19800226_GVE041

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:22
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1980-02-26
Erscheinungsdatum 1980-02-26
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Inhalt des Dokuments

- 1 - MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 27.02.1980 Verhandlungsschrift über die am Montag, dem 26.02.1980 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefundene 41. öffentliche Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bgm. Wekerle Harald als Vorsitzender. Vbgm. Brugger Georg, die Gemeinderäte Düngler Rudolf, Schmidt Karl und Tomaselli Oskar. Die Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute Vonbank Peter, Dr. Sander Hermann, Kieber Ludwig, Marosch Manfred, Haumer Rudolf, Netzer Fritz, Hueber Guntram und Dalus Auguste für die ÖVP. Hutter Josef, Schönborn Eleonore, Mühlbacher Herbert, Bitschnau Arnold und Fussenegger Klaus für die ORTSPARTEI. Kessler Emil, Dipl.Ing. Eder Albert für die SPÖ. DDr. Bertle Heiner und Konzet Manfred für die FPÖ. Schriftführer: GdeKassier Fenkart Karl. Entschuldigt abwesend: Schnetzer Ludwig, Dipl.Ing. Kieber Herbert, Ganahl Edmund, Dkfm. Piske Jürgen und Zangerle Armin. Die Einladung zur gegenständlichen Sitzung erfolgte gemäß den Bestimmungen des Gemeindegesetzes zeitgerecht. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Erledigte Tagesordnung: 1.) a) b) c) Voranschlag der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 1980 Gemeindeeigene Gebühren, Steuern und Abgaben für das Jahr 1980 Darlehensaufnahmen vom Wasserwirtschaftsfonds Wien. 2.) Weitergehende Bedingungen des BM. f. Land- und Forstwirtschaft für die Verbauung des "Eggatobels". 3.) Beteiligung der Marktgemeinde Schruns an der Güterweggenossenschaft "Kropfen-Kapell" (Antrag GVorstand). 4.) Genehmigung der Grundeinlöseverträge mit den Eheleuten Assmann Elias und Sigrid und Both Johann und Rosina bezüglich des Grunderwerbes für das Regenklärbecken. - 2 - 5.) Stellungnahme zum Abfallbeseitigungsplan des Landes. 6.) Berichte des Bürgermeisters und Allfälliges. Zu 1.) Der Voranschlag 1980 wurde allen Gemeindevertretern am 13.02.1980 a) nachweislich zugestellt, womit den Bestimmungen des § 69, Abs. 3 Gemeindegesetz, entsprochen wurde. Der Vorsitzende erläutert im grundsätzlichen den Voranschlag 1980 in seinen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben und verweist darauf: daß sich der Schuldenstand am Ende des Jahres trotz Aufnahme der Darlehen vom Wasserwirtschaftsfonds von insgesamt S 2.500.000, -um S 500.000, -- verringern wird; daß laut Mitteilung der Vorarlberger Illwerke AG. eine Gewerbesteuernachzahlung in der Höhe von S 3.607.000, -- am Ende des Jahres 1980 zu erwarten ist und aufgrund des hohen Steueraufkommens der Marktgemeinde Schruns die Landesumlage und die Sozialhilfeumlage sich um je 1.000.000, -- S erhöht hat; daß für Grundverkäufe S 3.000.000, -- veranschlagt wurden, darüber aber die Gemeindevertretung noch separat beraten wird. Gruppe 0: Keine Debatte. Gruppe 1: DDr. Bertle bemängelt, daß keine Strafgelder von der Sicherheitswache veranschlagt wurden. Dazu erklärt der Vorsitzende, daß die Organmandatsgelder an die Bezirkshauptmannschaft abzuführen sind und nebst anderen Strafgeldern (Organmandate der Gendarmerie) der Gemeinde wiederum Zu Gunsten der Straßenverwaltung refundiert werden. Gruppe 2: GR. Schmidt Karl erkundigt sich über den Stand der Verhandlungen mit den Gemeinden Gaschurn und St.Gallenkirch durch das Ausscheiden aus dem Hauptschulverband Montafon. Der Vorsitzende erklärt, daß seitens des neugegründeten Hauptschulverbandes Außermontafon und den Gemeinden der Innerfratte kein einvernehmliches Ergebnis erzielt werden konnte und die Unterlagen dem Land zur Entscheidung vorgelegt wurden. Der Vorsitzende gibt einen Überblick über die Gesamtbaukosten der Kunsteisbahn und deren Finanzierung: Die Gesamtbaukosten betragen S 10.054.827.11 Finanzierung durch: Bundeszuschüsse Landeszuschüsse Bandenwerbung S S S 1.400.000, -1.500.000, -1.203.700, -- - 3 - Tennisclub Montafon Darlehensaufnahmen Restfinanzierung durch die Gemeinde Schruns und Tschagguns S S 200.000, -5.500.000, -- S 251.127, 11 Für S 2.500.000, -- Darlehen werden vom Bunde 2 % und vom Land Vorarlberg 1 % Zinsbeihilfe gewährt. Gruppe 3: GR. Tomaselli reklamiert die Anbringung von historischen Tafeln an Gebäuden, sowie die dringende Notwendigkeit der Straßenbezeichnungen und Häusernummerierung. Dazu erklärt Dr. Sander Hermann in der Eigenschaft als Obmann des Kulturausschusses, daß a) die Nichtanbringung der Tafeln kein Verschulden oder Versäumnis der Gemeinde ist, sondern des Landesdenkmalamtes; b) die neuen Straßenbezeichnungen und Häusernummerierungen einen enormen Verwaltungsaufwand erfordert und die Durchführung der kommenden Gemeindevertretung vorbehalten bleibt. Gruppe 4: DDr. Bertle reklamiert für die Säuglingsfürsorge einen zusätzlichen Raum sowie einen Wartesaal. Der Vorsitzende erklärt, daß durch den kommenden Spitalanbau Räume für die Säuglingsfürsorge vorgesehen werden. Gruppe 5: Keine Debatte. Gruppe 6: Zur Anfrage von GR. Schmidt Karl wird mitgeteilt, daß bisher alle Zusagen des Jagdpächters erfüllt worden sind und durch den Bau eines Waldweges im Rafanegg (Beistellung einer Planierraupe für 2 km Waldweg durch den Jagdpächter) auch die letzte Zusage erfüllt ist. Dr. Sander empfiehlt, daß bei der Bepflanzung von Blumenschalen am Kirchplatz mehr einheitliche Blumen eingepflanzt werden sollen. Zur Anfrage DDr. Bertle betreff Litzbachverbauung, erklärt der Vorsitzende, daß für den Winter 1980/81 eine weitere Verbauung vorgesehen ist. Zur Anfrage von DDr. Bertle zwecks Einsetzung von Schulbussen anstelle der Montafonerbahn wird von Herrn Bürgermeister festgestellt, daß die Betreibung vom Elternverein ausgegangen ist und sich der Hauptschulverband Außermontafon damit nicht befassen wird. Der Ausfall der Schülerfahrten wäre für die Montafonerbahn eine schwere finanzielle Einbuße. In diesem Zusammenhang erscheint es auch gerechtfertigt, daß der Montafonerbahn AG. Schruns ein jährlicher Förderungsbeitrag von S 100.000, -- gewährt wird. Das entspricht ca. zu 80 % der Rückvergütung der Lohnsummensteuer vom Bahnbetrieb. - 4 GV. Kessler Emil vertritt den Standpunkt, daß auch die übrigen Talgemeinden einen Beitrag für den Bahnbetrieb leisten müßten, denn der Fortbestand der Montafonerbahn sei im Interesse aller Montafoner Gemeinden. Auf die Anfrage des GV. Kessler Emil erklärt der Bürgermeister, daß über die Aufstellung von Verkehrszeichen für Fußgängerüberquerungen, der Elternverein schriftlich über die Vorgesehenen Maßnahmen verständigt wird. Gruppe 7: GV. Mühlbacher Herbert beklagt sich über die enorme Geruchsbelästigung durch den Müllplatz in Tschagguns, welche durch Mangelnde Wartung hervorgerufen werde. Auf der einen Seite werden Über S 5000000, -- für den Fremdenverkehr ausgegeben, auf der Anderen Seite nur S 230.000, -- für die ungenügende Abdeckung der Mülldeponie durch die eine Geruchsbelästigung hervorgerufen wird Und sicher nicht im Interesse des Fremdenverkehrs sein kann. GR. Tomaselli Oskar kritisiert die Doppelgleisigkeit der Fremdenwerbung Verkehrsamt und Verkehrsverband Montafon, sowie das Titelbild für den neuen Ortsprospekt. GR. Schmidt Karl als Obmann des Fremdenverkehrsausschusses erklärt, daß der Fremdenverkehrsausschuß die Neuauflage des Prospektes gutgeheissen hat. Gruppe 8: Bürgermeister gibt einen Bericht über das Geschäftsjahr 1979 vom Alpenbad Tschagguns-Schruns. Gruppe 9: DDr. Bertle erkundigt sich nach den fortlaufenden Gewerbesteuerzahlungen durch die Vorarlberger Illwerke im Zuge des Baues des Walgaukraftwerkes. Der Vorsitzende erklärt, daß darüber noch keine Berechnungen bekannt sind und daß in den nächsten Jahren mit dem derzeitigen Gewerbesteueraufkommen gerechnet werden kann. b) Die gemeindeeigenen Steuern, Gebühren und Abgaben haben gegenüber dem Vorjahr folgende Änderungen erfahren: Wassergebühren: Landwirten, welche Großvieh halten, stehen jährlich 300 m³ Freiwasser zu. Friedhofgebühren: Der Kostenersatz für das Öffnen und Schließen eines Grabes beträgt ab 01.01.1980 für ein Normalgrab S 1.300, -und ein Tiefgrab " 1.500, -Die Änderung der Elternbeiträge für die Musikschule wurde durch die Gemeindevertretung am 19.12.1979 beschlossen. c) Punkt 1 Über die veranschlagte Darlehensaufnahme vom Wasserwirtschaftsfonds Wien a) b) Ausbau Wasserversorgungsanlage Ausbau Kanalisationsanlage wird keine Debatte geführt. S S 1.000.000, -1.500.000, -- - 5 Über Antrag des Gemeindevorstandes und Finanzausschusses werden: a) der Voranschlag der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 1980 mit Einnahmen in der Erfolgsgebarung von und Einnahmen in der Vermögensgebarung von Gesamteinnahmen von S S S 56.119.000, -7.166.000, -63.285.000, -- Ausgaben in der Erfolgsgebarung von Ausgaben in der Vermögensgebarung von Gesamtausgaben von S S S 51.322.000, -12.454.000, -63.776.000, -- ergibt einen Abgang von plus Abgang aus dem Jahr 1978 ergibt einen Gesamtabgang von S S S 491.000, -2.583.000, -3.074.000, -- welcher durch Entnahme aus Kassenbeständen und Kredit in laufender Rechnung, abgedeckt wird; b) die gemeindeeigenen Steuern, Gebühren und Abgaben gemäß Voranschlag 1980; c) die Darlehensaufnahme beim Wasserwirtschaftsfond in der Höhe von S 2.500.000, --. einstimmig beschlossen. Der Gemeindeverwaltung wird für die umfangreichen Arbeiten zur Erstellung des Voranschlages Dank und Anerkennung ausgesprochen. Zu 2.) Laut Schreiben des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Vorarlberg, vom 25.01.1980, Zl. VI/13-426/3, Betreff: Eggatobel, Marktgemeinde Schruns (Projektüberprüfung 1979), wird mitgeteilt: Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft hat die Niederschrift vom 02.07.1979 genehmigt. Die Freigabe der Bundesmittel wird allerdings von der Erfüllung folgender weitergehenden Bedingungen abhängig gemacht, daß 1. nach der dortigen Gemeindeordnung zur Vertretung der Gemeinde in privatrechtlichen Angelegenheiten befugte Organ schriftlich erklärt, die Gemeinde werde die aus Bundesmitteln gewährten Förderungsbeiträge innerhalb eines Jahres zurückzahlen, wenn sie im eigenen oder übertragenen Wirkungsbereich Maßnahmen setzt, die nicht im Einklang mit dem Gefahrenzonenplanes des Bundes stehen. 2. der zur Verwirklichung des Projektes benötigte Grund von den Interessenten, bzw. der Marktgemeinde Schruns unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. 3. eine Erklärung vorgelegt wird, nach der die für forstliche Maßnahmen vorgesehene Flächen nicht mehr beweidet werden. Die Gemeindevertretung stimmt diesen Bedingungen einstimmig zu. - 6 - Zu 3.) Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag des Gemeindevorstandes zur Beteiligung an der Güterweggenossenschaft Kropfen-Kapell stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme Kieber Ludwig) wie folgt zu: 2 % Beteiligung an den Baukosten – maximal S 100.000, -20 % Instandhaltungskosten nach Übergabe der Straße durch die Wildbachverbauung. Die Güterweggenossenschaft stellt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Wildbach, Land und Bund Stand Montafon Hochjochbahnen Schruns Marktgemeinde Schruns Alpe Vorderkapell Alpe Innerkapell rd. 90 % Baukosten 3 % Baukosten 3 % Baukosten 2 % Baukosten 1, 5 % Baukosten -, 5 % Baukosten Der Güterweg hat eine Weglänge von ca. 5 km, der Laufmeter wird auf Baukosten von S 1.000, -- geschätzt. In der vorangeführten Debatte erklärt der Vorsitzende, daß der Güterwegbau Kropfen-Kapell Vorbedingung ist für die Verbauung der KapellLawinen. Die Bauzeit der Lawinenverbauung werde auf 10 bis 15 Jahre gerechnet mit Baukosten von 40 bis 50.000.000, -- S. GV. Konzett Manfred beantragt, daß beim Stand Montafon erwirkt werden soll, daß das anfallende Holz aus der Güterwegtrasse den Holzbezugsberechtigten von Gamplaschg auf drei Jahre im Vorhinein zur Verfügung gestellt werden soll. Dazu erklärt GR. Düngler, daß diese Vorgansweise gegenüber den übrigen holzbezugsberechtigten Schrunsern ungerecht wäre und daher beim Stand Montafon für alle Schrunser Holzbezugsberechtigten die Auszeichnung des Servitutsholzes aus der Güterwegtrasse erfolgen soll. Zu 4.) Die Genehmigung der Grundeinlöseverträge mit den Eheleuten Assmann Elias und Johann Roth, Schruns, bezüglich des Grunderwerbes für das Regenklärbacken auf den Gp'n. 694 und 696, sowie eines Zufahrtsweges wird einstimmig durch die Gemeindevertretung erteilt. (Beilage zu diesem Protokoll–Kopien über die angeschlossenen Grundeinlöseverträge). Zu 5.) Der Vorsitzende verliest den Entwurf der Verordnung für den Abfallbeseitigungsplan des Landes Vorarlberg. Alle Debattenredner sind sich einig, daß eine überregionale Abfallbeseitigungsanlage erstellt werden soll. Es ist daher der Standort zu fixieren und die Kosten für die Erstellung der Anlage den Gemeinden bekannt zu geben. Der Entwurf zur Verordnung des Abfallbeseitigungsplanes für das Land Vorarlberg wurde daher einstimmig abgelehnt. - 7 - Zu 6.) Der Bürgermeister berichtet: a) daß das Land die Montafonstudie an den Stand Montafon zurückgesandt hat. In einer Sitzung am 03.03.1980 sollen die Gemeinden über die Montafonstudie beraten; b) über den Stand der Umfahrungsstraße B 188. Gegen die Verhandlungsschrift der vorausgegangenen 40. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Sitzung: 24.00 Uhr. Der Schriftführer: Gdekassier Der Vorsitzende: Bürgermeister