18630207_lts010

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Letzte Änderung 07.08.2021, 10:42
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp01,lts1863,lt1863
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

135 10. Sitzung. Am 7. Februar 1863. Anfang 9 Uhr Vormittags. Gegenwärtige: Landesfürstl. Kommissär, H. Franz Ritter v. Barth u. sämmtliche Abgeordneten mit Ausnahme des H. Wachter. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Das Protokoll der letzten wird den verehrtesten Herren vorgelesen werden. (Wird vom H. Schriftführer vorgelesen) Wird von Jemand eine Einwendung gegen die Richtigkeit dieses Protokolls erhoben? (Niemand erhebt sich) Es ist als richtig angenommen. Ich habe der h. Versammlung mitzutheilen, daß heute Nachmittag um 3 Uhr das Komite, welches berufen ist, über die Vorlage, betreffend das Schulpatronat zu berathen sich versammeln wird; ferner daß das Komite zur Berathung über das Gesetz, betreffend die Landesvertheitigung u. das Schießstandswesen für Tirol u. Vorarlberg zu seinem Obmann H. Ganahl u. zum Schriftführer H. Riedl ernannt hat. Das Komite, welches den Bericht wegen der Brandassekuranz, die in Vorarlberg als Landesanstalt einzuführen wäre, zu machen hat, wählte zu seinem Obmann den Hochw. H. Bischof u. zum Schriftführer H. Wohlwend. (Seite 121) ---------- ------------------------------ ---------------------- -------------------------------------------------Das Komite, welches eingesetzt wurde, um uns die Grundzüge über Regelung des Forstwesens in Vorarlberg zu liefern, hat zu seinem Obmann H. Christian Mutter u. zum Schriftführer H. Riedl ernannt; endlich das Komite, welches bestellt wurde über die verschiedenen Gesuche, die uns von den Landschullehrern zukommen, über Erhöhung der Gehalte, hat zu seinem Obmann den Hochw. H. Bischof u. zum Schriftführer H. Wohlwend bestimmt. Wenn vielleicht von den andern Komites heute noch Sitzung gehalten wird, so wäre mir lieb, wenn es mir angezeigt würde, um die Herren davon verständigen zu können. Wir gehen nun zur heutigen Tagesordnung über; in erster Linie steht der Bericht des Komites über die von den verschiedenen Gemeinden des Bezirkes Bregenz, nämlich: Bildstein, Doren, Fluh, Hörbranz, Hohenweiler, Langen, Lochau, Schwarzach u. Sulzberg eingebrachten Gesuche um Bewilligung von Umlagen, die den 10 jährigen Durchschnitt übersteigen; H. Schriftführer wollen den Bericht des Komites vorlesen, (wird vorgelesen) Will Jemand das Wort ergreifen? Hat vielleicht H. Obmann oder H. Schriftführer etwas zu bemerken? Feuerstein: Ich habe nichts weiter mehr zu bemerken, sondern bin mit dem Gesuche ganz einverstanden. 136 Schädler: Die Gemeinde Sulzberg wird auf den Vorschuß verzichten, damit bei Aufschreibung der Steuern keine Verzögerung eintritt. Landeshauptmann: Der Antrag des Ausschusses geht dahin, die Präliminarien der Gemeinden Bildstein, Doren, Fluh, Hörbranz, Hohenweiler, Langen, Lochau, so wie sie eingebracht wurden, zu genehmigen u. daß gestattet werde, die erbethene UmlagenAusschreibung u. Einhebung zu bewerkstelligen. Ist der h. Landtag damit einverstanden? (W. einverstanden). Betreffs der Gemeinde Schwarzach geht der Antrag des Ausschusses dahin, da er in der Sache nicht ganz klar werden konnte u. die Akten nicht das gehörige Ergebniß ausweisen: „es solle der Gemeinde Schwarzach das Präliminare zurückgestellt werden zur Aufklärung über die Punkte 10 u. 11. a) ob die im vorigen Jahre mit 551 fl 6 kr sich ergebenen Abgänge wirklich erfordert werden u. b) ob dieses Defizit nicht im J. 1863 getilgt werden müsse, oder unter welchem Namen und Titel dasselbe ausstehe. Ist die h. Versammlung mit dem Anfrage des Ausschusses einverstanden? (Ist einverstanden) - Weiters der Antrag betreffs der Gemeinde Sulzberg geht dahin, es seien ihre Präliminarien zurückzuweisen, damit die Erklärung (Seife 122)----------------------------------------------------------- —------------------------------------------------ u. Zustimmung des Gemeinde-Ausschusses nachgeholt werde; wofern die Gemeinde­ vertretung auf den präliminirten Vorschuß per 215 fl nicht verzichten sollte. Ist die h. Versammlung auch mit diesem Anfrage einverstanden? (wurde angenommen) Der zweite Gegenstand der heutigen Verhandlung ist die Berichterstattung über den vom tiroler Landesausschuß gestellten u. vom Landtage angenommenen Antrag wegen Uebernahme u. Fortführung des gemeinsamen Grundentlastungsfondes u. der darauf bezüglichen Geschäfte. Ich ersuche den H. Berichterstatter Riedl das Wort zu nehmen. (H. Riedl liest den Bericht u. Antrag ab) Landeshauptmann: Will Jemand da Wort? (Niemand verlangt dasselbe) Es ist die gegenwärtige Verhandlung für nur eine Fortführung einer schon früheren von uns abgeschlossenen, hervorgerufen übrigens durch den erneuerten Antrag des tiroler Landtags, in welchem, wie H. Berichterstatter kund gegeben hat, eine kleine Erhöhung bezüglich der Auslagen des Grundentlastungsfondes in Betreff der zu übernehmenden Beamten stattfindet. Den Herren ist die Sache schon von früher her bekannt u. ich glaube ohne eine weitere Zusammenfassung nöthig zu haben, über den Antrag abstimmen lassen zu können: somit erlaube ich mir an die h. Versammlung die Frage zu richten, ob dieselbe den aufgeführten Beschlüssen des tiroler Landtages unter der Bedingung seine Zustimmung ertheile: 1. daß das Land Vorarlberg zur Auslage von 6165 f welche ohne seine Zustimmung in keinem Falle mehr erhöht werden darf, nur 137 nach Maaßstab beizutragen habe; des Grundentlastungs-Kapitals, Sind die Herren damit Einweisungen einverstanden? beider Länder (Wurde allseitig angenommen). 2. daß die aufgeführten Beamten als Beamte für das Land Tirol allein zu betrachten seien, folglich weder sie, noch ihre Angehörigen Domizilsrechte im Lande Vorarlberg aus dem Titel des zu ihrem Gehalte aus dem Fonde zu leistenden Beitrages anzusprechen haben? Ich bitte darüber abzustimmen? (wurde angenommen) Es hat der Stadtmagistrat von Bregenz nachträglich einige Erwägungen eingebracht, betreffs die als Landesanstalt einzuführende Brandassekuranz für Vorarlberg. Es werden Ihnen diese Erwägungen kund gegeben werden. (H. Schriftführer verliest dieselben) - Findet Niemand etwas zu erwidern? (Niemand) Riedl: Das uns soeben vorgelesene Promemoria des Stadtmagistrates Bregenz enthält viel Wahres u. Gutes u. dürfte ernstlichen Erwägungen (Seite 123) —------------------------------------------------------------------------------ --------------------------— zu unterziehen sein, nur bezüglich des einzigen Punktes in Betreff der Aussicht der Zurückstellung eines Theils des Tiroler-Brandassekuranz-Reservefondes an das Land Vorarlberg, nämlich der unser Land betreffenden Tangente, dürfte man sich keinen Illusionen hingeben, da in §. 23 der Statuten der Tyroler-Brandassekuranz ausdrücklich normirt ist, daß keine Herausgabe des Reservefondes stattfindet. Landeshauptmann: Wenn gegen dieses Gesuch keine Einwendung von der h. Versammlung erhoben wird, so werde ich dieses Gesuch nachträglich dem Komite, welches in dieser Beziehung bericht zu erstatten hat, überweisen, das Komite wird dann jene Bemerkung die H. Riedl vorgebracht hat, in Erwägung zu ziehen wissen. - Wird keine Einwendung gegen meinen Antrag erhoben. - Es kann also dem schon bestellten Komite überwiesen werden. Ein weiterer Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist das Gesuch des H. Abgeordneten Mutter, um zu erwirken, daß die Strassenbauten von Feldkirch bis zur Tschalengenbrücke schnellstens in Angriff genommen werden. Wollen H. Schriftführer lesen, (wird das Gesuch abgelesen) Wünscht H. Mutter vielleicht das Wort? Mutter: Die H. Abgeordneten werden wissen, oder jene welche diese Strasse schon benützt haben, daß sie anerkannt sehr schlecht u. als Hauptstrasse nicht praktikabel ist. Die h. Regierung hat, wie das Gesuch erwähnt, ein Theil dieser Strasse umgebaut u. beabsichtiget den anderen Theil im darauf folgenden Jahre zu bauen, ist aber bis dato nicht geschehen. Der nicht ausgebaute Theil ist sehr eng, steil u. theils auch gefährlich u. zwar in 2 Beziehungen; gefährlich weil im Frühjahr bei der steilen, meistens im Schatten gelegenen Strecke, Eis liegen bleibt u. daher sehr schwierig u. mit großer 138 Gefahr befahren werden kann; gefährlich zweitens, weil die Gegend an einer Stelle steinschlägig ist, was bereits vor einigen Jahren vorgefallenen Unglück bewies. Ich bitte also der h. Landtag wolle darauf Rücksicht nehmen, daß diese Sache bestmöglich eingearbeitet werde; denn eine neue Strasse biethet keine Schwierigkeit, ist leicht auszuführen. Die Gemeinden Nenzing u. Nüziders sind durch Vertrag verpflichtet, durch eine große Strecke den Grund unentgeldlich herzugeben, auch die Beschodderung kann leicht hergebracht werden, weil sie neben der Strasse zu finden ist. Ganahl: Ich erlaube mir der h. Versammlung mitzutheilen, daß die Handels- u. Gewerbekammer in Feldkirch in Folge eingelaufener Beschwerden wegen Herstellung der fraglichen Strasse bei dem Handelsministerium Schritte gethan hat u. wenn, wie ich wol hoffen darf, der h. Landtag auf den Antrag des H. (Seite 124)-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Mutter eingeht, so wird dieß eine wesentliche Unterstützung der Bitte der Handelskammer sein. u. derselben um so eher willfahrt werden. Landeshauptmann: Dieser Gegenstand steht in inniger Beziehung zum Gesuche welches vor einigen Tagen der h. Versammlung von Seite der Gmde. Nüziders eingebracht wurde, das dahin ging, das hohe Aerar wolle baldmöglichst die Wuhrkorrektionsbauten am linkseitigen lllufer fortsetzen, was nöthig fällt, um die Verarchungen unter sich recht bald u. gut zu verbinden. - Aus den Akten erhellt, daß von Seite des h. Aerars die Gemeinde Nüziders das Versprechen erhalten hat, daß der Damm in der Länge von 200 Kiffer ausgeführt werde. Bei demselben Anlasse u. in demselben Protokoll hat auch die Gemeinde Nenzing sich unter Bedingungen die Zusicherung verschafft, daß die Strassenstrecke, von welcher im Gesuche des H. Mutter eben die Rede geht, ausgebessert u. hergestellt werde. Das h. Aerar hat diese Sache mit Genehmigung des Handelsministeriums schon im Jahre 1849 zugesichert; die Ausführung scheint aber, wie H. Mutter bemerkt hat, nicht Wahrheit geworden zu sein, ich stelle daher den Antrag, daß auch dieses Gesuch dem Gesuche der Gemeinde Nüziders beigestellt werde, u. der Landesausschuß bei der h. Regierung im Namen des Landtages dahin wirke, daß der Bitte der Gemeinden willfahrt werde. Ist die h. Versammlung mit diesem Anträge einverstanden? (Ist einverstanden) Nun kommt das Gesuch des landwirtschaftlichen Vereins um eine Beisteuer aus dem Landesfonde. Ich erlaube mir der h. Versammlung das Gesuch vorlesen zu lassen, (wird vorgelesen) Verlang Jemand das Wort? Spieler: Diese letzte Darstellung zeigt der h. Versammlung, wie sich der landwirtschaftliche Verein, der sich gegründet hat, nach allen Zweigen hin verwendet; 139 daß dieser Verein sehr günstig für das ganze Land ausfallen wird, bedarf keiner Beweise; er macht bescheidene Ansprüche an unseren Landtag, es braucht nicht tausende, sondern vorderhand nur etwas. Ich unterstüzte daher dieses Gesuch. Hochw, Bischof: Ich möchte nur um eine Aufklärung bitten; auf welchem Grunde es beruht, daß bei einer allgemeinen das Interesse des Landes berührenden Angelegenheit der Punkt 6 der Beschlüsse der landw. General. Versammlung in Rankweil das Vieh der Klöster von Preisen ausschließ. Es ist eine Wichtigkeit nämlich zu wissen, ob alle im Lande vorhandenen Viehstände das gleiche Recht haben sollen oder nicht, daher es wünschenswert!") ist darüber Aufschluß zu erhalten. (Seite 125 )------------------------------------------ ------------------------------------ -------------------- -------- —- Landeshauptmann: Es thut mir leid, ich kann darüber nicht Aufschluß geben, werde mich aber an H. Belrupt wenden, oder kann vielleicht ein anderer Herr darüber Aufschluß geben? Mutter: Ich bitte den §. 6 noch einmal zu lesen. Landeshauptmann: Der §. 6 lautet: „Bei künftigen Ausstellungen sollen die Klöster im Lande mit ihrer Viehkonkurrenz ausgeschlossen sein." Mutter: Das wird hauptsächlich der Fall sein, weil es Klöster gibt, welche im Sommer ihr Vieh zu Hause behalten u. solches Vieh fetter u. schöner aussieht, als jenes auf den Alpen; man wollte eine Ausnahme machen, besonders mit jenem, welches im Sommer im Stalle behalten wird, weil dieses eher Preise davontragen würde, also jenes Vieh, welches im Sommer auf den Alpen war. Ganahl: Ich erlaube mir zu beantragen, daß auch für diesen Gegenstand ein Komite von 3 Mitgliedern ernannt werden, welches Bericht zu erstatten hätte, ob u. in welcher Größe man einen Beitrag leisten solle. Landeshauptmann: Das Entstehen dieses Vereines ist in Vorarlberg mit Freude begrüßt worden u. wirklich können die Vortheile eines solchen Vereines nicht hoch genug geschätzt werden. Der Verein hat die Sache praktisch erfassen, er hat dem Lande vorgeführt, was in seinem Interesse liegt zu fördern, er hat die Sache recht in die Hand genommen u. nicht mit theoretischen Verhandlungen die Theilnahme abgeschwächt. In diesem Bestreben verdient er Unterstützung u. ist der h. Versammlung zur Rücksichtsnahme zu empfehlen. Ich werde den Antrag des H. Ganahl, ein Komite zu erwählen zur Abstimmung bringen, er beantragt nämlich, daß über das Gesuch des landwirtschaftlichen Vereins ein Komite von 3 Mitgliedern zur Berichterstattung an den Landtag bestellt werde. Jene Herren, welche diesem Anträge beistimmen, wollen sich gefälligst erheben, (wurde angenommen) Ich werde die Wahl des Komites am Schlüsse der Sitzung vornehmen lassen, um nicht den Gang der Verhandlungen zu 140 stören. Ein weiterer Gegenstand der heutigen Verhandlung ist das Gesuch der Gemeinde Doren um Bewilligung zur Verwendung eines Gemeindevermögens zum bereits bewilligten Bau eines Armenhauses. Das Gesuch ist ganz einfach u. auch kurz, somit erlaube ich mir es der h. Versammlung vorlesen zu lassen, vielleicht können wir in die Lage kommen, darüber einen Beschluß zu fassen, ohne es einem Komite zu überweisen. (Schriftführer liest dasselbe vor) Wünscht Jemand sich hierüber zu äußern? Hochw, Bischof: Ich habe nur das einzige Bedenken, ob die Sache unmittelbar in Verhandlung genommen werden könne, weil sie nicht dringlich ist. Landeshauptmann: Ich wollte eben nach §. 25 unserer Geschäftsordnung die Frage (Seite 126)--------- ------------------ ---------------------------------------------- -------------------------------------- stellen, ob die h. Versammlung gewillt sei, diesen Gegenstand, der auf der Tagesordnung ist, unmittelbar in Verhandlung zu nehmen; jene Herren die sich damit einverstanden erklären, wollen sich von den Sitzen erheben. (Zugestanden) Fußeneaaer: Ich glaube, es dürfte dieser Gemeinde, die ein wohlthätiges Institut erbauen will u. die Zahlungsfähigkeit ausgewiesen hat, kein Hinderniß in den Weg gelegt werden. Ich sehe nicht ein, was dagegen sein sollte. Ganahl: Die h. Versammlung hat bereits beschlossen. Landeshauptmann: Die h. Versammlung hat beschlossen diesen Gegenstand keinem Ausschüsse zu überweisen, sondern unmittelbar in Verhandlung zu nehmen. Die h. Versammlung hat bereits vernommen, daß die Gemeinde Doren im Begriffe steht ein Armenhaus zu errichten, ebenso, daß sie die Baubewilligung der Behörde erhalten hat; daß die Baukosten, wenn ich nicht irre, durch Umlagen gedeckt werden müßten u. daß sie um dieses zu vermeiden, die Staatsobligationen, welche bei ihr bereit liegen u. nicht unter irgend einem Namen einer Stiftung virculirt sind, dazu zu verwenden gedenkt. Die einzige Frage könnte sein, ob der gegenwärtige Zeitpunkt der geeignete sei, die Staatsobligationen zu verkaufen, indem die Gemeinde eine Einbuße nach dem gegenwärtigen Kurse zu besorgen hat. Schädler: Bei den Staatsobligationen wird die Gemeinde Doren gegenwärtig nichts verlieren, weil sie dieselben noch wohlfeiler gekauft hat, als sie gegenwärtig im Kurse stehen. Landeshauptmann: Ich will dieß annehmen, weil der Abgeordnete H. Schädler der nächste Nachbar der Gemeinde ist, sich dahin ausgesprochen hat. Wünscht Niemand mehr das Wort? (Niemand) So stelle ich an die h. Versammlung die Frage, ob sie gewillt sei, die Zustimmung der Gemeinde Doren zu geben zum Baue eines Armenhauses die National-Anlehens-Obligationen im Betrage von 400 fl verwenden zu können? (wird angenommen) 141 Ich komme nun zu der Einlage der Lehrer der Haupt- und Unter-Realschule in Bregenz; u. ersuche den H. Schriftführer sie vorzulesen, (wird abgelesen) Verlangt Jemand das Wort? Spieler: Ich bitte um das Wort. Dieses Gesuch dürfte dem Landtage Anlaß geben recht tief die Sache durchzugehen, es wäre nur zu wünschen, daß wir mit den Volksschulen auch dahin gelangen würden, wohin die Nachbarländer schon vor 30 - 40 Jahren gelangt sind. Mutter: Meine Ansicht ist, nicht einseitig voranzugehen, es muß eine durchgreifende Organisation stattfinden u. glaube, daß dieses Gesuch vorläufig nicht zu berücksichtigen ist. Hochw, Bischof: Das vorliegende Gesuch hat, abgesehen von der Bemerkung des (Seite 127}---------------------------------------- ------------- ----------------------------------------------------------- H. Mutter noch eine andere Seite, in dem auch in diesem Gesuche an zwei Stellen desselben um die Verbesserung der Lehrergehalte angesucht wird. Da nun die früher schon eingereichten Gesuche der Schullehrer soweit vom h. Landtage berücksichtiget worden sind, daß auf die Frage über die Erhöhung der Gehalte der Schullehrer eingegangen wurde, so kann auch dieses Gesuch nicht zurückgewiesen werden u. ich beantrage daher, daß es jenem Komite überwiesen werde, welches über die Gesuche der Lehrer, betreffs Erhöhung der Gehalte Bericht zu erstatten hat. Landeshauptmann: Ich glaube auch, daß dieses Gesuch einer näheren Erwägung u. Eingehung unterzogen werden solle, indem es wirklich sehr noth thut, den Lehrern auch in materieller Beziehung unter die Arme zu greifen. Ich bin der Ansicht des Hochw. Bischofs u. erlaube an die h. Versammlung die Frage zu richten, ob sie geneigt sei, dieses Gesuch dem Komite zu überweisen, welches schon bestellt wurde, um Bericht zu erstatten über die anderen Gesuche der Lehrer in Betreff der Erhöhung der Gehalte; jene Herren, welche mit dem Anträge des Hochw. Bischofs einverstanden sind, wollen sich gefälligst erheben. Mutter: In Betreff der Gehalte? Ganahl: Es wäre also das Gesuch dem schon bestehenden Komite nur wegen der Gehaltserhöhung der Schullehrer zuzuweisen. Landeshauptmann: Das Komite ist berufen über die Gehaltserhöhung der Schullehrer Bericht zu erstatten u. Geschäftspunkte darzustellen, was überhaupt für weitere Beschlüsse zu fassen sein werden. Hochw. Bischof: Die früheren Gesuche sind wie bekannt, durch die Beschlüsse des Landtages ohne Beschränkung dem hiefür erwählten Komite überwiesen worden, ich glaube daher, daß dieses Gesuch, welches in mehreren Punkten die nämlichen 142 Gegenstände behandelt, wie das frühere Gesuch der Lehrer des Landbezirkes Feldkirch, auch ohne Beschränkung demselben Komite überwiesen werden könne. Landeshauptmann: Ein früherer Beschluß wird dem nicht entgegenstehen; ich bemerke, daß stets Gegenstände die auffallen, zur Sprache gebracht u. in Weise eines Wunsches der Versammlung vorgetragen werden können; ich wiederhole daher den Antrag, ob dieses Gesuch dem Komite zu überweisen sei, welches schon früher für ähnliche Gesuche angestellt worden. Hochw. Bischof: Es wäre vielleicht zweckmäßiger, die Frage an die h. Versammlung so zu stellen: ob dieses Gesuch dem Komite, welches über die früheren bereits eingebrachten Gesuche der Lehrer u. namentlich für das ganz ähnliche Gesuch der Lehrer des Landbezirkes Feldkirch bestellt wurde, überwiesen werden soll, nicht blos zur Regelung der Gehalte, sondern auch zur Hebung der Schule. Landeshauptmann: Ich kann mich nicht genau erinnern, wie die Fragestellung (Seite 128)--------------------- ------------------------------------------------------------------------------------------damals war, es liegt übrigens mehr an der Sache als an der Fragestellung. Der Antrag des Hochw. Bischofs geht dahin, es sei dieses Gesuch dem Komite zu überweisen, welches bestellt wurde über die anderen Gesuche der Lehrer Bericht zu erstatten. Ganahl: Ich glaube der Antrag, den ich zuerst gestellt, es sei nur in der Beziehung zu überweisen, insoferne es sich um Gehaltserhöhung handelt, wäre zuerst zur Abstimmung zu bringen. Landeshauptmann: Ich glaube Ihr Antrag geht nicht so weit, somit ist der Antrag des Hochw. Bischofs zuerst zur Abstimmung zu bringen. Jene Herren welche einverstanden sind, daß dieses Gesuch dem Komite, welches bereits eingesetzt wurde, um über die anderen Gesuche der Lehrer Bericht zu erstatten, überwiesen werde, bitte ich von den Sitzen sich zu erheben. (Wurde angenommen) Ein weiterer Gegenstand der heutigen Verhandlung sollte sein, das Gesuch des H. Abgeordneten Mutter um Errichtung einer Telegrafen-Station in Bludenz. Nachdem aber Bericht erstattet wurde, daß in dieser Beziehung noch einige Verhandlungen darüber in Bludenz schweben, oder schwebend sind, so glaube ich, daß es angezeigt ist, ihn von der Tagesordnung zu nehmen, damit wir bei den künftigen Verhandlungen auch auf jene Umstände Rücksicht nehmen können, welche die Stadt Bludenz noch vorzubringen hat; somit ist die heutige Tagesordnung erschöpft, indessen wollen die h. Versammlung gestatten, ein Dringlichkeits-Gesuch der Gemeinde Lustenau in Verhandlung nehmen zu dürfen. Die Gmde. Lustenau ist nämlich verbunden u. verpflichtet, sowohl gegen das h. Aerar, als auch gegen die eigene Gemeinde den so genannten innern Damm zu erhalten u. nöthigen Falls aufzuführen, wenn durch die Länge der Zeit derselbe Schaden gelitten 143 haben sollte. Es hat nun wirklich dieser Damm bei früheren Einwirkungen des Rheins bedeutenden Schaden gelitten; die Gemeinde, um ihrer Verpflichtung nach jeder Seite hin zu entsprechen, hat beschlossen, diesen Damm nun aufführen zu lassen. Es wurden Erhebungen gespflogen u. dabei zeigte sich, daß die Ausbesserung des Dammes mehr kosten würde, als die Aufführung eines neuen; die technischen Behörden haben die Sache geleitet, die Erhebungen gepflogen u. die Pläne geliefert. Die Pläne wurden der Baudirektion von Tirol zur Prüfung, wie es vorgeschrieben ist, übersendet, sie hatten wenig auszustellen, aber sie bemerkte, daß, wenn die Gemeinde die Aufführung des neuen Binnendammes für jetzt unterlassen u. vielleicht in einiger Zeit die Rheinkorrektion vorgenommen würde, die Gemeinde eine Auslage ersparen könnte, die sie sonst unnütz gemacht haben würde. (Seite 129) ----------------------------- -— ------------------------------------- --------- --------------------- Damit war nun die Gemeinde Lustenau nicht einverstanden, die gesammte Gemeinde­ vertretung hat erklärt, diesen Damm, nachdem sie schon die Verpflichtung hat, ihn zu erhalten, auch aufzuführen u. das ganz leicht die Möglichkeit eintreten kann, daß im Laufe des Jahres Hochwässer entstehen, so erachtet die Gemeinde, daß ihr ein bedeutend größerer Schaden zuwachsen würde, als durch die Bauauslage ihr zuergeht. Die Gemeinde-Vertretung hat bekannt gegeben, daß, wenn der Bau nicht gegenwärtig gestattet wird, in wenigen Wochen die beste Zeit verstreichen würde, wegen des Anwachsens des Wassers u. hat bemerkt, daß sie auch moralisch gedrungen sei, nun den armen Webern, die sich auf 800 in der Gemeinde belaufen durch den Bau des Dammes Beschäftigung u. Nahrung zu geben. (Es liegt diesem Gesuch auch eines an die h. Statthalterei bei) Da die ganze Gemeinde bereit ist, die Sache auf sich zu nehmen, wenn auch die Rheinbauten heuer noch geschehen sollten, so erachtet sie diese Opfer geringer, als ihre Leute arm u. nahrungslos zu erhalten. Die Bitte in diesem Dringlichkeitsgesuch ist, es wolle der h. Landtag das Gesuch bei der k.k. Statthalterei mit seinem Vorworte unterstützen. Ich werde dieses Gesuch erst vorlesen lassen, (wird vorgelesen) Will Jemand das Wort ergreifen? ■ Ich würde den Antrag stellen, die h. Versammlung erlaube dieses Gesuch der k.k. Landesstelle fürwörtlich zu unterlegen. Hochw. Bischof: Es scheint doch zuwissen nöthig, wie hoch die Kosten sich belaufen. Landeshauptmann: Ich glaube auf 2000 fl Die Gemeinde ist einverstanden, diese Opfer zu bringen, wenn auch heuer noch der Rhein regulirt, werden sollte, als sich dem Schaden auszusetzen u. den Verpflichtungen, die sie schon lange übernommen, nicht zu entsprechen u. zudem die armen Weber nicht unterstützen zu können. 144 Hochw, Bischof: Wie bald dürften die Arbeiten fertig werden. Landeshauptmann: Die wichtigsten dürften noch vor Eintritt des Hochwassers vollendet werden können. Ist die h. Versammlung entschlossen, zu gestatten, daß dieses Gesuch der k.k. Statthalterei fürwörtlich überreicht werde? (wurde angenommen) Die Gegenstände der heutigen Tagesordnung sind erschöpft, indessen bitte ich die verehrten Herren zur Wahl des Komites zur Berichterstattung über das Gesuch des landwirtschaftl. Vereins um Unterstützung aus dem Landesfonde. Es sind 4 Mitglieder zu wählen. Landesfürstl. Kommissär: Ich habe der h. Versammlung zu bemerken, daß die Gemeinde Lustenau sich an den H. Landeshauptmann gewendet hat, mir auch (Seite 130)------------------------------------------------------------------------------------------------------------ — meinerseits das Gesuch zu empfehlen, u. habe auf Grund dessen dasselbe bei der k.k. Statthalterei gethan u. dringlich ans Herz gelegt, so bald als möglich den Entscheid zu ertheilen, umsomehr, als die technischen Erhebungen auf ganz genügende Weise entsprechen. (Es erfolgt nun die Wahl des Komites) Landeshauptmann: Es wurden 19 Stimmen abgegeben, aber die Wahl hat kein entscheidendes Resultat geliefert, die meisten Stimmen erhielten H. Drexel mit 9, H. Schädler u. H. Wohlwend je 8, nach Ihnen H. Ganahl 7, H. Neyer 7, H. Mutter u. H. Fußenegger je 5, H. Ender 3 die Hh. Egender, Bertschler u. Spieler je 3, H. Berti 2 u. die H. Widmer, Hirschbühl u. Hochw. Bischof je 1 Stimme. (Wird zum 2. Wahlgange geschritten) Mutter: Bemerke, daß ich die Wahl ablehne, weil ich schon bereits in 3 Komites bin. Landeshauptmann: Dießmal hat die Wahl ein gutes Ergebniß geliefert, gewählt wurden mit absoluter St. Mehrheit, die 10 beträgt, H. Drexel mit 13, H. Neyer mit 11, H. Schädler mit 11 u. H. Wohlwend als Ersatzmann mit 10 St. Es wird also diesem Komite das Gesuch überwiesen u. ich bitte dasselbe, sich bald zu konstituiren. Für die kommende Sitzung liegen mir nur ein Paar Gesuche vor u. 2 kleinere Komite-Berichte betreffend die Gemeinde-Präliminarien von Hard, Alberschwende, Bregenz, Buch u. Lauterach; diese Gegenstände würden kaum eine Zeit von einer Stunde in Anspruch nehmen; ich habe keine andere Gegenstände mehr vor mir liegen, als den Bericht des Ausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend die Gemeinde-Ordnung; ich habe auch zu bemerken, daß jetzt mehrere Ausschüsse gewählt sind, nicht nur gewählt, sondern auch konstituirt sind; nach der soeben vorgenommenen Wahl sind alle Herren Abgeordneten, welche hier sitzen mit Ausnahme des Vorsitzenden in 145 Komites u. von diesen sind einige von Wichtigkeit, als die Landesvertheitigung, Schulpatronat, Brandassekuranz, das Komite um über das Forstwesen zu berichten u. dann das Komite über die verschiedenen Gesuche der Lehrer. Wenn die h. Versammlung nicht einen anderen Beschluß fassen sollte, so könnte ich nur dahin gelangen eine Unterbrechung der Sitzungen eintreten zu lassen; ich stelle dieß der h. Versammlung vor u. bitte mir darüber Ihr Erklären abzugeben. Wünscht vielleicht Jemand das Wort zu ergreifen? Hochw. Bischof: Es scheint denn doch wünschenswerth, daß die Sitzungen, nachdem wir schon 4 Wochen beisammen sind, jetzt nicht abermals unterbrochen werden. Nachdem der Bericht über den Gemeinde Entwurf über 8 Tage in (Seite 131)------------------------------------------ —---------------------- -------------------------- —-------------- unsern Händen sich befindet, so würde es jetzt wohl Zeit, daß das Gemeinde-Gesetz in Verhandlung genommen werde. Es sind allerdings die Arbeiten der Ausschüsse auch zu berücksichtigen, doch der Ausschuß welchem das Kirchen- u. Schulbaugesetz überwiesen wurde, dürfte heute oder morgen seine Arbeiten vollenden, es ist nur noch der Bericht zu verfassen. Man könnte übrigens die Ausschußsitzungen auf Nachmittag verlegen, während Vormittag die öffentlichen Sitzungen des Landtages fortgehalten werden. Ich würde daher beantragen, daß in der nächsten Sitzung das Gemeindegesetz in Verhandlung genommen werde, auch aus dem Grunde, weil das Land mit Sehnsucht diesen Verhandlungen entgegensieht u. auf unserer Seite kein irgend beachtenswerthes Hinderniß entgegen steht. Mutter: Ich habe gegen die Bemerkung Sr. bischöfl. Gnaden nur einzuwenden, daß wenn das Gemeinde-Gesetz nächstens in Verhandlung genommen werden wird, alle Mitglieder der Ausschüsse Vor- und Nachmittag zu arbeiten haben, um das durchzustudiren, was vorgenommen wird. Die Verhandlungen werden doch mehrere Tage in Anspruch nehmen u. ich glaube nicht, daß den Ausschüssen Zeit übrig bliebe um ihre Arbeiten bald beenden zu können, glaube daher daß eine Unterbrechung der Sitzungen statthaben solle. Hochw, Bischof: Ich glaube, daß, nachdem der Bericht über den GemeindeGesetzentwurf bereits 8 Tage in unseren Händen sich befindet u. in dieser Woche u. in dieser Woche die öffentlichen Sitzungen seine bedeutende Thätigkeit in Anspruch genommen haben, dieser Entwurf wohl von den meisten Herren Abgeordneten durchstudirt sein wird. Ueberdieß will ich unumwunden aufmerksam machen, daß in der nächsten Woche Tage kommen, an welchen vielleicht die Sitzungen wieder nicht fortgesetzt werden dürften, nämlich die Faschingstage. Ich glaube daher, es wäre 146 dennoch im Interesse des Landes zu bedauern, wenn abermals eine Verschiebung der Sitzungen vielleicht auf 10 Tage eintreten würde. Landeshauptmann: Hat noch Jemand etwas zu bemerken? Ganahl: Ich erlaube mir zu bemerken, daß, wenn wir das Gemeinde-Gesetz jetzt schon in Arbeit nähmen, unser, nämlich der kleinste Landtag wohl der erste wäre, der dies thäte; denn ich habe noch nirgends gelesen, daß diese so wichtige Angelegenheit in andern Landtagen schon in Verhandlung genommen worden sei. Wie H. Landeshauptmann gesagt haben, sind alle Landtagsmitglieder in Komites beschäftiget u. ich stimme dem H. Mutter vollkommen bei, indem er bemerkte, daß es sehr schwieirig sei, wenn man Nachmittags in Komites beschäftiget ist, am anderen Vormittag unvorbereitet über das Gemeinde-Gesetz zu verhandeln. Ich bin der Ansicht, daß erst, nachdem unsere Komites-Arbeiten beendet sein (Seite 132)------ ----------- ------- —------------------------------------------------------------------------------------werden, mit der Verhandlung des Gemeinde-Gesetzes begonnen werden sollte. Es sind auch noch andere Gründe, die mich veranlassen, Einsprache zu machen gegen die Vornahme der Verhandlungen am nächsten Montag. Wir haben nämlich die Geschäfts-O. noch nicht gedruckt in Händen u. ich bin überzeugt, daß, wenn es sich um die Verhandlung des Gemeinde-Gesetzes handelt, es sicher nothwendig sein wird, daß der Landeshauptmann die Geschäfts-O. bei der Hand hat, auch bin ich der Ansicht, daß wir, als der kleinste Landtag von den großem u. größten nur lernen könnten; es könnte in demselben manches beschlossen werden, was für uns gut wäre; Ich bin daher der Meinung, noch etwas mit der Berathung des Gemeindegesetzes auszusetzen, glaube aber den Antrag stellen zu sollen, daß sich die Mitglieder während der Aussetzung der Sitzungen nicht von Bregenz entfernen sondern dableiben u. arbeiten sollen. Hochw, Bischof: Auf den vom H. Ganahl geltend gemachten Hauptgrund, daß wir als kleinster Landtag nicht den andern vorangehen dürfen, kann ich nicht großes Gewicht legen. Ich meine, wir beschließen das Gemeindegesetz nach unseren Verhältnissen u. es sind die Verhältnisse unseres Kronlandes von anderen, namentich größeren Kronländern in solcher Weise verschieden, daß das dort Gesagte uns vielleicht wenig berühren wird. Wo uns der Schuh drückt u. was uns am meisten nöthig ist, dürften wir am besten wissen u. nachdem wir die Vorlage der Regierung haben, nachdem wir einen sorgfältig ausgearbeiteten Bericht haben u. nachdem die einzelnen hier Anwesenden großentheils Gemeindevorsteher u. Altvorsteher sind u. recht gut wissen werden ob die Vorlage u. der Bericht den Bedürfnissen des Landes entsprechen oder nicht, glaube ich, daß wir allfällig in der Lage sind, uns über diesen 147 Grund hinwegsetzen zu können. Auch in der Geschäfts-O. sind wir, glaube ich, fast allen Kronländern vorangegangen u. es dürfte unsere Geschäfts-O. wie sie nach u. nach bei andern Landtagen sich gestaltet hat, sich nicht zu schämen haben. Im Gegentheile zeigt es sich, daß mehrere unserer Bestimmungen bereits wortlautend in anderen größeren Landtagen Eingang gefunden haben, ich will nicht sagen, daß wir Anlaß gegeben haben, aber doch, daß wir ohne den Vorgang Anderer größerer Landtage das Richtige gefunden haben. Landeshauptmann: Ich werde nun den Antrag des Hochw. Bischofs zur Abstimmung bringen u. bemerke nur, daß wenn er angenommen werden würde, ich der Ansicht wäre, nicht jeden Tag Sitzung zu halten, sondern immer 1 Tag auszusetzen um den Hh. welche in Komites sitzen die Arbeiten zu erleichtern u. auch Zeit zu gönnen um sich auf die nächst folgende Sitzung vorzubereiten; (Seite 133)------------------------- —•— ----------- -------------------- -------------------- -------------------- — Was die Geschäfts-O. betrifft, glaube ich sie bis nächsten Montag in gedruckten Exemplaren zu erhalten. Ich habe gegenwärtig nur ein Manuscript in Händen, das aber ganz nach den Beschlüssen der h. Versammlung korregirt ist. Der Hochw. Bischof beantragt, daß keine Unterbrechung der Sitzungen stattfinden soll u. daß in der nächsten an die Tagesordnung die Gemeinde-Ord. u. Gemeinde-Wahlordnung in Verhandlung genommen werde; jene Herren, welche dafür sind, dem Anfrage des Hochw. Bischofes beizustimmen, bitte ich von den Sitzen sich zu erheben. Wohlwend: Ich bitte die Frage zu trennen; es sind 2 Punkte, ob mit den Sitzungen fortgesetzt werden solle u. ob dann die Regierungsvorlage in Angriff genommen werden solle. Landeshauptmann: Hochw. Bischof beantragt ganz bestimmt, daß mit den Sitzungen fortgefahren u. die Vorlage der Regierung, betreffend das Gemeindegesetz in Angriff genommen werde; ich kann nur diesen Antrag zur Abstimmung bringen u. nicht einen andern. Wohlwend: Es kann der Fall sein, daß Jemand dem ersten Punkte beistimmt, dem 2ten aber nicht; wird diese Frage so komulativ gestellt, so wird man gar nicht stimmen. Landeshauptmann: Wenn der nächste Montag als Sitzungstag bestimmt werden sollte, so muß nothwendiger Weise die Gemeinde-Vorlage in Verhandlung kommen, den Anderes habe ich nicht, sohin kann ich den Antrag des Hochw. Bischofes nicht getrennt, sondern nur ganz zur Abstimmung bringen. Hochw. Bischof: Wenn beinahe keine Arbeiten vorliegen, so wäre es besser, auseinander zu gehen u. eine Zeit lang zu ruhen, als daß die Sitzungen nur pro forma 148 gehalten werden, daher geht mein Antrag bestimmt dahin, daß am Montag Sitzung gehalten u. die Gemeinde Ord. vorgenommen werde. Landeshauptmann: Der Antrag des Hochw. Bischofs geht dahin, daß mit den Sitzungen fortgefahren werde, unter Vornahme der Verhandlung über die Gemde. Ordn. u. Gemde. W. Ordn. Jene Herren, welche diesem Anfrage beistimmen, bitte ich es durch Aufstehen erkennen zu geben, (wurde angenommen) Somit bestimme ich als künftigen Sitzungstag kommenden Montag, als Tages-Ordg. werden Sie mir erlauben, die kleinen Gesuche der Gemeinde Sontag wieder betreffs der Schulverhältnisse vorzulesen u. in Verhandlung zu ziehen, dann der Bericht des Komites über die Gemeinde-Präliminarien von Hard, Bregenz, Buch u. Lauterach, hierauf die Regierungs-Vorlage des GemeindeGesetzes vorzunehmen. (Seite 134)------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Wird eine Einwendung dagegen erhoben? - Somit ist der nächste Sitzungstag Montag, Begin der Sitzung 9 Uhr früh. Ich werde die Einrichtung so treffen, wie ich früher bemerkte, daß ein Tag Sitzung sei u. ein Tag ausgesetzt werde, damit die Komites mit ihren Arbeiten ungehindert fortfahren können. Ganahl: Ich muß heute nach Hause u. werde wahrscheinlich bis Montag nicht da sein können, daher ich beantragen möchte die 1. Sitzung Dienstag zu halten. Landeshauptmann: Wenn die Herren nichts dagegen haben, so eröffne ich die nächste Sitzung, Dienstag früh 9 Uhr. (Niemand hat etwas dagegen) Die Sitzung ist geschlossen. (11 Uhr-Vormitt.) 11. Sitzung. Am 10. Februar 1863. Beginn 9 % Uhr. Vormittags. Gegenwärtige: Landesfürstl. Kommissär, H. Franz Ritter v. Barth u. sämmtl. Herren Abgeordneten. Landeshauptmann: Wir sind in beschlußfähiger Anzahl vorhanden u. ich erkläre die Sitzung als eröffnet. Das Protokoll der letztvergangenen Sitzung wird Ihnen vorgelesen werden, (wird vorgelesen) Wird eine Einwendung gegen die Fassung des Protokolls erhoben? - Da keine erhoben wurde, nehme ich es als richtig abgefaßt an. - Ich habe der verehrtesten Versammlung mitzutheilen, daß heute Nachmittags 3 Uhr, das Komite, welches eingesetzt wurde, um Bericht zu erstatten über die Bestreitung der Kosten der 777 77 /¡^7 Tt^/T^/ 4^777 K f-^77 .^-//z , T'-***/ /7 77 7i'-»77^7-j '¿n c 77tt'*^7-*, i' 7^ 7^7^n--7f 777/77^ , 777^M'^-^77411, ^^ ¿fa^TTi, 77^7^ T/nw 'Z ^^^7^7!'l7^^7¿^^7t^7/r 77» s*77 ^4^7t^^77^^77^7i' TTTít't^.i? z»7 TTt/, /tMiyitzs 77/77/ 77ä //7j .^7- 14t.-//\ ' -fy/ //¡/t^Z, - //n^Z^ '77 7, /7J-/ jz f ' 4' ' , /7/v- 'l7M*f''¡7 '/■WsW/i/to mZ'*'' .^4/.. ■ -K/ ' v .//f 777 7/^7 J / z /-•Wf z^Î/zî-îM-^' w1'-' T/M^TTn^. 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