19750731_GVE004

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:32
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1975-07-31
Erscheinungsdatum 1975-07-31
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Inhalt des Dokuments

- 1 Marktgemeindeamt Schruns Hauptverwaltung Schruns, 1975.08.01 Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, dem 31.07.1975 um 20.15 Uhr im Gemeindeamt Schruns stattgefundene 4. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Anwesend: Bürgermeister Harald Wekerle als Vorsitzender, Vizebürgermeister Georg Brugger, die Gemeinderäte Edmund Ganahl, Rudolf Düngler und Oskar Tomaselli, die Gemeindevertreter und Ersatzmänner Peter Vonbank, Dr. Hermann Sander, Ludwig Kieber, Rudolf Haumer, Dipl. Ing. Herbert Kieber, Fritz Netzer, Guntram Hueber, Eugen Vonier, Gusti Dalus und Max Dobler für die ÖVP; Eleonore Schönborn, Herbert Mühlbacher und Arnold Bitschnau für die Ortspartei; Armin Zangerle und Dipl. Ing. Albert Eder für die SPÖ; DDr. Heiner Bertle und Werner Tschann für die FPÖ; Referenten: Karl Fenkart, Gemeindekassier, Kurt Kraller, Gemeindebautechniker; Schriftführer: Manfred Weihs Entschuldigt abwesend: Karl Schmidt, Ing. Manfred Marosch, Ludwig Schnetzer, Hutter Josef und Emil Kessler. Die Einladung zur gegenständlichen Sitzung erfolgte den Bestimmungen des Gemeindegesetzes nach, zeitgerecht. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Erledigte Tagesordnung: 1) Krankenhaus St. Josefsheim; Rechnungsabschluß 1974, 2) Vergabe der Bauarbeiten für den Hochbehälter "Ried", 3) Montafonerbahn AG. Schruns, Lohnsummensteuer 1974 für den Bahnbetrieb 4) Entscheidungen über Berufungen gegen die Versagung der Baubewilligung a) Pfister Helmut, Schruns 865, b) Bitschnau Adolf, Schruns 627, c) Netzer Franz, Schruns 188, 5) Gewährung eines Dienstgeberdarlehens an Rosmarie Gmeinder, 6) Entschädigungen der Mandatare bei besonderen Anlässen, 7) Besoldung des Bürgermeisters, 8) Pensionszuschuß für Altbürgermeister Eugen Isele, 9) Allfälliges. Vor Eingang in die Tagesordnung erfolgt die Angelobung der heute anwesenden Ersatzmänner Auguste Dalus und Max Dobler durch den Vorsitzenden gemäß § 32 des Gemeindegesetzes. Weiters wird die Anfrage des GR. Ganahl, weshalb das Sicherheitsgesetz nicht auf der Tagesordnung stehe, vom Vorsitzenden dahingehend beantwortet, daß keine der in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen einen dementsprechenden Antrag gestellt habe. - 2 - zu 1) An Hand der allen Mandataren mit der Einladung zugegangenen Unterlagen erläutert der Bürgermeister den Rechnungsabschluß für das Gemeindekrankenhaus St. Josefsheim. Der Rechnungsabschluß weist für das Jahr 1974 bei Gesamteinnahmen von S 3.490.227, 30 und Gesamtausgaben von S 4.584.156, 71 einen Abgang von S 1.093.929, 41 aus. Der Vorsitzende erklärt, daß die Bettenauslastung mit 57 % sehr niedrig ist. Er hoffe jedoch, daß durch die im Sanitätsausschuß vom 09.07.1975 besprochenen Maßnahmen sowie durch die geplante Eröffnung einer Facharztpraxis für Frauenheilkunde durch Herrn Dr. Nyrady, welcher auch im Josefsheim die Wochenstation übernehmen soll, das Niveau des Krankenhauses und daher auch die Bettenauslastung angehoben werden kann. GR. Ganahl wendet ein, daß trotz Verbesserungen im Josefsheim die Bettenauslastung weiter gesunken sei. Die Gespräche mit Dr. Nyrady dauerten jetzt schon über zwei Jahre, aber bis jetzt ist man noch zu keinem konkreten Ergebnis gekommen. Die Eröffnung der Prazis in Schruns wird immer wieder hinausgezögert. Er schlägt vor, eventuell einen anderen Frauenarzt nach Schruns zu verpflichten. Der Bürgermeister bestätigt die Ausführung des Vorredners, weist aber darauf hin, daß die Schuld an der Verzögerung nicht die Gemeinde trifft. Dr. Nyrady mußte in Feldkirch Ausbildungszeiten nachholen, die ihm in Bludenz nicht angerechnet wurden. Zur Zeit ist er im Urlaub und muß anschließend Seinen Chef im Krankenhaus in Feldkirch vertreten. Der frühest mögliche Zeitpunkt für eine Übersiedlung nach Schruns wäre Ende Jänner, Anfang Februar 1976. GV. Mühlbacher betont die Wichtigkeit eines Frauenarztes in Schruns für das ganze Montafon. GV. Dr. Sander ist der Ansicht, daß man nun die Entwicklung noch abwarten solle, denn schließlich ist Dr. Nyrady durch seine Tätigkeit bei Prim. Dr. Albrich im ganzen Montafon bekannt und man habe Vertrauen zu ihm. Den Rückgang in der Bettenauslastung führt er unter anderem auf den Wegfall der Pflegefälle, welche durch den verstorbenen Gemeindearzt Dr. Sprenger eingewiesen wurden, zurück. Abschließend beschließt die Gemeindevertretung über Antrag des Gemeindevorstandes und des Finanzausschusses einstimmig, den Rechnungsabschluß 1974 für das Gemeindekrenkenhaus St. Josefsheim in der vorliegenden Form zu genehmigen und spricht der Verwaltung Dank und Anerkennung für die wirtschaftliche Führung des Betriebes aus. zu 2) GV. Vonhank verläßt wegen Befangenheit den Sitzungssahl. Der Bürgermeister berichtet, daß im Herbst 1974 der neue Hochbehälter "Ried" von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit einem Fassungsvermögen von 1500 m3 wasserrechtlich bewilligt wurde. Da nach Ansicht von Ing. Kaufmann ein Behälter mit 1200 m3 genügen würde, wurden ohne vorherige Rücksprachen mit der Gemeinde die Ausschreibungsunterlagen für die Baumeisterarbeiten und die dazu gelieferten Pläne diese Größe konzipiert. Die Ausschreibung der Baumeisterarbeiten erfolgte öffentlich und brachte nachstehendes Ergebnis: - 3 Fa. Fa. Fa. Fa. Fa. Fa. Fa. Hilti & Jehle, Feldkirch ............. Ing. Karl Jäger, Schruns ............. Kunz & Co, Bludenz ................... Neyer Wilhelm, Bludenz ............... Gebr. Vonbank OHG, Schruns ........... Vonblon Josef - Rinderer, Schruns .... Wilhelm & Mayer, Götzis .............. S S S S S S S 2.144.492, -2.327.486, 17 2.594.299, 74 3.449.457, 20 1.815.574, -2.100.452, 60 s.392.806, 24 Der Bauausschluß hat die Ansicht vertreten, daß der relativ teuer erworbene Baugrund für den Behälter vollgenutzt werden soll und daß der Kostenaufwand für eine spätere Erweiterung des Fassungsvermögens auf 1500 m3 unvergleichlich höher wäre. Vom Bestbieter, der Fa. Gebr. Vonbank wurde ein Nachtrag über die Kostenänderung für den größeren Behälter vorgelegt. Laut diesem werden die Mehrkosten für dis Baugrubensicherung - die Sicherung des Briferweges durch Verankerungen während der Bauzeit ist in diesem Betrag inbegriffen - mit S 125.000, - und jene für 300 m3 Mehrkubatur mit 150.000, - beziffert. Sollte jedoch eine dauernde Sicherung des Briferweges durch Verankerung gewünscht werden, so würden durch den Einbau von rostfreien Stahlankern zusätzliche Mehrkosten entstehen. Die Gemeindevertretung ist ebenfalls der Ansicht, daß der angekaufte Grund bestens genützt werden müsse. Hinsichtlich der geäußerten Bedenken bezüglich der Wasserqualität in einem 1500 m3 Behälter wurde vom Wasserwerk der Vorschlag gemacht, den Wasserspiegel vorerst bis zu einem Fassungsvermögen von 1200 m3 abzusenken. Über Anfrage wird mitgeteilt, daß die geplante Erweiterung budgetmäßig möglich ist. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Baumeisterarbeiten für die Errichtung des neuen Hochbehälters "Ried" mit einem Fassungsvermögen von 1500 m3 an die Bestbieterin Fa. Gebr. Vonbank in Schruns um den Betrag von S 1.815.574, - lt. Anbot für einen 1200 m3 Behälter, zuzüglich S 125.000, Baugrubensicherung und S 150, 000, - Bankosten für 300 m3 Mehrkubatur mit dem Vorbehalt zu vergehen, daß die Gemeinde den 30%igen Landesbeitrag für dieses Projekt erhält. zu 3) Über Antrag des Gemeindevorstandes und des Finanzausschusses wird einstimmig beschlossen, dem Ansuchen der Montafonerbahn AG. Schruns um Gewährung eines Förderungsbeitrages in Höhe der zu bezahlenden Lohn-summensteuer 1974 für den Bannbetrieb im Betrage von S 81.344, - stattzugeben. Auf die Tatsache, daß der Bund und das Land nach dem Privatbahnen-Unter??setz hohe Zuschüsse leisten und auf die Wichtigkeit des Bestandes der Montafonerbahn wird verwiesen. zu 4) a) Die Eheleute Jill und Helmut Pfister haben, vertreten durch den RA. Dr. Piccolruaz mit Schreiben vom 05.05.1975 gegen den Bescheid der Marktgemeinde Schruns vom 18.04.1975, in dem die beantragte Bewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses auf Gpen 1448 und 1449 KG Schruns versagt wurde, Berufung eingelegt. Der Bauausschuß hat sich in seiner Beratung vom 07.07.1975 dafür ausgesprochen, die Berufung abzulehnen, da das Bauvorhaben dem Vorentwurf zum Flächenwidmungsplan widerspricht. GV. Mühlbacher spricht sich dafür aus, der Berufung stattzugeben, da seiner Ansicht nach die Grundteilung und der Ankauf des gegenständlichen - 4 - Bauplatzes noch vor der Erlaßung der Verordnung der Gemeindevertretung über die Erlaßung einer vorläufigen Bausperre, genehmigt wurde. GV. Ludwig Kieber schließt sich den Ausführungen an und schlägt die Möglichkeit einer eventuellen finanziellen Hilfe bei der Beschaffung eines neuen Bauplatzes für die Eheleute Pfister vor. GV. Dipl. Ing. Herbert Kieber und Vonbank weisen auch darauf hin, daß die erlassene Bausperre zeitlich begrenzt ist und dazu dienen soll, die endgültige Flächenwidmung zu erstellen. Abschließend wird über Antrag des Bauausschusses die Berufung gemäß der Verordnung der Gemeindevertretung über die Erlaßung einer vorläufigen Bausperre für die Errichtung eines Wohnhauses auf den Gpen 1448 und 1449 KG Schruns stimmenmehrheitlich (Gegenstimmen GR. Düngler und GV. Mühlbacher) abgelehnt. zu b) Gemäß der obzitierten Verordnung wird für die Errichtung eines Wohnhausneubaues durch Adolf und Herta Bitschnau, Schruns, Auweg 627 unter Einhaltung gewisser baulicher Auflagen die Ausnahmegenehmigung stimmenmehrheitlich erteilt. (Gegenstimme GV. Schönborn mit der Begründung, daß in allen Fällen gleich vorgegangen werden soll) Die Erteilung der Ausnahmegenshmigung erfolgt im gegenständlichen Fall mit der Begründung, daß der Wohnhausneuban den Wohnbedarf der in der angrenzenden, elterlichen Landwirtschaft tätigen Eheleute decken und darüberhinaus einen Zuerwerb durch Zimmervermietung bringen soll. zu c) Ebenfalls gemäß der obzitierten Verordnung wird für die Errichtung eines Hohnhausneubaues durch Franz Netzer, Schruns, Silvrettastraße 188 die Ausnahmegenehmigung stimmenmehrheitlich erteilt. (Gegenstimme und Begründung wie b) In diesem Fall handelt es sich um einen nach Erbeiteilung ausgeschiedenen Bauplatz. zu 5) Über Antrag des Gemeindeverstandes und des Finanzausschusses wird einstimmig beschlossen, Frau Rosmarie Gmeinder ein Dienstgeberdarlehen in Höhe von S 25.000, - mit einer Laufzeit vom to Jahren zinsfrei an gewähren. Frau Gmeinder, Leiterin des Kindergarten Gamprätz, hat um die Gewährung dieses Dienstgeberdarlehens zur Finanzierung einer Eigentumswohnung in Feldkirch. Die Genannte ist 9 Jahre bei der Gemeinde Schruns beschäftigt und beabsichtigt ihre Tätigkeit weiterhin auszuüben. zu 6) Über Antrag des Gemeindevorstandes und des Finanzausschusses wird einstimmig beschlossen, daß Gemeindesverstandsmitgliedern, Mitgliedern der Gemeindevertretung oder der Ausschüsse, bzw. deren Ersatzleuten, welche vom Bürgermeister zu besonderen Anlässen tagsüber geladen wurden, eine Entschädigung von S 50, pro Stunde von amtswegen durch die Gemeindekasse ausbezahlt werden soll. zu 7) Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz an den Vizebürgermeister und verläßt wagen Befangenheit den Verhandlungsraum. Über Antrag des Gemeindevorstandes und des Finanzausschusses wird die Entlohnung des Bürgermeisters einstimmig beschlossen wie folgt: - 5 Verwendungsgruppe A, Dienstklasse V, Gehaltsstufe 3 nach dem Gemeindebedienstetengesetz, LGBl. Nr. 17/1972, zusätzlich 50 % Aufwandsentschädigung bei Entfall jeglichen Sitzungsgeldes und ohne Verrechnung von Dienstfahrten mit dem eigenen Pkw im Raume Montafon bis Bludenz, weiters der Grundgehalt des Bürgermeisters nicht niedriger sein darf als der des bestbezahlten Gemeindebediensteten. Die Entlohnung ist nach dem Beamtenindex des Landes Vorarlberg wertgesichert. Diese Regelung tritt rückwirkend mit 01.05.1975 in Kraft. zu 8) Der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. Er weist darauf hin, daß Altbürgermeister Eugen Isele auf Grund seiner zehnjährigen Tätigkeit als Bürgermeister keinen Anspruch auf ?? Pension aus dem Bürgermeisterpensionsfond hat, da die Mindestdienstzeit 15 Jahre betragen muß. Mit der derzeitigen Alterspension der PVA der Angestellten im Betrag von S 3.200 ist eine angemessener Lebensunterhalt nicht gewährleistet. Über Antrag des Gemeindevorstandes und des Finanzausschusses wird daher einstimmig beschlossen, dem Altbürgermeister Eugen Isele einen Pensionszuschuss von monatlich S 3.000, - auszuzahlen. Diese Zahlung soll nach dem Beamtenindex wertgesichert sein und in Anlehnung an das entsprechende Landesgesetz 14 mal jährlich zur Auszahlung gelangen. Diese Regelung tritt rückwirkend mit 01.06.1975 in Kraft. Sollte der Altbürgermeister aufgrund einer späteren, gesetzlichen Regelung aus dem Bürgermeisterpensionsfonds eine Leistung erhalten, so wäre diese von der Zuschußzahlung der Gemeinde in Abzug zu bringen. zu 9) berichtet der Vorsitzende über die Sofortmaßnahmen zur Behebung der durch das Illhochwasser angerichteten Schäden. Bundes- und Landesmittel wurden im Betrag von 1 Million Schilling bereitgestellt. Bezüglich Reiten auf Wanderwegen befragt, antwortet der Bürgermeister, er hätte mit Herbert Wachter diesbezüglich per Persönlich und schriftlich Kontakt aufgenommen und werde in der Nächsten Sitzung darüber berichten. Weiters teilt der Vorsitzende mit, daß morgen Freitag, dem 01.08.1975, vormittags um 10.00 Uhr die Jury für den Hauptschulneubau Schruns zusammentritt. Der Jury gehören neben den Sechs Bürgermeistern der im Schulverband vertretenen Gemeinden drei Architekten, der Schulinspektor für den Bezirk Bludenz sowie Beamte des Landeshochbauamtes und der Raumplanungsstelle an. Die Anregung des Vizebürgermeisters, wonach Gesetze, welche der Gemeinde von Land zur Begutachtung vorgelegt wurden, auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, wird zur Kenntnis genommen. GR. Tomaselli urgiert die Verlängerung des Gehsteiges auf der Silbertalerstraße von der Ortsendetafel in Richtung Silbertal. Er weist darauf hin, daß die Errichtung des Gehsteiges noch vor der Asphaltierung erfolgen sollte. Gegen die Verhandlungsschrift über die vorausgegangene 3. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Sitzung: 23.15 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: