20200129_GVE035

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Letzte Änderung 29.05.2021, 10:34
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2020-12-29
Erscheinungsdatum 2020-12-29
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 29. Jänner 2020, stattgefundene 35. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführer: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Bgm. Christian Natter GdeSekr. Dr. Sylvester Schneider 20 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Wolfgang Simma, Uros Umjenovic, Wolfgang Schwärzler, Mag. Josef Thaler, Ing. Roman Reiter, DI Simone Burtscher, Alfred Pechlaner, Katja Bernroider, Martin Köb, und Mag. Oliver Natter GV Johannes Böhler, GV Brigitte Feuerstein, GV Barbara Geißler, GV Dr. Martin Lindenthal, GV Dipl.-BW Harald Moosbrugger, GV Peter Moosbrugger, GV Andrea Peter, GR Michael Pompl, GV DI Martin Reis und GV Dr. Daniela Taxer-Theurer Kultursaal 20:05 Uhr Die Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Bürgeranfragen Mitteilungen Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen Vorlage von Voranschlägen 2020 a) MG Wolfurt Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG b) Sozialdienste Wolfurt gemeinnützige GmbH c) Landbus Unterland d) Linksseitige Achwuhrkonkurrenz (LAWK) e) Polytechn. Schulerhalterverband f) ASZ Hofsteig g) Wasserverband Bregenzerach Unterlauf h) Wasserverband Schwarzach-Rickenbach i) Gemeindeblatt j) Umweltverband Gemeindehaushalt 2020 Feststellung Voranschlag und Finanzkraft Änderung der Parkabgabeverordnung Gesamtbebauungsplan 2020 („Dachbegrünungen“) Erlassung Förderungsrichtlinien Dachbegrünungen Neuregelung ärztlicher Bereitschaftsdienst Ergänzung Straßen- und Wegekonzept: Gewerbegebiet Hohe Brücke Gemeindeinformatik GmbH; Abtretung der Geschäftsanteile an den Vorarlberger Gemeindeverband Ankauf 1/12 Grundstücksanteile GST-NR 1909 Zustimmung zur Dienstbarkeitslöschung der Zaunerrichtung und –erhaltung zugunsten von GST-NR 1635/1 14. 15. 16. Anmietung Haus Brühlstraße 7 Genehmigung der Verhandlungsschrift der 34. Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.12.2019 Allfälliges Erledigung: zu 1. Keine Anfrage 2. a) Mit Heidi Graninger befindet sich seit Kurzem die Karenzvertretung für Caroline Kauth in der Einarbeitungsphase im Bürgermeistersekretariat. b) Der Vorsitzende gratuliert Dr. Sabine Haag zur Wiederbestellung als Direktorin des Kunsthistorischen Museums in Wien. c) Seit 1.1.2020 ist die VGKK in der Österreichischen Gesundheitskassa integriert. Dr. Jürgen Kessler wird alternierend mit Manfred Brunner die Leitung der Vorarlberger Landesstelle übernehmen. d) Die Umlegung Hohe Brücke II ist mittlerweile, auch dank guter Arbeit im Vorfeld, rechtskräftig. Es handelt sich um die mit Abstand größte Umlegung in Vorarlberg. Der Vorsitzende bedankt sich bei allen betroffenen Liegenschaftseigentümern, den Sachverständigen in den verschiedenen Behörden, den beteiligten Ingenieurbüros und den Mitarbeitern im Rathaus. Nur durch das Zusammenwirken aller Beteiligten war es möglich das Umlegungsverfahren zu einem guten Abschluss zu bringen. e) In Beantwortung einer vor einiger Zeit gestellten Anfrage in der Gemeindevertretung wird die Lieferantenliste der Seniorenheimküche in Umlauf gebracht. Sie umfasst weit überwiegend heimische Produzenten. f) Wie sich schon seit einigen Monaten abgezeichnet hat wird die Fa. Viessmann, trotz gegenteiliger Bemühungen der Gemeinde, ihren Betriebsstandort in Wolfurt auflösen. Es hat sich wieder einmal das Problem einer Firmenzentrale außerhalb der Region gezeigt. g) Zusammen mit Altbgm. Erwin Mohr durfte der Vorsitzende vor wenigen Tagen Altgemeindearzt Dr. Lothar Schneider zum 100. Geburtstag gratulieren. Dr. Schneider erfreut sich, wie auch seine Gattin, trotz einiger altersbedingter Einschränkungen noch eines erfreulichen körperlichen und geistigen Zustandes und kann noch viele kurzweilige Anekdoten seiner Tätigkeit in Wolfurt erzählen. 3. Zu den als nicht dringlich beschlossenen Gesetzen betreffend eine Änderung des Schischulgesetzes und eine Änderung des Bergführergesetzes wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 4. Nachstehende Voranschläge von Gemeindegesellschaften bzw. Gemeindeverbänden für das Jahr 2020 werden zur Kenntnis gebracht: a) Der Voranschlag der Marktgemeinde Wolfurt Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG sieht bei Einnahmen von EUR 359.600, -- und Ausgaben in Höhe von EUR 88.900, -- sowie einer Abschreibung von EUR 414.000, --, einen buchhalterischen Abgang von EUR 153.300, -- vor; b) Der Voranschlag Sozialdienste Wolfurt gGmbH mit Einnahmen von EUR 4.376.650, -- und Ausgaben von EUR 4.397.780, -- was einem budgetären Abgang von EUR 21.130, -entspricht; c) Der Voranschlag des Gemeindeverbandes Landbus Unterland mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils EUR 26.420.200. Für ein ausgeglichenes Budget wird eine Rücklagenentnahme von EUR 29.500, -- erforderlich. Der von Wolfurt zu leistende Kostenzuschuss beläuft sich nach Abzug der Förderungen auf EUR 456.436, --; d) Der Voranschlag der LAWK mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 36.400, -- bei einer Zuweisung an die Haushaltsrücklage in Höhe von EUR 18.200, --; e) f) g) h) i) j) Der Ergebnishaushalt der Polytechnischen Schule weist Aufwendungen von EUR 494.500, -aus. Zur Erreichung eines ausgeglichenen Budgets sind Darlehensaufnahmen von EUR 265.300, -- erforderlich; Der Voranschlag des Gemeindeverbands Abfallsammelzentrum Hofsteig mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils EUR 695.700, 00 sowie einer budgetierten Zuführung von EUR 2.100, -- an die Haushaltsrücklage; Der Voranschlag des Wasserverbandes Bregenzerach Unterlauf mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils EUR 3.992.500, --; Der Voranschlag des Wasserverbands Schwarzach-Rickenbach mit Einnahmen und Ausgaben von EUR 132.500, -- bei einer Rücklagenzuführung von EUR 80.000, --; Der Voranschlag des Gemeindeverband Gemeindeblatt mit Einnahmen von EUR 955.900, -und Ausgaben von EUR 844.100, -- und einer Rücklagenzuführung von EUR 111.800, --; Der Voranschlag des Umweltverbandes mit Einnahmen von EUR 14.539.800, -- und Ausgaben von EUR 14.441.200, -- sowie einer Rücklagenzuweisung von EUR 98.600, --. 5. Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Leiter der Finanzabteilung, Gerald Klocker. Dieser erläutert eingangs kurz die Grundzüge der VRV 2015 auf deren Basis der vorliegende Voranschlag erstmalig erstellt wurde. Aufgrund der teilweise geänderten Kostenstellen und der geänderten Darstellung ist ein Vergleich zu den Vorjahren nur in Grundzügen darstellbar. Anhand einer Powerpoint-Präsentation erläutert Gerald Klocker den Voranschlag der Gemeinde für das Jahr 2020. Im Ergebnishaushalt stehen Einnahmen von EUR 26.404.700, -- Ausgaben in Höhe von EUR 26.020.900, -- gegenüber. Dies ergibt ein Nettoergebnis von EUR 383.800, --. Der Finanzierungshaushalt sieht Einnahmen von EUR 30.256.800, -- und Ausgaben in Höhe von EUR 29.912.800, -- vor. Bei einem Finanzierungsbedarf von EUR 157.800, -- ergibt sich damit eine Überschuss von insgesamt EUR 186.200, --. Die Maastrichtberechnung ergibt einen Überschuss von EUR 1.475.300, --. Sowohl die Ertragsanteile des Bundes (EUR 8.375.100, --) wie auch die eigenen Steuern (EUR € 9.717.600, --) weisen gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung auf. Insgesamt darf die Gemeinde im Jahr 2020 mit EUR 1.342.500, -- an Mehreinnahmen rechnen. Demgegenüber stehen aber auch mit EUR 1.000.700, -- deutliche Mehrausgaben an Transferleistungen, Personalkosten und sonstigen Ausgaben (zB Sozialhilfe EUR 3.066.200, --, Spitalskosten EUR 1.905.300, --, Personalkosten EUR 7.676.200, --). Als größte Investitionen sind für den Neu- und Umbau Campus Bütze in Form einer Beteiligung an der GIG EUR 1.900.000, --, für Neubau Gemeindestraßen EUR 1.177.200, --, für Neu- und Erweiterungsbauten Kanal EUR 694.000, --, für Grunderwerb EUR 500.000, --, für den Ausbau von Gräben EUR 404.000, --, für die Instandhaltung des Kanalnetzes EUR 647.000, --, für Neu- und Erweiterungsbauten bei der Wasserversorgung EUR 315.500, --, für den Neu- und Ausbau des Radwegenetzes EUR 265.000, -- vorgesehen. Die Verschuldung ist leicht gesunken und liegt ohne Berücksichtigung der Gemeindegesellschaften pro Kopf nun bei EUR 510, --, bei Mitberücksichtigung der Darlehensbelastung bei der GIG dagegen bei EUR 1.197, --. Anschließend wird der Voranschlag gruppenweise durchbesprochen und ohne zusätzliche Fragen wie folgt zur Abstimmung gebracht: Ergebnishaushalt Erträge/Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung Aufwendungen/Auszahlungen 26.404.700, 00 26.020.900, 00 Finanzierungshaushalt 30.256.800, 00 29.912.800, 00 (Summe operative und investive Gebarung) Nettoergebnis / Nettofinanzierungssaldo 383.800, 00 344.000, 00 Entnahme von Haushaltsrücklagen/Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Zuweisung von Haushaltsrücklagen/Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen/Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung -157.800, 00 383.800, 00 186.200, 00 Die Finanzkraft für das Jahr 2020 wird gem. § 73 Abs 3 GG mit EUR 16.960.400, -- festgestellt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig Als Abschluss dieses Tagesordnungspunktes bedankt sich der Vorsitzende für das einstimmige Votum und bei Gerald Klocker, den Gemeinderäten und dem Finanzausschuss für die Vorbereitung und intensive Beratung. 6. Die Parkabgabeverordnung wird laut Beilage geändert. Die Änderung wurde zur Ermöglichung der Abwicklung von Dauerparkkarten über eine mobile App erforderlich. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 7. Der Gesamtbebauungsplan 2020 („Dachbegrünungen“) wird nach geringfügigen Adaptierungen aufgrund der während der Auflage eingelangten Stellungnahmen nach Erläuterung durch den Vorsitzenden und kurzer Diskussion laut Beilage beschlossen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 8. Korrespondierend zum vorgängigen Tagesordnungspunkt wird eine Förderungsrichtlinie für freiwillige Dachbegrünungen – ebenfalls laut Beilage – erlassen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 9. Entsprechend der aufgrund der Verhandlungen zwischen Ärztekammer und Gemeindeverband ergangenen Empfehlung und nach Abstimmung mit den Sprengelärzten über die Neuregelung wird für den Sanitätssprengel Hofsteig (Bildstein, Kennelbach, Schwarzach, Wolfurt) ein neuer Bereitschaftsdienstvertrag abgeschlossen. Dieser umfasst den kurativen Dienst in der Zeit zwischen 7:00 und 19:00 Uhr an Wochentagen, sowie Regelungen für die behördlichen Aufgaben, insbesondere die Totenbeschau. Außerhalb der genannten Bereitschaftsdienstzeiten anfallende Fälle werden über den landesweit organisierten Bereitschaftsdienst abgedeckt. Dieser ist über die Notfallnummer 1450 und die RFL erreichbar. Der Neuregelung wird nach kurzer Diskussion, in welcher insbesondere die befürchtete Verlagerung zu den Spitalsambulanzen angesprochen wird, zugestimmt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 10. Der Vorsitzende erläutert das zur Beschlussfassung vorgelegte Straßen- und Wegekonzept für das Gewerbegebiet Hohe Brücke. Gegenüber dem Auflageentwurf wurde es dahingehende verändert, dass nun die Kesselstraße wegen des Mischverkehrs mit Schwerlastverkehr nicht mehr als Fahrradstraße vorgesehen ist. In der folgenden Diskussion werden der fehlende Gleisanschluss im Gewerbegebiet (GV Othmar Gratt) und die befürchteten Verschlechterungen für Rickenbach und insbesondere die Anrainer der Kesselstraße durch die zu erwartende Verkehrszunahme und bessere Anbindung der Kesselstraße an das Verkehrsnetz im Gewerbegebiet (GV Harald Greber) thematisiert. Ein Gleisanschluss hat sich in den Vorgesprächen, sowohl mit Grundeigentümern als auch Sachverständigen, als nicht realisierbar herausgestellt (Bgm. Christian Natter), es bestünde jedoch die Möglichkeit zumindest den Weitertransport über den leistungsfähigen Terminal Wolfurt zu bewerkstelligen (GV Peter Grebenz). Was die befürchtete Verschlechterung der Verkehrssituation für Rickenbach anlangt verweist der Vorsitzende auf die mehrjährigen und intensiven Untersuchungen der Verkehrsströme und die dadurch resultierenden Begleitmaßnahmen, wie Autobahnvollanschluss, Kreisverkehr Senderstraße und Weberstraße, Aufwertung des Langsamverkehrs, Attraktivierung der Bahnhaltestelle, etc. Nichtsdestotrotz müsse die Situation laufend auf Veränderungen beobachtet und evaluiert werden und müssten gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen getroffen werden. GV Manfred Schrattenthaler gibt zu bedenken, dass es sich um ein Gewerbegebiet handle, in welchem Verkehr auch stattfinden können müsse, weshalb eine Aufwertung des Langsamverkehrs nur mit Maß und Ziel möglich sein könne. Der Ergänzung des Straßen- und Wegekonzeptes für das Gewerbegebiet wird laut Beilage zugestimmt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 3 Gegenstimmen (GV Harald Greber, GV Othmar Gratt und EM Mag. Josef Thaler) 11. Die Marktgemeinde Wolfurt (nachfolgend auch kurz: "Vollmachtgeberin" genannt) ist als Gesellschafterin an der Gemeindeinformatik GmbH mit dem Sitz in Dornbirn beteiligt und beabsichtigt ihren gesamten Geschäftsanteil an dieser Gesellschaft an den Vorarlberger Gemeindeverband abzutreten. Zu diesem Zwecke bevollmächtigt die Marktgemeinde Wolfurt Herrn Dr. Otmar Müller, geb. 08. 12. 1956, 6721 Thüringerberg HNr. 175, und Herrn Johann Georg Reisch, geb.13. 01. 1964, 6820 Frastanz, Mühlegasse 5, und zwar jeden selbständig, im Namen und mit Rechtswirksamkeit für die Vollmachtgeberin einen Abtretungsvertrag in Form eines Notariatsaktes zu unterfertigen, mit welchem die Vollmachtgeberin ihren gesamten Geschäftsanteil an der Gemeindeinformatik GmbH mit dem Sitz in Dornbirn und der Geschäftsanschrift 6850 Dornbirn, Marktstraße 51, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch zu FN 67987 g, an den Vorarlberger Gemeindeverband mit dem Sitz in Dornbirn und der Geschäftsanschrift 6850 Dornbim, Marktstraße 51, eingetragen im Vereinsregister zu ZVR-Zahl 017955105, abtritt. Abtretungspreis ist das Nominale des Stammkapitals des abgetretenen Geschäftsanteiles. Jeder Bevollmächtigte ist selbständig ermächtigt, sämtliche Bestimmungen des Abtretungsvertrages festzulegen, den Abtretungsvertrag im Namen der Vollmachtgeberin in Notariatsaktform zu unterfertigen und überhaupt alles zu unternehmen, damit die vorgenannte Abtretung des Geschäftsanteiles gültig zustande kommt. Die Bevollmächtigten sind zur Ausübung dieser Vollmacht auch dann berechtigt, wenn sie andere Beteiligte oder Gesellschafter vertreten (Zulässigkeit der Doppelvertretung). Antragsteller: Bgm. Christian Natter 3 Gegenstimmen (SPÖ) 12. Die Marktgemeinde Wolfurt ist zu 1/3 Anteilen Miteigentümerin am GST-NR 1909 in EZ 613, GB 91123 Wolfurt. Die Gemeindevertretung stimmt den Ankauf von weiteren 1/12 Anteilen aus dem Eigentum von Dr. Peter Weiß zum Preis von EUR 9.138, 75 zu. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 13. Nach Erläuterung durch den Vorsitzenden stimmt die Gemeindevertretung der Löschung des zugunsten von GST-NR 1635/1 (EZ 459) in EZ 1914 einverleibten Ausgedinges der Zaunerrichtung und Zaunerhaltung zu. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 14. Die Marktgemeinde Wolfurt mietet von Hagspiel Christoph und Harry Diem’s Verwaltungs KG das Wohnhaus Brühlstraße 7 mit 2 Wohnungen auf die Dauer von 10 Jahren. Der Mietpreis beträgt EUR 1.700, -- inkl. MWSt. und zuzüglich Betriebskosten. Zweck der Anmietung ist die Weitervermietung an Großfamilien. Die Gemeindevertretung stimmt zudem der einmaligen Beteiligung an den Sanierungskosten mit einem Betrag von EUR 10.000, -- zu. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 15. Nachdem keine Abänderungswünsche eingebracht werden, gilt die Verhandlungsschrift der 34. Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.12.2019 als genehmigt. 16. a) GV Maria Thaler regt in an für die Funken-Feuerwerke Alternativen zu suchen. Der Vorsitzende gibt dazu bekannt, dass dies bereits auf der Agenda der nächsten Bürgermeisterkonferenz stehe, dass aber auf jeden Fall das Einvernehmen mit den Funkenzünften zu suchen sei. Als Bewusstseinsbildungsmaßnahme schlägt GV Maria Thaler weiter vor, Christof Drexel als „Gastautor“ für die Wolfurt-Information zu umweltrelevanten Themen zu gewinnen. b) EM Wolfgang Schwärzler berichtet, dass die Hofsteig-Card mittlerweile die 2-Millionen-UmsatzMarke geknackt habe. Das bedeutet, dass EUR 2 Mio. Wirtschaftskraft in der Region gehalten werden konnten. Auch ist mittlerweile eine App entwickelt worden, mit welcher die Kartendaten einfach ausgelesen werden können. Zudem werden verstärkt Anstrengungen unternommen die Karten wiederzuverwenden. Schluss der Sitzung: 22:15 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: Verordnung über die Änderung der Parkabgabeverordnung vom 27.6.2018 idF. vom 26.9.2018 Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Wolfurt vom 26.9.2018 wird gemäß § 6 a des Parkabgabegesetzes, LGBl. Nr. 2/1987, i.d.g.F. verordnet: §1 Dem § 8 ist ein neuer Absatz (8) anzufügen: (8) Anstelle der in den vorstehenden Absätzen (1) bis (7) genannten Parkkarten kann – sofern technisch möglich - die Berechtigung auch über eine Mobile App ausgestellt werden. §2 Diese Verordnung tritt mit dem auf den Tag der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. VERORDNUNG ENTWURF ZUR BESCHLUSSFASSUNG der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Wolfurt über die Erlassung des Gesamtbebauungsplanes 2020 Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Wolfurt vom _____.2020, TOP __ wird gemäß § 28 Abs. 1 lit b und Abs 3 lit. m des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl.Nr. 28/2011, verordnet: § 1 Geltungsbereich Der Gesamtbebauungsplan 2020 gilt für das gesamte Ortsgebiet der Marktgemeinde Wolfurt § 2 Bebauungsbestimmungen 1. Bei Neubauten sind mindestens 80 % der Dachfläche von Flachdächern bzw. flach geneigte Dächer (bis 10°) größer gleich 140 m² dauerhaft mit bodendeckenden Pflanzen zu begrünen (extensive oder intensive Dachbegrünung). 2. Es ist eine Substrathöhe von zumindest 12 cm vorzusehen. 3. Ausgenommen von der Begrünungspflicht sind Dachterrassen, abgesetzte Vordächer ohne Bekiesung oder sonstige Beschwerung, Glasdachkonstruktionen, Lichtkuppeln, temporäre Bauten sowie technisch erforderliche Anlagen wie z.B. Lüftungsanlagen, deren horizontale Oberflächen nachweislich nicht begrünt werden können. Flächen unter Solarund Photovoltaikanlagen sind, wenn mit vertretbarem Aufwand möglich, ebenso zu begrünen, 4. Abs. 1 gilt auch für bewilligungspflichtige Umbauten und Flachdachsanierungen, wenn es die statischen Vorgaben erlauben. Wird keine nachträgliche Begrünung durchgeführt ist der Behörde ein Nachweis eines einschlägig befugten Zivilingenieurs vorzulegen, dass die statischen Rahmenbedingungen dies nicht ermöglichen. § 3 Ausnahmen Vor Erteilung von Ausnahmebewilligungen gemäß § 35 Raumplanungsgesetz hat der Gemeindevorstand einen Sachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung (z.B. Gestaltungsbeirat, Amtssachverständiger des Landes Vorarlberg, befugter Architekt, etc) zu hören. § 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Erläuterungsbericht Zielsetzungen der Verordnung Die Verordnung des Bebauungsplanes dient den Zielsetzungen des § 28 Abs. (2) RPG Lit. c) Orts- und Landschaftsbild, Lit. d) Schutz vor Naturgefahren und Lit. i) Steigerung der Energieeffizienz. Im Besonderen werden angestrebt: Schutz vor Hochwässern und Überschwemmungen durch großflächige Rückhaltung von Regenwässern bei Starkregenereignissen. Entlastung der Kanalisationsanlagen durch die Retentionswirkung und damit geringere Kosten für die Allgemeinheit und auch Schutz vor Hochwässern und Überschwemmungen der Unterlieger. Verbesserung und Schutz des Orts- und Landschaftsbildes: Die Marktgemeinde Wolfurt schließt direkt an der Hangkante an. Bekieste oder mit Kunststoffbahnen belegte Dachflächen sind von höheren Standpunkten im Gelände aber auch höheren Gebäuden betrachtet ortsbildlich als störend einzustufen. Die Begrünung bindet diese Flächen in die Landschaft ein. aktiver Klimaschutz: begrünte Dächer sind eine kleinklimatisch wirksame Maßnahme zur Vermeidung sommerlicher Überhitzung und ergeben in Summe langfristig großräumig klimarelevante Effekte. Dämmwirkung im Winter und Kühlwirkung im Sommer sparen auch klimarelevante Energiekosten. Artenschutz: begrünte Dächer unterstützen Insekten und Vögel, denen aufgrund der baulichen Verdichtung ständig Lebensgrundlagen entzogen werden. Ausgleich für neu bebaute Flächen: begrünte Flachdächer können einen Beitrag zum Entzug von Grünflächen durch Bebauung leisten. Richtlinien für die Gewährung eines Zuschusses zur Dachbegrünung beschlossen in der Gemeindevertretungssitzung vom 29.1.2020 (Fassung 29.1.2020) 1. Allgemeines Die Marktgemeinde Wolfurt hat in der Gemeindevertretungssitzung Gesamtbebauungsplan „Dachbegrünungen“ beschlossen. vom 29.1.2020 den 2. Förderinhalt Gefördert wird die dauerhafte Begrünung von Flachdächern bzw. flach geneigten Dächern (bis 10°) mit bodendeckenden Pflanzen (extensive oder intensive Dachbegrünung). 3. Fördervoraussetzungen a) Die Förderung wird nur Privatpersonen gewährt. b) Gefördert werden können Dachbegrünungen bei Neu-, Um-, Zubauten oder Flachdachsanierungen von Objekten in der Marktgemeinde Wolfurt, die nach dem 1.2.2020 erstellt wurden. c) Die begrünte Fläche muss mindestens 10m² betragen. d) Die Substrathöhe muss zumindest 12 cm betragen. e) Die Förderung ist schriftlich bei der Marktgemeinde Wolfurt zu beantragen. Dem Förderantrag sind anzuschließen: - Kostenzusammenstellung samt der zugehörigen Rechnungen - Bestätigung der Einhaltung der Mindestsubstrathöhe durch die ausführende Firma - Ausführungs- und Flächennachweis (zugehörige Fotos und bemaßte Planunterlagen samt nachvollziehbarer Flächenberechnung) (Achtung: nur wirklich begrünte Bereiche können abgerechnet werden. Kamine, Lichtkuppeln, Randstreifen, etc. zählen nicht zur anrechenbaren Fläche!) 4. Förderungsausmaß Die Erstellung einer Dachbegrünung wird mit einem einmaligen Zuschuss zur Abdeckung der Herstellungskosten gefördert. Die Höhe des Zuschusses beträgt € 10, -- je m² begrünter Dachfläche. Gefördert werden maximal 140m 2 begrünte Fläche. Die maximale Förderhöhe beträgt somit € 1.400, -. 5. Antragsabwicklung Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage der unter Punkt 3. e) geforderten Unterlagen sowie nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 6. Überprüfung Den Organen der Gemeinde ist für Überprüfungen des Förderungsvorhabens Einsicht in die betreffenden Bücher, Belege und Unterlagen sowie Besichtigungen an Ort und Stelle zu gestatten. 7. Förderungszeitraum Diese Richtlinien treten mit Gemeindevertretungsbeschluss vom 29.1.2020 in Kraft und gelten vorläufig bis 31.12.2023.