19581222_GVE033

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:37
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1958-12-22
Erscheinungsdatum 1958-12-22
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Inhalt des Dokuments

-0- Gemeindeamt St.Gallenkirch. Zl.004/3 St.Gallenkirch, 19.12.1953. An den Gemeinderat/Vertreter in St.Gallenkirch/Gortipohl Gemäss § 34 der GO 1935 werden Sie zu der am 22.12.1958 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St.Gallenkirch anberaumten 33.Sitzung der Gemeindevertretung St.Gallenkirch einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister 2.) Berichte des Bürgermeisters 3.) Verlage der Offerte f. Strassenbeleuchtung Gargellen, 4.) Ansuchen versch. Parteien um Ermässigung der Wasseranschlussgebühr 5.) Beschlussfassung über Strassensperre (Platinastutz) 6.) Ansuchen-Grundtrennung Wwe. Tschanhenz und Kinder 7.) Versicherung gegen Deckschaden 8.) Ansuchen für Beihilfen a) Vlbger Blindenbund, b) Rotes Kreuz, c) Apost. Administratur d) Hilfsverein für Kindergelähmte e) Lehrlingsheim Bludenz 9.) Ansuchen f. Beihilfen Bürgermusik und Wintersportverein St.Gllk. 10.) Vorlage eines Schreibens d. Verkehrsvereines St.Gllk. zur Stellungnahme 11.) Ermässigung d. Fremdenverkehrsförderungsbeiträge einer Partei. Pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird erwartet. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird auf § 36 der GO 1935 verwiesen. Der Bürgermeister: -1- Gemeinde St. Gallenkirch Niederschrift über die am Montag, den 22.Dezember 1958, abends 8 Uhr in der Gemeindekanzlei abgehaltene 33. Sitzung der Gemeindevertretung von St.Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, 2.) Berichte des Bürgermeisters, 3.) Vorlage der Offerte f.d. Straßenbeleuchtung in Gargellen, 4.) Versch. Ansuchen um Ermäßigung der Wasseranschlussgebühren, 5.) Beschlussfassung über Straßensperre Platinastutz, 6.) Ansuchen der Wwe. Tschanhenz (Grundtrennung), 7.) Versicherung gegen Deckschaden, 8.) Verschiedene Ansuchen um Gewährung von Beihilfen, 9.) Ansuchen der Bürgermusik und des Wintersportvereines St.Gllk., 10.) Vorlage eines Schreibens des Verkehrsvereines St.Gallenkirch, 11.) Vorlage eines Ansuchens um Ermäßigung des Fremdenverkehrsförderungsbeitrages. 12.) Allfälliges. Anwesend: Bgm. Hermann MANGARD, die Gemeinderäte Ludwig TSCHOFEN und Anton BÜSCH, 12 Gemeindevertreter und zwar: Tschofen Alois, Rudigier Anton, Stocker Erwin, Tschanun Edmund(Ersatz) Walser Franz, Spannring Stefan, Vogt Ernst, Bargehr Thomas, Brugger Johann, Sander Anton, Düngler Willy, Juen Ernst. Entschuldigt: Vallaster Ludwig, Vergud Josef, Fitsch Erwin, Kasper Wilhelm. Erledigung: Zu 1.): Bgm. Hermann Mangard eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Niederschrift der letzten GV.- Sitzung vom 19.Oktober 1958 werden keine Einwände erhoben. Zu 2.): a) Die Zimmermannsarbeiten beim Turn- und Festsaaltrakt des neuen Schulhauses wurden durch den Bauausschuss dem billigsten Offertsteller, Zimmermeister Michael Brugger in Schruns, übertragen und zwischenzeitlich durchgeführt. b) Mit Herrn Ludwig Fritz in Kappl (Tirol) wurde durch den Gemeinderat ein Vertrag betr. Mäusebekämpfung in unserem Gemeindegebiet, im Jahre 1959 beginnend, abgeschlossen. -2- Zu 3.): Der Bürgermeister bringt die eingelaufenen Offerte für eine neue Straßenbeleuchtung in Gargellen in Vorlage. Die Offerte werden vom Bauausschuss durchgerechnet und sodann in der nächsten GV.- Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Zu 4.): Es wird ein Ansuchen von drei Wasseranschlussnehmern in Galgenul um Ermäßigung der Anschlussgebühr vorgelegt. Dem Ansuchen kann aus grundsätzlichen Erwägungen nicht entsprochen werden. Zu 5.): Es wird der einstimmige Beschluss gefasst, das alte Straßenstück der Gargellner Straße von km 5, 380 bis km 6, 520 (d.i. vom Platinastutz bis zur Suggedinbachbrücke im Sarottla) aus Sicherheitsgründen zu sperren und im Bedarfsfalle Sonderbewilligungen zu erteilen. Derartige Sonderbewilligungen werden jedoch nur unter der Bedingung ausgestellt, dass die betreffenden Benützer für Schäden aller Art, die sich aus der Benützung dieses alten Straßenstückes ergeben, selbst aufkommen müssen. Zu 6.): Der Wwe. Mathilde Tschanhenz und deren Kindern wird auf Ansuchen die erforderliche Grundtrennung der Gp. 858/2 gegenüber der Gp.858/1 Kat.Gde. St.Gallenkirch genehmigt. Zu 7.): Der Abschluss einer Deckschadenversicherung wird nicht für notwendig gehalten. Zu 8.): Es werden schriftliche Ansuchen um Beihilfen bzw. Unterstützungen von folgenden Institutionen vorgelegt: a) Vorarlberger Blindenbund, b) Rotes Kreuz, 500 c) Apostolische Administratur, 500 d) Vorarlb. Hilfsverein für Kindergelähmte, 500 e) Lehrlingsheim Bludenz. 200 Es wird beschlossen, für den Vorarlberger Blindenbund eine Haussammlung durchzuführen. Für die Ansuchen b) bis e) werden Beiträge gewährt. Zu 9.): a) Der Bürgermusik St.Gallenkirch wird zur dringenden Anschaffung von Instrumenten eine Subvention gewährt. Diese ist im Jahresvoranschlag 1959 zu berücksichtigen. b) Dem Wintersportverein St.Gallenkirch wird ein Unterstützungsbeitrag gewährt. Ebenso dem Ski-Club Montafon. Zu 10.): Es wird ein Schreiben des Verkehrsvereines St.Gallenkirch mit dem Vorschlag zur Errichtung eines Schwimmbades in der Nähe des "Fleischatöbili" zur Stellungnahme vorgelegt. -3- noch zu 10.): Die Gemeindevertretung steht diesem Projekt mehrheitlich wohlwollend gegenüber und wäre bereit, gemeindeeigenen Grund am "Fleischa-Töbili" zur Verfügung zu stellen. Bezüglich Finanzierung sind weitere Verhandlungen bzw. Beratungen im Zuge der Erstellung des Voranschlages für 1959 erforderlich. Zu 11.): In einem Sonderfall wird die Fremdenverkehrsförderungsabgabe in Höhe von S 193.- nachgelassen. Zu 12.): Es wird neuerdings die Angelegenheit Wegebau in die Parzelle "Sponna" behandelt, nachdem dorthin immer noch kein Fahrweg besteht. Der Bürgermeister erklärt sich bereit, mit den zuständigen Parteien neuerdings in Verhandlung zu treten, um eine Regelung auf gütigem Wege zu erreichen. Ende der Sitzung: 23.45 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Gemeinderäte: Der Bürgermeister: Die