19671030_GVE035

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Letzte Änderung 30.05.2021, 07:15
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1967-10-30
Erscheinungsdatum 1967-10-30
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Montag, den 30. Oktober 1967 unter dem Vorsitz von Bürgermeister H. Waibel stattgefundene 35. Sitzung der Gemeindevertretung Anwesend: 21 Gemeindevertreter und die Ersatzleute J. Stadler, E. Bereuter und H. Bieringer sowie Gemeindesekretär A. Geiger als Schriftführer Entschuldigt: Vizebgm. Dr. Hinteregger, GR. H. Herburger und GV. A. Fehle Beginn: 20:00 Uhr 1) Mitteilungen: Im Laufe des Monates November 1967 werden Gemeindeversammlungen abgehalten werden. Einladungen hiezu werden noch rechtzeitig ergehen. 2) Rechtsstreit Häfele. Sulz - Gemeinde Wolfurt; Bestellung eines Rechtsvertreters: Im Rechtsstreit der Fa. Parkettfabrik J. Häfele Wwe., Sulz, gegen die Gemeinde Wolfurt wird Dr. R. Moosbrugger, Dornbirn, zum Rechtsvertreter der Gemeinde bestellt. (einstimmig) 3) Verordnung über die Führung einer Gemeindefahne: Gemäß § 11 des Gemeindegesetzes wird folgende Verordnung erlassen: Die Fahne der Gemeinde Wolfurt besteht aus einem zweibahnigen blau/gelben Fahnentuch mit dem Wappen der Gemeinde Wolfurt, ohne die ornamentartige WappenSchildeinfassung, (einstimmig) 4) Ansuchen um Erteilung von Bauabstandsnachsichten: a) Das Ansuchen des Ed. Böhler, Bützestraße 18, um die Erteilung einer Bauabstandsnachsicht auf 4, 20 m zur Gp. 799/1, aus Anlaß der Errichtung einer offenen Lagerhalle auf Gp. 807, wird bewilligt, (einstimmig) b) Das Ansuchen der Rosina Spiegel, Bucherstr.31, um die Erteilung einer Bauabstandsnachsicht auf 2, 35 m zur Neudorfstraße, Gp. 3231/1 aus Anlaß der Aufstockung des Betriebsgebäudes beim Hause Neudorfstraße 1 wird befürwortet. (Schriftliche Abstimmung 16:8) 5) Stellungnahme zum Güterbahnhofprojekt: Im Zusammenhang mit dem Bau der geplanten Autobahnunterflurtrasse im Raume Bregenz ist vorgesehen, im Holzried, südwestlich der Bahnlinie, einen zentralen Güterbahnhof für das Vorarlberger Unterland zu errichten. Gegen dieses Projekt und der damit auch erforderlichen Bereitstellung von landwirtschaftlich - 2 - genutztem Grund für Industriezwecke wird nach intensiv geführten Beratungen grundsätzlich keine negative Stellungnahme bezogen. In Wahrnehmung und zum Schutze der örtlichen Interessen werden jedoch die bei einer allfälligen Realisierung dieses Projektes zu erfüllenden Bedingungen und Auflagen noch festgelegt werden. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, das vom Bürgermeister bei den Beratungen bereits erläuterte 12-Punkte-Forderungsprogramm noch zu präzisieren, sowie ggf. zu ergänzen und dieses alsdann der Gemeindevertretung zur Beschlußfassung, im Rahmen der endgültigen Stellungnahme zum Güterbahnhofsprojekt, vorzulegen. 6) Protokoll der 34. Gemeindevertretungssitzung: Das Protokoll der 34. Sitzung der Gemeindevertretung wird genehmigt. 7) Allfälliges: Verschiedene Anfragen (Schulplatz Strohdorf, Wasserentnahme HB II, Einfahrt Schule Bütze, Trinkwasseruntersuchung, Zustand des Wiesenweges, Entrümpelungsaktion, Schuttablageplatz, Schneeräumung, Fußgängerübergang an der Lauteracherstraße) werden vom Bürgermeister beantwortet bzw. zur Erledigung in Vormerk genommen. Schluß der Sitzung um 0:10 Uhr. Der Bürgermeister: Der Schriftführer: