19590315_GVE028

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Letzte Änderung 09.06.2021, 17:26
Gemeinde Silbertal
Bereich oeffentlich
Schlagworte: silbertalvertretung
Dokumentdatum 1959-03-15
Erscheinungsdatum 1959-03-15
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Inhalt des Dokuments

-1- 28. Gemeindevertretersitzung Niederschrift über die am 15. März 1959 gleich nach dem Vormittagsgottesdienste in der Gemeindekanzlei in Silbertal abgehaltene Gemeindevertretersitzung. Anwesend: Der Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 8 Gemeindevertreter. Mangeng Anton war begründet entschuldigt. Schriftführer: Gemeindevertreter Saler Ulrich. Tagesordnung: 1. Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung und Genehmigung desselben 2. Ansuchen des Vorarlberger Tierschutzverbandes um einen Beitrag 3. Seilbahn Silbertal – Kristberg: Genehmigung eines Übergabsvertrages 4. Ansuchen des Hieronymus Dönz, Silbertal um käufliche Überlassung eines Bauplatzes auf der „Matta“ 5. Tauschangelegenheit zwischen dem Gastwirt August Türk und der Gemeinde Silbertal 6. Franz Bitschnau, Säger Silbertal: Schuppen auf der Bp. 487, Beschlußfassung 7. Allfälliges Beschlußfassung. 1. Das Protokoll der letzten Sitzung vom 25.1.1959 wurde verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Dem Vorarlberger Tierschutzverband wird ein Beitrag von S. 100.- bewilligt. 3. Der Übergabsvertrag vom 15.3.59, abgeschlossen zwischen der Gemeinde Silbertal und der Seilbahngenossenschaft Kristberg wurde genehmigt. -2- 4. Dem Hieronymus Dönz, Silbertal, wird ein Bauplatz auf der „Matta“ der von Raudaschl Franz ausgebaggert wurde, zugewiesen, wenn Dönz von Herrn Raudaschl eine Verzichterklärung über den genannten Bauplatz der Gemeinde übergibt. Über Kaufpreis und Kaufbedingungen, Maße, Verbücherung gilt der Beschluß vom 5.10.1958. Dem Käufer wird die Bedingung gestellt, noch im heurigen Jahre mit den Bauarbeiten zu beginnen. Der Kaufpreis ist innerhalb von drei Jahren bei der Gemeinde zu erlegen. Die Wertversicherungsklausel wird durch die kollektivvertraglichen Hilfsarbeiter geregelt. Über den Wasseranschluß muß sich der Bauwerber vor Baubeginn selbst kümmern und übernimmt die Gemeinde keine Verpflichtungen. Gleichzeitig wird ihm und seinem Vater zur Pflicht gemacht, der Wassergenossenschaft Kristberg keine jeglichen Ansprüche geltend zu machen. 5.Dem Franz Bitschnau wird die Schupfe aus dem Nachlasse des Josef Ignaz Bitschnau von der Gemeinde Überlassen, wenn er wie in dem Angebot vom 26.2.1959 an Dr. Erich GrebmerWolfsthurn, das ist, daß Bitschnau den Schuppen übernimmt, dafür der Gemeinde einen Bauplatz gleicher Größe übergibt und außerdem der Gemeinde kostenlos 100 fm Holz schneidet. Ferner verpflichtet sich Franz Bitschnau gegenüber der Seilbahninteressentschaft Silbertal – Kristberg die Bewilligung zum Baue der Seilbahn Kristberg über das Grundstück seines Bruders zu erwirken. Ebenso soll die Lösung der Sägeplatzgrenzen bis 1.5.1959 mit dem gebildeten Komitee bestehend aus Franz Zudrell, Amann Herman und Saler Ulrich durchgeführt werden. Falls dies nicht zustande kommt, hat der ganze Beschluß keine Gültigkeit. 6. Allfälliges: 1. Das Haus Nr. 128 wird in der Gemeinde zum Verkaufe ausgeschrieben. Zuschlagsrecht oder Ablehnung aller Angebote behält sich die Gemeinde vor. Termin: 28.3.1959. 2. Der Landwirtschaftsbetrieb auf der „Matta“ wird ebenfalls bis 28.3.59 auf 1 Jahr zur Verpachtung ausgeschrieben. Zuschlag oder Ablehnung behält sich ebenfalls das Gemeindeamt vor. Schluß der Sitzung: 17.35 Uhr Einsprüche gegen obige Beschlüsse sind binnen 2 Wochen vom Tage der Verlautbarung an gerechnet beim Gemeindeamte einzubringen. Tag der Verlautbarung: 1. April 1959 Der Bürgermeister