19590628_GVE032

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Letzte Änderung 09.06.2021, 19:58
Gemeinde Silbertal
Bereich oeffentlich
Schlagworte: silbertalvertretung
Dokumentdatum 1959-06-28
Erscheinungsdatum 1959-06-28
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Inhalt des Dokuments

-1- 32. Gemeindevertretersitzung Niederschrift über die am 28. Juni 1959 in der Gemeindekanzlei in Silbertal nach dem Vormittagsgottesdienste unter dem Vorsitze des Bürgermeisters abgehaltenen Gemeindevertretersitzung. Anwesend: Der Bürgermeister und 8 Gemeindevertreter. Die Gemeinderäte Max Berthold und Bargehr Alois sowie Gemeindevertreter Dönz Peter waren begründet entschuldigt. Schriftführer: Gemeindevertreter Werle Alois Tagesordnung 1. Mitteilungen 2. Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung und Genehmigung desselben 3. Anna Viehhauser, wohnhaft in Rankweil, Waldheim 3, Konzession gemäß § 16 Gew. Ordnung – Ansuchen 4. Ermächtigung eines Vertreters zur Unterfertigung des Mietvertrags zwischen der Gemeinde und Raudaschl Franz. 5. Schulküche, Bodenbelag 6. Grundkauf bezw. Tausch zwischen der Gemeinde und Netzer Ulrich 7. Schuler Christian, Ankauf eines Bauplatzes auf der Allmein zur Erstellung einer Schupfe. -2- Beschlußfassung 1. Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, daß die Vorarlberger Landesregierung der Gemeinde Silbertal aus dem Titel der besonderen Bedarfszuweisungen S. 200.000.- für den Bau der Seilbahn Silbertal – Kristberg zur Verfügung gestellt. 2. Dem Ansuchen der Viehhauser Anna wird stattgegeben. 3. Als Vertreter zur Unterfertigung des Mietvertrages zwischen der Gemeinde Silbertal und Franz Raudaschl wird Gemeindevertreter Hermann Amann bestellt. 4. Die Anschaffung eines Bodenbelages für die Schulküche wird genehmigt, doch sind noch darüber Besprechungen aufzunehmen. 5. Der Grundtausch zwischen der Gemeinde und Herrn Netzer Ulrich wird vertagt. 6. Das Ansuchen des Herrn Christian Schuler um die käufliche Überlassung eines Bauplatzes zur Erstellung einer Schupfe wird mehrheitlich abgelehnt. 7. Allfälliges: 1. Die Gemeinde bewilligt für den Bau der Seilbahn Silbertal – Kristberg ein weiterer Zuschuß von 100.000.- S. 2. Die Dringlichkeit des Punktes 1 unter „Allfälliges“ wird einstimmig zuerkannt. Schluß der Sitzung: 14.30 Uhr. Einsprüche gegen obige Beschlüsse sind binnen 2 Wochen vom Tage der Verlautbarung an gerechnet beim Gemeindeamte einzubringen. Tag der Verlautbarung: 6. Juli 1959 Der Bürgermeister