19611109_GVE020

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 29.05.2021, 11:20
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1961-11-09
Erscheinungsdatum 1961-11-09
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Donnerstag, den 9. November 1961 im Schulhaus unter dem Vorsitz des Bürgermeisters abgehaltene 20. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: Der Bürgermeister, 3 Gemeinderate, 14 Gemeindevertreter und die Ersatzleute E. Lang und S. Vonach Entschuldigt: GR. M. Schwärzler, GV. A. Bellmann, GV. M. Höfle, GV. A. Kalb, GV. W. Köb und GV. E. Winder Beginn: 20.00 Uhr A. öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen: a) Von der Geschäftsstelle des Landeswohnbaufonds sind an folgende Bauwerber aus Wolfurt Wohnbaudarlehen bewilligt worden: Jakob Bitschnau, Josef Erath, Dominikus Tomasini und Mathias Wüstner b) An Wilhelm Schwerzler, Wolfurt, Bützestrasse 22, wurde die Gewerbeberechtigung "Herstellung von Gegenständen aus Kunststoff im Spritzgussverfahren" erteilt; der Gewerbeschein einer Filialberechtigung für Gardinenweberei der Firma Zünd & Do., Dornbirn, wurde gelöscht. c) Ein Bericht der Bezirkshauptmannschaft Bregenz über; die Lebensmittelbetriebsüberprüfungen im III. Quartal 1961 wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bürgermeister berichtet über den Österr. Gemeindetag 1961 in Innsbruck. e) Eine Stellungnahme des Landesstrassenbauamtes zu den Randsteinhöhen an der Achstrasse wird verlesen. Zur Abgabe einer Stellungnahme hiezu sind unverzüglich weitere Erkundungen wegen Abspitzen der Einfahrten bzw. wegen Anrampen der Randsteine mit Mischgut einzuholen. 2. Vorlage Kaufvertrag mit der Fa. Wolff: Der von Notar Dr. Kaiser, Bregenz verfasste Kaufvertrag bezüglich Verkauf eines Industriebauplatzes an die Fa. Vorarlberger Wirkwarenfabrik Gebr. Wolff wird verlesen und genehmigt, vorausgesetzt dass in Punkt III. 3) die Jahrzahl 1961 in 1966 abgeändert wird und dass die Löschung des Vorkaufsrechtes für einen Teil der Gp. 410/3 zu Gunsten der Fa. Vorarlberger Wirkwarenfabrik Gebr. Wolff der Verbücherung des Vertrages vorangeht. 3. Kanalisationsprojekte: Die Ausschreibung der Kanalisationsarbeiten erbrachte eine rege Beteiligung von Tiefbaufirmen mit erheblichen Preisunterschieden bei den 8 abgegebenen Offerten. Nach Durchbesprechung der Angebote im Allgemeinen und der der Bestbieter im besonderen wird grundsätzlich beschlossen, die erforderlichen Betonrohre direkt zu bestellen und die ausgeschriebenen Baulose einzeln wie folgt als Winarbeit zu vergeben: - 2 - a) Dorfweg, Unterlindenstrasse und ein Teilstück der 1 Wälderstrasse an die Arbeitsgemeinschaft Mittersteiner - Wehinger, Wolfurt zum Anbotpreis von S 231.476, 50 b) Unterhubstrasse, Schulstrasse und ein Teilstück der Brüelstrasse an die Firma Hellmut Moosmann, Dornbirn, zum Anbotpreis von S 238.327, 60 c) Brüelstrasse an die Firma Wilhelm Grabner, Schwarzach zum Anbotpreis von S 150.680, — d) Da die ortsansässigen Betonwarenerzeuger nicht in der Lage sind, die nach Ansicht des Projektanten und der Mehrheit der Gemeindevertreter benötigten Betonrohre mit Fuss zu liefern, wird beschlossen, die für die Hauptkanäle benötigten normalen Betonrohre bei der Firma Chr. Kohler, Bregenz zum Angebot vom 30. Oktober 1961 zu bestellen. e) Die Lieferung von Spezialbetonmuffenrohren zur Verlegung im Verbotsbereich des Gemeindewasserwerkes wird an die Firma Paul Rohner, Wolfurt, zum Angebot vom 31.10.1961 übertragen. Sollte diese Firma nicht in der Lage sein, die Spezialbetonmuffenrohre termingerecht zu liefern, dann sollen diese bei der Firma Hilti & Weh, Völs zum Angebot vom 25.10.1961 bestellt werden. Für jeglichen, allfälligen Schaden, der durch die Nichteinhaltung zugesicherter Termine oder durch Qualitätsmängel entsteht, ist der jeweilige Lieferant im vollen Umfang haftbar zu machen. 4. Teilregulierungsplanung und Antrag auf Verhängung einer Bausperre für das Ortsgebiet "Im Schlatt": Um einer planlosen, ungeordneten Streuverbauung des Gebietes "Im Schlatt* entgegenzuwirken und Aufschliessunga-mängel zu beheben, wird beschlossen, einen Teilregulierungsplan erstellen zu lassen. Zur Festsetzung der Verbauungsart und der Strassenfluchtlinie wird gemäss § 14, Abs. 4 VLBO für das von der Landstrasse I.O. Nr. 4 Gemeindegrenze Wolfurt/Schwarzach in nordöstlicher Richtungöffentl. Gut, Gp. 3294, Kellaweg in westlicher Richtung - Rickenbach in südlicher Richtung - Landstrasse I.O.Nr.4 eingeschlossene Gebiet eine Bausperre verhängt. Die Bausperre hat die Wirkung, dass keine Fluchtlinien bekannt gegeben werden und Neu-, Zu- oder Umbauten und Grundteilungen nicht oder nur insoweit bewilligt werden, als sie die Durchführung der beabsichtigten Regelung nicht erschweren oder verhindern. Die Bausperre tritt nach 6 Monaten ausser Kraft, wenn sie nicht früher aufgehoben oder durch Gemeindevertretungsbeschluss verlängert wird. 5. Schuttablagerung und Mullabfuhr: über Antrag des Landeswasserbauamtes und der LAWK werden sämtliche Schuttablagestellen im Achwuhrgebiet mit sofortiger Wirkung gesperrt. Bei der nunmehr einzigen Schuttablagestelle im Flotzbach soll in Hinkunft streng darauf geachtet werden, dass nur an den gekennzeichneten Stellen Schutt abgelagert wird. Zuwiderhandlungen sind unnachsichtig zu bestrafen. Die Bevölkerung von Wolfurt ist mittels Rundschreiben davon in Kenntnis zu setzen und nochmals aufzufordern, sich, soweit nicht schon geschehen, an der Mullabfuhr zu beteiligen. - 3 - 6. Genehmigung von Grundablöseverträgen: Folgende Grundablösungsvorverträge für den Ausbau der Landstrasse I.o. Nr. 4 werden genehmigt: Josef Herburger, Unterlinden 8 Else Hübner und Gertrud Schöfer, Hofsteigstr. 54 Daniel Böhler, Bildstein Gebhard Gmeiner, Spetenlehergasse 1 Vorarlberger Kraftwerke, Bregenz Vinzenz Winder, Hofsteigstr. Gebhard Mohr, Kirchstrasse 7. Festsetzung einer Entschädigung für Hydrantenstreichen: Für das Streichen der Hydranten durch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Wolfurt wird eine Entschädigung von S 10, — pro geleistete Arbeitsstunde gewährt. 8. Grundtrennungsansuchen: Das Ansuchen des Dr. K. Ölz, Notar, Bregenz auf Unterteilung der Gp. 2653/3 in die Gp. 2653/3 und 2653/4 wird bis zum Bekanntwerden der Stellungnahme der Grundverkehrskommission zurückgestellt. 9. Bauabstandsnachsichtsansuchen: Das Ansuchen der Firma H. Geiger, Wolfurt, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 0, 80 m zum öffentlichen Gut, Gp. 3215 aus Anlass der Erweiterung des geplanten Garagengebäudes für eine Trafostation wird befürwortet. 10. Bildung eines Bodenbewertungsausschusses: In den Bewertungsausschuss zum Zwecke der Neufestlegung der Werte von Grund und Boden werden folgende Mitglieder berufen: Bürgermeister Gemeindesekretär GR. H. Herburger GR. W. Köb GV. Dr. A. Schwärzler GV. M. Höfle GV. J. Hölzlsauer GV. W. Köb Waldaufseher - 4 - 13. Antrag auf Genehmigung des Protokolles der 19. Gemeindevertretungssitzung: Das Protokoll der 19. Gemeindevertretungssitzung wird mit Ausnahme des Punktes 11. genehmigt. Der Text des zweiten Satzes ist wie folgt zu ändern: Über die Verwendung des Zuschusses ist vierteljährlich abzurechnen. Weiters wird die Verpflichtung auferlegt, d en GV. Rudolf Fitz in allen Finanzfragen die Familienhelferin betreffend als Berater beizuziehen. 14. Sitzungsberichte von Gemeinderats- und Unterausschussitzungen: Berichte über die Gemeinderatssitzungen vom 23.10. und 2.11.1961 werden zur Kenntnis genommen. 15. Allfälliges: Nach Dringlichkeitserklärung werden folgende Beschlüsse gefasst: a) Die Gemeinde Wolfurt verpflichtet sich, den durch den 40%igen Bundesbeitrag und 40 folgen Landesbeitrag nicht gedeckten Interessentenbeitrag zu den mit S 1.700.000, — veranschlagten Kosten der Regulierung des Ippachbaches in Wolfurt aus Gemeindemitteln zu leisten und die fertiggestellte Regulierungsstrecke in die Erhaltungspflicht der Gemeinde zu übernehmen. b) Über Einladung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz werden von der neuen Auflage der Schulwandkarte von Vorarlberg bestellt: 7 Karten Normalausführung, 1 Stumme Karte und 1 Topographische Karte. c) Für die Volksschule Wolfurt wird ein NILFISK Staubsauger, Modell G 71, zum Preise von S 5.428, — zuzüglich Sonderzubehör angeschafft. Schluss der Sitzung um 0:15 Uhr. Der Bürgermeister: Der Schriftführer: