19700529_GVE002

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:03
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1970-05-29
Erscheinungsdatum 1970-05-29
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Freitag, den 29. Mai 1970 im Sitzungssaal unter dem Vorsitz von Bürgermeister H. Waibel stattgefundene 2. Sitzung der Gemeindevertretung Anwesend: Sämtliche 24 Gemeindevertreter, sowie Sekretär A. Geiger als Schriftführer Beginn: 20:00 Uhr 1. Stellungnahme zur Autobahnplanung im Räume Bregenz und zum Bau eines regionalen Güterbahnhofes: Eine Schilderung über die Entwicklung und den Stand in der Autobahnplanung im Räume Bregenz löst eine umfangreiche Debatte aus. Insbesondere wird festgestellt, daß die Gemeindevertretung von Wolfurt in der Autobahnfrage von allem Anfang an eine klare Stellungnahme bezogen hat und in ihrer bekundeten Bereitschaft zur Lösung der anstehenden großen Verkehrsprobleme nie wankend geworden ist. Eindeutig wurde herausgestellt, daß der Autobahnbau im Räume Bregenz und die Errichtung des regionalen Güterbahnhofes in Wolfurt nicht isoliert zu betrachten sind, sondern einen ursächlich zusammenhängenden Komplex bilden. Eine Allein-Zuständigkeitsanmaßung von Bregenz in dieser für das ganze Land bedeutsamen Planung wird zurückgewiesen und die Forderung erhoben, die bereits am 20.1.1969 von der Bundesregierung getroffene Entscheidung endlich zu vollziehen. Folgende Resolution wird einstimmig beschlossen: "Die Gemeindevertretung von Wolfurt sieht sich durch die Bestrebungen, die getroffene Entscheidung in der Autobahnfrage und Güterbahnhofverlegung zu Fall zu bringen, veranlaßt, eindeutig und unmißverständlich zum Ausdruck zu bringen, daß die Situierung eines Güterbahnhofes im Gemeindegebiet von Wolfurt nur unter der ausdrücklichen Voraussetzung hingenommen wird, daß keine Autobahntrasse auf dem Gemeindegebiet östlich der Bundesstraße 1 geführt wird. Jede östlich der Bundesstraße 1 geführte Trassierung würde in Wolfurt eine Durchschneidung des bereits verbauten Gemeindegebietes zur Folge haben und zum enormen Grundbedarf für einen Güterbahnhof zusätzlich die Inanspruchnahme wertvollsten Baugrundes in großem Ausmaße bedingen." Diese Resolution ist allen Vorarlberger Mandataren bei Bund und Land, den Bundesministern für Bauten und Technik und für Verkehr, den ÜBB, den Gemeindevertretungen von Bregenz, Lochau, Hörbranz, Lauterach, Schwarzach und Kennelbach sowie den Berufsvertretungen (Kammern) zur Kenntnis zu bringen. Der Gemeindevorstand gemeinsam mit dem Planungsausschuß wird beauftragt, unter Beiziehung eines Rechtsanwaltes alle rechtlich möglichen Maßnahmen zur Verwirklichung der Resolution zu prüfen. - 2 2. Beratung über Teilverbauungsplan Mädle: a) Für das Gebiet im Mädle, in welchem u.a. eine Kirche mit Friedhof, eine Schule und ein Kindergarten geplant sind, wird unter Berücksichtigung des demnächst vorliegenden Flächenwidmungsplanes ein Teilverbauungsplan in Auftrag zu geben für erforderlich erachtet. Das Planungsgebiet soll umfassen: Westlich der Brühlstraße entlang des Eulentobelbaches bis zur Brücke des Weges Gp. 3263/2, entlang dieses Weges bis zur Südgrenze der Gp. 1876, entlang dieser Grenze bis zum Graben Gp. 1578, entlang dieses Grabens bis zur Südgrenze der Gp. 1456, entlang der Südgrenzen der Gp. 1456, 1550/1 und 1546 bis zur Augasse und dieser entlang bis zur Brühlstraße. (einstimmig) b) Für die Vergabe der Planungsarbeiten sollen bei den Architekten Prof. Dr. Hiesmayr, Dipl. Ing. P. Konzett und einem von Dipl. Ing. Hörburger noch namhaft zu machenden Planer Offerte eingeholt werden (einstimmig). 3. Verfügung des Gemeindevorstandes gem. § 54 (3) GG: Kauf der Gp. 1274, KG. Wolfurt: Dem Beschluß des Gemeindevorstandes gem. § 54 Abs.(3) GG. vom 12.5.1970, wonach von Gebhard Schwärzler, Hofsteigstraße 24, zur Arrondierung des Schulareals Strohdorf die Gp. 1274 im Ausmaß von 752 m2 zum Preise von S 220, -- zuzüglich der üblichen Nebenkosten gekauft wurde, wird zugestimmt. 4. Stellungnahme zu Landtagsbeschluß: Gesetz über eine Abänderung des Land- und Forstarbeitergesetzes: Hinsichtlich der vom Vlbg. Landtag als nicht dringlich beschlossenen Abänderung des Land- und Forstarbeitergesetzes wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 5. Vergabe Teilverrohrung des Bützegrabens: Die Arbeiten für die Teilverrohrung des Bützegrabens von Schacht 53 bis 65 nach dem Projekt von Dipl. Ing. Kaufmann, Dornbirn, werden an die Fa. Hermann Schertler, Lauterach, zum Angebot vom 10.3.1970 unter der Voraussetzung vergeben, daß die Gemeinde Lauterach die anteilmäßigen Kosten im Sinne der Besprechung vom 13.11.1969 übernimmt. 6. Erweiterung des Ausbauprojektes Fattstraße: Dieser Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt und in der 3. Sitzung der Gemeindevertretung am 2. Juni 1970 unter Punkt 4. behandelt werden. Schluß der Sitzung um 0:20 Uhr