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Aktenzahl/Geschäftszahl | |
Letzte Änderung | 05.06.2021, 14:51 |
Gemeinde | St.Gallenkirch |
Bereich | oeffentlich |
Schlagworte: | stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung |
Dokumentdatum | 1985-05-03 |
Erscheinungsdatum | 1985-05-03 |
Unterausschüsse | |
Kommissionen/Kuratorien | |
Verbände/Konkurrenzen | |
Verträge | |
Publikationen | GVE-Protokolle_gve |
Aktenplan | |
Anhänge | |
Inhalt des Dokuments |
Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch 6791 St. Gallenkirch, 03.05.1985 Tel. (05557) 6205 od. 6212 Zahl 024-4 - 004-1 An Herrn Betrifft: Gemeindevertretungswahl 1985 Anläßlich der am 21. April 1985 stattgefundenen Gemeindevertretungswahl sowie dem von der Gemeindewahlbehörde St. Gallenkirch festgestellten Wahlergebnis, wurden Sie als Gemeindevertreter der Gemeinde St. Gallenkirch gewählt. Sie werden daher zu der am Samstag, den 11.5.1985 um 14.00 Uhr im Gemeindesaal St. Gallenkirch stattfindenden konstituierenden Sitzung, gem. § 31 Gemeindegesetz, einberufen. Tagesordnung 1.) Feststellung der Beschlußfähigkeit (§ 38 GG.) 2.) Angelobung der Gemeindevertreter (§ 32 GG.) 3.) Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes (§ 49 GG.) 4.) Wahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes (§ 50 GG.) 5.) Wahl des Bürgermeisters (§ 55 GG.) 6.) Wahl des Vizebürgermeisters (§ 56 GG.) Sollte Ihre Teilnahme an dieser Sitzung nicht möglich sein, wollen Sie dies verläßlich innerhalb 24 Stunden nach Erhalt dieser Einberufung dem Bürgermeister bekannt geben. Die Sitzung ist öffentlich. Der Gemeindewahlleiter BEILAGE _______ Wahlschein |