19661229_GVE024

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Letzte Änderung 29.05.2021, 11:48
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1966-12-29
Erscheinungsdatum 1966-12-29
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Donnerstag, den 29. Dezember 1966 im Sitzungssaal unter dem Vorsitz von Bürgermeister H. Waibel stattgefundene 24. Sitzung der Gemeindevertretung ================================== Anwesend: 21 Mitglieder der GV. sowie die Ersatzleute J. Stadler, H. Bieringer und E. Bereuter Entschuldigt: GR. H. Herburger, GV. A. Fehle und GV. A. Lingenhel Beginn: 20.00 Uhr 1. Vorlage des Kaufvertrages, abgeschlossen zwischen H. Dür und der Gemeinde Wolfurt: Der auf Grund des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 13.10.1966 abgeschlossene Kaufvertrag, wonach die Gemeinde Wolfurt von H. Dür, Kellhofstr. 2, für Schulbauzwecke die Gp. 1277 erwirbt, wird genehmigt. 2. Vergabe der Lieferung der Öllagerbehälter für Schule "Nord": Die Lieferung des Heizöllagerbehälters für die Schule "Nord" wird der Fa. E. Zumtobel, Dornbirn, zum Angebot vom 21.12.1966 übertragen. 3. Erlassung von Verordnungen: Mit Wirksamkeit ab 1. Januar 1967 werden auf Grund vorliegender Entwürfe die folgenden Verordnungen erlassen: a) Kanalordnung mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen: [Handschriftliche Ergänzung: "einstimmig"] § 1 (2) nach..... Dritten ist "mit finanzieller Beteiligung der Gemeinde" und nach bedient ist "und für deren Erhaltung aufzukommen hat" einzufügen. § 3 (2) statt "Jedes Grundstück" sind die Worte "Jede Einleitung" zu setzen (4) statt "sind Grundstücke ausgenommen" sind die Worte "können Grundstücke ausgenommen werden" zu setzen § 7 (2) lit. c) statt Kellergrundriß "Gebäudegrundriß" lit. d) statt Kellersohle "Gebäudesohle" b). Kanalgebührenordnung im Sinne des vorliegenden Entwurfes mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen: (gegen 2 Stimmen) § 4 (1) statt 30. Juni 1967 soll "31. Dezember 1967" gelten § 6 (2) nach Baukostenindex ist einzufügen "mit § 7 (2) soll lauten "In berücksichtigungswürdigen Fällen kann der Gemeindevorstand Zahlungserleichterungen, Stundungen jedoch höchstens bis zu einem Jahr gewähren". § 8 (1) statt "Wasserbezugsgebühren" ist zu setzen "Wasserbezugsgrundgebühren (Wassergebührenordnung § 6 Abs. 2)". - 2 - Folgende Ergänzung ist anzufügen: "Bei Überwasserbezügen zwischen 101 und 500 m3 pro Vierteljahr erhöht sich die Gebühr auf das Doppelte und bei Überwasserbezügen zwischen 501 und 1000 m3 pro Vierteljahr auf das Dreifache". (4) Die Instandhaltungs- und Wartungskostenbeiträge für gewerbl. Wäschereien und Industriebetriebe und für die nach § 5 Abs. 1 der Kanalordnung bewilligten Abwassereinleitungen werden im Einzelfall vom Gemeindevorstand, allenfalls unter Beiziehung von Sachverständigen, festgelegt. c) Wasserbezugsgebührenordnung mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen (einstimmig): § 4 (2) nach Baukostenindex ist einzufügen "mit § 6 (2) soll lauten: "Die Grundgebühren und die Wasserfreimengen betragen pro Monat Gebühr S Freiwasser a) Wohnungen bis 2 Räume.+ Küche 12, 50 5 m3 b) Stallungen (ohne angeschl. Wohnhaus) 12, 50 5 c) größere Wohnungen 15, -- 7 d) gewerbliche Betriebe 15, -- 7 4. Gebührenneuregelung für die Benützung gemeindlicher Einrichtungen: Zum 1.1.1967 werden die Gebühren für die Benützung gemeindlicher Einrichtungen wie folgt neu geregelt: (einstimmig) a) Kananalanschlußgebühr S 8, -- pro m3 umbauter Raum des Gebäudes. Für ausständige Anschlüsse an die bisherige Kanalanlage bestehen bis 31.3.1967 befristete Ausnahmebestimmungen. b) Kanalbenützungsgebühren gleiche Bei Überwasserbezügen zwischen 101 Vierteljahr erhöht sich die Gebühr Überwasserbezügen zwischen 501 und auf das Dreifache. Höhe wie Wasserbezugsgrundgebühren. und 500 m3 pro auf das Doppelte und bei 1000 m3 pro Vierteljahr c) Wasserbezugsgebühren: Die Grundgebühren und die Wasserfreimengen betragen pro Monat Gebühr S Freiwasser Wohnungen bis 2 Räume.+ Küche 12, 50 Stallungen (ohne angeschl. Wohnhaus) 12, 50 größere Wohnungen 15, -gewerbliche Betriebe 15, -- 5 m3 5 7 7 Überwasserbezüge werden mit S 1, 50 pro m3 verrechnet. d) Wasseranschlußgebühr S 4, -- pro m3 umbauter Raum des Gebäudes. e) Elternbeiträge für den Besuch des Kindergartens: S 20, -- pro Monat. Erhöhung von Gemeindeabgaben: Bedingt durch die finanzielle Überbelastung der Gemeinde durch zwingend notwendige Schulbauten werden Steuererhöhungen per 1.1.1967 wie folgt beschlossen: - 3 - a) Lohnsummensteuer von 1 auf 2% (7 Gegenstimmen) b) Grundsteuer B von 200 auf 400% (3 Gegenstimmen) c) Hundesteuern: für einen männl. oder ster. weibl. Hund von S 50 auf S 75, --; für einen weiteren Hund von S 120, -- auf S 150, --. 6. Wohnbauförderung 1967; Dotierung des Landeswohnbaufonds: Dem Landeswohnbaufonds wird zum Zwecke der Förderung von Wohnbauten in der Gemeinde Wolfurt ein Darlehen in Höhe von S 102.000, -- gewährt. (einstimmig) 7. Stammkapitalerhöhung der VogeWoSi: Entsprechend dem Ersuchen der WogeWoSi vom 19.10.1966 wird das Gesellschaftskapital der Gemeinde Wolfurt von S 100.000, -.- auf S 150.000, -- erhöht, wobei die Bereitstellung des Aufstockungsbetrages zu je S 25.000, -- in den Jahren 1967 und 1968 zu erfolgen hat. 8. Protokoll der 23. Sitzung der Gemeindevertretung: Das Protokoll der 23. Sitzung der Gemeindevertretung wird genehmigt. 9. Rückblick auf das Jahr 1966: In einem wegen Zeitmangelsehr gedrängt gehaltenen Rückblick weist der Bürgermeister auf die mit vereinten Kräften geleisteten nicht immer leichten Arbeiten des abgelaufenen Jahres hin, ohne es dabei zu verabsäumen, allen Mitgliedern der Gemeindevertretung, im besondern den Herren des Gemeindevorstandes, den Bediensteten der Hoheitsverwaltung, der Musikschule, des Kindergartens und nicht zuletzt den Gemeindearbeitern und -arbeiterinnen den Dank für die tatkräftige Mitarbeit auszusprechen. Mit diesem Dank wird die Bitte und Erwartung verknüpft, daß sich auch im Neuen Jahre, die Zusammenarbeit aller Kräfte zum Wohle der Gemeinde fruchtbar gestalten möge. Namens der Gemeindevertretung erwidert Vizebgm. Prof. Dr. Hinteregger die Glückwünsche und dankt dem Bürgermeister für seine Tätigkeit im Dienste der Gemeinde. Schluß der Sitzung um 1:10 Uhr. Der Bürgermeister: Der Schriftführer: