19590604_GVE048

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Letzte Änderung 30.05.2021, 07:05
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1959-06-04
Erscheinungsdatum 1959-06-04
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Donnerstag, den 4. Juni 1959 unter dem Vorsitz des Bürgermeisters J. Ammann abgehaltene 48. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: Der Bürgermeister und 16 Gemeindevertreter Entschuldigt: Arnold, Vonach, Gunz, Gmeiner, Bellmann, W. Köb, Peter und Haltmayer Beginn: 20:15 Uhr A. öffentliche Sitzung 1. Das Protokoll der 47. Gemeindevertretungssitzung wird verlesen und genehmigt. Der Beschluss in Punkt 4 ist wie folgt zu ergänzen: Bei einem eventuell später erforderlichen Abbruch des Hauses Wälderstrasse Nr. 3 verpflichtet sich die Gemeinde Wolfurt, 30% der auflaufenden Ablösungskosten zu übernehmen. 2. Mitteilungen: a) Laut Mitteilung der Geschäftsstelle des Landeswohnbaufonds sind an Josef A. Stadler, Bregenz, Karl Bechter, Wolfurt und Franz Hasberger, Wolfurt, Wohnbaudarlehen bewilligt worden. b) Die Gemeinde Kennelbach hat laut Schreiben vom 17. April 1959 dem Entwurf des Niederlassungsvertrages mit der Gemeindehebamme zugestimmt. c) Das Amt der Vorarlberger Landesregierung hat die Berufung des Josef Amann, Hohenems gegen die Ablehnung eines Grundtrennungsansuchens durch die Gemeinde Wolfurt nicht stattgegeben. Hingegen wurde die Berufung von Reinelde Albrecht, Wolfurt, r.k. Pfarrkirche Lauterach und Johann Lindinger, Wolfurt gegen die Ablehnung eines Grundtrennungsansuchens stattgegeben. d) Ein Dankschreiben des Kameradschaftsbundes für den Beitrag zur Renovierung der Fahne wird verlesen. 3. Grundtrennungsansuchen: a) Das Ansuchen von Wolfgang und Eleonore Kispert. Bregenz auf Unterteilung der Gp. 258/1 in die Gp. 258/1 und 258/5 nach dem Teilungsplan des Dipl. Ing. W. Fussenegger, Bregenz Zl. 571/59 vom 5. Mai 1959 wird bewilligt. b) Das Ansuchen der Elvira Schelling, Wolfurt, Rickenbacherstrasse 4 auf Unterteilung der Gp. 1545/1 in die Gp. 1545/1 und 1545/4 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. H. Kainberger, Bregenz Zl. 692/59 wird bewilligt. c) Das Ansuchen der LAWK auf Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 303/1, 303/8, 303/13 und 303/5 und Unterteilung der Gp..303/1 in die Gp. 303/1 und 303/6 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. H. Kainberger, Bregenz Zl. 520/57 vom 30. Oktober 1957 wird bewilligt. - 2 - 4. O. Fitz, Ansuchen um Gastgewerbekonzession: Das Ansuchen des Otto Fitz, Wolfurt - Bregenzerstr. 1 um die Verleihung der Konzession für den Betrieb des Gast- und Schankgewerbes im Gasthaus Schwanen wird befürwortet. 5. Unterstützungsansuchen des Vorarlberger Kameradschaftsbundes: Das Ansuchen der Vereinigung der ehem. Angehörigen des Vorarlberger Alpenjägerbaons Nr. 4 im Vorarlberger Kameradschaftsbund um Gewährung eines Beitrages für eine Gedenktafel der Gefallenen wird zurückgestellt. Der Bürgermeister soll bei den umliegenden Gemeinden deren Stellungnahme einholen und sinngemäss handeln. 16. Beitrag für die Altarrenovierung im Landspital: Dem Landspital in Bregenz wird zur Renovierung des Altares ein Beitrag von S 500, — bewilligt. 7. Verlesung der Niederschriften Nr. 53 und 54 der LAWK: Der Niederschriften Nr. 53 und 54 des Verwaltungsausschusses der LAWK werden verlesen. Den Beschlüssen in Punkt 5 und 9 der NS. Nr. 53 und Punkt 2 der NS. Br. 54 wird die Zustimmung erteilt. 