19751112_GVE006

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:50
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1975-11-12
Erscheinungsdatum 1975-11-12
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Inhalt des Dokuments

- 1 - MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, am 18.11.1975 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 12.11.1975 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefundene 6. öffentliche Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bürgermeister Wekerle Harald, als Vorsitzender. Vizebürgermeister Brugger Georg, die Gemeinderäte Ganahl Edmund, Düngler Rudolf und Tomaselli Oskar. Die Gemeindevertreter bzw. Ersatzmänner Vonbank Peter, Dr. Sander Hermann, Kieber Ludwig, Haumer Rudolf, Netzer Fritz, Vonier Eugen, Sander Edwin, Dobler Max, Metzler Wilfried und Neyer Hans für die ÖVP. Hutter Josef, Schönborn Eleonore, Dkfm. Piske Jürgen und Mühlbacher Herbert für die Ortspartei. Zangerle Armin, Kessler Emil und Bitschnau Werner für die SPÖ. DDr. Bertle Heiner und Tschann Werner für die FPÖ. Schriftführer: GSekr. Marchetti Herbert. Entschuldigt abwesend: Schmidt Karl, Marosch Manfred, Schnetzer Ludwig, Dipl. Ing. Kieber Herbert, Hueber Guntram und Dipl. Ing. Eder Albert. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden. insbesonders die zahlreich erschienenen Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird die Angelobung der Ersatzmänner Metzler Wilfried und Neyer Hans vorgenommen. Erledigte Tagesordnung: 1.) Neuerliche Beratung der Hauptschulfrage - Außermontafon. 2.) Genehmigung des vorläufigen Gefahrenzonenplanes der Wildbach- und Lawinenverbauung. 3.) Beschlußfassung über Entschädigung für Gebr. Karner, Schruns Nr. 801. 4.) Wohnbaufond für Vorarlberg - Gebarungsabgang. 5.) Auftragsvergabe für fotogrammetrische Planunterlagen mit Höhenschichtenlinien im Maßstab 1:5000. - 2 - 6.) Schöfer Ottokar, Schruns, Dek.-Walterstraße 674 Berufungsentscheid. 7.) Allfälliges. Zu 1.) Allen Anwesenden ist mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung eine Kostengegenüberstellung für den Neubau der Hauptschule und eine Schulteilung zugegangen. Diese Unterlagen werden vom Vorsitzenden eingehend erläutert und anschließend die Debatte über die große Lösung eröffnet. Hiebei weisen Gemeinderat Ganahl und Gemeindevertreter DDr. Bertle insbesonders darauf hin, daß in den verschiedenen Aufstellungen über die Jahrgänge und Schülerzahlen bei der Gemeinde Tschagguns starke Differenzen aufscheinen. Dies ergebe einen Zweifel an den übermittelten Grundlagen und die Abweichungen würden eine konkrete Planung nicht gewährleisten, da beim ermittelten Klassenbedarf eine Differenz bis zu 4 Klassen auftrete. Hiezu erklärt der Vorsitzende, daß bei der Feststellung des Klassenbedarfes verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen: 1) Die Differenz zwischen den Geburten und dem Zuzug, wofür der Vorsitzende mit konkretem Zahlenmaterial Beispiele anführt. 2) Ist die Entwicklung der Schihauptschule besonders zu beachten. Bezüglich der Kostenfrage für den Neubau der Hauptschule wird von Gemeinderat Ganahl bemerkt, daß die Baukostenermittlung durch die Generalunternehmungen sicherlich eines Zuschlages bedürfen, da seiner Ansicht nach die Anbotsumme auf den billigsten Materialien basiert. Weiters seien auch die Wasser-, Kanal- und Stromanschlußgebühren, welche noch beträchtliche Summen ausmachen, in der Ausschreibung nicht berücksichtigt. Hiezu entgegnet der Vorsitzende, daß in der Ausschreibung gewisse Richtlinien über die Qualität des Materials vorgegeben sind, und daß die Anbotsteller bezüglich gewisser Ausführungsqualitäten auf bereits ausgeführte Bauten verwiesen haben. In der Debatte über die Lösung der Hauptschulfrage durch Schulsprengeloder Schulteilung, gibt Gemeindevertreter DDr. Bertle eine Aufstellung über den Klassenbedarf bis 1983/84 bekannt und zeigt auf, was an Zubauten in Schruns und Vandans notwendig werden würde. Nach seiner Ansicht, könnte mit einer Aufstockung der derzeitigen Volksschule mit 4 Klassen und der Errichtung einer Sporthalle auf dem derzeitigen Schulparkplatz auch für die Spitzenjahre der Schulbelegung das Auslangen gefunden werden. Dieser Ansicht entgegnet der Vorsitzende, daß eine zukunftsorientierte Planung und Lösung der Hauptschulfrage nicht auf den Geburtenzahlen aufgebaut werden kann, und diese von DDr. Bertle gemachte Aufstellung ebenso einer Prüfung unterzogen werden müsse. Weiters weist er darauf hin, daß der Großteil - 3 - der in seiner Kostengegenüberstellung aufgezeigten finanziellen Vorteile bei einer kleinen Lösung verlorengehen würden. Nach längerer Debatte, in der die Vor- und Nachteile der beiden Varianten nochmals eingehend erörtert werden, stellt Gemeinderat Rudolf Düngler folgenden Antrag: Die Möglichkeiten einer kleinen Lösung müssen konkret untersucht werden. Bei der Schulbehörde ist über die Möglichkeiten einer Schul- oder Sprengelteilung Auskunft einzuholen. Die Landesregierung ist zu befragen, welche Zuschüsse bei der kleinen Lösung zu erwarten sind. Mit der Vorarlberger Illwerke AG. ist Kontakt aufzunehmen wie sich die kleine Lösung bezüglich der Illwerke-Gewerbesteuer auswirkt. Mit der Gemeinde Vandans ist in Verbindung zu treten, bezüglich der Finanzierung der in Vandans notwendig werdenden Zubauten. Schülerzahlen und die Geburtenjahrgänge sind neuerlich konkret zu erheben. Aufgrund dieser Unterlagen ist der Raumbedarf festzulegen. Von neutralen Baufachleuten ist zu erheben, ob eine Aufstockung des derzeitigen Volksschulgebäudes bautechnisch und statisch möglich ist. Alle diese Vorarbeiten sind von einem Komitee bestehend aus dem Bürgermeister und je einem Mitglied aller vier, in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen durchzuführen. Der Vorsitzende schließt sich diesem Antrag an und stellt fest, daß dieses Komitee alle Vor- und Nachteile einer Schulsprengel- bzw. Schulstandortteilung wie auch einer Zentralschule überprüfen und festhalten soll, und das erarbeitete Ergebnis den Außermontafoner Gemeinden zur Stellungnahme durch die jeweiligen Gemeindevertretungen übermittelt wird. Jede Fraktion hat in der kommenden Woche ein Mitglied des Komitees, sowie einen Ersatzmann hiezu namhaft zu machen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Mit der einstimmigen Annehme dieses Antrages dokumentieren alle Fraktionen ihren Willen, in der Frage Hauptschule - Außermontafon, die beste und zweckmäßigste Lösung zu finden. Zu 2.) Alle Anwesenden haben mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung ein Exemplar des vorläufigen Gefahrenzonenplanes der Wildbach- und Lawinenverbauung erhalten. Der Vorsitzende gibt hiezu verschiedene Aufklärungen und beantwortet die gestellten Fragen. Er weist insbesonders darauf hin, daß die Anerkennung dieses vorläufigen Gefahrenzonenplanes durch die Gemeindevertretung unumgänglich ist, da sie eine Grundvoraussetzung für den Beginn der Lawinen- und Wildbachverbauungsarbeiten im vorgesehenen Gebiet ist. Nach kurzer Debatte wird dieser vorläufige Gefahrenzonenplan einstimmig anerkannt. Düngler Rudolf, Mühlbacher Herbert, Bitschnau Werner, Neyer Hans und Vonbank Peter enthalten sich wegen Befangenheit der Abstimmung. - 4 - Zu 3.) In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.09.1975 wurde den Gebr. Karner Karl und Oswald der rechtskräftige Baubewilligungsbescheid zur Erstellung eines Anbaues an das bestehende Wohnhaus Fratteweg 801, widerrufen. In diesem Zusammenhang wurde der Bürgermeister ermächtigt, bezüglich einer Entschädigung für die durchgeführte Arbeit und Aufgabe des erworbenen Rechts der Bauführung, Verhandlungen mit den vormals Bauberechtigten bis zu einem Betrag von S 260.000, -- zu führen. Wie der Vorsitzende nun mitteilt, haben die Verhandlungen ergeben, daß die Gebr. Karner in der Überlassung der Gp. 1098/3 mit einem Ausmaß von 553 m2 eine befriedigende Entschädigung sehen würden. Das Bargeldangebot, sowie das Angebot eines Bauplatzes in Schruns Gantschier wurde abgelehnt. In der Debatte wird grundsätzlich die Meinung vertreten, daß eine Entschädigung nur in Bargeld erfolgen soll. Der von den Gebr. Karner begehrte Bauplatz liegt in der Grünzone des Vorentwurfes zum Flächenwidmungsplan. Es sei nicht zu verantworten, daß die Gemeinde für die in ihrem Besitz befindliche Grundstücke Ausnahmegenehmigungen erteile, wenn es nicht im allgemeinen öffentlichen Interesse liege. Durch die Überlassung dieses Bauplatzes würde ein Präjudizfall geschaffen, auf den mit Recht Grundstücksanlieger hinweisen würden. Die Angelegenheit wird zur neuerlichen Beratung an den Gemeindevorstand abgetreten. Infolge der fortgeschrittenen Zeit werden die Tagesordnungspunkte 4.), 5.) und 6.) auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung vertagt. Gegen die Verhandlungsschrift über die vorausgegangene 5. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Sitzung: 24.00 Uhr. Der Schriftführer: Der Vorsitzende: GSekr. Bürgermeister