19760621_GVE011

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:10
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1976-06-21
Erscheinungsdatum 1976-06-21
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Inhalt des Dokuments

- 1 - MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 22.06.1976 Verhandlungsschrift über die am Montag, dem 21.06.1976 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefundenen 11. öffentlichen Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bgm. Wekerle Harald als Vorsitzender. Vbgm. Brugger Georg, die Gemeinderäte Ganahl Edmund, Düngler Rudolf, Schmidt Karl und Tomaselli Oskar. Die Gemeindevertreter bzw. Ersatzmänner Vonbank Peter, Dr. Sander Hermann, Marosch Manfred, Dipl. Ing. Kieber Herbert, Netzer Fritz, Hueber Guntram, Sander Edwin und Dalus Auguste für die ÖVP. Hutter Josef, Schönborn Eleonore, Mühlbacher Herbert und Fitsch Ernst für die Ortspartei. Zangerle Armin, Kessler Emil und Dipl. Ing. Eder Albert für die SPÖ. DDr. Bertle Heiner und Tschann Werner für die FPÖ. Schriftführer: GSekr. Marchetti Herbert. Entschuldigt abwesend: Kieber Ludwig, Haumer Rudolf, Schnetzer Ludwig und Dkfm. Piske Jürgen. Die den Der und Einladung zur gegenständlichen Sitzung erfolgte gemäß Bestimmungen des Gemeindegesetzes nach, zeitgerecht. Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden stellt die Beschlußfähigkeit fest. Erledigte Tagesordnung: 1.) Hauptschulneubau Schruns. 2.) Nachtragsvoranschlag 1976. 3.) Grundankauf von Fleisch Ludwig. Schruns, Wagenweg. 4.) Kuranstalt Montafon - Förderungsbeitrag. - 2 - 5.) Montafonerbahn AG. Schruns - Rückvergütung Lohnsummensteuer für Bahnbetrieb 1975. 6.) Bausperrenverordnung - Ausnahmegenehmigung für Gp. 208/4 Gurschler Anton und Irmgard. 7.) In vertraulicher Beratung - Abänderung des Dienstpostenplanes 1976. 8.) Allfälliges. Zu 1.) Der Vorsitzende berichtet über die am 12. 06. 1976 stattgefundene Besprechung der Außermontafoner Bürgermeister an welcher der Gemeindevorstand Schruns teilgenommen hat. Hiebei wurde im wesentlichen festgelegt, daß die Gemeinde Schruns raschestens die Neuplanung auf dem Zuderellareal in die Wege zu leiten hat. Die Planungskosten sind vorerst von Schruns zu tragen. Sofern das von Schruns vorgelegte Projekt realisiert wird, werden diese Kosten in die Gesamtbaukostensumme übernommen. Das Raumprogramm ist auf 12 bis max. 14 Klassen auszurichten Mit dem 2. Klassenzug soll im Herbst 1976 in den freistehenden Schulräumen in Vandans begonnen werden. Sollte der Schulneubau im Herbst 1977 in Schruns noch nicht beziehbar sein, hat die Gemeinde Schruns den erforderlichen Schulraum für die Weiterführung des 2. Klassenzuges zu gewährleisten. Der Vorsitzende erläutert weiters seine Vorstellungen über die Art und Terminisierung des Planungswettbewerbes, wie folgt: Der Gemeindevorstand soll seitens der Gemeindevertretung ermächtigt werden, alle zur Durchführung des Planungswettbewerbes notwendigen Maßnahmen zu beschließen. Dabei sollen im Bedarfsfalle die entsprechenden Fachleute mit beratender Stimme beigezogen werden. Die Ausschreibung soll öffentlich als freier Wettbewerb beschränkt auf die Architekten und Generalunternehmer von Vorarlberg erfolgen. Die Wettbewerbsunterlagen wären mit verbindlicher Kostenermittlung innerhalb einer Frist von 8 oder evtl. 12 Wochen beizubringen. In der nun folgenden eingehenden Debatte werden im wesentlichen nachfolgende Standpunkte dargelegt: Fitsch Ernst: Eine gute Planung bringt den besten wirtschaftlichen und finanziellen Erfolg. Nach einem auf Grund gemachter Erfahrungen aufgestellten Terminplan wird der Baubeginn im Herbst 1976 nicht realisierbar sein. Eine Bezugsmöglichkeit des Hauses vor Herbst 1978 ist nicht zu erwarten. Die heimischen Architekten werden sicherlich bessere Arbeit liefern, als ein Generalunternehmen Einem Architekten muß jedoch entsprechend Zeit zur Verfügung stehen. Zum Wettbewerb sollen Architekten und planende Baumeister eingeladen werden, welche zu ihren Projekten lediglich eine Kostenschätzung abzugeben haben. - 3 - Dipl. Ing. Kieber Herbert: Der Planungswettbewerb soll so abgewickelt werden, daß zuerst die eingereichten Arbeiten von der Jury begutachtet werden und anschließend für die Projekte der engeren Wahl verbindliche Kostenvoranschläge eingeholt werden. Unter Zeitdruck könne jedoch nicht gearbeitet werden. Vorsitzender: Die Termine müssen gerafft werden. Bei den Architekten ist sicherlich das Interesse an diesem Planungswettbewerb gegeben. Die Kosten für die einzelnen Projekte müssen gleichzeitig verbindlich bekannt sein, da es zwecklos wäre, ein Projekt zur Realisierung vorzuschlagen, bei welchem sich nachträglich die Kosten als untragbar herausstellen würden. Schmidt Karl: Die Kosten müssen sicherlich verbindlich bekannt sein, da sonst die anderen Schulverbandsgemeinden keine Zustimmung zu einem Projekt geben werden. Ganahl Edmund: Eine verbindliche Kostenermittlung müßte innerhalb von 12 Wochen möglich sein, wenn in der Ausschreibung (Pflichtenheft) alle Angaben im Detail klar festgelegt sind. Vonbank Peter: Dem heimischen Gewerbe und Handwerk wird es bei den gesetzten Fristen nicht möglich sein, verbindliche Anbote im geforderten Ausmaß zu stellen. Dies würde bedeuten, daß nur Generalunternehmer, welche auf Grund ihres Betriebsumfanges auch über die notwendige Anzahl von Fachleuten verfügen. hier zum Zuge kommen könnten. Es wäre aber nicht zu verantworten, daß bei einem Kommunalbau das heimische Gewerbe und Handwerk unberücksichtigt bleiben müßte. Die Termine müssen daher mit entsprechendem Spielraum gesetzt werden. Nach einer Debatte bei der insbesonders die Vor- und Nachteile Generalunternehmen - heimische Wirtschaft gegenübergestellt werden, wird über Antrag des Vorsitzenden folgendes stimmenmehrheitlich beschlossen: "Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, unter fallweiser Beiziehung von Fachleuten einen freien Architektenwettbewerb zur Erlangung von Entwürfen zum Neubau einer Hauptschule auszuschreiben. Den eingereichten Projekten ist auf der Basis des vorliegenden Ausschreibungskataloges eine verbindliche Kostenermittlung beizuschließen. Der Wettbewerb ist beschränkt auf Architekten und planende Baumeister, sowie Generalunternehmer der Bundesländer Tirol und Vorarlberg." Gegenstimmen: Fitsch Ernst, Hutter Josef, Vonbank Peter und Dipl. Ing. Kieber Herbert. Die Gegenstimmen werden damit begründet, daß durch diese Vorgangsweise weder Geld noch Zeit gespart wird, da den Architekten die Vorlagen von Fixpreisen nicht möglich sein wird. Zu 2.) Über Antrag des Vorsitzenden wird nachfolgender Nachtragsvoranschlag einstimmig beschlossen: - 4 - Voranschlagsstelle Ausgaben Einnahmen 846/829 Landesfeuerversicherung Brandfall Zuderell-Areal 1733.357, -212/010 Neubau Hauptschule (Planungswettbewerb Ausschreibung etc.) 500.000, -840/001 Grunderwerb Fleisch L (Parkplätze Schwimmbad) 140.000, -510/757 Beitrag an die Kuranstalt Montafon in Schruns (Gesundheitsförderung) 15.000, -97/ Gemeindehaushalt Verstärkungsmittel 1078.357, -Summe 1733.357, -- 1733.357, -- Zu 3.) Fleisch Ludwig, Schruns, Wagenweg. hat der Gemeinde Schruns ein Grundstück zwischen Umfahrungsstraße und Ill im Anschluß an die bestehenden Parkplätze zum Kauf angeboten. Da durch die Errichtung der Kunsteisbahn beim Schwimmbadgelände Ersatzparkplätze notwendig werden, wird seitens des Gemeindesvorstandes und des Finanzausschusses der Antrag gestellt, diese angebotenen Grundstücke im Ausmaß von ca. 1570 m2 zum angebotenen Pauschalpreis von S 140.000, -- anzukaufen. Aufgrund des vorliegenden Antrages wird der Ankauf des noch zu vermessenden Grundstückes einstimmig beschlossen. In diesem Zusammenhang macht Vbgm. Brugger darauf aufmerksam, daß die Verbreiterung der Umfahrungsstraße (B 188) einmal kommen wird. Es sind daher Überlegungen anzustellen, ob nicht die Kunsteisbahn mit beparkbarem Hartbelag versehen werden soll. Zu 4.) Die Kurhotel Montafon AG. hat um Ermäßigung der Wassergebühren für die Kuranstalt Montafon angesucht. Dieses Ansuchen ist damit begründet, daß alle Einrichtungen der Kuranstalt der heimischen Bevölkerung im Wege der Krankenkasse zur Verfügung - 5 - stehen. Seitens der beimischen Ärzte wird von dieser Möglichkeit entsprechend Gebrauch gemacht. Die Vergütung der Krankenkasse, welche die Kuranstalt insbesonders für Unterwassermassagen und Heilbäder erhält, deckt nicht die gesamten Betriebskosten. Der Gemeindevorstand und Finanzausschuß hat den Antrag gestellt, daß aus grundsätzlichen Erwägungen die Wassergebühr weder ermäßigt noch nachgelassen werden kann. Es soll jedoch aus dem Titel "Gesundheitsförderung" ein Förderungsbeitrag in Höhe von S 15.000, -- an die Kuranstalt Montafon zur Auszahlung gelangen. Dieser Antrag wird einstimmig zum Beschluß erhoben. Zu 5.) Die Montafonerbahn AG. hat um die Gewährung eines Förderungsbeitrages in Höhe der aufgelaufenen Lohnsummensteuer für den Bahnbetrieb für das Jahr 1975 angesucht. Die fällige Lohnsummensteuer für 1975 beträgt S 94.000, --. Im Budget 1976 sind hiefür S 50.000, -- vorgesehen. Über Antrag des Gemeindevorstandes und des Finanzausschusses wird einstimmig beschlossen, der Montafonerbahn AG. einen Förderungsbeitrag in Höhe von S 50.000, -- zu gewähren. Zu 6.) RA. Dr. Fritz Schneider hat in Vertretung der Parteien Roland Eigner (Verkäufer) und der Eheleute Anton und Irmgard Gurschler (Käufer) um die grundsätzliche Bewilligung angesucht, daß auf der Gp. 208/4 ein 1- oder 2-Familienwohnhaus erstellt werden kann und die generelle Bausperre diesbezüglich aufgehoben wird Der Raumordnungsausschuß hat in seiner Beratung vom 22.04.1976 festgestellt, daß dieses Grundstück entsprechend dem Vorentwurf zum Flächenwidmungsplan zum Teil in der weißen, zum Teil in der orangen Zone liegt Über Antrag des Raumordnungsausschusses wird stimmenmehrheitlich beschlossen, daß eine Bebauung dieses Grundstückes nicht den Zielsetzungen der Bausperrenverordnung widerspricht. Gegenstimmen: Dipl. Ing. Kieber Herbert. DDr. Berle Heiner. Zu 7.) Aufgrund der durch den Gemeindevorstand ausgesprochenen Beförderung des Gemeindesekretärs Marchetti Herbert auf einen Dienstposten der Dienstklasse VI mit 01. Juli 1976, ist eine Abänderung des Dienstpostenplanes dahingehend notwendig, daß für den Gemeindesekretär ein Dienstposten der Dienstklasse VI vorgesehen wird. Damit die Beförderung zum ausgesprochenen Termin wirksam werden kann, wird die vorangeführte Abänderung des Dienstpostenplanes einstimmig beschlossen. - 6 - Zu 8.) Unter "Allfälligem" wird von GV. Mühlbacher Herbert zum wiederholten Male auf die Mißstände bei dei bestehenden Fäkalienabfuhrgrube hingewiesen. Hiezu erwidert der Vorsitzende, daß er bereits verschiedene Besprechungen geführt hat und eine endgültige Regelung in Aussicht steht. GV. Kessler Emil verweist darauf, daß die Abfälle in der Müllpresse beim Löwenhotel eine extreme Geruchsbelästigung bilden. Die Angelegenheit soll mit der Hoteldirektion bereinigt werden. GV. Hueber Guntram erkundigt sich, bis wann der Parkplatz an der Umfahrungsstraße beim Alpenbad Montafon frei wird. Der Vorsitzende berichtet, daß das abgelagerte Material als Hinterfüllmaterial für den Hochbehälter in den nächsten Tagen benötigt wird. GR. Ganahl Edmund macht darauf aufmerksam, daß der starke Chlorgehalt im Wasser des Alpenbades Montafon verschiedentlich zu Hautausschlägen führt. Der Vorsitzende berichtet, daß die neu eingebauten Chlorstabilisatoren für eine gleichmäßige Chlorierung des Wassers in der vorgeschriebenen Stärke sorgen. Eine entscheidende Verbesserung wäre nur durch die Vergrößerung der Umwälzanlage möglich. Gegen die Verhandlungsschrift der vorausgegangenen 10. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Beratung: 23.00 Uhr. Der Schriftführer: Der Vorsitzende: GSekr. Bürgermeister