19601212_GVE009

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Letzte Änderung 30.05.2021, 07:27
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1960-12-12
Erscheinungsdatum 1960-12-12
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Montag, den 12. Dezember 1960 im Schulhaus abgehaltene 9. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: Der Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 19 Gemeindevertreter und die Ersatzmänner H. Schwarz und M. Köb Entschuldigt: GR. Paul Köb und GR. M. Schwärzler Beginn: 20.00 Uhr A. öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen: a) Laut Bericht der Bez. Hauptmannschaft Bregenz wurde an J. Fischer eine Gastgewerbekonzession, an H. Steurer die Tapezierergewerbeberechtigung und an H. Dotter die; Gewerbeberechtigung für Grosshandel mit Elektrowaren erteilt. b) Das Landeswasserbauamt hat die Räumungsarbeiten des Wolfurter Landgrabens an die Arbeitsgemeinschaft Gebh. und Gottl. Weiss, Bregenz, übertragen. c) Das Landeswasserbauamt hat die Ausführung der Arbeiten des I. Bauabschnittes der Regulierung des unteren Schlattgrabens an die Fa. Herrn. Schertler, Baugeschäft, Lauterach, übertragen. 2. Grundtrennungsansuchen: a) Die Unterteilung der Gp. 410/5 in die Gp. 410/5 (neu) und 410/76 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. W. Fussenegger, Bregenz, GZl. 929/60 vom 2. November 1960 wird bewilligt. b) Das Ansuchen des Eich Stöckler, Wolfurt, Bucherstr. 6, auf Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 150/1, 265/1, und 265/5 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. W. Pussenegger, Bregenz, GZl. 878/60 vom 4. November 1960 wird bewilligt. 3. Neuordnung der Rechtsverhältnisse des Wasserwerkes: Der Bürgermeister gibt einen umfassenden Situationsbericht über die gegenwärtig beim Gemeindewasserwerk herrschenden Verhältnisse sowohl in rechtlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Speziell auf den reformbedürftigen Gebührentarif zu sprechen kommend, erklärt er, dass die bisherige Art der Pauschalverrechnung, wie sie in den meisten Fällen gehandhabt wurde, arge Unzukömmlichkeiten und Ungerechtigkeiten mit sich bringt und nicht zuletzt für das permanente Defizit beim Wasserwerk eine Hauptursache ist. Das Bemühen der Gemeinde geht in erster Linie dahin, einwandfreies Trink- und Nutzwasser zu einem Preis an die Verbraucher abzugeben, der als gerechtfertigt, keinesfalls jedoch als überhöht und nur als einigermassen kostendeckend bezeichnet werden kann. Der Einbau von Wasserförderungszählern bei den Pumpen und Wasserentnahmezählern bei sämtlichen Hausanschlüssen ist eine unumgängliche Notwendigkeit, um Wasserverluste durch Schäden am Versorgungsnetz feststellen zu können. - 2 - Im Anschluss daran verliest und erläutert GV. Dr. Adolf Schwärzler den von ihm geschaffenen Entwurf einer Wasserleitungsordnung, wobei von dem Gedanken ausgegangen wurde, dass das Gesetz über die öffentliche Wasserversorgung durch die Gemeinden in Vorarlberg, LGBl. Nr. 26/1929, zur Anwendung gelangt. Nach eingehender Aussprache werden stimmeneinhellig folgende Beschlüsse gefasst: a) Die Führung des Gemeindewasserwerkes hat in Anwendung des Gesetzes über die öffentliche Wasserversorgung durch die Gemeinden in Vorarlberg, LGBl. Nr. 26/1929, zu erfolgen. b) Mit Wirkung vom 1.1.1961 soll die neue Wasserleitungsordnung im Sinne des vorliegenden Entwurfes in Kraft treten. c) Die Wasserbezugs- und Wasseranschlussgebühren werden mit Wirkung vom 1.1.1961 im Sinne der vorliegenden Wasserleitungsordnung neu geregelt. 4. Uhren- und Signalanlage für die Volksschule: Der Einbau einer Uhren- und Signalanlage im Schulgebäude wird der Fa. Siemens & Halske, Bregenz, im Sinne des Angebotes vom 27.11.1960, jedoch ohne die Lieferung und Installation der Aussenuhr, übertragen. 5. Verkehrsspiegel an der Kreuzung Hofsteigstrasse - Flotzbachstrasse 8: Einem Antrag von Transportunternehmer H. Schertler, Flotzbachstrasse, zufolge wird beschlossen, an der Kreuzung Hofsteigstrasse Flotzbachstrasse einen Verkehrsspiegel anbringen zu lassen. Von den anfallenden Kosten werden 20% vom Antragsteller getragen. 6. Kreditübertragung und Erweiterung der Strassenbeleuchtung: Nach eingehender Überprüfung aller Anträge und Gutachten in Bezug auf Erweiterung der Strassenbeleuchtung und in Ergänzung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 14. November 1960 wird beschlossen, weitere S 30.000, — für die Komplettierung der Anlage in den bereits zur Bestückung vorgesehenen Strassenzügen, für die Verbesserung der Beleuchtungsverhältnisse beim Vereinshaus und beim Postamt sowie für je einen neuen Lichtpunkt an der Neudorfstrasse, an der Oberfeldgasse und am Dorfweg zur Verfügung zu stellen. Die Bedeckung dieser Ausgabe soll aus dem nicht ausgenützten Kredit für die Erweiterung der Ortskanalisation erfolgen. 7. Kanalisationsprojektes Der Bau der Kanalleitungen Schule bis Escher Wyss, Lauterach (Stränge 26, 27 und 28) und Bregenzerstrasse -Bützestrasse (Stränge 8 und 10) wird der Firma Wilhelm & Mayer, Bauunternehmen, Götzis, übertragen. Die Abstimmung wurde schriftlich durchgeführt, wobei 20 Stimmen für die Fa. Wilhelm & Mayer und 4 Stimmen für die Arbeitsgemeinschaft Grabner - Mittersteiner abgegeben werden. 8. Kanalgebührenordnung: Durch die Fertigstellung der Sammelkläranlage in Lauterach wurde die Möglichkeit geschaffen, dass nunmehr die in Wolfurt erstellten Kanalstränge für die Einleitung - 3 - von Fäkalien und Schmutzwässer in Betrieb genommen werden können. Dieser Umstand gab Veranlassung, eine Kanalgebührenordnung, die sowohl Anschlussgebühren als auch Benützungsgebühren regeln soll, auszuarbeiten. Der vorliegende Entwurf der Kanalgebührenordnung wird gutgeheissen und soll mit Wirkung vom 1.1.1961 in Kraft treten. 9. Hauptschulfrage: GR. Hubert Mohr erstattet einen eingehenden Bericht über den Stand der Verhandlungen bezüglich der beantragten Bewilligung zur Errichtung einer Hauptschule in Wolfurt. Es müssen noch beträchtliche Schwierigkeiten gemeistert werden; vorallem erheischt die Baumfrage, den erhöhten Anforderungen entsprechend, eine grosszügige Lösung. Der Berichterstatter stellt daher den Antrag, die Gemeindevertretung wolle den Beschluss fassen, im Jahre 1961 mit dem Bau des II. und III. Traktes des Schulhauserweiterungsbaues zu beginnen. Stimmeneinhellig wird beschlossen, im Sommer 1961 den 2. Klassentrakt und die Turnhalle mit Zwischentrakt im Rohbau zu erstellen. Die Geldmittel sind im Gemeindevoranschlag 1961 vorzusehen. 10. Angebot um Beitritt als Gesellschafter bei der VGWSG [VOGEWOSI]: Das Angebot der Vorarlberger gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft, Dornbirn, um Beitritt als Gesellschafter mit einer Einlage von S 20.000, — wird zufolge der angespannten Finanzlage abgelehnt. B. Vertrauliche Sitzung 11. Sonderzahlung zu Weihnachten für Gemeindebedienstete: Den Gemeindearbeitern soll analog der im Jahre 1959 getroffenen Regelung zu Weihnachten eine Sonderzahlung gewährt werden. 12. Genehmigung des Protokolls der 8. Gemeindevertretungssitzung: Nachdem gegen die Fassung des Protokolls der 8. Gemeindevertretungssitzung kein Einwand erhoben wurde, wird dieses vom Bürgermeister für genehmigt erklärt. 13. Protokolles der Unterausschusses: Die Protokolle der Sitzungen des Bauausschusses vom 24.11.1960, des Wasserverbandes Sohwarzach-Rickenbach vom 29.ll.1960, des Sanitätsund Sozialausschusses vom 7.12.1960 und des Gemeinderates vom 7.12.1960 werden zur Kenntnis gebracht. 14. Allfälliges: Verschiedene Anfragen wegen Unterbrechung der Arbeiten bei der Dammabtragung, Einberufung der Gemeindevertretungssitzungen, Schuttablage im Wida und Färbelung der Läden beim Doktorhaus werden vom Bürgermeister beantwortet bzw. zur Erledigung in Vormerk genommen. Schluss der Sitzung um 0:30 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: