19580112_GVE021

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Letzte Änderung 09.06.2021, 17:43
Gemeinde Silbertal
Bereich oeffentlich
Schlagworte: silbertalvertretung
Dokumentdatum 1958-01-12
Erscheinungsdatum 1958-01-12
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Inhalt des Dokuments

-1- 21. Gemeindevertretersitzung. Niederschrift zu der am Sonntag, den 12. Jänner 1958 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters abgehaltenen Gemeindevertretersitzung. Anwesend: Der Bürgermeister, 2 Gemeinderäte und 8 Gemeindevertreter. Gemeindevertreter Anton Mangeng ist begründet entschuldigt. Schriftführer: Berthold Max. Tagesordnung Pkt. 1. Mitteilungen 2. Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung und Genehmigung desselben 3. Gemeindevoranschlag pro 1958 und Genehmigung desselben 4. Ansuchen des Herrn H. Ludescher in Bludenz um die käufliche Überlassung von Grund auf der Allmein. 5. Lehrlingsheim Bludenz, Ansuchen um einen Beitrag 6. Kundmachung über ein[en] Gesetzesbeschluß der Vorarlberger Landesregierung über die Mutterschafts-Säuglings- und Jugendfürsorge. 7. Kundmachung über ein[en] Gesetzesbeschluss der Vorarlberger Landesregierung über die Abänderung des Körperbehindertengesetzes. 8. Erhard Franz, Silbertal, Zuweisung eines Bauplatzes 9. Allfälliges 2. Die Niederschrift vom 13. Oktober 1957 verlesen und einstimmig genehmigt. 3. Der Voranschlag pro 1958 wurde Post für Post durchgenommen und einstimmig genehmigt. 4. Dem Ansuchen des Herrn H. Ludescher in Bludenz wird wie folgt stattgegeben: Es wird ihm ein Zufahrtsweg zu seinem Wochenendhaus eingeräumt. Diese Angelegenheit wird aber erst im Frühjahr nach erfolgter Besichtigung an Ort und Stelle durchgeführt. 5. Dem Lehrlingsheim Bludenz wird ein Beitrag in der Höhe von S. 100.- gewährt. 6. Gegen den Gesetzesbeschluß des Vorarlberger Landtages über die Mutterschafts-Säuglings- und Fürsorge wird kein Einwand erhoben. 7. Gegen den Gesetzesbeschluß des Vorarlberger Landtages über die Abänderung des Körperbehindertengesetzes wird kein Einwand erhoben. 8. Herrn Erhard Franz wird der Bauplatz auf der Matta an der Stelle des jetzigen Stalles zugewiesen. Der Stall wird spätestens im Jahre 1960 abgebrochen. -2- 9. Allfälliges: a) Der Grund wo der Bretterschuppen des Herrn Ulrich Netzer steht, wird nicht verkauft. Die Gemeinde ist gewillt, an einem anderen Platze den Grundtausch durchzuführen. b) Die Kosten der Aufstellung des Missionskreuzes bei der Kirchbrücke übernimmt die Gemeinde. c) Über die Erstellung eines neuen Ofens im Pfarrhofe soll ein Kostenvoranschlag vorgelegt werden. d) Über die Verpachtung der Alpe Platina sollen noch nähere Informationen beigebracht werden. e) Die Feuerversicherung für die Alphütte Platina mit Stall wird auf S. 70.000.-, für die Bärenalphütte auf 25.000.- S erhöht. f) Die Feuerversicherung für das Lagerhaus wird auf 70.000.- S, die Endstation auf Kristberg auf 40.000.- S und die maschinelle Einrichtung auf 25.000 S erhöht. g) Der Feuerwehr wird der Ankauf eines Vulkanisierungsgerätes genehmigt. h) Herr Dönz Peter wurde einstimmig zum Allmeinvogt gewählt. i) Zum Ankauf eines Stieres wird ein Beitrag von S. 5000.- bewilligt j) Der Konsumverein Silbertal gibt der Gemeinde 13 m2 zum Preise von S. 12.- Die Gemeinde gibt dem Konsumverein bei der Kirchbrücke zur Erstellung eines Kiosks auf der Gp. 968 ca. 20 m2 zum Preise von S. 20.k) Dem Konsumverein Silbertal wird gegen den Gemeindeweg die Bauabstandsnachsicht bis auf 1 m erteilt. l) Die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters wird neu geregelt und entsprechend erhöht. Beginn der Sitzung: 11.30 Uhr, Schluß der Sitzung: 16.25 Uhr. Einsprüche gegen obige Beschlüsse sind binnen 2 Wochen vom Tage der Verlautbarung an gerechnet beim Gemeindeamte einzubringen. Tag der Verlautbarung: 18.1.1958 Der Bürgermeister: H. Brugger