8. Erweiterung der Ortskanalisation, Aufnahme eines Darlehens: Es wird beschlossen, beim Land Vorarlberg ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von S 100.000, — im Sinne der Zuschrift vom 8. Mai 1959, Zl. IIIa - 4552/15 aufzunehmen. Die Verzinsung erfolgt halbjährlich im nachhinein mit 4% für das Jahr, die Rückzahlung in fünf gleichen Jahresraten von je S 20.000, — beginnend ab 1. Juli 1960. Wird der Gemeinde Wolfurt ein Bundesförderungsbeitrag für den Ausbau der Ortskanalisation gewährt, erfolgt die Rückzahlung des Darlehens mit Zuweisung des Bundesförderungsbeitrages in der Höhe der Barlehenssumme. Die vom Amt der Vorarlberger Landesregierung vorgelegte Schuldurkunde wird genehmigt. 9. Schulhausbau, Vergabe der Arbeiten für BodenfHessen, Kipptore und Schulmöbel: a) Die Lieferung und Verlegung von SolnhofBaaerplatten in den Pausenhallen und Gängen sowie das Verlegen von Fliessen und Steinzeugsockeln bei den Waschbecken wird der Firma A. Kempter, Bregenz zum Anbotpreis von S 82.055, — abz. 2% vergeben. Es soll noch versucht werden, bei den Fliessen eine Preisreduzierung zu erreichen. Als Fertigstellungstermin wird der 31. Juli 1959 festgesetzt, bei Fristüberschreitung wird ein Pönale von S 1.000, — je Tag ausbedungen. b) Nach Dringlichkeitserklärung wird die Lieferung und Verlegung der Buchenparkettböden in den Klassenräumen und des Fichtenriemenbodens für den FW. Schulungsraum an die Firma Stadelmann & Lässer, Schwarzach zum Angebot von S 98.661, — abzüglich 4% vergeben. - 3 - c) Die Lieferung von Kipptoren für die Geräteräume im Kellergeschoss werden der Firma Roth & Co., Braz zum Anbotpreis von S 22.200, — übertragen. d) Die Lieferung von 70 Garnituren Schulmöbel wird an die Firma Roth & Co., Braz zum Anbotpreis von S 68.800, — abzüglich 12% Rabatt und Skonto vergeben. e) Nach Dringlichkeitserklärung wird die Lieferung und Montage von Wandschiebeschultafeln der Firma Chrysanth Thaler, Hard zum Anbotpreis von S 14.400.— abzüglich 2% in Skonto übertragen. 10. Vergabe der Arbeiten für die Staubfreimachung der Bahnhofstrasse: a) Die Staubfreimachung der Bahnhofstrasse durch eine Tränkdecke wird der Firma J. Nägele KG., Sulz, zum Anbotpreis von S 158.431, 58 übertragen. b) Da im Voranschlag für diese Arbeiten S 310.000, — vorgesehen sind, wird nach Dringlichkeitserklärungj beschlossen, gleichzeitig auch die Flotzbachstrasse bis zur Abzweigung der Zieglerstrasse nach demselben Verfahren staubfrei zu machen und diese Arbeiten der Firma J. Nägele KG., Sulz zu den Einheitspreisen des Angebotes für die BahnhofStrasse bei Gewährung eines 3%igen Nachlasses auf die Kosten beider Baulose übertragen. _______________________ - 4 - 14. Allfälliges: a) GV. Paul Köb berichtet über die am 20. Mai 1959 stattgefundene Kassaüberprüfung, wobei grundsätzlich alles in Ordnung befunden wurde. Beanstandet wird lediglich, dass bei den Rechnungen für den Schulhausbau nur teilweise ein Skonto abgezogen wirft und dass verschiedentlich auch kein Haftrücklass einbehalten wird. b) GR. Herb. Guldenschuh berichtet, dass mit der Lieferung der Randsteine für die Achstrasse begonnen wurde und dass die bisherigen Arbeiten der Wildbachverbauung am Rickenbach zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt worden sind. c) Auf eine Anfrage wegen Staubfreimachung der Widastrasse erklärt der Bürgermeister, die Abgabe eines Angebotes durch die Firma W. Rhomberg, Bregenz, zu betreiben. Schluss der Sitzung um 23.00 Uhr. Der Bürgermeister: Der Schriftführer: