubenzins belastet. 10. Über Antrag des G.V. Karl Rupp �ird über die diesjährige Vergebung der Weide im Hörnle, Ahorn und Schanz folgendes einstimmig beschlossen: Die Weide im Hörnle und Ahorn wird zum Preis von S 300, -- an dies bisherigen, vorjährigen Weideintereasenten (Karl Rurp) vergeben. Die Weide in der Schanz wird eingestellt. Für den Weidenutzungsentgang in der Schanz wird den Fischern, die Netzeaufhängevorrichtungen erstellen, ein Betr�g von 100.- S als Benützungsgebühr bei aliquoter VerEechnung vorgecchrieben. 11. Unter Allfälligem wird: a) Über ein Schreiben des Dr. Egon Marte, Höchst betreffend ein�r Räumlichkeit in der neuen Schule für Ordinateion festgestellt, dass für dieses in der neuen Schule kein Raum mehr frei ist und auch die Baulichkeit nach plan­ mässiger Lusführung hiefür nicht geeignet ist. b) Ein Schreiben des Willi Ring, Fußach, bzGl• Vermietung der alten Schule für Mietwohnzwecke, wird �ur Behandlung bis auf Juli 1957 vertagt, da zur Zeit noch nicht mit Sicherheit ges�gt werden kann, ob die neue Schule bis zum Herbst bezußsfertig wird. c) Dem Ansuchen des Flatscher Arthur, Bootsbauer in Hard, betreffend pachtweiser Überlassung von Grund in der Schanz wird in der Weise einstimmig entsprochen, daß ihm durch dia Gerueinde ein Gebiet von 500 m2 zu einer jährlichen Benützungsgebühr von S 1.- pro m2 auf 5 Jahre zur gewerb­ lichen Nutzung in einem noch zu bestimmenden Gebiet an der Alten-Dornbirner-Ache überlassen wird. Über Ansuchen vor Ablauf der 5 Jahre wird dem Gesuchswerber die Pacht ner:.erlich wiederum bei eventueller Neufestset?.ung der BenUtzungsgebühr um 5 Jahre verlt:, ngert. d) Der tlberprüfungsbericht, des �berprüfungsausschusses vom 28.12.1956 zur Kenntnis genommen und angeregt, dRß in Hinkunft Uberprfifungen kur�f.-r:-i s tiger vorgenommen werden. e) Über allgemeinaen Vorschlag einstimmig bAschlossen, daß für zwei Totengräber und den Totenwagenführer je ein schwarzer Mantel und schwarzer Hut mit breiter Krempe nach dem Beispiel der Gemeinde Hard angeschafft wird. Dies� Ausstattung darf nur für Totenbestattungen ver­ wendet werden. Schluß der Sitzung 2, .50 Uhr Der Schriftführer: Gruber Der Bürgermeister: I{urt Nagel Der Gemeinde:r-at: