19650615_GVE003

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:20
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1965-06-15
Erscheinungsdatum 1965-06-15
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 10.6.1965. Einberufung Gemäß § 34 der GO 1935 werden Sie zu der auf Dienstag den 15.Juni 1965 um 20.00 Uhr in der neuen Schule (Kindergartenlokal) anberaumten 3.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Berichte des Bürgermeisters 4.) Vorlage und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1964 5.) Bestellung der Mitglieder für den Sanitäts-Jagd-und Agrarausschuß 6.) Stellungnahme zu Gesetzesbeschluss der 4. Landarbeitsordnungsnovelle 7.) Ansuchen Bauabstandsnachsicht-Vallaster Ludwig 8.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen Schmidt Sybille 9.) Ansuchen: a) Viehzuchtverein St.Gallenkirch u.Gortipohl b) Skiclub Gargellen c) Feuerwehr Gortipohl 10.) Stellungnahme zu Schreiben des Herrn Dürst, St.Gallenkirch 116 Um pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird ersucht. Der Bürgermeister - 2 - Gemeinde St. Gallenkirch Niederschrift über die am Dienstag, den 15.Juni 1965 um 20.00 Uhr im neuen Schulhaus in St.Gallenkirch stattgefundene 3. Sitzung der Gemeindevertretung von St.Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Berichte des Bürgermeisters, 4.) Vorlage des Rechnungsabschlusses 1964, 5.) Bestellung der Mitglieder für den Sanitäts-, Jagd- und Agrarausschuß, 6.) Stellungnahme zu Gesetzesbeschluss der 4. Landarbeitsordnungsnovelle, 7.) Ansuchen wegen Bauabstandsnachsicht/Vallaster Ludwig, 8.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen Schmidt Sybille, 9.) Behandlung von Ansuchen: a) Viehzuchtvereine St.Gallenkirch und Gortipohl, b) Skiclub Gargellen, c) Feuerwehr Gortipohl, 10.) Stellungnahme zum Schreiben des Herrn B.Dürst, St.Gllk.116, 11.) Allfälliges. Anwesend: Bgm. MANGARD Hermann, die Gemeinderäte LORENZIN Anton, TSCHOFEN Ignaz u. JUEN Ernst, sowie 13 Gemeindevertreter und 1 Ersatzmann und zwar: Rhomberg Hanskarl, Vallaster Ludwig, Büsch Anton, Tschofen Herbert, Butzerin Alois, Tschofen Martin, Marlin Ernst, Stocker Erwin, Thöny Kurt, Lorenzin Herbert, Salzgeber Robert, Squinobal Helmut, Spannring Stefan und Flöry Richard. Entschuldigt: GV. Wachter Raimund. Erledigung: 1.) Bgm. MANGARD Hermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter und stellt die Beschlußfähigkeit fest. 2.) Gegen die Niederschrift der letzten GV.- Sitzung vom 6.Mai 1965 wird kein Einwand erhoben. - 3 - 3.) Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Der neue Bauausschuß hat sich mit dem dringenden Problem der Schaffung zusätzlichen Schulraumes für Gortipohl befasst. Es wurde auch bereits eine Besprechung mit der Architektengemeinschaft Hörburger-Winkler geführt. Diese Fachleute sind der Ansicht, dass der Bau eines neuen Schultraktes die zweckmäßigste Lösung wäre. Die Herren Hörburger und Winkler sagten zu, einen entsprechenden Planentwurf auszuarbeiten. b) Über den Bau eines Güterweges in die Parzellen "Brozza" und "Galera" konnte mit den zuständigen Anrainern Einigung erzielt werden. Die Berichte werden einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Architektengemeinschaft Hörburger-Winkler soll jedoch der Wunsch zum Ausdruck gebracht werden, dass mehrere Entwürfe zur Auswahl vorgelegt werden. 4.) Bgm. MANGARD und Gde. Kassierin CAVANESCH legen den Rechnungsabschluss für das Jahr 1964 vor. Dieser Rechnungsabschluss schließt wie folgt ab: Gesamt-Einnahmen ............. Gesamt-Ausgaben............... Somit Überschuss ............. S 3, 800.931.22 S 3, 797.966.56 S 2.964.66 Der Stand der am 31.12.1964 noch nicht getilgten Schulhaus-Baudarlehen beträgt S 782.500.-. GR. Tschofen Ignaz verliest den Bericht des Überprüfungsausschusses zum Rechnungsabschluss 1964. Nach kurzer Aussprache werden sowohl der Rechnungsabschluss, wie auf der Bericht des Überprüfungsausschusses einstimmig zur Kenntnis genommen und genehmigt. 5.) a) Per Akklamation werden nachstehende Vertreter der Gemeinde St.Gallenkirch in den Sanitätsausschuss des Sanitäts-Sprengels St.Gallenkirch-Gaschurn entsandt (einstimmiger Beschluss): Bgm. Mangard Hermann GR. Lorenzin Anton GV. Squinobal Helmut GV. Spannring Stefan b) In schriftlicher Abstimmung werden nachstehende Mitglieder und Ersatzleute in den neu zu bestellenden Jagdausschuss gewählt (Wahl nach Punkte-System): Als Aktivmitglieder: Marlin Ernst Butzerin Alois Brugger Johann Netzer Fritz Als Ersatzmänner: Büsch Anton Meier Sepp Lechthaler Franz Thöny Kurt Vorsitzender des Jagdausschusses ist lt. Jagdgesetz der Bürgermeister. - 4 c) Per Akklamation werden nachstehende Vertreter der Gemeinde in den Aufsichtsrat und Ausschuss der Agrargemeinschaft St.Gallenkirch entsandt (einstimmiger Beschluss): In den Aufsichtsrat: Bgm. Mangard Hermann als Mitglied GR. Tschofen Ignaz als Ersatzmann In den Ausschuss: GV. Flöry Richard als Mitglied GV. Thöny Kurt als Ersatzmann 6.) Gegen den Beschluss des Vorarlberger Landtages über ein Gesetz betr. Abänderung der Landarbeitsordnung (4.Landarbeitsordnungsnovelle) vom 19.Mai 1965 werden durch die Gemeindevertretung keine Einwände erhoben. 7.) Dem Ansuchen der Eheleute Ludwig und Irma Vallaster in St.Gallenkirch 211 um Erteilung einer Bauabstandsnachsicht auf 1.50 Meter gegenüber dem Gemeindeweg Gp.4695 wird einstimmig entsprochen. Außerdem wird einer Verlegung des Gde.Weges Gp.4695 zugestimmt unter der Bedingung, daß die Verlegung so erfolgt, dass die Benützung dieses Weges im grundbücherlichen Ausmaß jederzeit gewährleistet und eine evtl. Verbreiterung möglich ist. 8.) Die Frage des Lokalbedarfes für die Erweiterung einer Gast- und Schankgewerbekonzession in Gargellen (Haus "Rhätikon") auf die Berechtigung lit. c) und e) gemäß § 16 Gew.Ordn. wird durch die Gemeindevertretung einstimmig verneint. Ein diesbezügliches Schreiben der BH.Bludenz, Zl. IIb - 471 - 1965 vom 12.5.1965 ist dementsprechend zu beantworten. 9.) a) Den Viehzuchtvereinen St.Gallenkirch-Gortipohl wird zur Deckung der Kosten bei der Milchprobe-Abnahme im Wirtschaftsjahr 1964/65 ein Beitrag in Höhe von S 6.000.- gewährt. b) Dem Skiclub Gargellen wird ein einmaliger Beitrag in Höhe von S 3.000.- gewährt. c) Der frw. Feuerwehr Gortipohl wird zur vorhandenen transportablen Freibühne die zur Verfügung gestellt in der Erwartung, anderen örtlichen Vereinen zur Verfügung Erneuerung der bereits erforderliche Menge neue Bretter dass diese Bühne fallweise auch gestellt wird. 10.) Ein Schreiben des Herrn B.DÜRST vom 7.5.1965 wird zuständigkeitshalber dem Verkehrsverein St.Gallenkirch zur Bearbeitung übergeben. 11.) a) Der Verbesserung oder Erneuerung des Straßenstückes Dorf Galgenul soll weiterhin ein dringendes Augenmerk geschenkt werden. Die zuständige Behörde soll ehestens zu einer Lagebesprechung eingeladen werden. Für die Staubfreimachung dieses Straßenstückes im heurigen Sommer soll nach Möglichkeit Altöl angekauft werden. - 5 - b) Durch die starken Niederschläge der letzten Zeit sind verschiedene Bachläufe in unserem Gemeindegebiet über die Ufer getreten. Dadurch wurde in beträchtlichem Ausmaß Grundbesitz überflutet und vermurt. Es wird einstimmig beschlossen, die aufgetretenen Schäden ehestens festzustellen und bei zuständigen Behörden wegen entsprechender Hilfe zu intervenieren. c) Mit einstimmigem Beschlusse spricht sich die Gemeindevertretung gegen die Auflassung des Gendarmeriepostens St.Gallenkirch aus. Es soll bei den zuständigen Behörden ehestens dahingehend interveniert werden, dass der Gend.Posten hier erhalten bleibt, wobei darauf zu verweisen ist, dass unsere Gemeinde ausdehnungsmäßig die zweitgrößte im Lande ist, in vier Parzellen geteilt ist und ein großes Straßennetz hat. d) Beim Schulhaus Galgenul soll im heurigen Sommer der Einbau von Spülklosetts durchgeführt und die Neueindeckung durchgeführt werden. Ende der Sitzung: 16.Juni 1965/o.40 Uhr. Gegen die vorstehenden Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Die Gemeindevertreter: Der Bürgermeister: Die Gemeinderäte: