20201212_GVE052

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Letzte Änderung 31.05.2021, 19:06
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2020-12-12
Erscheinungsdatum 2020-12-12
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/724 35-210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 13. Februar 2020 Zl. 004-2/2020 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 12. Februar 2020, um 20.15 Uhr, im Raum Montafon im 1. Obergeschoss des Hauses des Gastes stattgefundene 52. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter: Ersatzleute: GR Heike Ladurner-Strolz Ing. Michael Kieber GR Norbert Haumer Theresa Scheibenstock GR Bernhard Schrottenbaum Raphael Mäser Werner Ganahl Rainer Gehrmann DI (FH) Michael Gantner MSc Dr. Monika Vonier Marion Wachter Thomas Zuderell Tobias Kieber Martin Jenny BSc Peter Vergud Reinhard Winterhoff Bettina Juen-Schmid Mag. Christof van Dellen Richard Durig Rudi Bitschnau Martin Fussenegger Roman Spannring Vizebgm.Mag. (FH) Günter Ratt MA Elisabeth Pögler BEd GR Christian Fiel Mag. Siegfried Neyer Alexander Nöckl Mag. Thomas Ettenberger GR Marcellin Tschugmell Ing. Gerhard Mangeng Franz Oliva Martin Pögler BEd DI Karoline Bertle Christine Geiger Manuel Torghele Dietmar Tschohl Franz Bitschnau Erika Scheibenstock Stefan Simenowskyj Heinz Auer Felizitas Maklott Markus Riedler Rosa-Maria Jenny Tobias Gemm, DI Wi.Ing. MMag. Dr. Siegfried Marent Ing. Wernfried Geiger Mag. Martin Borger Helmut Neuhauser Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: Heinz Fleisch, Fleisch Loser - Bauleitung Projektsteuerung (zu TOP 1) Gemeindekassier Helmut Netzer (zu TOP 2) Schriftführer: GdeSekr Dr. Oswald Huber                                                     Seite 1 von 14 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 2 von 14 Entschuldigt abwesend: Marion Wachter, Bettina Juen-Schmid, Manuel Torghele, Franz Bitschnau, Stefan Simenowskyj und Felizitas Maklott Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie die Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Zu Beginn der Sitzung setzt der Vorsitzende gemäß § 41 Abs. 1 des GG nachstehende(n) Gegenstand(stände) von der Tagesordnung ab: • Top 3: Prüfbericht • Top 9: Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: Reg.Nr. 031-2/11-2018 Antrag der Silvretta Montafon Holding GmbH auf Umwidmung von Teilflächen des GST-NR 3134/1 im Bereich Kapell im Ausmaß von insgesamt 459 m² in „Freifläche Sondergebiet – Talstation Gipfelgleiter“ (344 m²) und „Freifläche Sondergebiet – Bergstation Gipfelgleiter“ (115 m²) mit Folgewidmung Freifläche Landwirtschaftsgebiet gemäß Plan.Nr. 031-2/11-2018/01 – Beschlussfassung des Entwurfs • Top 11: Änderung der Verordnung über die Festsetzung der Monatsbezüge des Bürgermeisters sowie der Entschädigung der Mitglieder der Gemeindeorgane und der Ausschüsse Weiters wird vor Eingang in die Tagesordnung über Antrag des Vorsitzenden gemäß § 41 Abs. 3 des GG einstimmig beschlossen, zusätzlich nachstehende(n) Gegenstand(stände) zu behandeln: • Antrag der AG-Agenda2030 um Zustimmung a) zur Fortsetzung des Agenda2030 Prozesses mit Begleitung durch Mag. Peter Swozilek b) Übernahme der Kosten der Workshops und des Selbstbehaltes c) Weiterführung der AG bis zum 1. Workshop • Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 51. Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.01.2020 Die Reihenfolge der zur Behandlung stehenden Tagesordnungspunkte verändert sich entsprechend. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Präsentation der Studie „Volksschule NEU“ sowie der Kostenschätzung 2. Marktgemeinde Schruns: Voranschlag 2020 und Feststellung der Finanzkraft 3. Antrag von zwei Mandataren der SPÖ und Parteifreie gemäß § 41 Abs. 2 GG: Fixer Berichtspunkt bei jeder Gemeindevertretungssitzung, nach „Feststellung der Be- 52. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.02.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at schlussfähigkeit“, unter dem alle Gemeinderät*innen aus ihrem jeweils klar definierten Ressortbereich schriftlich oder mündlich über gesetzte Aktionen u. stattgefundene Sitzungen, Stand der laufenden u. geplanten Projekte, Bürger*innenkontakte, Veranstaltungen u. Allgemeine Neuigkeiten berichten. 4. Antrag von zwei Mandataren der SPÖ und Parteifreie gemäß § 41 Abs. 2 GG: Gemeindeeigener Coworking-Space für Jung- u. Kleinunternehmer, „Artists in Residence“ bis Mitte 2021 und Förderung von Start-Ups u EPUs: a) Durch Einrichtung oder Anmietung entsprechender (Büro-)Räumlichkeiten wird Schruns als Unternehmensstandort attraktiver. b) Über die Stundung der Miet- u. Infrastrukturkosten für eine gewisse Zeit und die öffentliche Hand als Vermieter ist das unternehmerische Risiko für Startup-Unternehmer deutlich geringer. c) Mit bereits ansässigen Unternehmen wie „Gantner instruments“ oder Ill-werke im IZM könnten Synergieeffekte bis hin zum Cluster entstehen. d) Auch „Artists in Residence“ wären nicht nur eine Belebung der Kunst- und Kulturszene, sondern auch eine Bereicherung für den Tourismus. e) Intensivierung der Kontakte zur FH Vorarlberg u. zum Digital Campus. 5. Antrag von zwei Mandataren der SPÖ und Parteifreie gemäß § 41 Abs. 2 GG: Einrichtung eines Ausschusses zur Festlegung des Wohnungsvergabe-Vorschlages für Wohnungen, bei welchen die Marktgemeinde Schruns das Vorschlagsrecht hat. a) Basis der Entscheidung ist die Reihung der Wohnungsinteressenten entsprechend den Gesamtpunkten aus der Wohnungsvergaberichtlinie 2015 i. d. g. F. des Landes Vorarlberg. b) Die Anzahl der Mitglieder wird so gewählt, dass Vertreter*innen aller Fraktionen entsprechend ihrem Stimmenanteil bei der letzten Gemeindevertretungswahl stimmberechtigt sind. c) Die jeweilige Leiterin oder der jeweilige Leiter des Sozialamtes kann als Auskunftsperson zu den Beratungen hinzugezogen werden. 6. Antrag von 5 Mandataren des Teams Jürgen Kuster – Schrunser Volkspartei und Parteifreie gemäß § 41 Abs. 2 GG: Verordnung gemäß § 16 Abs. 8 RPG: Festlegung des Prozentsatzes der Geschossflächen an Ferienwohnungen im Verhältnis zu den Geschossflächen der der Beherbergung dienenden Gebäude und Gebäudeteile mit null. 7. Grundankauf: a) Erwerb einer Teilfläche des GST-NR 1142/5 von der Fam. Mangeng/Posch zur Verbreiterung des Auweges b) Verordnung zur Erklärung als Gemeindestraße nach § 20 Straßengesetz 8. Posthotel Taube Betriebs GmbH, Silvrettastraße 1, 6780 Schruns, Errichtung von Zu- und Umbauten beim bestehenden Posthotel „Taube“ auf den GST-NRN .4 und 181/1 GB Schruns – Ansuchen um Erteilung einer Ausnahme vom Bebauungsplan hinsichtlich der Höchstgeschosszahl: Seite 3 von 14 52. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.02.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at - 9. Haupttrakt: Überschreitung der maximalen Geschosszahl von vorgeschriebenen 4, 5 auf tatsächliche 6, 0 Geschosse (Bestand 5, 5 Geschosse) Zubau: Überschreitung der maximalen Geschosszahl von vorgeschriebenen 4, 5 auf tatsächliche 5, 5 Geschosse (Bestand 5, 0 Geschosse) Seite 4 von 14 Mitteilungen des Vorsitzenden 10. Antrag der AG-Agenda 2030 um Zustimmung a) zur Fortsetzung des Agenda2030 Prozesses mit Begleitung durch Mag. Peter Swozilek b) Übernahme der Kosten der Workshops und des Selbstbehaltes c) Weiterführung der AG bis zum 1. Workshop 11. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 51. Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.01.2020 12. Allfälliges Zu 1. Präsentation der Studie „Volksschule NEU“ sowie der Kostenschätzung Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Heinz Fleisch, der als Auskunftsperson eingeladen worden sowie Volksschuldirektorin Kornelia Schlatter, die als Zuhörerin zur heutigen Sitzung gekommen ist. Wie der Vorsitzende ausführt, geht es heute nicht mehr um das Warum, sondern darum, welche Schritte als nächstes gesetzt werden sollen, um dann im Rahmen einer Präsentation einen Überblick über das zu geben, was bisher alles passiert ist. Es liegen mehrere Studien vor, die der Gemeindevertretung größtenteils bekannt sind und die auch zur Einsicht aufliegen. Ziel ist es, einen Grundsatzbeschluss/Richtungsentscheid für den Neubau der Volksschule mit Verlegung des Kindergartens St. Jodok in die alte Volksschule zu fassen, der dann Grundlage für die weiteren Schritte bzw. Verhandlungen sein soll. Über Empfehlung des Landeshochbauamtes wurde das Büro M.O.O.CON. beratend beigezogen. Ein Schlüsselhinweis, der von Architekt DI Josef Fink vom ebenfalls involvierten Architekturbüro Fink Thurnher Architekten, das mit der Erstellung einer Vorstudie für die kleine Variante betraut worden ist, gekommen ist, war, dass ein Neubau mit Turnsaal mit in die Überlegungen einbezogen werden soll, wobei der bestehende Volksschulturnsaal unterschiedliche andere Verwendungsmöglichkeiten (Vereinssaal, Vermietung an VMS, …) bieten würde. Bis dahin wurde nämlich bei allen Planungen vorausgesetzt, dass der bestehende Turnsaal für die Volksschule weiterverwendet werden wird. 52. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.02.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Das Büro Fleisch & Loser hat die Studien nochmals kostenmäßig geprüft, da das Raumprogramm von M.O.O.CON nicht mit jenem von Arch. Fink zusammengepasst hat, wobei nunmehr auch eine Tiefgarage mit geplant und gerechnet wurde. Mit den Ergebnissen wurden nochmals mit dem Land die möglichen Förderungen abgeklärt und mit der Abteilung Gebarungskontrolle die Finanzierung besprochen, da die Aufnahme von Darlehen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf. Bekanntlich befindet sich der Kindergarten St. Jodok auf Pfarrgrund. Im Hinblick auf eine mögliche Umsiedlung des Kindergartens in das bestehende Volksschulgebäude und Errichtung einer neuen Volksschule am Standort des Kindergartens, die dortigen Gebäulichkeiten würden abgerissen werden, erfolgte bereits im Jänner eine Präsentation des Projektes vor dem Pfarrkirchenrat, wobei noch verschiedene Punkte (Grundkauf, Baurecht, Tausch, …) abzuklären sind. Heute sollte jedenfalls ein grundsätzlicher Beschluss dahingehend, dass das Projekt des Volksschulneubaus auf dem Kindergartenareal weiterverfolgt werden soll, gefasst werden. Sodann zeigt er verschiedene Variantenstudien an den zur Diskussion gestandenen Standorten auf und vermerkt nochmals, dass eine Umsetzung im Bereich des Sternenparkplatzes auf jeden Fall eine Tiefgarage als Ersatz für die wegfallenden Parkplätze notwendig machen würde. Arch. Fink favorisiert die Errichtung einer neuen Volksschule beim Kindergarten, die bestehende Volksschule würde im EG Platz für drei Kindergartengruppen und im OG für Vereinsräumlichkeiten bieten. Seite 5 von 14 Heinz Fleisch hat eine Errichtungskostenprognose erstellt, wobei er hier eine Massenstudie basierend auf den von M.O.O.CON und Arch. Fink ausgearbeiteten Unterlagen angestellt hat. Da Arch. Fink schon einiges an Erfahrungen mit Schulbauten hat, hat er sich mehr an dessen Vorgaben angelehnt. Sodann erläutert er anhand einer Aufstellung im Detail die Kostensituation für die Varianten „Neubau am Sternenparkplatz“ und „Neubau beim Kindergarten“ jeweils mit und ohne Tiefgarage, wobei er zwischen reinen Baukosten – die Nettobaukosten beinhalten keine Honorare, Nebenkosten und Reserven - und Errichtungskosten unterscheidet. Der Vorsitzende hält fest, dass davon ausgegangen werden muss, dass die Gemeinde derzeit rd. € 11 Mio. an Außenständen bei Banken hat. Je nach Ausführung sind mit dem gegenständlichen Projekt weitere Kosten in Höhe von € 5 bis 10 Mio. abzüglich Förderungen verbunden, weshalb die Entscheidung sehr gut überlegt und unter Berücksichtigung dieser finanziellen Aspekte getroffen werden muss. Die Räumlichkeiten in der bestehenden Volksschule würden für den Kindergarten passen, und es würden verhältnismäßig geringe Investitionen notwendig werden. In der Studie von Arch. Fink findet auch die Überlegung Berücksichtigung, dass das Platzangebot in der angrenzenden Mittelschule Schruns-Dorf beschränkt ist und bei zunehmender Kinderzahl auch hier Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden sein sollten, was beispielsweise bei einem Abtrag der Volksschulturnhalle der Fall wäre. Auf die Bemerkung, dass der Kindergarten bei einem Wechsel ins Volksschulgebäude über keinen geeigneten Grünraum verfügen würde, wird auf die derzeit schon bestehende Möglichkeit der Mitnutzung von Grünflächen auf dem angrenzenden Pfarrgrund hingewiesen. Eventuell könnten auch Teile des Pausenhofs begrünt werden. Es müssten bei jeder Variante Kompromisse eingegangen werden. Zum Hinweis, dass auf der heutigen Tagesordnung nur die Präsentation und keine Beschlussfassung steht, bemerkt der Vorsitzende, dass heute natürlich 52. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.02.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at kein Baubeschluss gefasst, sondern nur ein grundsätzliches Statement abgegeben werden soll. Der bauliche Zustand des Volksschulgebäudes ist sehr gut, dort notwendige Investitionen für die Einrichtung von Kindergartengruppen würden sich in Grenzen halten. Dass die Kosten für die Grundbeistellung seitens der Pfarre in die Finanzierungsplanung mit einzurechnen sind, ist unbestritten, hierfür liegen allerdings noch keine genaueren Zahlen vor. Bei einem bis zum Jahre 2015 ebenfalls zur Diskussion gestandenen Umbau/Zubau beim Volksschulgebäude anstelle eines Neubaus wären auch Kosten für ein Ausweichquartier angefallen, die mit rd. € 800.000, 00 anzusetzen wären. Weiters hätten auch die Investitionen bei den Kindergärten einiges an zusätzlichen Aufwänden verursacht. Seite 6 von 14 In der stattfindenden Diskussion werden die verschiedenen Vor- und Nachteile der vorgestellten Varianten aufgezählt, und es werden die hierzu gestellten Fragen beantwortet. Nochmals festgehalten wird, dass eine Umsetzung am Sternenparkplatz aufgrund des Wegfalls der dortigen Parkplätze auf jeden Fall die Errichtung einer Tiefgarage notwendig machen würde, weshalb im Grunde genommen dieses Projekt mit Tiefgarage kostenmäßig mit dem Projekt beim Kindergarten ohne Tiefgarage gegenübergestellt werden müsste. Beim Kindergarten könnte für den Fall der Miterrichtung einer Tiefgarage ein Verkauf von Parkplätzen an Private als Geschäftsmodell als Zusatz mit aufgenommen werden. Volksschuldirektorin Kornelia Schlatter, die um eine kurze Stellungnahme zu den bisherigen Diskussionspunkten gebeten wird, verweist auf die derzeitige Schülerzahl von 160, aufgeteilt auf 9 Klassen + Nebenräume. Aufgrund der ganztägigen Betreuung hat sich auch bei gleichbleibender Kinderzahl die räumliche Situation massiv verändert. Aus schulischer Sicht wird ein Neubau im Bereich des bestehenden Kindergartens bevorzugt. In weiterer Wortmeldung wird der jetzige Zeitpunkt kurz vor den Wahlen als nicht unbedingt günstig für die Behandlung eines solchen Themas angesehen. Dass mit einem solchen Projekt der Gemeinde auf Jahre jeglicher finanzielle Spielraum genommen wird und keine Flexibilität für andere Vorhaben mehr besteht, ist man sich bewusst. Es wird auch die Frage in den Raum gestellt, warum bereits jetzt ein Turnsaal mit gebaut werden soll, wo doch noch eine Turnhalle zur Verfügung steht. Auf die Aussage, dass heute aufgrund fehlender Informationen ohnedies noch keine Entscheidung getroffen werden kann, wird vermerkt, dass der Beschluss so lauten sollte, dass man hinter der Arbeit der Arbeitsgruppe „Volksschulneubau“ steht, wobei die Situation beim Kindergarten jedenfalls mitberücksichtigt werden muss. Vermerkt wird, dass im Hinblick auf einen Architektenwettbewerb in die Bedingungen mit aufgenommen werden sollte, dass zwar nicht gleich, jedoch später der Bau eines Turnsaals kommen wird und eine Möglichkeit hierfür vorzusehen wäre. Diesbezüglich vermerkt Heinz Fleisch, dass beim Standort Kindergarten angesichts der Baugrubensicherung aus Kostengründen die nachträgliche Errichtung einer Turnhalle nicht oder nur sehr schwer möglich sein wird. 52. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.02.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Anschließend informiert der Vorsitzende über die mit dem Land abgestimmte Förderung in Höhe von 30 % der förderbaren Errichtungskosten exklusive Tiefgarage in Höhe von € 6 Mio, wobei diese derzeit mit € 750, 00/m³ gedeckelt ist. Die nicht förderbaren Errichtungskosten belaufen sich auf € 2 Mio. Eigenmittel sind die Erlöse aus dem Verkauf des Haus des Gastes sowie des Reitplatzes, zusammen rd. € 1, 6 Mio. Der schlussendlich noch zu finanzierende Betrag exkl. Tiefgarage liegt bei € 4, 6 Mio., was bei einer fünfundzwanzigjährigen Darlehenslaufzeit sowie einem Zinssatz von 2 – 3 % eine Annuität (Zins & Tilgung) von ca. € 250.000, 00 ergibt. Sodann gibt er eine kurze Vorschau: Arbeitsgruppe VS neu – Mai 2020, Finanzierungskonzept bis Juni 2020, Abschluss Grundstück bis Juni 2020, Vergabe Projektleitung/Steuerung bis Juni/Juli 2020, Architektur (Wettbewerb) bis Herbst 2020, Behörden/Einreichung bis Mai 2021, Baustart Herbst 2021. Der Beschluss sollte wie erwähnt so lauten, dass auf Basis der vorliegenden Studien ein grundsätzlicher Richtungsentscheid getroffen und dem Neubau der Volksschule und Verlegung des Kindergartens nähergetreten wird. Seite 7 von 14 Nach kurzer weiterer Diskussion, in der u.a. kritisch angemerkt wird, dass bisher noch keine Abklärung mit der Pfarre über die Grundbeistellung erfolgt ist, wird die Präsentation der Studie „Volksschule NEU“ sowie der Kostenschätzung zur Kenntnis genommen und einstimmig der Neubau der Volksschule Schruns mit Verlegung des Kindergartens St. Jodok in die „Volksschule ALT“ auf Basis der vorliegenden Studien beschlossen (= Grundsatzbeschluss als Richtungsentscheidung), wobei der Kindergarten St. Jodok in der „Volksschule ALT“ dreigruppig ausgebaut werden kann, die „Volksschule ALT“ inkl. Pausenplatz für den „Kindergarten St. Jodok NEU“ adaptiert, in der „Volksschule ALT“ auch die Mittagsbetreuung angesiedelt und in deren Obergeschoss Vereinsräumlichkeiten (z.B. Harmoniemusik Schruns) vorgesehen werden sollen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Arbeitsgruppe, bis zur Konstituierung der neuen Gemeindevertretung ihre Arbeit fortzuführen und die Verhandlungen (z.B. Grundbeistellung, …) weiter zu führen. Zu 2. Voranschlag 2020 Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Gemeindekassier Helmut Netzer und dankt ihm für die übersichtliche und detaillierte Erstellung des Voranschlagsentwurfs. Dieser verteilt eine von ihm erstellte „Zusammenfassung Voranschlag“ sowie eine Übersicht über die neuen Regelungen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015). Eine Vergleichbarkeit mit dem letztjährigen Voranschlag ist aufgrund der Umstellung auf die VRV 2015 schwierig. Der Voranschlag teilt sich in Ergebnishaushalt (hier findet sich Wertzuwachs/Ertrag bzw. Wertverlust/Aufwand wieder) und Finanzierungshaushalt (hier wird jede Einzahlung/Auszahlung veranschlagt und verrechnet), der Vermögenshaushalt ist nur im Rechnungsabschluss auszuweisen. Die Investitionen 2020 sind auf Seite 2 und die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung auf den Folgeseiten der Zusammenfassung ersicht- 52. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.02.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at lich. Die für das Jahr 2019 vorgesehene Darlehensaufnahme wurde auf 2020 verschoben. Darüber hinaus sind aufgrund der vorgesehenen Einnahmen aus dem Verkauf des Haus des Gastes sowie des Reitplatzes keine Darlehensaufnahmen vorgesehen. Seite 8 von 14 Günter Ratt, Obmann des Finanzausschusses, bedankt sich ebenfalls beim Gemeindekassier für seine Arbeit und die gute Aufbereitung der Unterlagen und bei den Ausschussmitgliedern für die Unterstützung und Mitarbeit. Festgehalten wird, dass der Finanzausschuss keine Entscheidung darüber zu treffen hat, was gemacht wird, sondern anhand der vorliegenden Liste abschätzt, welche Investitionen dieses Jahr zur Ausführung gelangen. Schlussendlich sind diese im Einzelfall immer noch von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand zu beschließen. Das Budget grenzt lediglich den Spielraum für Entscheidungen ab. In der stattfindenden Diskussion werden verschiedene Maßnahmen wie beispielsweise die Sanierung des Wagenwegs, die im Voranschlag keine Berücksichtigung erfahren hat, angeführt. Hierzu wird auf die anstehenden Großbaustellen im Zentrum sowie beim Schwimmbad (TUI BLUE, …) verwiesen, durch die der Wagenweg stark beansprucht wird und eine jetzige Sanierung wenig zweckmäßig erscheinen lässt. Über Anfrage wird bestätigt, dass Alpstein den Kaufpreis für das Areal beim Kurhotel bereits bezahlt hat. Die Außenstände der GmbH werden, auch wenn die restlichen Flächen verkauft werden, jedoch nicht zur Gänze abgedeckt werden können. In diesem Zusammenhang wird auch vermerkt, dass die GIG ein Auslaufmodell ist und in absehbarer Zeit zurückzuführen sein wird. In einer weiteren Wortmeldung wird das Budget als Notbudget bezeichnet, der Cashflow ist negativ, was auf Dauer nicht gut gehen wird, und es werden strukturelle Maßnahmen eingefordert. Es könnten auch einige Überraschungen auf die Gemeinde zukommen wie beispielsweise die Erneuerung der Folie bei der Kunsteisbahn. Vor dem Bau einer neuen Volksschule in einer Zeit des absoluten Baubooms wird eher abgeraten, es sollte abgewartet werden, bis die überhitzte Konjunktur vorbei ist. Die Gemeindevertretung beschließt den Voranschlag 2020 gemäß § 73 Abs. 5 GG stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Martin Borger) wie folgt: Ergebnishaushalt Summe Erträge Summe Aufwendungen Abgang/Überschuss € 15.534.400, 00 € - 16.096.300, 00 € - 561.900, 00 Finanzierungshaushalt Summe Einzahlung operative Gebarung Summe Auszahlung operative Gebarung Geldfluss aus der operativen Gebarung € € 13.372.100, 00 13.767.400, 00 395.300, 00 Entnahmen von Haushaltsrücklagen Zuweisung an Haushaltsrücklagen Summe Haushaltsrücklagen € € € - 300.000, 00 698.300, 00 398.300, 00 Summe Einzahlung investive Gebarung Summe Auszahlung investive Gebarung Geldfluss aus der investiven Gebarung € € € 2.240.100, 00 1.702.800, 00 537.300, 00 Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen € - 960.200, 00 Nettofinanzierungssaldo € 142.000, 00 Summe Einzahlungen Finanzierungstätigkeit Summe Auszahlungen Finanzierungstätigkeit Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit € € - 800.000, 00 964.800, 00 164.800, 00 Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung € - 22.800 52. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.02.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Gemäß § 73 Abs. 3 GG wird einstimmig festgestellt, dass die Finanzkraft der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 2020 € 8.348.700, 00 beträgt. Seite 9 von 14 Zu 3. Antrag von zwei Mandataren der SPÖ und Parteifreie gemäß § 41 Abs. 2 GG: Wie seitens der Antragsteller ausgeführt wird, war die Grundidee die, dass den Gemeindevorstandsmitgliedern klare Aufgabenbereiche zugewiesen werden. Diese sollten dann die Gemeindevertretung zu Beginn der Sitzung über die wesentlichen Inhalte, Projekte, Vorkommnisse und dgl. informieren, was auch in verschiedenen anderen Gemeinden, so beispielsweise in Ludesch, so gehandhabt werde. Dieser Vorschlag wird an und für sich für gut befunden, wenngleich eine solche Information nicht in jeder Sitzung stattfinden müsste, allerdings wird auf die bevorstehende Neukonstituierung der Gemeindevertretung nach den Wahlen verwiesen und die Ansicht vertreten, dass dies die neue Gemeindevertretung selbst entscheiden sollte. Es sollten nicht jetzt am Ende einer Funktionsperiode der neuen Gemeindevertretung solche Vorgaben gemacht werden. Im Zuge weiterer Wortmeldungen wird die Anregung unterbreitet, die vorliegenden Anträge zurückzunehmen und diese nach Konstituierung der neuen Gemeindevertretung nochmals einzubringen, was jedoch seitens der Antragsteller abgelehnt wird. Der Antrag, der wie folgt lautet: „Fixer Berichtspunkt bei jeder Gemeindevertretungssitzung, nach ‚Feststellung der Beschlussfähigkeit‘, unter dem alle Gemeinderät*innen aus ihrem jeweils klar definierten Ressortbereich schriftlich oder mündlich über gesetzte Aktionen u. stattgefundene Sitzungen, Stand der laufenden u. geplanten Projekte, Bürger*innenkontakte, Veranstaltungen u. allgemeine Neuigkeiten berichten.“ wird stimmenmehrheitlich (20 Gegenstimmen: Für den Antragt stimmen Siegfried Marent, Martin Borger, Norbert Haumer und Bernhard Schrottenbaum) abgelehnt. Zu 4. Antrag von zwei Mandataren der SPÖ und Parteifreie gemäß § 41 Abs. 2 GG: Auch hier wird der Zeitpunkt der Einbringung des Antrags kurz vor den Wahlen kritisiert. Der Antrag, der wie folgt lautet: „Gemeindeeigener Coworking-Space für Jung- u. Kleinunternehmer, „Artists in Residence“ bis Mitte 2021 und Förderung von Start-Ups u EPUs: a) Durch Einrichtung oder Anmietung entsprechender (Büro-)Räumlichkeiten wird Schruns als Unternehmensstandort attraktiver. 52. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.02.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at b) Über die Stundung der Miet- u. Infrastrukturkosten für eine gewisse Zeit und die öffentliche Hand als Vermieter ist das unternehmerische Risiko für Startup-Unternehmer deutlich geringer. c) Mit bereits ansässigen Unternehmen wie „Gantner instruments“ oder Ill-werke im IZM könnten Synergieeffekte bis hin zum Cluster entstehen. d) Auch „Artists in Residence“ wären nicht nur eine Belebung der Kunst- und Kulturszene, sondern auch eine Bereicherung für den Tourismus. e) Intensivierung der Kontakte zur FH Vorarlberg u. zum Digital Campus.“ wird stimmenmehrheitlich (19 Gegenstimmen: Für den Antragt stimmen Siegfried Marent, Martin Borger, Günter Ratt, Christian Fiel und Michael Gantner) abgelehnt Seite 10 von 14 Zu 5. Antrag von zwei Mandataren der SPÖ und Parteifreie gemäß § 41 Abs. 2 GG: Seitens der Mitglieder des Gemeindevorstands wird darauf hingewiesen, dass bereits jetzt schon eine Vorprüfung durch das eingesetzte Gremium erfolgt, das dann dem Gemeindevorstand auf Basis eines Punktesystems einen Vorschlag unterbreitet. Die Entscheidung über eine andere Vorgangsweise sollte der neuen Gemeindevertretung überlassen werden. Der Antrag, der wie folgt lautet: „Einrichtung eines Ausschusses zur Festlegung des Wohnungsvergabe-Vorschlages für Wohnungen, bei welchen die Marktgemeinde Schruns das Vorschlagsrecht hat. a) Basis der Entscheidung ist die Reihung der Wohnungsinteressenten entsprechend den Gesamtpunkten aus der Wohnungsvergaberichtlinie 2015 i. d. g. F. des Landes Vorarlberg. b) Die Anzahl der Mitglieder wird so gewählt, dass Vertreter*innen aller Fraktionen entsprechend ihrem Stimmenanteil bei der letzten Gemeindevertretungswahl stimmberechtigt sind. c) Die jeweilige Leiterin oder der jeweilige Leiter des Sozialamtes kann als Auskunftsperson zu den Beratungen hinzugezogen werden.“ wird stimmenmehrheitlich (22 Gegenstimmen: Für den Antrag stimmen Siegfried Marent und Martin Borger) abgelehnt. Zu 6. Antrag von 5 Mandataren des Teams Jürgen Kuster – Schrunser Volkspartei und Parteifreie gemäß § 41 Abs. 2 GG: Bekanntlich eröffnet die Bestimmung des § 16 Abs. 4 lit. c RPG die Möglichkeit, bei Hotelprojekten unter gewissen Voraussetzungen bis zu einem bestimmten Ausmaß (10 Prozent der gewerblich genutzten Fläche) eine Ferienwohnungsbewilligung zu erlangen. Ursprünglich war vorrangig daran gedacht, dass diese Bestimmung im Hinblick 52. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.02.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at auf die Mittelaufbringung für aufwändige Renovierungen von Altbeständen zum Tragen kommen könnte. Nunmehr hat sich jedoch gezeigt, dass das Erlangen einer Ferienwohnungsbewilligung vor allem bei Neubauten, und hier gerade bei „Investorenmodellen“ ein Thema ist, was jedoch nicht den raumplanerischen Zielsetzungen der Gemeinde entspricht. Der Bemerkung, dass auch hier der Zeitpunkt für das Einbringen des Antrags zu hinterfragen wäre, wird darauf verwiesen, dass angesichts der Zurücknahme des Antrags der Familie Messmer, der man im Wort bleiben wollte, aktuell keine Projekte vorliegen und aufgrund des bestehenden Rechtsanspruchs bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Hinblick kommende Projekte zeitnah darauf reagiert werden sollte. In diesem Zusammenhang erwähnt der Vorsitzende, dass ein Termin mit LR Mag. Tittler anberaumt worden ist, bei dem diese Thematik ebenfalls mit besprochen werden wird. Seite 11 von 14 Der Antrag, der wie folgt lautet: „Verordnung gemäß § 16 Abs. 8 RPG: Festlegung des Prozentsatzes der Geschossflächen an Ferienwohnungen im Verhältnis zu den Geschossflächen der der Beherbergung dienenden Gebäude und Gebäudeteile mit null.“ wird einstimmig zum Beschluss erhoben und eine diesbezügliche Verordnung erlassen. Zu 7. Grundankauf: a) Erwerb einer Teilfläche des GST-NR 1142/5 von der Fam. Mangeng/Posch zur Verbreiterung des Auweges Der Erwerb einer Teilfläche des GST-NR 1142/5 von der Fam. Mangeng/Posch zur Verbreiterung des Auweges zu den angeführten Konditionen wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Bernhard Schrottenbaum und Tobias Kieber) genehmigt. b) Verordnung zur Erklärung als Gemeindestraße nach § 20 Straßengesetz Die vom GST-NR 1142/5 abgeschriebene Teilfläche, die dem Auweg (GST-NR 3196/1) zugeschlagen wird, wird unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Gemeinde das Eigentum daran erwirbt, einstimmig als Gemeindestraße erklärt. Zu 8. Ansuchen um Bewilligung einer Ausnahme vom Bebauungsplan hinsichtlich Höchstgeschosszahl: Der Vorsitzende informiert kurz über die vorgesehenen Investitionen beim Posthotel Taube. Wie er ausführt, handelt es sich hier mehr oder weniger um einen Formalakt, da 52. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.02.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at lediglich durch die Isolation des Daches beim Posthotel Taube eine Erhöhung um 65 cm eintritt, ansonsten bleibt im Wesentlichen alles gleich. Seite 12 von 14 Auf Antrag der Posthotel Taube Betriebs GmbH, Silvrettastraße 1, 6780 Schruns, wird - nach erfolgter Anhörung – hinsichtlich der Errichtung von Zu- und Umbauten beim bestehenden Posthotel „Taube“ auf den GST-NRN .4 und 181/1 GB Schruns gem. § 35 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes eine Ausnahme vom Bebauungsplan bezüglich der festgelegten Höchstgeschosszahl stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Siegfried Marent und Martin Borger) wie folgt bewilligt: - Haupttrakt: Überschreitung der maximalen Geschosszahl von vorgeschriebenen 4, 5 auf tatsächliche 6, 0 Geschosse (Bestand 5, 5 Geschosse) - Zubau: Überschreitung der maximalen Geschosszahl von vorgeschriebenen 4, 5 auf tatsächliche 5, 5 Geschosse (Bestand 5, 0 Geschosse) Zu 9. Mitteilungen des Vorsitzenden Aufgrund notwendiger Vergaben wird Anfang März nochmals eine Sitzung der Gemeindevertretung stattfinden, in der auch der Bericht des Prüfungsausschusses mit behandelt werden wird. Der genaue Termin wird nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse bekannt gegeben werden. Zu 10. Antrag der AG-Agenda2030 Die AG-Agenda2030 hat in ihrer 2. Arbeitsgruppensitzung am 06.02.2020 den Weg zum Nachhaltigkeits-Konzept der Gemeinde Schruns weiter beraten und den weiteren Prozessablauf festgelegt. Vorgesehen wäre, hierfür eine externe Begleitung in der Person von Mag. Peter Swozilek beizuziehen. Für die Gemeinde müssten hierfür -abzüglich der Förderung durch das Land - ein Selbstbehalt für ein Jahr von € 2.500 sowie die Kosten der Workshops übernommen werden. Dem Antrag der AG-Agenda 2030 um Zustimmung a) zur Fortsetzung des Agenda2030 Prozesses mit Begleitung durch Mag. Peter Swozilek b) Übernahme der Kosten der Workshops und des Selbstbehaltes, wobei der Betrag für ein Jahr (bis Mai 2021) mit € 5.000, 00 gedeckelt wird c) Weiterführung der AG bis zum 1. Workshop wird einstimmig zugestimmt 52. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.02.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zu 11. Seite 13 von 14 Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 51. Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.01.2020 Über Antrag des Vorsitzenden wird die Verhandlungsschrift über die 51. Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.01.2020 unter TOP 1 einstimmig dahingehend abgeändert, als es zu lauten hat: „Wenn in den Richtlinien von zentrumsrelevanten Gebieten die Rede ist, ist dabei die Zentrallage laut Gesamtbebauungsplan (und nicht wie angeführt das im Flächenwidmungsplan ausgewiesene Kerngebiet) gemeint, …“ Ansonsten hat bis zur heutigen Sitzung und in der heutigen Sitzung kein(e) Gemeindevertreter(in) wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit mündlich oder schriftlich Einwendungen erhoben, und es stellt der Vorsitzende fest, dass die Verhandlungsschrift über die 51. Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.01.2020 mit der heute beschlossenen Änderung gemäß § 47 Abs. 5 GG als genehmigt gilt. Zu 12. Unter „Allfälliges“ erkundigt sich Günter Ratt, warum auf dem „Josefsplatz“ vor der Eisdiele die Sitzgelegenheiten abgebaut worden sind. Der Vorsitzende beantwortet dies dahingehend, dass nicht vorgesehen ist, über den Winter alle Sitzgelegenheiten dort zu belassen. Er wird jedoch dem Bauhof mitteilen, dass diese bis zum Kinderfasching wieder aufgestellt werden. Sodann bedankt sich Günter Ratt anlässlich der zu Ende gehenden Funktionsperiode bei den Mitgliedern seiner Fraktion für die Mitarbeit, insbesondere bei den ausscheidenden Mandataren. Anlässlich der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung wird man einen kurzen Rückblick halten und sich nochmals bei einem Gläschen Wein oder Sekt bei ihnen verabschieden. Auf die Frage von Martin Borger, warum in letzter Zeit im Zentrum untertags die Beleuchtung eingeschaltet ist, gibt der Vorsitzende bekannt, dass ein Kabelfehler gesucht wird. Weiters spricht Martin Borger das Trinkwasserkraftwerk der Gemeinde an und erkundigt sich, ob gemeindeeigene Einrichtungen damit versorgt werden. Dies ist jedoch nach Auskunft des Vorsitzenden nur bei den Abnehmern direkt vor Ort möglich. Sobald der Strom in das Netz eingespeist wird, wird hierfür der Energiepreis laut Vereinbarung vergütet. Hinsichtlich der Begutachtung der Haltbarkeit des Zelts beim Aktivpark liegen noch keine Ergebnisse vor. 52. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.02.2020 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Siegfried Marent zeigt sich wenig erfreut über einen möglichen Verkauf der Wohnungen beim Feuerwehrhaus und führt als Grund die notwendige Bereithaltung einer Notwohnung an. Nach Auskunft des Vorsitzenden wurde bisher nie eine Notwohnung benötigt. Es ist ein positiver Effekt des Tourismus, dass es genügend Ferienwohnungen oder Hotelzimmer gibt, auf die im Notfall zurückgegriffen werden kann. Für Marcellin macht es ebenfalls wenig Sinn, für allfällige Vorkommnisse und für kurze Zeit eine Wohnung vorzuhalten. Seite 14 von 14 Dietmar Tschohl ersucht, dass die Beleuchtung am Rainweg/Auweg überprüft wird, da ein bis zwei Lampen defekt sind. Richard Durig, für den es heute die letzte Sitzung ist, bedankt sich für die vergangenen fünf Jahre. Die Teilnahme an den Sitzungen sei interessant gewesen und habe ihm Freude bereitet, auch wenn es manchmal etwas zäh gegangen sei. Ende der Sitzung: 23.40 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 52. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 12.02.2020