20080725_GVE018

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Letzte Änderung 31.05.2021, 11:54
Gemeinde Eichenberg
Bereich oeffentlich
Schlagworte: eichenbergvertretung
Dokumentdatum 2008-07-25
Erscheinungsdatum 2008-07-25
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Gemeindeamt Eichenberg Dorf 53, 6911 Eichenberg / Bezirk Bregenz-Vorarlberg Tel. 05574/42695 Fax. 05574/42695-4 E-Mail: gemeindeamt.eichenberg @ cnv.at www.bodensee-leiblachtal.eu Niederschrift über die am Freitag, den 25. Juli 2008, 20.00 Uhr, im Gemeindeamt Eichenberg (Werkraum) abgehaltene 18. Sitzung der Gemeindevertretung von Eichenberg. 1) Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter (Walter Kienreich ist entschuldigt) sowie die Zuhörer, eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2) Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14. Mai 2008. Die Niederschrift der Gemeindevertretungssitzung vom 14. Mai 2008 ist allen Gemeindevertretern zusammen mit der Einladung zur Sitzung zugegangen. Die Niederschrift wird nach Beantwortung von Fragen zum Rechnungsabschluss, zu Punkt 7 und Punkt 8 in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und vom Bürgermeister bestätigt. 3) Änderung des Dienstpostenplanes ab 01. Juli 2008 / Genehmigung. Der Bürgermeister informiert über die Entwicklung in der Frage Kindergartenerweiterung und weist in diesem Zusammenhang auch auf Punkt 4 der Tagesordnung hin. Weiters werden die erforderlichen Änderungen und Anpassungen in den Dienstposten Raumpflegerin und Gemeindearbeiter besprochen. Der vom Bürgermeister vorgelegte und in allen Punkten verlesene und mit 01. Juli 2008 gültige neue Dienstpostenplan wird in der vorgelegten Form einstimmig genehmigt. 4) Kindergarten Eichenberg / Erweiterung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestöffnungszeiten von 07.30 bis 12.30 Uhr – Neuer Elterntarif ab Schuljahr 2008/2009. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestöffnungszeiten werden in dieser Form zur Kenntnis genommen. Grundsätzlich wird die Bereitstellung bestmöglicher Infrastruktur seitens der Gemeinde für unsere Kinder und Familien als wichtige Grundlage zur guten Weiterentwicklung unseres Dorfes gesehen. Es wird einstimmig beschlossen, die derzeit geltenden vergleichsweise sehr günstigen Elterntarife bis zum Jahresende unverändert zu belassen und erst mit 01.01. 2009 anzupassen. 5) Kindergarten Eichenberg / Adaptierung einer 2. Kindergartengruppe / Ankauf von diversen Einrichtungsgegenständen. Der Bürgermeister legt die von unserer Kindergartenleiterin, Frau Grete Violand, erstellte Liste vom 07.09.2008 über die anzuschaffenden kindergartengerechten Einrichtungsgegenstände vor. Die Gesamtkostensumme beläuft sich auf EURO 5.034, --, wobei entsprechende Förderung seitens des Landes in Aussicht gestellt ist. Die Anschaffung der Einrichtungsgegenstände, wie in der vorliegenden Liste detailliert aufgeführt, wird einstimmig genehmigt. 1/3 6) Heizhaus-Errichtergemeinschaft Eichenberg/Dorf – Angebot der Beteiligung für das Gemeinde- und Schulgebäude, Dorf 53, sowie das Dreifamilienwohnhaus, Dorf 70. Der Bürgermeister informiert über die Vorgespräche in dieser Sache und weist auf den Stand der Technik der im Schulhaus bestehenden Heizanlage hin. Ebenso hat der Bürgermeister ausführliche Informationen über Alternativen zur Schulgebäudeheizung eingeholt und in dieser Angelegenheit die Hilfestellung von GV Alfons Rädler erbeten. Aus den gemeinsamen Bemühungen zu diesem Thema haben sich neue Perspektiven ergeben. GV Alfons Rädler informiert über die von ihm im Jahre 2007 in Auftrag gegebene Studie und deren Varianten 1, 2 und 3 sowie die sich daraus gebildete Heizhaus-Errichtergemeinschaft Eichenberg/Dorf. Das weitere Ziel könnte die Gründung einer Genossenschaft sein. Die Gemeindevertretung begrüßt diese Initiative und fällt einstimmig den Grundsatzbeschluss, der Genossenschaft beizutreten, wobei die weiteren wesentlichen Punkte, wie z.B. die Statuten und die Eigenkapitalaufbringung jeweils gesondert zur Beschlussfassung vorzulegen sind. Über die weitere Entwicklung wird der Bürgermeister berichten. 7) Baugrundlagenbestimmungen gemäß § 3 Vorarlberger Baugesetz – Bereich Eichenberg/Dorf, Gst.Nr. 2063, 2065/3 und 2065/5 (Albrecht/Becker/Mager). Der Bürgermeister berichtet über die Vorgeschichte und legt nochmals den von Herrn Architekt DI Helmut Kuess erstellten Vorschlag vom 30.11.2007 für eine Baugrundlagenbestimmung gemäß §3 Vlbg. Baugesetz vor. Ebenso legt der Bürgermeister die Stellungnahme des Herrn Architekt DI Helmut Kuess vom 18. Juli 2008 zum Bauvorhaben Abbruch Haus Dorf 80 und Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf der Gp. 2065/3 vor. Zusammenfassend erwähnt Herr DI Kuess: „Die Gesamtproportion und die Materialisierung lassen ein Objekt mit zeitgemäßem Architekturanspruch und sensibler Einfügung in einen bestehenden ortsbildlichen Kontext erwarten. Es liegt kein Widerspruch zum § 17 Vlbg. Baugesetz vor“. Für den unter Punkt 7 angeführten Bereich und gem. der vom Bürgermeister vorgelegten Planskizze vom 16.07.2008 wird einstimmig folgende Baugrundlagenbestimmung beschlossen: Baugrundlagenbestimmung gem. § 3 Vlbg. Baugesetz beschlossen: - Baunutzungszahl (BNZ): max. 40 - Höchstgeschosszahl (HGZ): max. 3 Geschosse - Erschließung: über bestehende Zufahrt - Baukörperstellung: hangparallele Ausrichtung (Längsachse parallel zum Hang) - Dachform: Satteldach mit First parallel zum Hangverlauf oder Flachdach - PKW Stellplatz: 1 Einstellplatz u. 1 Abstellplatz je Wohnung - Abstandsflächen: gem. Vlbg. Baugesetz 2/3 8) Antrag von Alfons Rädler, Dorf 52, 6911 Eichenberg / Löschung der Wegparzelle 4301, öffentliches Gut (Straßen und Wege). Der Bürgermeister legt das Ansuchen des Herrn Alfons Rädler vom 25.06.2008 samt Luftbild und Fotobeilage vor. GV Alfons Rädler erläutert ergänzend die Probleme, die an dieser Stelle auch durch umkehrende Schwerfahrzeuge permanent entstehen. Es sind in dieser Angelegenheit vorab bereits gemeinsame Gespräche mit Herrn Josef Degasper geführt worden, mit dem Ergebnis, dass es alternativ auch möglich wäre, anstelle einer Löschung der Wegparzelle durch bauliche Maßnahmen (Abtragung der kuppenförmigen Erhöhung) die gewünschte Verbesserung zu erzielen. Die Gemeindevertretung beschließt daher einstimmig, die Löschung der Wegparzelle 4301 nicht vorzunehmen, sondern die erwähnte Verbesserung durch bauliche Maßnahmen herbeizuführen. 9) Ankauf einer Ersthelfer-Ausrüstung (First Responder) / Festlegung eines Standortes für das Equipment-Depots in Eichenberg – Vorschlag im Bezug auf Kostenbeteiligung. Der Bürgermeister liest das Schreiben des Österreichischen Roten Kreuzes vom 30.06.2008 vor und legt die Kostenaufstellung mit einem Gesamtbetrag von EURO 6.305, 95 (gesamt für das Leiblachtal) vor. Die Gesamtkosten werden entsprechend dem Bevölkerungsschlüssel aufgeteilt. Weiters erwähnt der Bürgermeister die Bemühungen seitens der Gemeinde Hörbranz in dieser Angelegenheit. Die Gemeindevertretung befürworte die bestmöglichen Voraussetzungen für Ersthelfer, zumal in der Gemeinde Eichenberg engagierte Bürgerinnen und Bürger sind, die sich in den Dienst der Sache stellen. Es wird einstimmig dem Ankauf zugestimmt, wobei die weiteren Detailfragen und die Wahl des geeigneten Standortes mit den qualifizierten Personen vor Ort zu klären sind. 10) Bericht des Bürgermeisters. Der Bürgermeister berichtet über den Wasserschaden im MZG und die entsprechende Behandlung mit der zuständigen Versicherung. In diesem Zusammenhang hebt er lobend den Einsatz der Jungfeuerwehr hervor. Weiters über Schulfragen, offene Fragen zum Personennahverkehr und über die Entwicklung in Sache Bauvorhaben unterhalb der Schule. Ebenso berichtet er über den letzten Entscheid der Pfarre in der Grundstücksfrage, über Themen zur Müllentsorgung (die Abstellzeiten sind unbedingt einzuhalten) und Fragen zur Nahversorgung. 11) Allfälliges Unter Allfälligem wird der Bürgermeister gebeten mit dem Landesstraßenbaumt bezüglich einer Engstelle (Felsenkopf) bei Eplisgehr Kontakt aufzunehmen. Der Bürgermeister schließt die Sitzung um 22.30 Uhr mit dem Dank für die konstruktive Diskussion. Der Schriftführer 3/3