18930424_ltb0251893_SelbständigerAntrag_Ansuchen_an_Regierung_Viehbesitzerinteressenwahrung_hinsichtlich_Vieheinfuhrverbote_Schweiz_Deutschland

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Letzte Änderung 01.07.2021, 18:42
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1893,ltb1893,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XXV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. III. Session, 7. Periode 1892/93. Beilage XXV. Hoher Landtag! In Erwägung^ daß das schweizer Vieheinfuhrverbot heute noch fortbesteht und bisher nichts bekannt wurde, ob und welche Schritte die h. k. k. Regierung zur Erwirkung der Aufhebung dieses Verbotes seit dem bezüglichen Einschreiten des Vorarlberger Landtages gethan hat; in Erwägung, daß entgegen dem Handelsvertrag zwischen Oesterreich und dem Deutschen Reiche vom 6. Dezember 1891 R.-G.-Bl. Nr. 15 ex 1892 und dem Viehseuchenübereinkommen vom gleichen Tage R.-G.-Bl. Nr. 16 ex 1892 die Ausfuhr von Vieh nach einzelnen deutschen Bundesstaaten z.B. Baden, dermalen wegen Grenzsperre nicht geschehen kann, während doch die Viehausfuhr aus Oester­ reich nach anderen deutschen Gebieten, z. B. Baiern, in Gemäßheil der zitirten Verträge stattfindet, erlauben sich die Gefertigten zu stellen den Antrag: Der h. Landtag wolle die hohe k. t. Regierung wiederum dringend angehen, Hochdieselbe wolle die Interessen unserer Viehbesitzer nach den angedeuteten beiden Richtungen wahren. Bregenz, am 24. April 1893. Jodok Fink, M. Thnrnher, Johannes Thnrnher, F-rd. Rüf, Ignaz Dietrich, Echapler, I. Nägele, Josef Heinzle, Josef Bnchele, I. Ant. Fritz, Peter Paul Welte, Engelb. Bösch, M. Reisch. ~ Druck von I. N. Teutsch, Bregenz? 91