19700709_GVE004

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Letzte Änderung 29.05.2021, 11:53
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1970-07-09
Erscheinungsdatum 1970-07-09
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Inhalt des Dokuments

- 1 über die am Donnerstag, den 9. Juli 1970 im Sitzungssaal unter dem Vorsitz von Bürgermeister H. Waibel stattgefundene 4. Sitzung der Gemeindevertretung Anwesend: 23 Gemeindevertreter sowie Sekretär A. Geiger als Schriftführer Entschuldigt: GR. S. Heim Beginn: 20:00 Uhr Nach Dringlichkeitserklärung wird Punkt 8. der Tagesordnung um das Ansuchen von A. u. B. Mesch, Kirchstr. 41, erweitert. 1. Mitteilungen: Der Bürgermeister berichtet über eine am 3.7.1970 in Bregenz stattgefundene Besprechung der Bürgermeister der Gemeinden Bregenz, Lochau, Hörbranz, Lauterach, Kennelbach; und Wolfurt. 2. Verfügung des Gemeindevorstandes gem. § 54 (3) GG: Erwerb der Gp. 1278, KG. Wolfurt: Der Verfügung des Gemeindevorstandes, wonach die Gemeinde von Walter Höfle, Hofsteigstr.20, die Gp. 1278 zum Zwecke der Erweiterung des Hauptschulareals im Tauschwege gegen die Gp. 830/13 erwirbt, wird zugestimmt. Von der Gemeinde sind die Kosten für Straße, Kanal und Wasser zur Tauschparzelle zu übernehmen und zusätzlich eine Zahlung in Höhe von S 40.000, -- zu leisten. (einstimmig) 3. Vorlage des Rechnungsabschlusses 1969: Der Bürgermeister als Finanzreferent erstattet einen eingehenden Bericht über die Rechnung für das Jahr 1969, wobei speziell die Abweichungen gegenüber dem Voranschlag und die Probleme der Finanzkraft erläutert werden. Nach Verlesung des Prüfungsberichtes, der sofortige Maßnahmen gegen das Ansteigen der Aktivrückstände verlangt, durch GV. L. Gmeiner, werden einstimmig folgende Beschlüsse gefaßt: a) Der Rechnungsabschluß 1969, der mit Einnahmen in Höhe von S 12, 443.80ö, 83 und Ausgaben in Höhe von S 12, 470.094, 66, in welchen die Erhöhung der Straßenbaurücklage um S 550.000, -- enthalten ist, und mit einer Entnahme aus Kassabeständen in Höhe von S 26.287, 83 ausgeglichen abschließt, wird genehmigt. b) Die Aktivrückstände sind noch ein letztes Mal zu mahnen, alsdann ist deren Eintreibung einem Rechtsanwalt zu übergeben. c) Dem Gemeindekassier wird die Entlastung erteilt. - 2 - 4. Autobahn/Güterbahnhofproblem: Der Bürgermeister berichtet über die sehr unterschiedliche Reaktion der maßgeblichen Stellen aufgrund der Aussendung der Resolution lt. Gemeindevertretungsbeschluß vom 29.5.1970. Zur Durchsetzung der Forderungen der Gemeinde Wolfurt soll ein Rechtsanwalt konsultiert werden. (einstimmig) 5. Abwasserverband Hofsteig - Planungsarbeiten: Der Vergabe der Planungsarbeiten für die gemeinsamen Anlagen eines noch zu bildenden Abwasserverbandes der Gemeinden Hard, Lauterach und Wolfurt an Herrn Dipl. Ing. R. Manahl, Bregenz, nach dem von der EAWAG ausgearbeiteten Verteilungsschlüssel Hard............ Lauterach....... Wolfurt......... 57, 7% 23, 5% 18, 8% wird zugestimmt. (einstimmig) 6. Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen des Vlbg. Landtages: Hinsichtlich der vom Vorarlberger Landtag als nicht dringlich beschlossenen Gesetze a) Bäuerliches Siedlungsgesetz und b) Grundsteuerbefreiungsgesetz wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. (einstimmig) 7. Berufungsentscheid gegen Objektsabbruchbescheid (Ludwig Geiger): Wegen Befangenheit des Bürgermeisters findet die Abhandlung über diesen Punkt unter dem Vorsitz von Vizebürgermeister O. Gratt statt. Der Berufung des Ludwig Geiger, Sportplatzstraße, gegen den Bescheid des Gemeindeamtes vom 3.6.1970, betreffend: Abbruch einer ohne Baubewilligung erstellten Notunterkunft auf Gp. 303/12, wird aus formalen Gründen stattgegeben. Der Bürgermeister wird gleichzeitig beauftragt, den Abbruchbescheid der Grundstückseigentümerin LAWK zuzustellen. (gegen 1 Stimme) 8. Ansuchen um Erteilung einer Bauabstandsnachsicht: a) Das Ansuchen von Franz Strezeck, einer Bauabstandsnachsicht auf 1, 50 Errichtung eines Glashauses auf Gp. bewilligt, daß die Eigentümerin der zustimmt. (einstimmig) Knappenweg 7, um die Gewährung m zur Gp. 824/3 aus Anlaß der 824/4 wird unter der Voraussetzung Gp. 824/3 hiezu vorbehaltlos - 3 - b) Das Ansuchen von A. und B. Mesch, Kirchstraße 41, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 2, -- m zur Gp. 60 aus Anlaß der Errichtung einer Garage auf Bp. 82 wird bewilligt. (einstimmig) 9. Anfälliges: Anfragen betreffend die Bauabstandsnachsicht für das Bauvorhaben der H. Müller, und wegen Schuttablagerungen werden zur Erledigung vorgemerkt. Schluß der Sitzung um 0:15 Uhr. Der Bürgermeister: Der Schriftführer: