19670707_GVE020

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Letzte Änderung 05.06.2021, 12:55
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1967-07-07
Erscheinungsdatum 1967-07-07
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Inhalt des Dokuments

- 1 - 6791 St. Gallenkirch, ................................................................... Gemeinde St. Gallenkirch 4.7.1967. Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch Binberufung Zahl ........................... Gemäß § 35 GG werden Sie zu der am Freitag den 7.7.1967 um 20.00 Uhr im Schulhaus (Sitzungszimmer) anberaumten 20.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Berichte des Bürgermeisters 4.) Interssenbeitrag Gufelbachverbauung 5.) Interessentenbeitrag-Behebung Hochwasserschäden an der Ill 6.) Ansuchen-Bauabstandsnachsicht Bergler Raimund 7.) Ansuchen Borger Otto-Mundartgedichbuch f.Jungbürger 8.) Ansuchen Verkehrsverein St.Gallenkirch-Bürgschaftsübernahme 9.) Ansuchen-Wegebau Grandau 10.) Ansuchen Mathies Viktor-Beseitigung d.Mullabfuhr -Ill11.) Vorlage Porjekt Umfahrung von St.Gallenkirch u.Gortipohl 12.) Ablösungsverhandlungen Strasse Galgenuel 13.) Allfälliges Um pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird ersucht. Der Bürgermeister - 2 - Gemeinde St. Gallenkirch Niederschrift über die am Freitag, den 7.Juli 1967 um 20.00 Uhr im neuen Schulhaus (Sitzungszimmer) in St.Gallenkirch stattgefundene 20. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister, 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Berichte des Bürgermeisters, 4.) Interessentenbeitrag zur Gufelbachverbauung, 5.) Interessentenbeitrag zur Hochwasserschädenbehebung a.d.Ill, 6.) Ansuchen Bauabstandsnachsicht Bergler Raimund, 7.) Anschaffung des Mundartgedicht-Buches v.Borger für Jungbürger, 8.) Ansuchen Verkehrsverein St.Gallenkirch - Bürgschaftsübernahme, 9.) Ansuchen - Beitragsleistung zum Wegebau Grandau, 10.) Ansuchen - Beseitigung der Mullabfuhr bei der gedeckten Brücke, 11.) Vorlage Projekt Umfahrung von St.Gallenkirch u. Gortipohl, 12.) Ablösungsverhandlungen / Neutrassierung Galgenuler Straße, 13.) Allfälliges. Erschienen sind: Bürgermeister MANGARD Hermann als Vorsitzender, die Gemeindevorstandsmitglieder Lorenzin Anton, Tschofen Ignaz und Juen Ernst 14 Gemeindevertreter bzw. Ersatzmänner und zwar: Büsch Anton, Wachter Raimund, Stocker Erwin, Vallaster Ludwig, Rhomberg Hanskarl, Thöny Kurt, Tschofen Herbert, Butzerin Alois, Marlin Ernst, Squinobal Helmut, Stocker Willy, Salzgeber Robert, Spannring Stefan, Flöry Richard. Erledigung: 1.) Bgm.MANGARD Hermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2.) Die Niederschrift der letzten Gemeindevertretungssitzung vom 31.Mai 1967 wird als genehmigt erklärt. 3.) Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Die ehemaligen Arzt-Ordinationsräume im alten Schulhaus wurden für cirka 18 Monate an die Firma Brown Boveri als Bürolokale vermietet. Die Vermietung lag auch im Interesse der Gemeinde. - 3 - b) Im Bereich des Maisäß Gweil ist ein Rutschanriss festgestellt worden. Die Gemeinde hat unverzüglich über die B.H. Bludenz zuständige Behördenstellen von diesem Vorkommnis in Kenntnis gesetzt. c) Engelbert Schapler, welcher bisher die Heizung im Schulhaus St.Gallenkirch besorgte, hat ab 1.Juli 1967 auch die Aufräumung und Wartung dieser Schule übernommen. d) In Sinne eines früherer GV.- Beschlusses wurde eine Verordnung über das Nachtfahrverbot für Mopeds auf sämtlichen Gemeindestraßen erlassen. Gegen die Berichte wird kein Einwand erhoben. Es wird jedoch einstimmig angeregt, bei der Gendarmerie auch die Kontrolle des nächtlichen Moped-Verkehrs auf der Landstraße zu erwirken. Der Bericht b) wird durch Gemeinderat Tschofen ergänzt. Letzteren berichtet im besonderen über die am heutigen Tage im Bereiche des Maisäß Gweil stattgefundene Augenscheinnahme, am welcher u.a. auch Fachexperten teilgenommen haben. Nach Ansicht der Experten besteht für den Ortsteil Galgenul wegen dieses Rutschanrisses keine unmittelbare Gefahr. 4.) Auf Grund wiederholten Betreibens besteht nun auch Aussicht zur Verbauung des Gufelbaches (Innersiggam). Die Gemeindevertretung gibt mit einstimmigem Beschlusse ihr grundsätzliches Einverständnis zu einer Beitragsleistung im Rahmen bisheriger Gepflogenheiten. 5.) Mit einstimmigem Beschlusse stimmt die Gemeindevertretung einer Beitragsleistung in Höhe von S 30.000.- zur Behebung der Hochwasserschäden an der Ill - Gortipohl (km 51, 5 bis 52, 5) zu. 6.) Einstimmig werden nachstehende Bauabstandsnachsichten erteilt: a) Dem Raimund Bergler für sein Bauvorhaben gegenüber der Gp. 731/1 (Gortipohl) auf 2.40 Meter. b) Dem Dipl.Ing. Schaper für sein Bauvorhaben gegenüber der Gp.4556/7 (Gargellen) auf 5.50 Meter. 7.) Es wird einstimmig beschlossen, für die Jungbürger des heurigen Jahres das Mundartgedicht-Buch von Otto Borger anzuschaffen. 8.) Für eine zusätzliche Darlehensaufnahme des Verkehrsvereines St.Gallenkirch zur Weiter-Finanzierung des Schwimmbadbaues (@ S 80.000.-) übernimmt die Gemeinde die beantragte Bürgschaft. (Einstimmiger Beschluss). 9.) Die Gemeindevertretung gibt mit einstimmigem Beschlusse das grundsätzliche Einverständnis zu einer Beitragsleistung für den Güterwegbau bis zu den ganzjährig bewohnten Gehöften auf Untergrandau. Die Festsetzung der Höhe des Beitrages kann erst erfolgen, wann die Höhe des Landesbeitrages bekannt wird. - 4 - 10.) Auf Grund eingebrachter Beschwerde wird einstimmig beschlossen, bei der gedeckten Brücke in Galgenul-Boden die Mullabfuhr bei Strafandrohung zu verbieten. 11.) Zu dem Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung Zahl VIIb - 61.022 J/3 - 67 vom 8.Juni 1967 wegen Planung einer Umfahrung von St.Gallenkirch und Gortipohl beschließt die Gemeindevertretung mit 11 JaStimmen gegen 1 Nein-Stimme bei 6 Stimm-Enthaltungen folgendes Antwortschreiben an die Landesregierung: "Es wird festgestellt, dass die Gemeindevertretung, eine spätere Grundablösung nach der rot eingezeichneten Linie des Projektes für möglich hält. Ebenso die Einhaltung eines Bauabstandes von 10 Meter. Die Gemeindevertretung stellt jedoch fest, dass sie nicht in der Lage ist, eine diesbezügliche Grundablösung zu finanzieren. Sie macht ferner darauf aufmerksam, dass die Gemeinde St.Gallenkirch nie in der Lage sein wird, die derzeit bestehende Landstraße I. Ordnung Nr.22 in Eigenverwaltung zu übernehmen." 12.) Das Verhandlungskomitee für die Neutrassierung der Straße vom Dorf St.Gallenkirch nach Galgenul berichtet über den jüngsten Stand der Parteienverhandlungen, wonach 2 Parteien ihre Zustimmung zum bestehenden Projekt grundsätzlich verneinen. Nach eingehender Beratung wird einstimmig festgestellt, dass die Gemeinde aus techn. Gründen, sowie in Verfolgung des Gesamtinteresses vom bestehenden Projekt nicht abweichen kann. Die betreffenden Parteien sind letztmals zu ersuchen, dem Projekt innerhalb 8 Tagen unter den angebotenen Bedingungen zuzustimmen, widrigenfalls sich die Gemeinde vorbehalten muß, den Enteignungsantrag zu stellen. 13.) a) Nachdem bei der kürzlich anberaumten Besprechung der Interessenten an der Gastauner Brücke nur 6 von 20 Geladenen erschienen sind, konnte über die Reparatur dieser Brücke kein Beschluss gefasst werden. Der Bürgermeister wird ersucht, nochmals eine Zusammenkunft anzuberaumen. b) Bezüglich der Entschädigung für Hochwasservermurungen des Jahres 1965 soll der Landwirtschaftsausschuss in Erfüllung eines bereits gefassten Beschlusses die entsprechenden Betreffnisse ausarbeiten bzw. festlegen. Ende der Sitzung: 8.7.1967 / 1 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Die Gemeinderäte: