19900401_GVE_konstituierende

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:15
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1990-04-01
Erscheinungsdatum 1990-04-01
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Inhalt des Dokuments

- 1 - 28.4.1990 Konstituierende Sitzung der neugewählten Gemeindevertretung am 1.4.1990 1. Eröffnung: durch den Gemeindewahlleiter; begrüßt und stellt dabei fest, daß mit dieser Sitzung die Legislaturperiode 1990 - 1995 der neugewählten Gemeindevertretung beginnt. Bei der am 1. April 1990 stattgefundenen Gemeindevertretungswahl wurden folgende Personen (Damen und Herren) gewählt. von der SPÖ und parteifreie Bürger Rudigier Fritz Rudigier Walter Mangard Wolfgang Lechthaler Ernst Zint Elmar Pollhammer Willy Saur Roland Tschofen Günter Bitschnau Alois Fiel Manfred Scheidl Erich Stocker Leopold Walser Renate - 2 - von der ÖVP Rhomberg Hanskarl Tschofen Otmar Lorenzin Erwin Berger Wilfried von der Liste Lebenswerte Heimat Mangard Artur Nachdem sämtliche neu gewählte Gemeindevertreter ordnungsgemäß zur konstituierenden Sitzung eingeladen wurden und anwesend sind, erkläre ich die Sitzung gemäß § 47 Gemeindegesetz als beschlußfähig. 2. Angelobung der Gemeindevertretung Gemäß § 37 Gemeindegesetz haben die Gemeindevertreter in der konstituierenden Sitzung vor dem für die Gemeindewahlen zuständigen Gemeindewahlleiter das Gelöbnis nach § 37 Abs. 1 GG abzulegen. Ich bitte daher, das Gelöbnis abzulegen, indem Ihr folgende Gelöbnisformel sprechen wollt: - 3 - "Ich gelobe, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde St. Gallenkirch nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern." Gemäß § 37 Abs. 2 lege somit auch ich dasselbe Gelöbnis vor den übrigen Gemeindevertretern ab. "Ich gelobe, ...". 3. Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes Gemäß § 55 Gemeindegesetz ist die Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes in der Konstituierenden Sitzung festzusetzen. Die Zahl muß mindestens drei betragen, darf aber 1/4 der Zahl der Gemeindevertreter nicht übersteigen. Das sind demnach also höchstens vier Mitglieder. Anträge...... Abstimmung Ergebnisfeststellung (evt. auch des unterlegenen Antrages) - 4 - 4. Wahl des Bürgermeisters Gemäß § 61 GG ist der Bürgermeister von der Gemeindevertretung in der konstituierenden Sitzung durch Stimmzettel, also geheim, mit absoluter Mehrheit der Anwesenden zu wählen. Vorschläge und Bestellung für drei Stimmenzähler .... Wortmeldungen... evt. Wahlvorschlag... Wahldurchführung Feststellung des Wahlergebnisses Annahmeerklärung Gratulation... 5. Wahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes Gemäß § 56 GG. sind die Mitglieder des Gemeindevorstandes (Gemeinderäte) einzeln aus der Mitte der Gemeindevertreter auf die Funktionsdauer der Gemeindevertretung zu wählen. Die Wahl hat ebenfalls mit Stimmzettel (also geheim) zu erfolgen. Gemäß § 56 Abs. 2 GG. entfallen auf die Parteifraktionen der erste und zweite Gemeinderat auf die SPÖ und parteifreie Bürger der dritte Gemeinderat auf die ÖVP - 5 - der vierte Gemeinderat wieder auf die SPÖ und parteifreie Bürger Auf Grund der schriftlich eingebrachten Anträge wurden folgende Gemeindevertreter zur Wahl in den Gemeindevorstand vorgeschlagen: als 1. Gemeinderat: Rudigier Fritz Wahldurchführung Feststellung des Wahlergebnisses Annahmeerklärung als 2. Gemeinderat Rudigier Walter Wahldurchführung Feststellung des Wahlergebnisses und Annahmeerklärung als 3. Gemeinderat Berger Willy Wahldurchführung Feststellung des Wahlergebnisses und Annahmeerklärung als 4. Gemeinderat Bitschnau Alois Wahldurchführung Feststellung des Wahlergebnisses und Annahmeerklärung Der Bürgermeister gratuliert den gewählten... - 6 - 6. Wahl des Vizebürgermeisters Gemäß § 62 GG. ist der Vizebürgermeister von der Gemeindevertretung in der konstituierenden Sitzung aus der Mitte des Gemeindevorstandes durch Stimmzettel, also geheim, mit absoluter Mehrheit der Anwesenden zu wählen. ... Wortmeldungen... evt. Vorschlag Wahldurchführung Feststellung des Wahlergebnisses Annahmeerklärung Gratulation Erklärung Sitzungsschluß