19580129_GVE031

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Letzte Änderung 29.05.2021, 11:49
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1985-01-29
Erscheinungsdatum 1985-01-29
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Mittwoch, den 29. Jänner 1958 im Schulhaus unter dem Vorsitz des amtsführenden Bürgermeisters J. Ammann abgehaltene 31. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: Der Bürgermeister und 22 Gemeindevertreter Entschuldigt: GR. Guldenschuh Nicht entschuldigt: Haltmayer Beginn: 20.00 Uhr 1. Das Protokoll der 30. Gemeindevertretungssitzung wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Mitteilungen: a) Der Kaufvertrag mit der Fa. Gebr. Wolff, Hard ist im Grundbuch verfacht worden und demzufolge hat die Firma auch den Kaufpreis in Höhe von S 70.960, — bezahlt. b) Die allenfalls notwendige Schneeräumung wurde derart geregelt, dass der Angestellte K. Kasser diese mit dem Feuerwehrauto durchführt und für die Zeit der Räumung L. Gmeiner, Unterlinden mit seinem LKW die Feuerwehrbereitschaft übernimmt. c) Der Tätigkeitsbericht der Ortsfeuerwehr Wolfurt wird verlesen und anerkennend zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht der Gemeinde Lauterach über den derzeitigen Stand der Bauarbeiten hinsichtlich der Kläranlage wird verlesen. 3. K. Bechter, Ansuchen um Bauabstandsnachsicht: Dieser Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt. 4. Kühlhaus Alge, Ansuchen um Anbringung einer Hinweistafel: Das Ansuchen der Fa. Kühlhaus Alge, Wolfurt - Bahnhofstrasse um Anbringung von Hinweistafeln wird in befürwortenden Sinne an die Bezirkshauptmannschaft Bregenz weitergeleitet. 5. Sperrzeitregelung im Gastgewerbe: In der neuen Sperrzeitreglung für das Gastgewerbe wird a) die Ermächtigung zur Benehmigung von Einzelbewilligungen angenommen und b) bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz beantragt, die Einhaltung der Sperrzeiten im bisherigen Sinne durch ein Gemeindeorgan überwachen zu können. 6. Festlegung des Nachbarbereiches für unentgeldliche Hilfeleistung der Feuerwehr: Der mit Erlass der Bezirkshauptmannschaft Bregenz im Sinne des § 35 Abs. 5 der FPÖ vorgeschlagenen Neufestlegung des Nachbarbereiches für unendgeltliche Hilfeleistung der Feuerwehr wird zugestimmt. - 2 - 7. Grundablöse Achstrasse: Folgende Grundablösungsverträge für den Ausbau der Achstrasse werden genehmigt: Aug. Schertler, Bützestr. 41 Adelheid Sinz, Achstrasse 6 Geschw. Lingenhäle, Lauterach Aug. & Maria Kresser, Achstr. 12 Alfred Österle, Achstr. 1 Heinrich Höfle, Achstrasse 11 Maria Bösch, Achstr. 49 Gp. 382 Gp. 361, Bp. 14 Gp. 422 Gp. 403 Gp. 329/1, 329/2 Gp. 377, Bp. 9 Gp. 464, 468, 471 8. Rinder TBC Bekämpfung: a) Die Gewährung von Beihilfen für die Rinder - TBC-Bekämpfung wird mit 31. Dezember 1958 abgeschlossen. b) Den Viehhändlern wird die Beihilfe im Sinne des Beschlusses vom 6. September 1956 ausbezahlt, wobei der Prozentsatz der Verseuchung in der Gemeinde auf Grund der bisherigen Errechnungen 36 S beträgt. c) Es wird neuerdings festgestellt, dass für altgelochte Tiere keine Beihilfe gewährt wird. 9. Erstellung eines öffentlichen Brunnens im Flotzbach: Der Erstellung eines öffentlichen Brunnens im Flotz-bach nach dem Kostenvoranschlag des landwirtschaftlichen Ausschusses wird zugestimmt. 10. Ansuchen der Schützengilde Wolfurt um Reparatur des Schießstandes: Der Schützengilde Wolfurt wird für die Reparatur des Schießstandes ein Beitrag von S 3.000, -- bewilligt. 11. FC. Wolfurt, Ansuchen um Erstellung eines Umkleide-und Waschraumes beim Sportplatz: Das Ansuchen des FC. Wolfurt wird zur rechtlichen Klärung zurückgestellt. 12. Beitragsleistung zum Landeswohnbaufonds 1958: Dem Landeswohnbaufonds wird für das Jahr 1958 ein Beitrag in Höhe von S 100.000, — bewilligt. 13. Allfälliges: a) Nach Dringlichkeitserklärung wird der Mietvertrag mit Gemeindearzt Dr. L. Schneider im Sinne des vorliegenden Entwurfes mit der Änderung genehmigt, dass als Wertsicherung der Lebenshaltungskostenindex angenommen wird, dies allerdings nur bei Differenzen von 20%. b) Dem Beschluss der LAWK über den Ankauf der Gp. 1795, K.G. Hard im Ausmass von 40, 82 ar zum Preise von S 15, — pro m2 von Theodor Lehner, Sägewerk, Mellau, wird zugestimmt. c) Nach Dringlichkeitserklärung wird der Beschluss vom 25. September 1957 bezüglich Neubau der Schwarzachbrücke wie folgt geändert: Die Gemeinde Wolfurt ist bereit, 1.) die Brücke über die Schwarzach in einer Breite von 6 m nach den neuesten Bauerfahrungen in Beton zu erstellen und 2.) der Gemeinde Schwarzach im Jahre 1958 einen Beitrag in Höhe von S 35.000, — zu leisten, wenn die Gemeinde Schwarzach nach Fertigstellung der - 3 - Brücke diese und das auf Schwarzachergebiet befindliche Teilstück der Bahnhofstrasse in ihre Erhaltungspflicht übernimmt. d) Nach Dringlichkeitserklärung wird beschlossen, die von der Landesstrassenverwaltung gewünschte Kanalisierung an der Bucherstrasse in einer Länge von ca. 100 m aus Gemeindemitteln zu erstellen, wenn der zur "Verbreiterung der Bucherstrasse auf 5 m benötigte Grund von den Anrainern kostenlos abgetreten wird und die Landesstrassenverwaltung die Strasse bis zum Waldeingang staubfrei macht. e) Dem Hubert Fischer wird die Errichtung einer Tankstelle beim Haus Bregenzerstr. 9 befürwortet. In diesem Zusammenhang wird der Bürgermeister und GV. Armin Schertler beauftragt, in den nächsten Tagen bei der Landesstrassenverwaltung wegen Durchführung der versprochenen Ausbesserungsarbeiten an der Landesstrasse I. Ordnung Nr. 104 vorzusprechen. f) Beim Kiosk an der Achstrasse soll ein Anschlagkasten angebracht werden. g) GV. Schertler ersucht, dass der Schacht zwischen Haus Kellhofstr. 5 und Kirchstrasse 41 in geeigneter Weise abgedeckt wird. h) GV. Dipl. Ing. Gmeiner berichtet, dass in Sachen Schulhauserweiterungsbau demnächst den Architekten Dipl. Ing. Hiesmayr, Wolfurt, Dipl. Ing. G. Hörburger, Lochau und Dipl. Ing. Dr. H. Keckeis, Bregenz die Ausschreibungsunterlagen gegeben werden. 14. Schluss der Sitzung um 23.00 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: