19571122_GVE000n

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 20.10.2021, 15:06
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1957gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1957-11-22
Erscheinungsdatum 1957-11-22
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Publikationen GVE-Protokolle_gve
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Inhalt des Dokuments

Niederschrift über den in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.11.1957 vertraulich behandelten Punkt 13 Gegenstand: Festsetzung der Weihnachtsremuneration für die Gemeindebediensteten und der Entschädigung für den Bürgermeister ab 1.1.1958 Die Weihnachtsremuneration für die Gemeindebediensteten wurde wie folgt festgesetzt: Name Schneider Heinrich Bösch Irma Kuster Lena Humpeler Rudolf Beschäftigung Gemeindediener Schuldienerin Waagmeisterin Strassenmeister Betrag über das gesetzlich vorgeschriebene Ausmass S 200.S 200.S 100.-.— Dem Strassenmeister Humpeler Rudolf wird für die Bauaufsicht am Schulhausneubau ein Betrag von S 1000.- einstimmig entsprochen. Die Weihnachtsremuneration über das gesetzlich vorgeschriebene Ausmass an den Gemeindesekretär Gruber soll in dem Rahmen, wie dies von anderen Gemeinden gehandhabt wird, gewährt werden und sollen hieür diesbezügliche Erkundigungen eingeholt werden. Die Vergütung an den Bürgermeister wird ab 1.1.1958 mit monatlich 1.500.- S einschließlich Reisekosten im Bezirk und ausschließlich der Reisekosten ausserhalb des Bezirkes festgesetzt. Dieser Betrag verteilt sich auf 1000.- S Vergütung und 500.- S Aufwandsentschädigung. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: N i e d e r s c h r i f t über den in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.11.1957 vertraulich behandelten Punkt 13 Gegenstand: Festsetzung der Wemhnachtsremuneration für die Gemeindebediensteten und der Entschädigung für den Bürgermeister ab 1.1.1958 Die WP-ihnachtsremuneration filr die Gemeindebediensteten wurde wie folgt festgesetzt: Name Beschäftigung Betrag über das gesctzl. vorgeschr.Ausmass Schneider Heinrich Gemeindediener s 200.Schuldienerin Bösch Irma s 200.­ Waagm.eisterin Kuster Lena s loo.Hlliilpeler Rudolf Strassenmstr� Dem Strassenmeist_er Humpeler Rudolf wird für die Bauaufsicht am Schulhausneubau ein Betrag von S looo.- einGt.zugesprochen. Die Weihnachtsremuneration über das gesetzlich vorgeschriebene Ausmass an den Gemeindesekretär Gruber soll in dem Ralllnen, wie 4/U­ von anderen Gemeinden gehandhabt wird gewährt werden und sollen hiefür diesbezgl.Erkundigungen eingeholt werden. Die Vergütung an den Bürgermeister wird ab 1.1.1958 mit monatl. 1.500�- S einschl.Reisekosten iru Bezirk und ausschliesslich der Reisekosten ausserhalb des Bezirkes festgesetzt. Dieser Betrag verteilt sich auf looo.- S Vergi.i.gung und 500 .- S Aufwandsentschä­ dieg!lllg. Der Bürgermeister� Der Schriftführer: Der Gemeinderat: -.- ·ß:;, �.