19610713_GVE012

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:17
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1961-07-13
Erscheinungsdatum 1961-07-13
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Inhalt des Dokuments

-0Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, am 7.7.1961 Einberufung Gemäss § 34 der GO 1935 werden Sie zu der am Donnerstag den 13.7.1961 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St.Gallenkirch anberaumten 12. Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister, 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Berichte des Bürgermeisters, 4.) Beschlussfassung über Grundablösung für Strassenverbreiterung der Landstrasse I. Ordnung im Gemeindebereich, 5.) Grundablösung für Strassenverbreiterung Gargellenstrasse im Bereiche Galgenul, 6.) Bericht und Beschlussfassung - Streitfall Huber-Skiabfahrt, 7.) Grundtrennungsansuchen: a) Stocker Ludwig, Gortipohl, b) Wachter Albert, Gortipohl, 8.) Ansuchen um Erteilung einer Abstandsnachsicht: a) Netzer Emil gegenüber der Gp, 3258 auf 2 m, b) Schapler Heinrich, gegenüber der Gp.4556/1 v. 6, 75 m auf 4.00m, 9.) Strassenbeleuchtung Gargellen, 10.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen: a) Schapler Heinrich Gargellen, b) Winkler Helmut, St.Gallenkirch, 11.) Vorlage-Offert Feuerwehr-Fahrzeugversicherung, 12.) Vorlage eines eingebrachten Antrages auf Abschaffung des freien Laufenlassen der Ziegen und Schafe, 13.) Finanzierung eines Großprospektes Montafon und weitere Finanzprobleme des Verkehrsvereines, 14.) Ansuchen Mathies Viktor, St.Gallenkirch Beitrag f. Wasseranschluss, Um pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird dringend ersucht. Der Bürgermeister. -1- Gemeinde St. Gallenkirch Niederschrift über die am Mittwoch, den 12.7.1961 in der Gemeindekanzlei stattgefundene 12. Sitzung der Gemeindevertretung von St.Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Berichte des Bürgermeisters, 4.) Straßenverbreiterung im Gemeindebereich - Grundablösung, 5.) Straßenverbreiterung Gargellnerstrasse - Grundablösung, 6.) Bericht und Beschlussfassung - Streitsache Skiabfahrt Gargellen, 7.) Grundtrennungsansuchen, 8.) Ansuchen um Erteilung einer Abstandsnachsicht, 9.) Straßenbeleuchtung Gargellen, 10.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen, 11.) Offertvorlage Feuerwehrfahrzeug-Versicherung, 12.) Freies Laufenlassen der Ziegen und Schafe, 13.) Großprospekt Montafon - Finanzprobleme Verkehrsverein St.Gllk., 14.) Ansuchen um Beitrag für Wasseranschluss. Erschienen sind: Bgm. MANGARD Hermann, die Gemeinderäte Tschofen Ignaz, Neher Hermann, Sander Anton, sowie 12 Gemeindevertreter und zwar: Büsch Anton, Marlin Ernst, Spannring Stefan, Wachter Ludwig, Thöny Kurt, Schler Gebhard, Marlin Michael, Tschofen Herbert, Vallaster Ludwig, Juen Ernst, Lorenzin Anton, Stocker Erwin. Erledigung: 1.) Bgm. Mangard Hermann eröffnet die Sitzung, begrüßt alle erschienenen Gemeinderäte, sowie Gemeindevertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2.) Gegen die Niederschrift der letzten GV.- Sitzung vom 5.5.1961 werden keine Einwände erhoben. 3.) Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Der Bauausschuss hat den Auftrag für Erstellung und Lieferung der Fenstern für den unteren Trakt des neuen Schulhauses an die Firma Hanahl in Bings erteilt. b) Es wird ein Schreiben des Verkehrsvereines Gargellen wegen Räumung des Suggedins, des Rong- und Röbibaches verlesen. Eine weitere Behandlung wird solange aufgeschoben, bis die diesbezügliche Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bludenz, vorliegt. -2- c) Im Sinne der in der letzten GV-Sitzung geführten Besprechung bezüglich Garfreschenprojekt hat die Gemeinde in Verbindung mit den Interessentschaften der Maisäße Grandau und Garfreschen, sowie der Alpe Nova und den Besitzern der ganzjährig bewohnten Gehöfte auf Grandau und Garfreschen an die Agrarbezirksbehörde Bregenz ein Ansuchen um Erstellung eines Güterweges auf Garfreschen gerichtet. Es wurde auch die Bereitschaft bekanntgegeben, an der Finanzierung nach Kräften mitzuwirken. - - Es wird angeregt, von diesem Schritte auch den zuständigen Vertreter des Proponentenkomitees des bekannten Garfreschenprojektes in Kenntnis zu setzen. Dieses Proponentenkomitee soll auch ersucht werden, der Gemeinde bis Mitte August 1961 Mitteilung über die weitere Planung zukommen zu lassen. 4.) Der Bürgermeister berichtet über eine mir mündl. erfolgte Verständigung des Landesstraßenbauamtes über die geplante Verbreiterung der Landstraße I. Ordnung im Gemeindebereich. Der Gemeinde werde die Verpflichtung auferlegt, für entsprechende Grundablösung Sorge zu tragen. In diesem Zusammenhange kommen auch die in der öffentlichen Meinung bestehenden Standpunkte in dieser Sache zu Sprache, die sich teils für oder gegen einer Durchzugsstraße durch das Dorf bzw. für oder gegen eine evtl. Umfahrungsstraße entlang des derzeitigen Illwerke-Bahnkörpers richten. Die Gemeindevertretung ist einhellig der Ansicht, dass es sich in diesem Punkte um eine überaus schwerwiegende Angelegenheit handelt, die möglichst von der ganzen Gemeindebevölkerung entschieden werden soll. Die Gemeindevertretung stellt ferner mit Befremden fest, dass die Gemeinde über ein derartig wichtiges Bauvorhaben einerseits nur mündlich verständigt wurde und andererseits nicht einmal die Möglichkeit erhielt, sich zur Trassenfrage zu äußern, während die Nachbargemeinden Schruns und Gaschurn dies offensichtlich tun konnten. Schließlich stellt die Gemeindevertretung einhellig fest, dass sie an einer Grundablösung nicht interessiert ist, da es sich bei der geplanten Straßenverbreiterung bekanntlich um eine Maßnahme zugunsten des geplanten Kopswerkbaues handle. Die Vorarlberger Landesregierung ist in diesem Sinne anzuschreiben. 5.) Auf Grund eines Schreibens des Verkehrsvereines Gargellen wird neuerdings die Frage der Staubfreimachung des unteren Teiles der Gargellnerstraße bzw. die hiefür erforderliche Grundablösung besprochen. Die am 15.3.d.J. mit den diesbezüglichen Verhandlungen beauftragten Gemeindevertreter berichten über das Ergebnis ihrer bisherigen Vorsprachen bei den Anrainern. Wegen der notwendigen Versetzung eines Stalles ist die Landesregierung zu ersuchen, dieselbe zu finanzieren, da die Gemeinde ohnehin stark belastet ist. Im übrigen sind die Grundablöseverhandlungen so rasch als möglich voranzutreiben. 6.) Der Bürgermeister berichtet über die Mitteilung des Rechtsanwaltes Dr.Czinglar, wonach der Oberste Gerichtshof im Zusammenhange mit der Prozessache Huber entschieden hat, dass das Recht für eine Skiabfahrt ersessen werden kann. Für das nun notwendige zweite Verfahren sind die erforderlichen Zeugengebühren zu überweisen. -3- 7.) Folgende Grundtrennungsansuchen werden ohne Einwand genehmigt: a) Dem Stocker Ludwig für sein Grundstück aus Gp.554 in Gortipohl, b) Dem Wachter Albert für sein Grundstück Gp.131/3 in Gortipohl. 8.) Nachstehende Ansuchen um Erteilung von Bauabstandsnachsichten werden ohne Einwand genehmigt: a) Dem Netzer Emil gegenüber der Gp.3258 auf 2 m, b) Dem Schapper Heinrich gegenüber der Gp.4556/1 von 6.75 m auf 4.00 m. 9.) Es wird ein Schreiben des Verkehrsvereines Gargellen betreffend Verdichtung des Ortsbeleuchtungsnetzes in Gargellen zur Kenntnis gebracht. Nachdem der V.V.Gargellen bereit ist, die diesbezüglichen Kosten in Höhe von S 6.155.00 zu bevorschussen, wird die weitere Behandlung dieses Punktes den kommenden Budgetberatungen zugeleitet. 10.) a) Gegen das Ansuchen des Heinrich Schaper, LehrteHannover, um Verleihung einer Konzession für das Gast- und Schankgewerbe gemäß § 16 Gew.O. im Berechtigungsumfang lit. a) und lit. f) letzteres beschränkt auf die Abgabe von Frühstück an die hauseigenen Gäste, in der Betriebsform eines Fremdenheimes, mit Standort Gargellen Gp.4556/8 und dem Betriebsnamen "Haus Silvretta" werden keine Einwände erhoben. Der Lokalbedarf wird als gegeben erachtet. b) Gegen das Ansuchen des Helmut Winkler, St.Gallenkirch 5, um Erteilung einer Konzession zur Personenbeförderung (Mietwagengewerbe) für einen Personenkraftwagen mit dem Standort St.Gallenkirch 5 werden keine Einwände erhoben. Der Lokalbedarf wird als gegeben erachtet. 11.) Es werden verschiedene Offerte für Unfallversicherung der Feuerwehrleute, sowie für Kasko-Versicherung der Einsatzfahrzeuges der Ortswehr St.Gallenkirch unterbreitet. Während der Abschluss einer Kasko-Versicherung für das Feuerwehrfahrzeug im Verhältnis zu den Kosten nicht als zweckmäßig erachtet wird, fasst die GV. den einstimmigen Beschluss, eine Mannschaftsversicherung für alle 3 Ortswehren (St.Gallenkirch, Gortipohl und Gargellen) einzugehen. Der Gemeinderat und die drei Ortswehrkommandanten werden ermächtigt, eine zweckmäßige Vereinbarung abzuschließen. 12.) Der Antrag einer großen Anzahl von Grundbesitzern im Gemeindegebiet auf Einstellung des freien Laufenlassens von Ziegen und Schafen muss von den Antragstellern an die Agrarbezirksbehörde geleitet werden, welche für diese Angelegenheit zuständig ist. 13.) Es wird ein Schreiben des Verkehrsverbandes Montafon betreffend Finanzierung eines Montafoner Großprospektes vorgelegt. In diesem Zusammenhange legt der Bgm. eine Aufstellung über die am heutigen Tage vorhandenen, für den Verkehrsverein St.Gallenkirch zweckgebundenen Mittel vor. Es werden auch im allgemeinen brennende Probleme des Fremdenverkehrs - im besonderen einer wirksamen Zimmervermittlung besprochen. -4- noch 13.) Der Bgm. weist auf die dringende Notwendigkeit hin, dass Meldewesen und Zimmervermittlung in möglichst enger Verbindung stehen sollten und regt an, der Verkehrsverein St.Gallenkirch möge - so wie der Verkehrsverein Gargellen auch das Meldewesen übernehmen. Nach eingehender Debatte wird der Beschluss gefasst, dass dieses Problem in einer gemeinsamen Sitzung des Fremdenverkehrsausschusses der Gemeindevertretung und des Verkehrsvereinsausschusses St.Gllk. behandelt wird. 14.) Dem Mathies Viktor, St.Gallenkirch Nr.37, wird in herkömmlicher Weise eine Beihilfe zu seinem Anschluss an die Gemeindewasserversorgungsanlage genehmigt, indem ihm bis auf 70 Meter zum Hause die Rohre beigestellt werden. 15.) Keine freien Anträge! Ende der Sitzung: 13.7.1961/1.30 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 2 Wochen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Gemeinderäte: Der Bürgermeister: Die