19140525_ltb00551913_Schulausschussbesuch_Änderung_Bestimmungen_Landesschulgesetze

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Letzte Änderung 12.07.2021, 10:47
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1913,ltb1913
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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55» Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Beilagr 55. Bericht des Lchulausschuffes über die Gesuche betreffend die Änderung mehrerer Bestimmungen der Landesschulgesetze, besonders des Gesetzes vom 5. August 1908 über die Rechtsverhältnisse des tehrerstandes an den öffentlichen Volks- und Bürgerschulen. Hoher Landtag! Dem Schulausschusse wurden mehrere an den Landtag gerichtete Gesuche in Angelegenheit der Verbesserung der materiellen Lage des Lehrerstandes zur Vorberatung und Berichterstattung zugewiesen und zwar: 1. vom katholischen Lehrervereine des Landes Vorarlberg; 2. vom Lehrervereine des Landes Vorarlberg; 3. von den Bürgerschuldirektoren und Fachlehrern Vorarlbergs; 4. von einigen Altpensionisten. Der katholische Lehrerverein ersucht: a. um Auszahlung der Lehrergehalte durch die k. k. Steuerämter; b. um erleichternde Bestimmungen betreffend die Einreihung der Lehrpersoneu in die I. Gehaltsklasse; e. Bezahlung der Supplierungskosten für erkrankte Lehrer durch das Land. Der Lehrerverein des Landes Vorarlberg bringt folgende Wünsche zum Ausdruck: a. Verbesserung der Pensionsverhältnisse der Lehrer und ihrer Angehörigen durch Einrechnung von 60% der Ortszulagen sowie zeitliche Anpassung nach den Verhältnissen der Staatsbeamten; b. Erhöhung der Trimmen von K 150'— auf K 200 — und Vermehrung derselben auf 10, bei Bürgerschullehrern entsprechend höher; c. Zuerkennung einer Personalzulage für jene Lehrer, die nach 25 Dienstjahren keinen Leiter­ posten erhalten haben; d. Vorrückung jeder Lehrperson in die I. Gehaltsklasse nach 15jähriger Dienstzeit; e. Beseitigung der V. Ortsklasse. Die Bürgerschuldirektoren und Fachlehrer sowie die Altpensionisten petitionieren um Aufbesserung ihrer Bezüge. Der Schulausschuß stellte sich bei seinen Beratungen und Verhandlungen vor allem die Frage, ob der Zeitpunkt, in dem eine neue Regulierung der Lehrergehaltsfrage'in Anregung gebracht wurde, ein geeigneter sei. Diese Frage mußte unbedingt verneint werden. Die im Jahre 1908 227 r 55. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. erfolgte Regulierung war eine eingreifende und erfüllte viele Wünsche und Forderungen der Lehrer; eine damals belassene Lücke hinsichtlich Verbesserung der Bezüge der Altpensionisten wurde durch eine eigene Gesetzesnopelle vorn Jahre 1912 ausgeglichen. Bei den Verhandlungen im Jahre 1908 hatte der damalige Schulausschuß und wohl auch der Landtag die Anschauung, es werde hinsichtlich der Lehrergehaltsfrage nunmehr eine gewisse Ruhepause eintreten, nachdem das Land die Angelegenheit in einer sowohl den Kräften wie den Verhältnissen desselben angemessenen Weise der Erledigung zugeführt hatte. Der jetzige Zeitpunkt kann aber für eine Neuregulierung auch aus dem Grunde für nicht geeignet erklärt werden, da das Land mittlerweile durch die Hochwasserkatastrophe des Jahres 1910 in eine mißliche finanzielle Lage geriet und auf die Bevölkerung neue Lasten zu wälzen gezwungen war. Diese Lasten erweisen sich um so drückender, da in den letzten Jahren und auch jetzt noch statt eines volkswirtschaftlichen Aufschwunges ein Zurückgang der wirtschaftlichen Betriebe in den verschiedensten Zweigen, insbesondere in der Stickerei, Industrie usw. zu konstatieren ist. Es ist bei der mißlichen wirtschaftlichen Lage auch ein Zurückgehen der Einkünfte des Landes und der Gemeinden zu gewärtigen. Aus diesen Gründen war der Schulausschuß der Anschauung, er sei nicht in der Lage, dem Landtage zu empfehlen, dermalen in eine Beschlußfassung über die in den verschiedenen Gesuchen gewünschten Gesetzesänderungen einzugehen. Den in dem Gesuche ad I, unter a ausgedrückten Wunsch, es möchte Vorsorge getroffen werden, daß den Lehrern ihre Bezüge rechtzeitig ausbezahlt werden, hält der Schulausschuß für berechtigt und begründet, ist aber der Ansicht, daß diesem Wunsche im jetzigen Momente nicht durch eine Gesetzesänderung, sondern in einer andern Weise zu entsprechen gesucht werde. Die Übertragung der Gehaltsauszahlung an die Steuerämter könnte nur im Wege der Gesetzesänderung erfolgen und könnte nur in der Weise zur Durchführung gelangen, daß das Land alle den Lehrern zukommenden Beträge und Gebühren, ganz abgesehen, ob diese vom Lande oder von den Gemeinden zu tragen seien, im vollen Ausmaße im vorhinein bei den Steuerämtern zu hinterlegen hätte, was bei der jetzigen Finanzlage des Landes nicht immer ohne Schwierigkeiten ablaufen würde. Der Schulausschuß einigte sich in dieser Richtung vahin, der Landesausschuß solle im Wege der Verhandlung und Vereinbarung mit den k-$. Schulbehörden mit allem Nachdrucke darauf hinwirken, daß die Lehrergehalte seitens der Gemeinden im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig zur Auszahlung gelangen. Es wird gestellt der Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Auf die Gesuche um Abänderung mehrerer Bestimmungen der Landesschulgesetze, insbesondere des Gesetzes vom 5. August 1908 betreffend die Rechtsverhältnisse der Lehrer an den öffentlichen Volks- und Bürgerschulen wird dermalen nicht eingegangen. 2. Der Landesausschuß wird beauftragt, im Wege der Vereinbarung und Verhandlung mit den k. k- Schulbehörden mit allem Nachdruck dahin zu wirken, daß den Lehrern ihre Gehalte und Bezüge seitens der Gemeinden im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig ausbezahlt werden." Bregenz, 25. Mai 1914. B. Fink Obmannstellvertreter. Martin Thurnher Berichterstatter. Drvü von I. N. Teutsch in Bregenz. 228