18920913_ltb0081893_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Subventionsgesuch_WalsertalerKonkurrenzstrasse

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:18
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1892,ltb1892,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

VIII. bet Beilagen AU den stcnogr. Protokollen des vorarlberger^Landtags. HL Session. 7. Periode 1892. Beilage VIIL des volkswirthschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Ausschusses der lvalser- thaler Eoncurrenzstraße um eine Subvention aus (andesmitteln zur Erhaltung dieser Straße. Hoher Landtag! Der Ausschuß der Walserthaler Straße hat schon in der letzten Landtags-Session ein Gesuch um Gewährung einer Subvention zur Erhaltung genannter Straße dem h. Landtage unterbreitet. Der Landtag ist aber auf Grund des Berichtes des Straßen-Ausschusses (LVI. der Beilagen der stenogr. Protokolle) mit Beschluß vom 2. April d. I. auf dies, s Gesuch nicht eingegangen, wenngleich schon im damaligen Berichte hervorgehoben wurde, daß die Erhaltung der Straße den Gemeinden des Walserthales große Opfer auferlege, manche dieser Gemeinden wenig oder kein Vermögen besitzen und den größten Theil der Straßenerhaltungskosten durch Umlagen zu decken haben. Der wichtigste Grund, der im Berichte des Straßen-Ausschusses gegen die Gewährung einer Subvention zur Geltung gebracht wurde, bestand in der Anschauung, der Landtag solle in erster Linie die Neuanlage und Erweiterung nothwendiger Straßen thunlichst ermöglichen und fördern, und nachdem nach dieser Richtung so Manches noch im Lande zu thun sei, erschiene es nicht gerechtfertigt, für bloße Erhaltung einer Straße einen Beitrag zu gewähren. Diese Anschauung würde der volkswirthschaftliche Ausschuß, dem das neuerliche Gesuch des Walserthaler Straßen-Ausschusses zur Vorberatbung zugewiesen wurde, voraussichtlich getheilt haben, wenn sich die Verhältnisse seit der früheren Beschlußfassung nicht wesentlich geändert hätten und nicht neue sehr berücksichtigenswerthe Momente zu Tage getreten wären. Die Walserthaler-Straße wurde s. Z. mit einem Kostenaufwand von 88 610 st. 62 kr. von den fünf Gemeinden Thüringen, Thüringerberg, St. Gerold, Blons und Sonntag, die zusammen nur 2117 Bewohner zählen, in einer sehr zweckentsprechenden Weise erstellt und damit einem dringenden Bedürfnisse dieses Thales entsprochen. Die meisten der concurrirenden Gemeinden haben sich durch die Erstellung der Straße eine bedeutende und drückende Schuldenlast aufgeladen. Es muß aber mit voller Anerkennung hervorgehoben werden, daß diese Gemeinden so muthig ans schwere Werk geschritten und dieses Unternehmen ohne jede Beihilfe des Landes und des Staates mit einer ihre Kräfte geradezu übersteigenden Opferwilligkeit vollendet haben. Die Sorge aller hiezu berufenen Factoren muß es nun sein, dieses vom Gemeinsinn genannter Ge­ meinden zeigende Werk auch in vollem Umfange und Bestände zu erhalten. 41 VIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. III. Session, 7. Periode 1392. Bei der Beschlußfassung in der letzten Session war noch die Ansicht maßgebend, der Zustand der Straße sei ein normaler, ein guter, es bedürfe zur Instandhaltung derselben keiner höheren als der bisher durchschnittlich hiezu verwendeten Jahresbeträge. Nach einer Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 26. August d. I. Z. 7927 wurde nun aber auf Grund eines von Seite eines Vertreters des k. k. Bauamtes in Feldkirch vor­ genommenen Augenscheines den betreffenden Gemeinden eröffnet, daß die Straße dermalen sich viel­ fach in keinem guten Zustande mehr befinde, daß die baldige Vornahme einer großen Anzahl von Arbeiten, insbesondere die Räumung der Seitengräben, die Herstellung genügend vieler Wasseraus kehren oder gänzliches Abheben des verwachsenen Straßenrandes auf der Thalseite, die Anlage eines ganzen Schotterbettes an den stark ausgefahrenen Stellen und Ausfüllen der Geleise an den minder ausgefahrenen, das Ausgleichen der angebrochenen Berglehnen, das Zusammenleiten des Wassers in mit rohen Steinen ausgemauerten Sickerschlitzen, die Anlage von Flechtzäunen und Weidenpstanzungen über den Absttzungen u. s. w. erfolgen sollte, „indem andernfalls die mit verhältnismäßig großen Kosten erbaute Straße allmälig dem Verfalle entgegengehen und die Herstellung in guten Stand sich bei längerem Zusehen immer kostspieliger gestalten werde." Wenn nun schon die bisherige mangelhafte Instandhaltung der Straße einen jährlichen Kosten­ aufwand von st. 1600—2000 verursachte, so wird eine ordnungsgemäße Instandhaltung derselben mindestens per Jahr 2500 fl. erfordern, was für die meisten der betreffenden Gemeinden um so drückender erscheint, als sie- noch durch Jahre hindurch zur Tilgung der Straßenbauschulden bedeutende Beträge aufzubringen haben. Eine Unterstützung von Seite des Landes erscheint sonach unzweifelhaft gerechtfertigt. Im landtäglichen Straßen-Ansschusse wurde s. Z., wenn auch im bezüglichen Berichte nicht er­ wähnt, die Frage aufgeworfen, ob es nicht zweckmäßiger erschiene, wenn statt der gesammten Concurrenz nur den ärmeren Gemeinden Beiträge aus Landesmitteln zugewendet würden. Diese Frage mußte verneint werden. Soll das Land für die Erhaltung einer Straße etwas beitragen, so muß es auch in die Lage gesetzt werden, darüber zu wachen, daß die Straße in guten Zustand gebracht und in demselben auch erhalten werde. Bei Unterstützung einzelner Ge­ meinden könnte dieses aber nicht geschehen, indem die einzelne Gemeinde nicht für den Stand der Straße verantwortlich gemacht werden kann, sondern nur die Gesammt-Concurrenz, beziehungsweise der Straßen-Ausschuß. Der Einfluß des Landes auf Erwirkung eines guten Zustandes der Straße kann daher nicht durch Unterstützung einzelner Gemeinden, sondern nur durch Subvention der Concurrenz geschaffen werden, und zwar dadurch, daß die Gewährung und Ausfolgung der Subvention an die Bedingung geknüpft wird, daß die Straße in guten Zustand gebracht werde und darin erhalten bleibe. Die Subvention sollte sich auf fünf Jahre vom Jahre 1893 angefangen erstrecken und deren Höhe mit etwa einem Fünftel der voraussichtlich in den nächsten Jahren erwachsenden Kosten, also mit 500 fl. per Jahr bemessen werden. Der volkswirtschaftliche Ausschuß erhebt sonach den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Gesuche des Ausschusses der Walserthaler Concurrenzstraße wird Folge ge­ geben und zur Erhaltung dieser Straße eine jährliche Subvention von 500 fl. und zwar für die Jahre 1893, 1894, 1895, 1896 und 1897 aus Landesmitteln unter der Be­ dingung und Voraussetzung gewährt, daß die Straße in einen vollständig normalen Zu­ stand gebracht und in demselben auch erhalten werde, worüber der Landes-Ausschuß jedes­ mal vor Ausfolgung der Subvention angemessene Erhebungen zu pflegen hat." Bregenz, am 13. Sept. 1892. Mart. Thurnher, Johannes Thnrrrherr, Berichterstatter. Obmann. 42