19610508_GVE014

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Letzte Änderung 29.05.2021, 11:08
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1961-05-08
Erscheinungsdatum 1961-05-08
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Montag, abgehaltene den 8. Mai 1961 im Schulhaus in Wolfurt 14. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: Der Bürgermeister, 4 Gemeinderäte, 16 Gemeindevertreter und die Ersatzmänner E. Dür, K. Vondrak und H. Flatz Entschuldigt: GV. Dipl. Ing. P. Gmeiner, GV. W. Köb und GV. E. Winder Beginn: 20:10 Uhr A. öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen: a) Die von der BH. Bregenz zur Verfügung gestellte Liste über die zum 4.4.1961 zur Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes Einberufenen aus der Gemeinde Wolfurt wird zur Kenntnis gebracht. b) Laut Mitteilung der BH. Bregenz ist an Norbert Mayr Dornbirn, die Konzession für das Druckergewerbe mit dem Standort Wolfurt, Kirchstrasse 13, erteilt worden. An Friedrich Kuchovsky, Wolfurt, Bützestr. 41, wurde die Genehmigung zur Niederlassung als selbständiger Dentist erteilt. c) Am 2. Mai 1961 wurde erstmals mit dem Mullabfuhrdienst begonnen. Nur ein Teil der Haushalte von Wolfurt weiss aber diese zweckmässige Einrichtung zu nützen. d) Der Bürgermeister gibt verschiedene Detailergebnisse aus der Volkszählung vom 21.3.1961 bekannt und hebt als besonders bemerkenswert hervor, dass die Wohnbevölkerung von Wolfurt in den letzten 10 Jahren von 2522 auf 3400 (= 34, 8%) zugenommen hat. 2. Verfügungen nach § 53 GO: Folgende Verfügungen nach § 53 GO werden vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht: a) Die Bestellung von 160 Stück Hauswasserzählern und 60 Paar Anschlussverschraubungen bei der Firma Eduard Schinzel, Wien. b) Die Übertragung der Arbeiten bezüglich Aufbringung einer Bitumendeckschichte auf die Widastrasse zum Anbotpreis von S 23, 08 per m2 abzüglich 50% Sondernachlass an die Firma Baugesellschaft Nägele & Co, Sulz. c) Die Übertragung der Planungsarbeiten für die 2. und 3. Etappe des Schulhauserweiterungsbaues an Architekt Dipl. Ing. Dr. H. Keckeis, Bregenz. Projekt Hauptschule: Mit Bescheid vom 13. April 1961 hat die Vorarlberger Landesregierung die Errichtung einer Hauptschule in Wolfurt bewilligt. Diese Mitteilung wird einhellig mit - 2 - Befriedigung zur Kenntnis genommen. Auf Grund dieses Bescheides hat der Bürgermeister unverzüglich Verhandlungen mit Architekt Dr. Keckeis gepflogen; das von diesem zwischenzeitlich ausgearbeitete und vom Vorsitzenden erläuterte Projekt für den Hauptschulbau wird in den Grundzügen gutgeheissen und die alsbaldige Durchführung beschlossen. Die Bauausschreibung und Bauausführung soll - keine technischen Schwierigkeiten vorausgesetzt - bereits in den Sommermonaten 1961 erfolgen. Die Klärung von Detailfragen, die Planung betreffend, wird ein aus den Mitgliedern des Gemeinderates, der Obmänner des Bauausschusses und Schulausschusses und des Schuldirektors gebildeter Schulbauausschuss vornehmen. Das Projekt sieht vor: Einen Anbau an das bestehende Schulgebäude in südlicher Richtung in denselben Ausmassen und demselben Raumprogramm wie der zuletzt errichtete Schulneubau sowie in der Verlängerung nach Westen einen zweigeschossigen Trakt mit Klassen- und Nebenräumen und einer Turnhalle. Als Bauzeit sind zwei Jahre in Aussicht genommen. Um den Hauptschulbetrieb mit der 1. Klasse tunlichst aber schon heuer aufnehmen zu können, - in Berücksichtigung eines immer wieder laut werdenden Wunsches breiter Bevölkerungskreise - werden vom Bürgermeister bei den zuständigen Stellen die hiefür eigens erforderlichen Schritte unternommen werden. Um die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen, wird beschlossen, den im Entlausbau als Zeichensaal vorgesehenen Raum im Dachgeschoss des Altbaues unverzüglich auszubauen und vorerst als Klasse einzurichten. LAWK: a) Die in der Gemeindevertretungssitzung vom 14. Juli: 1960 beantragte Änderung der Statuten der LAWK wird zurückgezogen. b) Der vom Verwaltungsausschuss der LAWK ausgearbeiteten Statutenänderung im Sinne des Schreibens vom 21.4.1961 wird zugestimmt. c) Zum 2. Ersatzmann für den Verwaltungsausschuss der LAWK wird GV. Ludwig Rohner bestellt. d) Ein Bericht über die von der LAWK geplante Aufteilung von Grundstücken an die Konkurrenzgemeinden wird zur Kenntnis genommen. Die Vertreter des Verwaltungsausschusses werden beauftragt, die Verhandlungen im bisher angestrebten Sinne weiterzuführen. Wenn dem Antrag der Gemeinde Lauterach um Erwerb des Grundstückes an der Harder Grenze entsprochen werden soll, dann nur unter der Voraussetzung, dass hiefür als Gegenleistung die Gp. 303/14 und 409/11, aus letzterer eventuell nur eine Teilfläche, in das Eigentum der Gemeinde Wolfurt übertragen werden und als Bewertungsmaßstab für die Verrechnung kein ungünstigerer Schlüssel als ein Flächenverhältnis von 1 : 3 für Wolfurt akzeptiert wird. Dammstrasse: a) Mit 22 gegen 2 Stimmen wird eine kostenlose, jederzeit widerrufliche Überlassung des ca. 1, 50 m breiten Grundstückstreifens zwischen der Dammstrasse und den Hausplätzen an die Anrainer befürwortet. Eine Einbeziehung dieser Flächen im geplante Garteneinfriedungen - 3 - ist gestattet; die Anrainer sind jedoch verhalten, sollte seinerzeit entlang der Dammstrasse ein Gehsteig errichtet werden, die Einfriedungen jeglicher Art auf ihre Kosten auf die eigentliche Grundstücksgrenze zurückzuversetzen. Es muss ausserdem gewährleistet sein, dass sämtliche in Frage kommenden Hausbesitzer ihre Garteneinfriedungen einheitlich entlang der Strassenfluchtlinie erstellen. b) über Antrag von GV. W. Küng wird für den Bereich der Dammstrasse zwischen Haus Nr. 28 und der Trafostation der VKW eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 25 km/H erlassen. c) Dem Antrag der Anrainer an den Verbindungswegen zwischen Dammstrasse und Wuhrweg um die Bewilligung, in der Mitte der Verbindungswege beim Schnittpunkt der Grundstücksgrenzen je einen mit Blendlinsen versehenen Sperrpfahl setzen zu dürfen, wird entsprochen. 6. Ansuchen um Erwerb von Industriebaugrund: Die Firma PAWAG, Vorarlberger Import-Export, Bregenz, beabsichtigt, ihren Papier- und Zellglasverarbeitungsbetrieb nach Wolfurt zu verlegen, wenn ihr die Gemeinde Wolfürt aus der ihr gehörenden Gp. 410/3 einen entsprechenden Baugrund käuflich überlässt. Unter Bezugnahme auf den Gemeindevertretungsbeschluss vom 2.3.1961, womit die Veräusserung der Gp. 410/3 für Industrieansiedelungen grundsätzlich gutgeheissen wurde, wird beschlossen, der Fa. PAWAG vorerst eine Fläche von 5.000 m2 zum Preise von S 80, — per m2 für die Errichtung eines Papierverarbeitungsbetriebes käuflich zu überlassen. Für eine weitere Fläche von 7.000 m2 wird auf die Dauer von 5 Jahren ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Gemeinderat wird beauftragt, die weiteren Verhandlungen hinsichtlich der einzelnen Vertragsbestimmungen zu führen und gleichzeitig die Frage des Vorkaufsrechtes mit der Firma Vorarlberger Wirkwarenfabrik Gebr. Wolff abzuklären 7. Reparaturarbeiten am Doktorhaus: Das Kellermauerwerk an der Nordseite des Doktorhauses weist Schäden durch aufsteigende Feuchtigkeit auf. Es wird beschlossen, diese Schäden unverzüglich beheben zu lassen. Die auflaufenden Kosten werden aus Mehreingängen an Gewerbesteuern abgedeckt. Sollte sich durch überprüfen der Referenzen die Vandexisolierung als zweckentsprechend erweisen, werden die Isolierungsarbeiten der Fa. Franz Spiegel, Bregenz, im Sinne des Kostenvoranschlages vom 19.4.1961 übertragen. 8. Projekt Wälderstrasse /Kirchstrasse: Das vorliegende Projekt über die Gestaltung der Einmündung der Wälderstrasse in die Kirchstrasse wird als zu grosszügig und hinsichtlich des hiefür erforderlichen Privatgrundes als nicht vertretbar betrachtet. Eine Beschlussfassung wird zurückgestellt und der Bürgermeister beauftragt, einen neuen Vorschlag ausarbeiten zu lassen. 9. Bauabstandsnachsichtansuchen der Fa. Doppelmayr & Sohn: Das Ansuchen der Fa. K. Doppelmayr & Sohn, Wolfurt, um die Gewährung einer totalen Bauabstandsnachsicht zur - 4 - Gp. 1670/1 aus Anlass der Erstellung eines Lagergebäudes auf der Ep. 315 wird bewilligt. Die gleichfalls beantragte Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 1, 50 m vom Kragbau des geplanten Lagergebäudes zum Kellaweg, Gp. 3293 wird befürwortet. 10. Ansuchen um Beitragsgewährung: a) Der Turnerschaft Wolfurt wird über deren Ansuchen vom 11.4.1961 zur Anschaffung von Hallenteilen und eines Mattentuches ein einmaliger Beitrag von S 4.000, — bewilligt. b) Der Schützengilde Wolfurt wird der im Voranschlag vorgesehene Beitrag von S 6.000, — für die Renovierung und Erweiterung des Schießstandes zur Auszahlung bewilligt. 12. Genehmigung von Protokollen: a) nachdem gegen die Fassung des Protokolles der 13. Gemeindevertretungssitzung keine Einwendungen erhoben wurden, wird dieses vom Bürgermeister für genehmigt erklärt. b) Die Protokolle der Gemeinderatssitzungen vom 17.4., 19.4. und 4.5.1961, der LAWK-Verwaltungsausschuß-Sitzung vom 3.3.1961, der Bauausschußsitzung vom 27.4.1961 und der Wasserwerksausschußsitzung vom 28.4.1961 werden verlesen und zur Kenntnis genommen. 13. Allfälliges: a) Der Bürgermeister ersucht die Gemeindevertreter, unter "Allfälligem" nur das Aufgabengebiet der Gemeindevertretung betreffende Fragen zu stellen. Für allgemeine Anfragen wird jeweils eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn in der Bürgermeisterkanzlei eine Sprechstunde abgehalten werden. Eine Anfrage wegen Anbringung von Fußgängerstreifen auf Gemeindestrassen wird vom Bürgermeister dahingehend beantwortet, dass im Sinne eines Gutachtens vom zuständigen Gendarmeriepostenkommandanten vorerst keine Fußgängerstreifen für notwendig erachtet werden. Schluss der Sitzung um 23:55 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: