19641203_GVE052

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Letzte Änderung 31.05.2021, 17:48
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2021-05-31
Erscheinungsdatum 2021-05-31
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll Über die am Donnerstag, den 3. Dezember 1964 im Schulhaus abgehaltenen 52. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: Der Bürgermeister, 4 Gemeinderäte, 18 Gemeindevertreter und der Ersatzmann Dr. H. Mohr Entschuldigt: GV. E. Winder Beginn; 20:00 Uhr A. öffentliche Sitzung Vor Eingang in die Tagesordnung gedenkt der Bürgermeister des am 1.12.1964 in Pians bei Landeck verstorbenen Altbürgermeisters Theodor Rohner, der von 1938 bis 1945 die Geschicke der Gemeinde Wolfurt leitete. Die Gemeindevertretung widmet dem Verstorbenen eine Gedenkminute. Als offizielle Vertreter der Gemeinde Wolfurt werden beim Begräbnis der Bürgermeister und GV. M. Höfle teilnehmen. 1. Bestellung eines Rechtsbeistandes zur Austragung eines Rechtsstreites: Mit 19: 4 Stimmen wird Dr. Reinhold Moosbrugger, Dornbirn, zum Rechtsbeistand der Gemeinde Wolfurt in Sachen Klage des Eugen Klocker wegen Leistung von Schadenersatz im Zusammenhang mit der Erstellung des Gehsteiges an der Schulstrasse bestellt. 2. Gemeindehaus- und Postamtsneubau: Mit Befremden wird zur Kenntnis genommen, dass zufolge einer sehr mangelhaften Ausschreibung von Seiten des damit beauftragten Architekten es noch nicht möglich ist, die Baumeisterarbeiten für den Gemeindehaus- und Postamtsneubau zu vergeben. Der Architekt wird unter Hinweis auf die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen verhalten, unter gleichzeitiger Gewährung einer Nachfrist einwandfreie Ausschreibungsunterlagen zu erarbeiten und diese alsdann den interessierten Baufirmen zu übergeben. 3. Ansuchen um Kostenbeteiligung bei der Herstellung einer Oberflächenkanalisation: Über Antrag der Firma Roylon wird für die Herstellung der Regenwasserableitung zwischen Dammstrasse und dem Betriebsgelände ein Beitrag in Höhe von S 4.350, — geleistet. 4. Vereinbarung mit dem Land im Zusammenhang mit dem Ausbau der Schul- und Brüelstrasse: Einer Vereinbarung zwischen der Landesstrassenverwaltung und der Gemeinde Wolfurt wegen Einleitung der Strassenabwässer im Bereiche der Schul- und Brüelstrasse in die bestehende Ortskanalisation gegen eine Pauschalantschädigung von S 68.000, — wird zugestimmt. 5. Subventionsansuchen des Schachklubs: Dem Schachklub Wolfurt wird zu Lasten der Rechnung 1965 ein Beitrag zum Ankauf von Schachuhren in Höhe von S 1.400, — bewilligt. 6. Ansuchen um Gewährung einer Bauabstandsnachsicht: Das Ansuchen der Emilie Böhler, Kirchstrasse 22, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 0, 50 m gegenüber dem verrohrten Ippachbach Gp. 3349 ans Anlass der Errichtung eines Wohnhauses auf Bp. 152 wird unter folgenden Bedingungen bewilligt: - 2 - a) Wenn durch die Bauführung Schäden am Kanal entstehen sollten, sind diese auf Kosten der Bewilligungswerberin unverzüglich zu beheben. b) Allenfalls durch den Umstand des Vorhandenseins des öffentlichen Gewässers und dessen Anlagen entstehende Schäden (wie z.B. infolge Hochwasser) auf dem Grundstück oder am Gebäude wird eine Haftung nicht übernommen und können gegenüber der Gemeinde keine wie immer gearteten Schadensansprüche geltend gemacht werden, c) Wenn durch eventuelle Aufschüttungen im Bereiche des verrohrten Grabens Mehrkosten bei allfälligen Reparaturen entstehen, so hat diese die Abstandsnachsichtswerberein zu übernehmen. d) Das auf dem Bauplatz als dingliches Recht haftende Geh- und Fahrrecht muss uneingeschränkt erhalten bleiben. e) Es muss von Seiten der Bewilligungswerbern Vorsorge getroffen werden, dass die Gemeinde Wolfurt als Erhaltungspflichtige für den Ippachbach und deren Beauftragte jederzeit die Möglichkeit haben, ungehindert mit Fahrzeugen und Räumgeräten zum Rohrkanal, Einlauf-Bauwerk, offenen Gerinne und Geschiebefang zu gelangen. 7. Bericht über Verhandlungen mit dem Wasserwirtschaftsfonds: Der Bürgermeister berichtet über eine beim Wasserwirtschaftsfonds am 18.11.1964 erfolgte Vorsprache und erklärt, dass es möglich war, ein für die Gemeinde günstiges Verhandlungsergebnis zu erzielen. Es bestehen berechtigte Hoffnungen, dass für das Erweiterungsprojekt nicht nur ein 46%iges Darlehen, sondern auch ein verlorener Zuschuss in Höhe von 4% gewährt werden wird. 9. Protokoll der 51. Gemeindevertretungssitzung: Nachdem gegen die Fassung des Protokolls der 51. Gemeindevertretungssitzung keine triftigen Einwendungen erhoben werden, wird das Protokoll vom Bürgermeister für genehmigt erklärt. 10. Allfälliges: a) Nach Dringlichkeitserklärung wird das Ansuchen des Josef Gasser, Bregenz, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 3, 40 m zur Gp. 410/13 und auf 2, 00 m zur Gp. 410/28 aus Anlass der Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf Gp. 410/27 bewilligt. b) GR. Dr. Hinteregger berichtet, dass beim Funkenweg eine Einfriedung erstellt wurde, die aller Voraussicht nach auf öffentlichem Gut steht. c) Gegen eine Vergrösserung der Schreinerwerkstätte beim Haus Neudorfstrasse 1 wird grundsätzlich kein Einwand erhoben. - 4 - d) Verschiedene Anfragen (Kanal Oberfeld, Pumpwerk Brüelstrasse) werden vom Bürgermeister beantwortet bzw. zur Erledigung vorgemerkt. Schluss der Sitzung um 22:10 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: