19870415_GVE016

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Letzte Änderung 05.06.2021, 14:47
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1987-04-15
Erscheinungsdatum 1987-04-15
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 15.04.1987 um 20 Uhr im Gemeindeamt, unter dem Vorsitz von Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, stattgefundene 16. SITZUNG der Gemeindevertretung St. Gallenkirch. TAGESORDNUNG 1.) Eröffnung 2.) Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Berichte 4.) Beschlußfassung über Änderung des Flächenwidmungsplanes 5.) Jahresabschluß 1986 der ARA Montafon, Stellungnahme 6.) Erhöhung der Gästetaxe ab 1988 7.) Beratung bezüglich der Auflassung der Neutrassierung der Bundesstraße B 188, Projekt aus dem Jahre 1973 8.) Beschlußfassung - a) Aufbringung der Eigenmittel für die Erweiterung der Wasserversorgung b) Annahmeerklärung für WW-Fondsdarlehen Abwasserbeseitigungsanlage BA-03 9.) Festsetzung des Gebührensatzes für die Kanalanschlüsse Verordnung 10.) Vergabe der Baumeisterarbeiten - Hochbehälter Gortipohl 11.) Antrag auf Verlegung bzw. Löschung von öffentl. Wegen; Gp. 3329 und 4728/1 12.) Zuschuß für Parkplatzmiete - Verkehrsverein Gargellen 13.) Namhaftmachung von Ersatzmitglieder in den Bau- und Fremdenverkehrsausschuß 14.) Einhebung von Wegeerschließungskosten (Beiträge) 15.) Allfälliges Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die GR Werner Kraft und Wolfgang Mangard sowie 14 Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute; als Schriftführer Josef Zugg. Abwesend: GV Siegfried Weiler entschuldigt, Ersatz Roland Saur GV Hanskarl Rhomberg entschuldigt, Ersatz Robert Tschofen GV Hubert Klehenz entschuldigt, kein Ersatz ERLEDIGUNG zu Pkt. 1.) Der Vorsitzende Bgm. Fritz Rudigier eröffnet um 20 Uhr die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung aller Gemeindevertreter sowie die Beschlußfähigkeit gem. § 47 GG fest. -2zu Pkt. 2.) Die Niederschrift über die letzte Sitzung der Gemeindevertretung vom 12. 02. 1987 wird für genehmigt erklärt. zu Pkt. 3.) Berichte a) Am 10.3.1987 hat eine gemeinsame Sitzung der Bauausschüsse und der Gemeindevorstände der Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn, zur Beratung der Planentwürfe für eine Vergrößerung und Gestaltung des Turnraumes und eines Pausenplatzes an der Hauptschule Innermontafon, stattgefunden. Dabei wurden mehrere Varianten begutachtet und mehr oder weniger gutgeheißen. Zwischenzeitlich wurde auch Kontakt mit den Grundbesitzern zum Erwerb der notwendigen Flächen aufgenommen. b) Mit der Einladung zur Sitzung wurde allen Gemeindevertretern eine Übersicht über den Jahresbezug an Müllsäcken übergeben. Aufgrund dieser Zusammenstellung hat der Gebührenausschuß eine Änderung der Grundgebühren für die Müllabfuhr nicht empfohlen. c) Neuerlich war die Sanierung eines Widerlagers bei der Brücke Hofzufahrt (Maurentobel) erforderlich. Bisher konnte zu einer neuen Trassenführung keine Zustimmung von der Seite des Landschaftsschutzes erreicht werden. Weitere Begutachtungen und Verhandlungen stehen bevor. d) Bei der EDV-Zentralanlage in Schruns werden Kapazitätserweiterungen notwendig. Es stellt sich nun die Frage, ob Bestrebungen zur Einrichtung einer eigenen Zentraleinheit weiter verfolgt werden sollen. Dazu vertritt die Gemeindevertretung die Auffassung, daß der Einrichtung einer eigenen Zentraleinheit, für den Bereich der Gemeinde St. Gallenkirch, der Vorzug eingeräumt werden soll. e) Zur Verlegung der Postautohaltestelle in Gortipohl konnte bisher noch keine befriedigende Lösung erreicht werden. f) Im Rahmen einer Standessitzung wurde die Angelegenheit "Jugendgetränk-Durstlöscher" diskutiert. Außer dem Vertreter der Gemeinde Silbertal haben sich alle Vertreter gegen eine direkte Steuervergütung durch die Gemeinden ausgesprochen. In dieser Sache zeichnet sich jedoch eine Lösung ab, indem die Getränkeerzeuger entsprechende Produkte anbieten. g) Ein Beschluß der Forstfondsvertreter, bezüglich einer Aufzahlung von Stockgeld bei Verwendung von Brennholz als Nutzholz, wird der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht. zu Pkt. 4.) Folgende Anträge, auf Änderung des Flächenwidmungsplanes, werden behandelt und dazu einstimmig wie im folgenden ausgeführt Beschluß gefaßt: a) Antrag - Klehenz Hubert u. Esther, Gortipohl 23 b; Widmung der Gp. 331, 339 und 340, zur geplanten Erweiterung des Hotel Silvretta. Die noch bestehende Freifläche zwischen der B 188 und dem Hotel Silvretta wird als BW gewidmet. -3– b) Antrag - Gargellener Seilbahn und Verkehrsverein Gargellen; Umwidmung von Teilflächen aus den Gp. 4623/5, 4624/5 und 4624/6 als Freihaltefläche zur weiteren Sicherstellung und Begründung der Schiabfahrten aus dem Valzifenztal und aus dem Schnapfenwald, lt. Lageplan der Ing. Kons. Prof. Dr. Günther Schelling, DI. Jörg Thurnher und DI. Bernd Mischker, Dornbirn. Das Einverständnis der dabei betroffenen Grundbesitzer liegt vor bzw. wurden diese darüber in Kenntnis gesetzt. c) Antrag - Wurzel Anna Elisabeth, Gortipohl 69 (93 a); Umwidmung der Grundstücke Gp. 713/1 und 620 als Baufläche. Die Restfläche der Gp. 713/1 wird bis an die FF (rote Zone) heran als Baufläche (BW) gewidmet. Die Gp. 620 verbleibt im Freihaltegebiet (rote Zone). d) Antrag - Wachter Peter, Gortipohl 6 a; Teilw. Umwidmung der Grundstücke Gp. 584 und 582/1 als Baufläche zur Errichtung von 2 - 3 Eigenheimen durch die Geschwister. Die Gp. 584 wird soweit nicht Freihaltefläche (FF) besteht und die Gp. 582/1 im Ausmaß von 50 m von der Bp. 150 (Stall) in östliche Richtung, als Baufläche (BW) gewidmet. e) Antrag - Marlin Wilfried, Gortipohl 46 a; Umwidmung der Gp. 130 im Ausmaß von 643 m2 zur Errichtung eines Eigenheimes. Dieser Änderungsantrag wird zurückgestellt. Einer entsprechenden Widmung hat die Berichtigung des Gefahrenzonenplanes (Zurücknahme der roten Zone) vorauszugehen. f) Antrag - Tschanhenz Kurt, St. Gallenkirch 385; Teilw. Widmung der Gründe Gp. 2187/2 und 2187/3 zur Errichtung eines Lagergebäudes mit Wohnung. Die Flächen liegen teilweise im Freihaltegebiet, es ist daher ein Gutachten des Wasserbauamtes erforderlich. Der Antrag wird zur Begutachtung durch die Raumplanungsstelle und durch das Wasserbauamt zurückgestellt. zu Pkt. 5.) Gemäß der Satzungsbestimmungen wird der Rechnungsabschluß des Abwasserverbandes Montafon und der Bericht des Prüfungsausschusses zur Kenntnis- und Stellungnahme vorgelegt. Rechnungsabschluß und Prüfungsbericht werden zustimmend zur Kenntnis genommen. zu Pkt. 6.) Der Ausschuß für Gebühren und Tarife hat aufgrund eines Antrages des VV-Gortipohl eine Erhöhung der Gästetaxe beraten und vorgeschlagen die Gästetaxe ab 1.1.1988 wie folgt einzuheben. für den Bereich St. Gallenkirch S 7, 50 um S 1, - erhöht, für den Bereich Gortipohl S 7, -- um S 1, - erhöht und für den Bereich Gargellen S 10, -- wie bisher belassen. Nach einer sehr sachlich geführten Diskussion, wobei auch eine weitergehende Gebietszonierung für die Einhebung der Gästetaxe zur Sprache kommt, schließt sich die Gemeindevertretung einstimmig dem Vorschlag des Ausschusses an. Es wird folgende -4Verordnung erlassen: Gemäß Taxeordnung der Gemeinde St. Gallenkirch vom 18.02.1986 in Verbindung mit dem Fremdenverkehrsgesetz LGBl. Nr. 9/1978 beträgt die Gästetaxe ab 1.1.1988 für den Bereich St. Gallenkirch S 7, 50, für den Bereich Gortipohl S 7, --, für den Bereich Gargellen S 10, -- pro Nächtigung. Die Verordnung über die Festsetzung der Gästetaxe v. 24.2.86 tritt mit 1.1.1988 außer Kraft. zu Pkt. 7.) Die Gemeindevertretung befaßt sich sehr ausführlich mit dem aus dem Jahre 1973 stammenden Straßenprojekt – Neutrassierung der Montafonerstraße (Silvrettastraße). Nach eingehender Diskussion wird über Antrag des Vorsitzenden, einstimmig die Feststellung getroffen, daß die Gemeinde St. Gallenkirch an einer weiteren Aufrechterhaltung dieses Straßenprojektes kein Interesse mehr hat. Anstelle einer völligen Neutrassierung der Montafonerstraße sollen geeignete punktuelle Maßnahmen in dicht bebauten Gebieten geplant und ausgeführt werden. zu Pkt. 8.) a) Einstimmig wird darüber Beschluß gefaßt, die im Gemeindevoranschlag 1987 unter der Kostenstelle 810-050, Ausbau-Wasserversorgung vorgesehenen Eigenmittel, in der Höhe von S 1.000.000, --, aufzubringen. b) Gleichfalls einstimmig wird die Erklärung zur Annahme der - Zusicherung des BM für Bauten u. Technik (Wasserwirtschaftsfonds) betreffend der Gewährung eines Fondsdarlehens für den Bau der Kanalisation BA 03, abgegeben. Die diesbezügliche Annahmeerklärung wird unterzeichnet. zu Pkt. 9.) Der Ausschuß für Gebühren und Tarife hat aufgrund einer vorliegenden Kalkulation des Büros, Dipl. Ing. Manahl, die Festsetzung des Gebührensatzes für Kanalanschlüsse mit S 240, - pro Einheit vorgeschlagen. Gemäß der Empfehlung des Ausschußes wird durch die Gemeindevertretung einstimmig folgende Verordnung beschlossen. Gem. § 12 der Kanalordnung der Gemeinde St. Gallenkirch in Verbindung mit dem Kanalgesetz, LGBl. Nr. 33/1976 wird der Beitragssatz für Kanalanschlüsse mit S 240, -- pro Bewertungseinheit festgesetzt. Diese Verordnung tritt am 8. 5. 1987 in Kraft. -5- zu Pkt. 10.) Aufgrund der öffentlichen Ausschreibung der Baumeisterarbeiten für die Errichtung des Hochbehälters Gortipohl (Wasserversorgung) und der Empfehlung des Ingenieurbüros, Riedmann u. Partner, werden die schlüsselfertigen Baumeisterarbeiten an die Firma Vonbank, Schruns, vergeben. zu Pkt. 11.) a) Die Behandlung des Antrages auf Verlegung bzw. Löschung des öffentliches Weges Gp. 4728/1 wird vertagt. b) Dem Antrag auf Löschung eines Fußwegerechtes über die Gp. 3329 KG St. Gallenkirch wird mit einst. Beschluß nicht entsprochen. zu Pkt. 12.) Das Ansuchen des Verkehrsvereines Gargellen wird zur Vorlage weiterer Unterlagen vertagt. zu Pkt. 13.) Durch den Wohnsitzwechsel von Ing. Siegfried Rünzler, scheidet er als Vertreter der Unabhängigen Ortsliste aus. Anstelle von Rünzler werden folgende Vertreter in die Ausschüsse bestellt: in den Bauausschuß: Mitglied Kleboth Hubert Ersatzmitglied Kasper Harry in den Fremdenverkehrsaussch. Mitglied Sattler Hans Ersatzmitglied Berthold Edwin zu Pkt. 14.) Die Einhebung von Beiträgen für den Ausbau- und Erhaltung der öffentlichen Gemeindewege (Wegeausbau- und Erschließungsbeiträge) laut Beschluß der Gemeindevertretung vom 22.7.1976 wird diskutiert. Die Gemeindevertretung ist dabei einheitlich der Ansicht, diese Beiträge weiterhin einzuheben. zu Pkt. 15.) a) Auf dringende Durchführung von div. Asphaltierungsarbeiten in Gargellen wird aufmerksam gemacht. b) Auf Schäden beim Schattenortweg, verursacht durch starke Belastung infolge Materialtransport, wird hingewiesen. Dazu berichtet der Bürgermeister, daß im Zuge der Kanalisation eine Sanierung durchgeführt werden muß. Ende der Sitzung um 23. 30 Uhr. Tag der Kundmachung 24.4.87 [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]