19670801_GVE021

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Letzte Änderung 05.06.2021, 12:48
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1967-08-01
Erscheinungsdatum 1967-08-01
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Inhalt des Dokuments

- 1 - 6791 St. Gallenkirch, ................................................................... Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch 28.7.1967. Zahl ........................... Einberufung Gemäß § 35 GG werden Sie zu der am Dienstag den 1.8.1967 um 20.00 Uhr im Schulhaus (Sitzungszimmer) anberaumten 21. Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Berichte des Bürgermeisters 4.) Ansuchen Rettungsabteilung Bludenz 5.) Vorlage und Genehmigung Rechnungsabschluss 1966 6.) Bauabstandsnachsicht Burger Hermann, St.Gallenkirch 258 Zugg Bruno, St.Gallenkirch 231 7.) Stellungnahme zu Gesetzesbeschluß a) Tierseuchenfondsgesetz b) Sportgesetz 8.) Ansuchen Bürgermusik St.Gallenkirch 9.) Bürgschaftsübernahme-Sessellift Vandans Latschau 10.) Ansuchen Löschwasserversorgung 11.) Stellungnahme zu Schreiben des Vlbger Gemeindeverbandes 12.) Allfälliges Um pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird ersucht. Der Bürgermeister - 2 - Gemeinde St. Gallenkirch Niederschrift über die am Dienstag, den 1.August 1967 um 20.00 Uhr im neuen Schulhaus (Sitzungszimmer) in St.Gallenkirch stattgefundene 21. Sitzung der Gemeindevertretung von St.Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermoister, 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Berichte des Bürgermeisters, 4.) Ansuchen der Rettungsabteilung Bludenz, 5.) Vorlage des Rechnungsabschlusses 1966, 6.) Behandlung von Bauabstandsnachsichten-Ansuchen, 7.) Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen, 8.) Ansuchen der Bürgermusik St.Gallenkirch, 9.) Bürgschaftsübernahme f. Sessellift Vandans-Latschau, 10.) Ansuchen wegen Löschwasserversorgung, 11.) Schreiben des Vorarlberger Gmde.Verbandes, 12.) Allfälliges. Erschienen sind: Bürgermeister MANGARD Hermann als Vorsitzender, die Gemeinderäte Tschofen Ignaz und Juen Ernst, sowie 10 Gemeindevertreter und zwar: Stocker Erwin, Rhomberg Hanskarl, Tschofen Herbert, Butzerin Alois, Marlin Ernst, Thöny Kurt, Squinobal Helmut, Salzgeber Robert, Stocker Willy und Spannring Stefan. Entschuldigt haben sich: Vize-Bgm. Lorenzin Anton, GV. Büsch Anton und GV. Wachter Raimund. Erledigung: 1.) Bgm. MANGARD Hermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2.) Die Niederschrift der letzten GV.- Sitzung vom 7.Juli 1967 wird als genehmigt erklärt. - 3 - 3.) Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Der Balbierbach führte in der vergangenen Woche Hochwasser. Für die dadurch notwendig gewordene Bachbetträumung soll die Gemeinde 1/3 der Kosten tragen. Dringlichkeitshalber hat der Bürgermeister eine diesbezügliche Vorauszusage erteilt. b) Am gestrigen Tage (31.7.) führte auch der Tramosabach Hochwasser. Größeren Schaden erlitt dabei die Baustelle der Wildbachverbauung selbst. c) Mit 31.7.1967 wurde - entgegen dem Wunsche der Gemeinde St.Gallenkirch - der Gendarmerieposten St.Gallenkirch aufgelöst. Es wird in Hinkunft nur noch einen Gend.Posten in der Innerfratte geben: in Gaschurn. 4.) Es wird ein Ansuchen der Rettungsabteilung Bludenz wegen einmaliger Beitragsleistung zum Bau eines Rettungsheimes der Rettungsabteilung Bludenz vorgelegt und durch den Leiter dieser Abteilung, Herrn Pötscher, persönlich begründet. In Würdigung der für das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung so wichtigen Einrichtung der Rettungsabteilung wird durch die Gemeindevertretung der einstimmige Beschluss gefasst, für den Bau des Rettungsheimes Bludenz in den Jahren 1968 und 1969 einen einmaligen Beitrag von je S 12.000.-, zusammen also S 24.000.- zu leisten. 5.) Es wird der Gemeinde-Rechnungsabschluss 1966 vorgelegt und durch Bgm. Mangard, sowie Gde.Kassierin Gavanesch erläutert. Außerdem wird der Bericht des Überprüfungsausschusses zum Rechnungsabschluss 1966 verlesen. Die Jahresrechnung 1966 schließt bei S 4, 746.692.48 Einnahmen und S 4, 667.557.14 Ausgaben mit S 79.135.34 Überschuss ab. Der Rechnungsabschluss 1966, sowie der diesbezügliche Bericht des Überprüfungsausschusses werden mit einstimmigem Beschluss genehmigt. 6.) Nachstehende Ansuchen um Erteilung von Bauabstandsnachsichten werden einstimmig genehmigt: a) Dem Burger Hermann jun. für sein Bauvorhaben gegenüber der Gp. 1200/1 auf 5 Meter, b) Dem Zugg Bruno für sein Bauvorhaben gegenüber der Gp.1386/1 auf 1.50 Meter. 7.) Zu nachstehenden, vom Vorarlberger Landtag beschlossenen Gesetzen wird mit einstimmigem Beschlusse der Gemeindevertretung eine Volksabstimmung nicht verlangt: a) Gesetz über eine Abänderung des Tierseuchenfondgesetzes, b) Gesetz über die Sportförderung und die Sicherheit bei der Sportausübung. 8.) Der Bürgermusik St.Gallenkirch wird für Instrumenten- und @@ Beitrag in Höhe von S 20.000.- gewährt (einstimmiger Beschluss), - 4 - 9.) Die Behandlung eines Ansuchens der Gemeinde Vandans um Bürgschaftsübernahme des Standes Montafon für die Finanzierung des geplanten Sesselliftes Vandans-Latschau wird zur Einholung weiterer Informationen bis zur nächsten GV.- Sitzung vertagt. 10.) Ein Ansuchen wegen Löschwasserversorgung ist an die Antragsteller zurückzuverweisen mit der Empfehlung, dasselbe dann wieder vorzulegen, wann die Voraussetzungen gegeben sind. 11.) Einer Beitragsleistung in den Ehren-Pensionsfond des Vorarlberger Gemeindeverbandes in Höhe von cirka S 200.- jährlich wird einstimmig zugestimmt. Beitragsleistung bis auf Widerruf. 12.) Die zuständigen Interessenten der Gastauner-Brücke sollen nochmals an die dringend notwendige Reparatur dieser Brücke erinnert werden, wobei die Gemeinde bereit ist, einen entsprechenden Beitrag zu leisten. Der Bauausschuss soll bis 31.8.1967 für die Einholung eines Kostenvoranschlages zum Ausbau der Lehrerwohnung im Schulhaus Gargellen besorgt sein. Ende der Sitzung: 23.45 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: