19661220_GVE023

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 29.05.2021, 11:07
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1966-12-20
Erscheinungsdatum 1966-12-20
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Inhalt des Dokuments

- 1 - über die am Dienstag, den 20. Dezember 1966 im neuen. Sitzungssaal unter dem Vorsitz von Bürgermeister H. Waibel stattgefundene 23. Sitzung der Gemeindevertretung ================================== Anwesend: 19 Mitglieder der GV. sowie die Ersatzleute J. Stadler und M. Höfle Entschuldigt: Vizebgm. Dr. Hinteregger, GR. H. Herburger sowie die GV. A. Fehle, A. Lingenhel und P. Geiger Beginn: 20.00 Uhr 1. Vergabe der Elektroarbeiten für Schule und Kindergarten "Nord": Die Elektroinstallationsarbeiten für Schule und Kindergarten "Nord" werden wie folgt vergeben: a) Die Starkstrominstallationen an Firma Kiechel und Hagleitner, Bregenz; b) Die Schwachstrominstallationen beschränkt auf Pos. I. und II. an Firma WSW, Bregenz; c) Die Blitzschutzanlagen an Firma Kiechel und Hagleitner, Bregenz. 2. Ansuchen um Auflassung der Dienstbarkeit des Fußsteiges auf Gp. 953: Der Auflassung der Dienstbarkeit des Fußsteiges zu Gunsten der Gemeinde Wolfurt bei der Gp. 953, die im Eigentum von O. Klocker, Lauteracherstraße, steht, wird zugestimmt. 3. Bauabstandsnachsichtsansuchen: a) Das Ansuchen des Rudolf Geiger, Dornbirnerstraße 5, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 2, 00 m zum Kellaweg, Gp. 3299, aus Anlaß des Einbaues von Garagen in den bestehenden Stadel, Bp. 263, wird befürwortet. b) Das um die 0, 70 m Garage Ansuchen von H. u. R. Guldenschuh, Neudorfstr. 5, Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf zur Gp. 1196 aus Anlaß der Errichtung einer auf Gp. 1198 wird bewilligt. 4. Raumordnungsprobleme: Die Umstrukturierung unserer (Gemeinde von der ursprünglich rein bäuerlichen Siedlung zu einer (Gemeinde mit stark industriellem Einschlag wirft für die Gemeindeverwaltung laufend zahlreiche Probleme auf. Hand in Hand mit dieser Umschichtung verläuft die Entwicklung auf dem Bausektor sprunghaft und nicht immer in wünschenswerter Weise. - 2 - Die Problemkreise, welche mit Raumordnung und Raumplanung umschrieben werden, sind deshalb für die Gemeinde Wolfurt von besonderer Aktualität. Schon vor über 3 Jahren wurde aus diesen Überlegungen heraus der weitum bekannte Raumplanungsfachmann Prof. Dr. Wurzer von der Techn. Hochschule in Wien beauftragt, ein Raumordnungskonzept zu erarbeiten. Wegen personeller Schwierigkeiten auf Seiten der Gemeinde sind jedoch die notwendigen umfangreichen Vorarbeiten für den Entwurf eines Flächenwidmungsplanes nicht richtig vorangekommen. Durch die Einstellung eines Gemeindebautechnikers per 1.1.1967 wird es nun aller Voraussicht nach aber möglich sein, die notwendigen Vorarbeiten, z.B. Erhebungen und planerischen Aufgaben, voranzutreiben. Die Voraussetzungen zu schaffen, um eine geordnete und sinnvolle Nutzung des vorhandenen Grund und Bodens im Hinblick auf die Erfordernisse der Verbauung, der Landwirtschaft, der Industrie, des Verkehrs, der Erholung, und des Schutzes des Heimatbildes in den Grundzügen zu regeln, ist vordringlich geworden. Mit dem unvermehrbaren Grund und Boden so umzugehen, daß auch künftigen (Generationen der Lebensraum gesichert ist, ist zu einer der wichtigsten gemeindlichen Aufgaben geworden. Bei allen notwendigen Entscheidungen hat jedoch die Freizügigkeit oberstes Prinzip zu sein; allerdings sind gewisse Beschränkungen in der Verfügungsmöglichkeit im Interesse der Allgemeinheit unvermeidbar. Bei der nach dem Referat des Bürgermeisters ausführlich und lebhaft geführten Debatte betonten alle Sprecher gleichfalls die Notwendigkeit raumplanerischer Maßnahmen. Um die Vorarbeiten für den Entwurf eines Flächenwidmungsplanes, welche sich notwendigerweise auf einen längeren Zeitraum erstrecken werden, nach gewissen Ordnungsvorstellungen bewerkstelligen zu können, wird nach Abschluß der umfangreichen Beratungen stimmeneinhellig beschlossen, bei der Landesregierung zu beantragen, die Gemeinde Wolfurt zum Wohnsiedlungsgebiet im Sinne des Wohnsiedlungsgesetzes, LGBl. Nr. 47/1962, zu erklären. 5. Einhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen gem. §§ 3 - 7 des Fremdenverkehrsgesetzes, LGBl. Nr. 28/1966: a) Über Antrag des Verkehrsvereines Wolfurt wird im Sinne des Fremdenverkehrsgesetzes, LGBl. 28/1966, beschlossen, ab dem Jahre 1967 Fremdenverkehrsbeiträge gem. § 3 des zitierten Gesetzes einzuheben. b) In den Einschätzungsbeirat gem. § 7 VFkG werden berufen: Rudolf Fitz, jun., Ernst Kögl, Siegfried Fischer, Anton Peter, Paula Rohner, Roland Bohle und Karl Aichholzer. - 3 - c) Die Beitragssumme für 1967 wird mit S 30.000.-festgesetzt. d) Die Aufteilung der einzelnen Beiträge hat nach einem Punktesystem zu erfolgen und 10.000 Punkte a S 3, -haben die Grundlage zu bilden. 6. Protokoll der 22. Sitzung der Gemeindevertretung: Das Protokoll der 22. Sitzung der Gemeindevertretung wird genehmigt. 7. Berichte und Allfälliges: Der Bürgermeister gibt den Terminplan für die im Jahre 1966 noch zu erwartenden Sitzungen der (Gemeindevertretung und die der Unterausschüsse bekannt. Schluß der Sitzung um 24.00 Uhr. Der Bürgermeister: Der Schriftführer: