19880329_GVE023

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:18
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1988-03-29
Erscheinungsdatum 1988-03-29
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 6791 St. Gallenkirch St. Gallenkirch Tel. (05557) 6205 od. 6212 5.4.1988 NIEDERSCHRIFT über die am Dienstag, den 29.3.1988 um 20.00 Uhr. im Gemeindeamt St. Gallenkirch, unter dem Vorsitz von Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, stattgefundene 23. SITZUNG der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch. TAGESORDNUNG 1. Eröffnung 2. Genehmigung der letzten Niederschrift 3. Berichte 4. Verbauung des Maurentobels - Übernahme des Interessentenbeitrages, kostenlose Grundbeistellung und Erklärung über eine allfällige Weidefreistellung 5. Anstellung einer Bürokraft im VA St. Gallenkirch 6. Anstellung eines regionalen Meldekontrollors 7. Haus des Gastes - Arbeitsvergaben für den Umbau 8. Förderung für Nachrüstkatalysatoren 9. Durchführung einer Volksabstimmung zu Landesgesetzen: a) Änderung des Naturschutzgesetzes b) Änderung des Abfallgesetzes c) Änderung des Landschaftsschutzgesetzes d) Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes 10. Neubau der Klehenztobelbrücke 11. Zonierung der Gästetaxe 12. Kanalanschlußbeiträge für Campingplätze 13. Ansuchen des VV Gargellen zur Übernahme der Mietkosten für den Dauerparkplatz 14. Einhebung von Pflegegebühren bei kurzfristiger Unterbrechung des Pflegeaufenthaltes 15. Änderung des Flächenwidmungsplans bei HNr. 227 16. Allfälliges Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die GR Werner Kraft und Wolfgang Mangard und folgende GV bzw. Ersatzleute: Lechthaler Ernst Pollhammer Willi Rudigier Walter Stocker Leopold Marlin Elmar Sattler Johann Tschofen Günter Marlin Ernst Säur Roland Netzer Adolf Weiler Siegfried Tschofen Otmar Fiel Manfred Tschofen Robert Rhomberg Hanskarl Schriftführer: Werle Waltraud Abwesend: Bitschnau Alois, Zint Elmar, Klehenz Hubert alle entschuldigt Die Einladung zur Sitzung sowie die Tagesordnung wurde an alle Gemeindevertreter ordnungsgemäß zugestellt. -2– ERLEDIGUNG Punkt 1 Bgm. Fritz Rudigier eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit gem. § 43 GG fest. Er ersucht um Aufnahme des Tagesordnungspunktes 15. Änderung des Flächenwidmungsplans beim HNr. 227. Diesem Ansuchen wird stattgegeben. Punkt 2. Die Niederschrift über die letzte Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.1.1988 wird für genehmigt erklärt. Punkt 3. Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Die Förderungen für das von der Gemeinde St. Gallenkirch anzuschaffende Löschfahrzeug wurden von anfangs in Aussicht gestellten 40% auf 30% gekürzt. Zur Zeit sind Verhandlungen im Gange den in Aussicht gestellten Förderungssatz doch noch zu erreichen. b) Um die wasserrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Zamangverbauung zu erlangen fehlen noch immer zwei Unterschriften. Bgm. Rudigier appelliert an die Gemeindevertreter auf die Grundbesitzer einzuwirken, einer Verbauung doch noch zuzustimmen. In diesem Zusammenhang regt GR Kraft an mit der Bezirkshauptmannschaft und der Wildbachund Lawinenverbauung Verhandlungen aufzunehmen um das Projekt nicht zu gefährden. c) Da durch die Ausmerzung des IBR-IPV Virus krasse Härtefälle entstehen könnten, wird in Erwägung gezogen für diese Fälle eine Förderung seitens der Gemeinde zu gewähren. d) Das Land sagt für den Ausbau des Radwegenetzes nur eine Förderung zu, wenn die Strecke von Bludenz bis Partenen fixiert ist. Beim Ausbau werden dann jene Strecken vorgezogen, die jetzt schon ausbaubar sind. e) Der Pflegekostensatz im Pflegeheim wurde anhand der vorliegenden Kostenberechnungen überprüft und auf S 850, -- erhöht. Somit hofft man einen kostendeckenden Satz festgesetzt zu haben. f) In nochmaligen Verhandlungen konnte nun für das Ausscheiden aus der gemeinsamen EDVAnlage in Schruns ein Ablösebetrag von S 38.000, -- (exkl. USt) erzielt werden. Punkt 4. Muren- und Lawinenabgänge durch das Maurentobel stellen immer wieder eine Gefahr für die Bundesstraße und das angrenzende Siedlungsgebiet dar. Daher wurde noch im Herbst 87 ein Projekt zur Verbauung dieses Tobels ausgearbeitet und vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft genehmigt. Die Gesamtkosten belaufen sich demnach auf ca. S 12 Mio, die wie folgt abgedeckt werden sollen: Bund 60%, Land Vorarlberg 15%, Bundesstraßenverwaltung 8%, VIW 5%, Gemeinde St. Gallenkirch 10, 5% und Gemeinde Tschagguns 1, 5%. Die Gemeindevertretung stimmt einer Übernahme dieses Interessentenbeitrages zu. Man erklärt sich auch bereit kostenlos den Grund -3beizustellen und eine Weidenfreistellung zu garantieren. Punkt 5. Die Mitarbeiterin im Verkehrsamt, Ingrid Tschofen, gibt ihre Stellung wegen eines Sprachaufenthaltes in Amerika im Frühling dieses Jahres auf. Auf die Inserate im Gmesblättli und der, VN gingen etliche Bewerbungen ein. Nach eingehenden Beratungen entschied man sich für die heimische Bewerberin mit Praxiskenntnissen Gasser Annemarie. Punkt 6. Im Stand Montafon wird die Anstellung eines regionalen Meldekontrollors erwogen. Diesem Vorhaben werden Bedenken entgegengebracht, vorallem weil man glaubt, daß dieses Kontrollorgan überlastet wäre. Da aber noch Organisationsfragen in der nächsten Standessitzung geklärt werden müssen, wird die Entscheidung über diesen Punkt verschoben. In diesem Zusammenhang wird angeregt auch mit Gaschurn Gespräche zu führen um eventuell eine Innerfrattner Lösung zu finden. Dieses Gespräch soll anläßlich einer gemeinsamen Gemeindevorstandssitzung im Frühling geführt werden. Punkt 7. Der bereits beschlossene Umbau des Haus des Gastes wird auf den Herbst verschoben um mehr Zeit zur Klärung organisatorischer Details zu haben, aber auch um die Benützung des Haus des Gastes im Sommer in seiner bestehenden Form zu gewährleisten. Das ist vorallem nach Ansicht der Verkehrsamtsmitarbeiter im Hinblick auf die Gästebegrüßungen und die Amateurfilmtage wünschenswert. Durch die Terminverschiebung ergibt sich auch die Möglichkeit mit den Lieferanten zu verhandeln, da es dann auch eine Änderung bei den Lieferterminen gibt. Mit der Vergabe der Arbeiten wird noch zugewartet. Punkt 8. Bei den Beratungen über die Gewährung einer Förderung für den Einbau von Nachrüstkatalysatoren herrscht die Meinung vor, daß diese Maßnahme nicht sehr effizient wäre. Man beschließt stattdessen andere umweltfördernde Maßnahmen zu forcieren, z. B. Aufforstungsaktionen finanziell zu unterstützen. Punkt 9. Die Durchführung einer Volksabstimmung zu folgenden vom Vbg. Landtag beschlossenen Gesetzen wird nicht verlangt: a) Änderung des b) Änderung des c) Änderung des d) Änderung des Naturschutzgesetzes Abfallgesetzes Landschaftsschutzgesetzes Pflichtschulorganisationsgesetzes Punkt 10. Nachdem beim Bau der Klehenztobelbrücke Ende der 60-iger Jahre der Wunsch der Anrainer nach Ausführung in Leichtbauweise übergangen wurde, stellen die Anrainer nun aufgrund der gegebenen Gefährdung (Staugefahr) den Antrag an das Landesstraßenbauamt die bestehende -4– Massivbrücke abzutragen und durch eine neue Brücke in Leichtbauweise zu ersetzen. In der Gemeindevertretung ist man nach eingehender Befassung mit dieser Angelegenheit zur Auffassung gelangt, daß die erhobene Forderung durchaus gerechtfertigt ist und daher von der Gemeindevertretung unterstützt wird. Punkt 11. Nachdem im Gemeindegebiet von St. Gallenkirch für verschiedene Beherbergungsbetriebe aufgrund der geographischen Gegebenheiten nicht dieselben Voraussetzungen gegeben sind, wurde eine Zonierung der Gästetaxe beraten und für folgende Randgebiete: Schattenort, Hof, Mazeis, Gortniel, Egga, Oberes Galgenul ab Klehenztobelbrücke und Neuberg beschlossen. Für diese Gebiete wird ab 1.1.1989 die Kurtaxe um S 1, -- reduziert und bei der nächsten Erhöhung der Gästetaxe wird auf eine Anhebung verzichtet. Ein Antrag noch weitere benachteiligte Gebiete einer Zonierung zuzuführen wird unterstützt. Punkt 12. Für die Berechnung der Anschlußgebühr für Campingplätze ist die Gemeinde nach dem Kanalisationsgesetz berechtigt eine Mindestfläche festzusetzen. Im Unterausschuß für Gebühren und Tarife wurde nach eingehenden Beratungen vorgeschlagen, die Mindestfläche mit 6 5 m2 anzusetzen. Die Gemeindevertretung setzt somit nach § 14, Abs. 3 des Kanalisationsgesetzes die Mindestfläche für Campingplätze mit 65 m2 fest. Punkt 13. Der Dauerparkplatz gegenüber dem Hotel Tilisuna wird wegen seiner günstigen Lage stark öffentlich genutzt. Daher wird dem Ansuchen des VV Gargellen auf Übernahme anteiliger Mietkosten in Höhe von S 8.000, -- entsprochen. Punkt 14. Wenn der Aufenthalt eines Pflegeheiminsassen im Pflegeheim durch Krankenhausaufenthalt unterbrochen wird, so muß der Platz freigehalten werden. Da während dieser Zeit beträchtliche Kosten anfallen, wurde folgende Regelung für diese Situation getroffen: für Sozialhilfebezieher: die Pflegekosten werden ohne Essensgeld weiterberechnet Selbstzahler: 80 % der Pflegekosten werden verrechnet. Punkt 15. Der Änderung im Flächenwidmungsplan beim Wohnhaus Nr. 227, Gp. 1580, KG St. Gallenkirch von Freihaltefläche in Baumischgebiet wird zugestimmt. Punkt 16. Allfälliges: a) GR Kraft Werner regt an auf dem Garfrescha zusätzlich zwei Glascontainer aufzustellen um den anfallenden Abfall besser bewältigen zu können. Es wird zugesagt im Frühling diese zwei Container aufzustellen. -5- b) Auf eine Anfrage wird mitgeteilt, daß bisher ein Antrag auf Förderung für die Qualitätsverbesserung für Privatzimmervermieter eingegangen ist. Die Richtlinien und Informationen wurden jedoch mehrfach verlangt. c) Gemeindevertreter Ernst Marlin bringt nochmals das Wegproblem beim Hans-Wolfa-Weg zur Sprache. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, daß es sich beim angesprochenen Weg um Öffentliches Gut mit einer Grundparzellnummer handelt und daß die Festlegung einer Wegbreite nicht erfolgen kann. Jedoch sollte man seitens der Gemeinde auf einem Nutzungsrecht mit allen heute üblichen Verkehrsmitteln bestehen. d) Durch die zu erwartenden Bauten im Dorfzentrum werden die Parkmöglichkeiten wahrscheinlich eingeschränkt. Die Gemeinde sollte versuchen diesem Problem entgegenzuwirken. Ende der Sitzung: 23.00 Uhr Tag der Kundmachung: 5.4.1988 [Unterschrift der Schriftführerin und des Vorsitzenden]