19881129_GVE028

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:21
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1988-11-29
Erscheinungsdatum 1988-11-29
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Inhalt des Dokuments

- 1 - NIEDERSCHRIFT über die am Dienstag, den 29.11.1988 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch, unter dem Vorsitz von Bgm. LAbg. Rudigier Fritz, stattgefundene 28. SITZUNG der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch TAGESORDNUNG 1. Eröffnung 2. Genehmigung der letzten Niederschrift 3. Berichte des Bürgermeisters 4. Änderung der Verordnung über die öffentliche Wasserversorgung (Wasserleitungsordnung) 5. Ansuchen um Grundkauf - Fam. Winkler 6. Ansuchen Verkehrsverein Gargellen - Übernahme von Lohnkosten für einen Arbeiter 7. a) b) c) d) Durchführung einer Volksabstimmung zu Landesgesetzen Änderung des Kanalisationsgesetzes Änderung des Raumplanungsgesetzes Änderung des Land- und Forstarbeitergesetzes Veranstaltungsgesetz 8. Löschung der Dienstbarkeit eines Fußweges auf den Gp. 713/1 und 713/2 9. Erstellung eines Verkehrskonzeptes 10. Erstellung eines Landschaftskonzeptes 11. Verlegung eines öffentl. Weges Gp. 4790 und Vorfinanzierung 12. Ergänzungsbeschluß - Radweg 13. Anschaffung eines Löschfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Gortipohl 14. Anschaffung eines Gerätes zur Präparierung der Winterwanderwege 15. Beschluß - Übernahme von Interessentenbeiträgen Verbauung Tramosalawine 16. Allfälliges Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die Gemeinderäte Werner Kraft und Wolfgang Mangard sowie folgende Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute: Ernst Lechthaler, Willi Pollhammer, Günter Tschofen, Alois Bitschnau, Walter Rudigier, Elmar Zint, Leopold Stocker, H. Karl Rhomberg, Elmar Marlin, Adolf Netzer, Ernst Marlin, Otmar Tschofen, Hans Sattler, Roland Saur u. Robert Tschofen. Josef Zugg als Schriftführer. - 2 - Abwesend: GV Siegfried Weiler und Klehenz Hubert - entschuldigt; Ersatzleute sind Roland Saur und Robert Tschofen. Über Antrag des Bürgermeisters wird mit Zustimmung aller Gemeindevertreter die Tagesordnung erweitert. Punkt 15 wird in die Tagesordnung aufgenommen. ERLEDIGUNG zu Punkt 1. Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß die Einladung und Tagesordnung an sämtliche Gemeindevertreter ordnungsgemäß zugestellt wurde. Die Beschlußfähigkeit ist gem. § 47 GG. gegeben. zu Punkt 2. Die Niederschrift über die 27. Sitzung vom 6. 10. 1988, welche allen Gemeindevertretern zugegangen ist, wird für genehmigt erklärt. zu Pkt. 3. Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Die Eröffnung der Ausbaustrecke der Bundesstraße B 188 im Zuge des lawinensicheren Ausbaues Maurenstutz- und Gortniel-Tunnel hat am 20. 10. 1988 stattgefunden. In diesem Zusammenhang gibt der Bürgermeister der Hoffnung Ausdruck, daß nun künftig weniger Straßensperren notwendig werden. Die Verbauung weiterer Gefahrenstellen ist erforderlich und wird gezielt weiterverfolgt. b) In letzter Zeit wurden Bürgerversammlungen in St. Gallenkirch und in Gortipohl, mit gutem Besuch, durchgeführt. c) Diskussionen, welche die Auflösung der Schule in Galgenul ansprechen, haben Widerstand ausgelöst. Es wurde nun beantragt diese Schule als selbständige Schule für die 1. bis 4. Schulstufe zu führen. d) Anläßlich einer Besichtigung verschiedener Forstwege durch Vertreter und Funktionäre des Standes Montafon, wurde u. a. auch der Seggesweg begangen. Dabei konnte festgestellt werden, daß div. Schäden, Rutschungen und Gefahrenbereiche behoben bzw. saniert wurden. Es wurde auch zum Ausdruck gebracht, daß Forstwege allgemein notwendig sind und Nutzen bringen. e) Aufgrund der stattgefundenen Winterbesprechung der zuständigen Behörden- und Dienststellenvertreter über die Vorgangsweise bei Straßensperren bei Lawinengefahr, konnten Maßnahmen getroffen werden, die eine bessere Information für die Bevölkerung, vorallem auch für die Gäste garantieren. Ein diesbezügliches Informationsschreiben wird an alle Haushalte versendet. f) Die Änderung der Ferienordnung, in der durch den Elternverein beantragten Form, wurde durch die Schulbehörden nicht durchgeführt. - 3 - g) Anfang November wurde das Verkehrsamt in die Räumlichkeiten im Haus des Gastes verlegt. Der Ausbau sowie die Verlegung wird als sehr positiv bezeichnet. h) Mit der Errichtung neuer Fernsprechzellen in St. Gallenkirch, Gortipohl und Galgenul kann noch vor Beginn der Wintersaison gerechnet werden. Verhandlungen zur Standortbestimmung haben nach vielen Bemühungen Erfolg gezeigt. zu Pkt. 4. Sehr ausführlich diskutiert die Gemeindevertretung eine durch den Ausschuß vorgeschlagene Änderung der Wasserleitungsordnung. Die Vorschläge des Ausschusses werden größtenteils gutgeheißen und die Änderung der Wasserleitungsordnung, im Sinne der dieser Niederschrift beigefügten Verordnung, einstimmig beschlossen. zu Pkt. 5. Die Familie Winkler hat angesucht eine Teilfläche aus der Gp. 4681 öffentl. Gut (Weg), zur besseren Neubaugestaltung des Wohn- und Geschäftshauses Nr. 5, käuflich zu erwerben. In der zu diesem Antrag geführten Debatte wird mehrfach Kritik am Vorgehen bei der Bauausführung zum Ausdruck gebracht, weil Bauwerke bereits auf dem öffentlichen Gut errichtetet wurden. Über Vorschlag nimmt die Gemeindevertretung einen Lokalaugenschein vor und stimmt sodann mehrheitlich dem Grundverkauf unter folgenden Bedingungen zu. a) Jene Teilfläche aus der Gp. 4680/ 2 welche durch die Errichtung einer Stützmauer abgetrennt wurde und an die B 188 grenzt soll im öffentl. Gut bleiben und daher nicht verkauft werden. b) Der Weg Gp. 4681 muß in der bestehenden Breite erhalten werden bzw. auf Kosten der Käufer auf die Bp. 603 verlegt und entsprechend verbüchert werden. c) Der Kaufpreis wird mit S 2. 000, -- / m2 festgesetzt. zu Pkt. 6. Ein Ansuchen des Verkehrsvereines Gargellen um Übernahme von Kosten für einen beschäftigten Wegearbeiter wird einstimmig wie folgt positiv erledigt: Für das laufende Jahr 1988 werden die angefallenen Kosten in der vollen Höhe von S 127. 292, -- von der Gemeinde übernommen. Für das kommende Jahr 1989 wird ein Pauschalbetrag in der Höhe von S 100. 000, -- durch die Gemeinde getragen. zu Pkt. 7. Die Durchführung einer Volksabstimmung zu folgenden vom Vlbg. Landtag beschlossenen Gesetzen wird nicht verlangt. a) b) c) d) Änderung des Kanalisationsgesetzes Änderung des Raumplanungsgesetzes Änderung des Land- und Forstarbeitergesetzes Veranstaltungsgesetz - 4 - zu Pkt. 8. Nachdem festgestellt wurde, daß ein Fußwegerecht über die Gp. 713/ 1 und 713/ 2 KG St. Gallenkirch in Gortipohl, nicht besteht und beansprucht wird, stimmt die Gemeindevertretung dem diesbezüglichen Löschungsantrag einheitlich zu. Die Löschungserklärung ist entsprechend zu unterfertigen. zu Pkt. 9. Seit längerer Zeit wurde die Erstellung eines Verkehrs- und Entwicklungskonzeptes für den Ortsbereich St. Gallenkirch zur Diskussion gestellt. Aufgrund der vorliegenden Angebote schließt ein diesbezügl. Konzept hauptsächlich folgendes Leistungsprogamm ein: Erfassung der Grundlagen, Ortsentwicklung, Varianten für die Verkehrsführung und Ausbaumaßnahmen, Vorschläge- für Parkplatzkonzepte - öffentl. Plätze- und Anlagen, Landschafts- und Ortsbildgestaltung, Fuß- und Radwegenetz, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit u. v. a. Nach einer eingehenden und sachlichen Diskussion beschließt die Gemeindevertretung grundsätzlich die Erstellung eines Verkehrs- und Entwicklungskonzeptes im Sinne der vorliegenden Angebote. Nach Meinung des Vorsitzenden dürften die Kosten zwischen S 200. 000, - bis 300. 000, -- betragen. Der Beschluß wird einstimmig gefaßt. zu Pkt. 10. Die Erstellung eines Landschaftsschutzkonzeptes für den Bereich Ill - Suggadin- ehemaliges Kieswerk, mit Einbezug der Sportplatzanlage wird über Vorschlag des Vorsitzenden diskutiert und einstimmig beschlossen. zu Pkt. 11. Ein Aktenvermerk vom 11. 11. 1988 bezüglich Verlegung des Öffentl. - Weges Gp. 4790 zum Anwesen St. Gallenkirch Nr. 257, wonach Einigung über die neue Wegtrasse erzielt wurde, wird zur Kenntnis gebracht. In der neuen Wegtrasse soll der Ortskanal geführt werden und die Kosten im Bauabschnitt untergebracht werden, sodaß die Gemeinde direkt nicht belastet wird. Unter den vorgenannten Bedingungen stimmt die Gemeindevertretung der vereinbarten und geplanten Wegverlegung zu. zu Pkt. 12. Das Projekt " Radwegenetz im Montafon" sieht vor auf der Trasse der ehemaligen Materialbahn Schruns - Partenen einen überörtlichen Radweg zu errichten. Bei einer Begehung am 7. 11. 1988 wurden versch. Varianten und Teilstücke dieses Radweges besichtigt und im Teilbereich Unterschrofen - Galgenul die Trasse neu festgelegt. Nachdem ein Teilstück des geplanten Radweges private Grundstücke berührt, hat die Gemeinde St. Gallenkirch die Zustimmung - 5 - von den betroffenen Grundbesitzer einzuholen. Die Gemeindevertretung stellt mit einst. Beschluß fest, daß der geplante Radweg nicht nur im Bereich der Trasse der ehem. Materialbahn von der Talstation der Valiserabahn taleinwärts, sondern auch talauswärts, bis zum Anschluß mit der Gemeinde Schruns, ausgebaut wird. zu Pkt. 13. Nachdem das bisherige Einsatzfahrzeug der Ortsfeuerwehr Gortipohl nicht mehr den Anforderungen entspricht, ist die Anschaffung eines neuen Löschfahrzeuges notwendig geworden. In Frage kommt ein leichtes Löschfahrzeug, LFA, Steyr, 10 S mit dem notwendigen feuerwehrtechnischen Aufbau. Nach kurzen Beratungen wird über Antrag des Vorsitzenden, die Anschaffung eines neuen Einsatzfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Gortipohl, einstimmig beschlossen. Entsprechende Mittel in der Höhe von ca. S 1, 8 Mill. sind im Voranschlag 1989 vorzusehen. zu Pkt. 14. Nach den Ausführungen des Vorsitzenden ist die Neuanschaffung eines Gerätes zur Präparierung der Winterwanderwege unerläßlich. Der Vorschlag, ein bestimmtes Fahrzeug lt. vorliegendem Prospekt anzuschaffen, wird einheitlich unterstützt. Es sind Mittel von ca. S 130. 000, - vorzusehen. zu Pkt. 15. Der Vorsitzende teilt mit, daß nun die letzte Zustimmungserklärung zur Grundinanspruchnahme für die Verbauung der Tramosalawine erreicht und weitergeleitet werden konnte. Er weist auf die positiven Ergebnisse im Genehmigungsverfahren hin und stellt fest, daß nun sämtliche Voraussetzungen für den Baubeginn vorliegen und der Wasserrechtsbescheid erlassen wird. Im Sinne des Finanzierungsschlüssels beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die Übernahme eines 9 %igen Interessentenbeitrages für eine Bausumme von S 120 Millionen, durch die Gemeinde St. Gallenkirch. In gleicher Weise bezieht sich dieser Beschluß auch auf die Übernahme der Instandhaltung der fertiggestellten Bauten. Die Gemeindevertretung nimmt gleichzeitig zur Kenntnis, daß die aus Bundesmittel gewährten Förderungsbeiträge von der Gemeinde zurückzuzahlen sind, wenn sie Maßnahmen setzt, die nicht im Einklang mit dem Konzept des genehmigten Gefahrenzonenplanes stehen. zu Pkt. 16. Es werden folgende Anfragen gestellt bzw. beantwortet: a) Ist die Einhebung von Beiträgen für die Schneeräumung auch im kommenden Jahr vorgesehen? Nach Klärung dieser Angelegenheit mit der BH-Bludenz ist geplant die Beiträge wie bisher einzuheben. - 6 - b) Es wird angeregt bei gleichzeitiger Ausführung von Kanal- und Wasserprojekten besser zu koordinieren, damit nicht mehrmals hintereinander Grabarbeiten an derselben Stelle durchgeführt werden müssen. Die Ausführung der Projekte hängt von der Zusage der Förderung ab und darf daher nicht vorher begonnen werden. c) Die Sanierung der Brücke (Betonplatte und Geländer) beim Hüttentobel alte Straße, wird reklamiert. Die Sanierung wird für das Jahr 1989 vorgesehen und die Mittel dafür budgetiert. d) Gleichfalls wird der Ausbau des Weges in die Parzelle Gortniel erneut angefragt. Mit den Grundbesitzern konnten noch keine Grundbeistellungsverhandlungen abgeschlossen werden. e) Angeregt wird, im Zuge der Erweiterung der Wasserversorgung Maßnahmen auch in Gortipohl, Parzelle "Deuli", durch eine neue Zuleitung vorzusehen. f) Warum wurde ein Wohnobjekt im Einzugsbereich in Galgenul Boden nicht an die Kanalisation angeschlossen? Der Anschluß ist noch vorzunehmen. Ende der Sitzung um 23.50 Uhr Tag der Kundmachung 15.12.88 [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]