19610124_GVE011

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Letzte Änderung 29.05.2021, 11:53
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1961-01-24
Erscheinungsdatum 1961-01-24
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Dienstag, den 24. Jänner 1961 im Sohulhaus abgehaltene 11. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: Der Bürgermeister, 3 Gemeinderäte, 19 Gemeindevertreter und Anna Fischer als Ersatz Entschuldigt: GV. Josef Hölzlsauer Beginn: 20.00 Uhr A. öffentliche Sitzung 1. Gemeinderats-Ergänzungswahl: Anstelle des verstorbenen GR. Paul Köb wird seitens der Gemeindevertretungsfraktion der ÖVP für die Bestellung zum zweiten Gemeinderat GV. Herbert Herburger in Vorschlag gebracht. Dieser Vorschlag wird in schriftlicher Abstimmung mit 23 Stimmen bei einer Leerstimme eindrucksvoll bestätigt. GR. Herburger dankt für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und gibt der Hoffnung Ausdruck, dieses durch gewissenhafte Erledigung der ihm anvertrauten Aufgaben rechtfertigen zu können. 2. Mitteilungen: a) Laut Schreiben der BH. Bregenz ist an Eugen Gunz, Wolfurt, Rutzenbergstr. 10, die Konzession zur Beförderung von Gütern mittels eines Traktors und an Alois Kresser, Bregenz, das Gewerbe für Detailhandel mit Düngemittelverbesserungen auf ungiftiger Basis mit dem Standort Wolfurt, Im Wida 2, erteilt worden. b) Laut Schreiben des Landeswasserbauamtes Bregenz vom 11.1.1961 ist die Gewährung eines 33 1/3%igen folgen Bundes- auch eines Landesbeitrages in derselben Höhe für die Kosten der Räumung des Wolfurter Landgrabens sichergestellt. c) Das Protokoll über die Vergabe der Räumung des Grenzgrabens zwischen Wolfurt, Schwarzach und Dornbirn im Versteigerungswege an Otto Ohrmeier und Bruno Sohm, beide Dornbirn, wird zur Kenntnis genommen. d) Ein Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 10.1.1961 betreffend Ausbau der L.Str.I.O. Nr. 4 wird verlesen. e) Die Bevölkerungsstatistik per 1. Jänner 1961, aus welcher u.a. hervorgeht, dass Wolfurt 3320 Einwohner zählt, wird zur Kenntnis genommen. f) Zu einem Schreiben der Ortsstelle des Vorarlberger Familienverbandes vom 17.1.1961 betreffend Errichtung eines Kindergartens in Wolfurt wird die Ansicht vertreten, der Gemeinderat wolle dieses in Form einer mündlichen Aussprache beantworten. g) Der Bürgermeister berichtet, dass bei der Dammabtragung auf dem obersten Verbindungsweg zwischen Dammstrasse und Wuhrweg Schwierigkeiten wegen der dort verlegten Wasserleitung eingetreten sind und dass vorerst beabsichtigt ist, die Möglichkeit und die Kosten einer Verlegung der Leitung zu erheben. - 2 - h) Eine Verordnung der BH. Bregenz vom 2.1.1961 betreffend Anbringung der Ortsbezeichnungstafeln wird zur Kenntnis gebracht. Dazu wird von einigen Gemeindevertretern die Ansicht geäussert, dass die an der Achstrasse aufzustellende Tafel weiter nach Westen verlegt werden sollte. 3. Nachtrag zum Kanalisierungsvertrag mit der Gemeinde Lauterach vom 3.3.1955: Der Bürgermeister berichtet, dass im Zusammenhang mit der Erstellung der Kanalanschlussleitung bis Escher Wyss im Lauterach verschiedene Unklarheiten in Bezug auf Auslegung des am 3.3.1955 mit der Gemeinde Lauterach abgeschlossenen Kanalisierungsvertrages aufgetaucht sind und dass, um hier eine Klärung zu schaffen, eine Abordnung der Gemeinde Wolfurt in zwei Sitzungen mit Vertretern der Gemeinde Lauterach eine Abmachung getroffen habe, wonach a) von der Gemeindegrenze bis zum Anschluss bei Escher Wyss Zementrohre 40 cm mit Bitumendichtung verlegt werden sollen, b) auf Gemeindegebiet Lauterach 12 Kontrollschächte zu erstellen sind und c) die Gemeinde Lauterach der Gemeinde Wolfurt einen einmaligen Beitrag von S 10.000, — und den Kostenersatz für 6 Kontrollschächte zu leisten hat. Diese Abmachung wird einstimmig genehmigt. 4. Auftragsvergabe für Kanalisationsrohre: Auf Grund eingeholter Offerte wird die Lieferung von Kanalisationsrohren wie folgt vergeben: a) Firma August Rädler, Wolfurt: 40 m Phlomaxrohre 30 cm 0, 40 m Phlomaxrohre 40 cm 0, 205 m Phlomaxrohre 50 cm 0, 130 m Betonrohre 30 cm 0 und 590 m Betonrohre 40 cm 0. b) Firma Paul Rohner, Wolfurt: 350 m Betonrohre 80 cm 0. 5. Kostenaufteilung nach § 92 GO für den Feldweg, Gp. 3249: Über Antrag der Interessenten soll der Feldweg, Gp. 3249, aufgeschottert werden. Es wird beschlossen, die dabei auflaufenden Kosten zu gleichen Teilen auf die Interessenten zu verumlagen. 6. Kaufvertrag mit A. Rüscher, Bizau: Der im Sinne des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 28.7.1960 mit Alois und Olga Rüscher, Bizau, abgeschlossene Kaufvertrag wird verlesen, genehmigt und unterfertigt. 7. Ansuchen um Überlassung der Gp. 11/2, Feuerweiher an der Schlossgasse: Die Gp. 11/2 im Ausmass von 100 m2 wird den angrenzenden Interessenten Linus v. Bertoldi und Helmut Frey kostenlos übereignet unter der Voraussetzung, dass sich die Genannten bereit erklären, das entlang ihrer Grundstücke vorbeifliessende Gerinne zu verrohren und am Ende des bisherigen Feuerweihers einen Kontrollschacht einzubauen. - 3 - 8, Anbringung von Strassenverkehrszeichen: Röhleweg, Bützestrasse, Bregenzerstrasse: Angeregt durch eine Beschwerde von W. König, Wolfurt, Bützestrasse 10, wird beantragt, bei der Einmündung des Dorfweges in die Bützestrasse bei den Häusern Nr. 4 und 10, bei der Einmündung des Dorfweges in die Bregenzerstrasse und bei der Einmündung des Röhleweges in den Dorfweg Verbotstafeln für Kraftfahrzeuge anzubringen. Dieser Antrag findet mit 12: 12 Stimmen keine Annahme. Einem Gegenantrag auf Markierung des Dorfweges an zwei geeigneten Stellen mit massiven Pfosten in der im Kataster eingetragenen Breite von 1, 80 m wird mehrheitlich zugestimmt. 9. Grundtrennungsansuchen: a) Das Ansuchen der Vorarlberger gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft. Dornbirn. auf Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 1692, 1693/1, 1693/2 1693/3 und 3208, Löschung der Gp. 1692 und Vereinigung mit der Gp. 1693/1, sowie Unterteilung der Gp. 1693/1 in die Gp. 1693/1, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, und 11 nach dem Lageplan von Dipl. Ing. Dr. G. Schelling, Dornbirn, vom 6.9.1960 wird mit 20: 4 Stimmen bewilligt. b) Das Ansuchen der Hermine Dürt Wolfurt. Kellhofstrasse 3, auf Unterteilung der Gp. 1092 in die Gp. 1092/1 und 1092/2 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. W. Fussenegger, Bregenz, GZl. 898/60 vom 26.11.1960 wird bewilligt. c) Das Ansuchen des Erwin Mangele. Bregenz. auf Unterteilung der Gp. 137 in die Gp. 137/1 und 137/2 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. W. Fussenegger, Bregenz, GZl. 1027/60 vom 10.12.1960 wird bewilligt. d) Das Ansuchen des Dr. H. Kaiser, Bregenz, im Auftrage von Ernst Winder, Wolfurt, Wälderstr., auf Unterteilung der Gp. 1091/2 in die Gp. 1091/2 und 1091/3 wird abgelehnt. 10. Ansuchen um Bauabstandsnachsicht: a) Das Ansuchen der Fa. K. Doppelmayr & Sohn, Wolfurt. um die Bewilligung einer totalen Bauabstandsnachsicht zur Gp. 1670/1 und einer Bauabstandsnachsicht auf 2, 00 m zum Kellaweg, Gp. 3293, aus Anlass der Errichtung einer Lagerhalle auf der Gp. 315 wird an den Bauausschuss zur Abgabe eines Gutachtens verwiesen. b) Das Ansuchen der Fa. Herbert Geiger, Gardinenweberei, Wolfurt, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 4, 00 m zur Gp. 972 und einer Bauabstandsnachsicht auf 10, 00 m zur Gp. 670 aus Anlass der Errichtung eines Textilbetriebes auf den Gp. 973, 974 und 975 wird in schriftlicher Abstimmung mit 23 gegen 1 Stimmen bewilligt. c) Das Ansuchen des Emanuel Gersina. Bregenz-Fluh. um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 2, 00 m zur Gp. 718 aus Anlass der Errichtung eines Einfamilienhauses auf den Gp. 719 und 722 wird bewilligt. d) Das Ansuchen des Gebhard Klocker, Wolfurt, Hofsteigstrasse 14, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 2, 50 m zur Hofsteigstrasse, Gp. 3359, wird - 4 - unter der Bedingung befürwortet, dass der Antragsteller noch eine Erklärung beizubringen hat, wonach die am Strassenrand befindliche Mauer abgebrochen wird und falls wieder eine Mauer zu errichten beabsichtigt ist, diese vom Strassenrand einen Abstand von 1, 50 m haben wird. e) Das Ansuchen des Anton Vonach, Wolfurt, Im Wida 16, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 2, 00 m zur Gp. 410/3 und auf 2, 00 m zur Gp. 410/27 aus Anlass der Errichtung einer Garage auf der Gp. 410/12 wird zurückgestellt. 11. Verlesung von Protokollen: a) Nachdem gegen die Fassung des Protokolls der 10. Gemeindevertretungssitzung kein Einwand erhoben wird, wird dieses vom Bürgermeister für genehmigt erklärt. b) Das Protokoll der 1. Sitzung des Verwaltungsausschusses der LAWK vom 19.10.1960 wird verlesen und genehmigt. 12. Allfälliges: a) Nach Dringlichkeitserklärung wird das Ansuchen der Firma Paul Bohle, Kleiderfabrik, Wolfurt, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 3, 00 m zur Gp. 1584 aus Anlass der Errichtung eines Fabriksgebäudes auf den Gp. 1589/3 und 1589/6 bewilligt. b) GR. Mohr regt an, unverzüglich die Grundablösungsverhandlungen für den Ausbau der Unterlinden-, Schul- und Brüelstrasse zum Abschluss zu bringen und die Erstellung eines Projektes für den Hauptschulbau zu betreiben. c) Ergänzung von Unterausschüssen: GV. Dr. R. Hinteregger wird zum Vorsitzenden des Kultur- und Schulausschusses, GV. Hans Schwarz zum Mitglied des Kultur- und Schulausschusses und GR. Martin Schwärzler zum Mitglied des Finanzausschusses bestellt d) Verschiedene Anfragen wegen Schäden am neuen Belag der Widastrasse, wegen Gefährdung von Häusern und Kulturen durch Abbrennen von Funken am Funkensonntag im Achwuhrgebiet, wegen vorschriftswidriger Ablagerung von Schutt durch die Frächter Alf. Rist und Gg. Böhler werden zur Erledigung vorgemerkt. e) Der Gemeinderat wird ermächtigt, Herrn Johann Fischer, Metzgermeister, Wolfurt, den nicht mehr benützten Heizungskessel des alten Schulhauses zu verkaufen. Schluss der Sitzung um 0:15 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: