19670221_GVE027

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 30.05.2021, 08:46
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1967-02-21
Erscheinungsdatum 1967-02-21
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Publikationen GVE-Protokolle_gve
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Dienstag, den 21. Februar 1967 unter dem Vorsitz von Bürgermeister H. Waibel im Sitzungssaal stattgefundene 27. Sitzung der Gemeindevertretung ================================== Anwesend: 19 Gemeindevertreter, sowie die Ersatzleute J. Stadler, E. Bereuter und A. Schertler Entschuldigt: GR H. Herberger, GV. A. Fehle, GV. R. Fitz, GV Ing. E. Sander und GV. E. Klimmer Beginn: 20.00 Uhr 1. Abschluß des Architektenvertrages mit Dr. Dipl. Ing. H. Keckeis und Karl Busel, Bregenz: Der mit den Architekten Dr. Dipl. Ing. H. Keckeis und Karl Büsel, Bregenz, hinsichtlich des Baues der Volksschule und des Kindergartens Wolfurt-"Nord" ausgearbeitete Vertrag wird einstimmig genehmigt. 2. Bau des Kanalstranges Oberfeldgasse - Funkenweg: a) Der Bau des Kanalstranges Oberfeldgasse - Funkenweg (Gesamtlänge 288 m) wird der Fa. Wilfried Hefel, Baumeister, Lauterach, zu den Einheitspreisen lt. Angebot vom 20.10.1965 übertragen. b) Die Lieferung von Glockenmuffenrohren wird der Fa. A. Rädler, Wolfurt, übertragen. 3. Stellungnahme zu Industriehallen-Bauvorhaben der Fa. Doppelmayr: Wegen Befangenheit des Bürgermeisters wird dieser Punkt unter dem Vorsitz von Vizebürgermeister Prof. Dr. Hinteregger behandelt. Mit 17 gegen 3 Stimmen wird in Abänderung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 26.1.1967, Punkt 2. lit. b) beschlossen, gegen die mit Plan vom 6. Februar 1967 beantragte Bewilligung zur Errichtung von 2 Lagerhallen auf der Gp. 2542 durch die Maschinenfabrik K. Doppelmayr & Sohn, Wolfurt, bei Einhaltung nachstehender Bedingungen keinen Einwand zu erheben: a) Gegenüber der geplanten Straße, welche nunmehr die Grenze zwischen dem Siedlungs- und Industriegebiet bilden soll, ist ein Abstand von 1, 50 m für einen eventuellen Gehsteig einzuhalten. b) Auf dem westlich der neuen Straße befindlichen Grundstück der Fa. Doppelmayr dürfen nur Einfamilienhäuser errichtet werden. c) Zum Kinderspielplatz ist ein geeigneter Fußweg anzulegen. d) Wenn die Möglichkeit gegeben ist, entlang der Gp. 2540 eine Verbindung zu einer Zufahrtstraße zur Dornbirnerstraße zu bilden, hat die Fa. Doppelmayr den für die Straße benötigten Grund kostenlos zur Verfügung zu stellen. - 2 - 4. Antrag auf Löschung der Dienstbarkeit eines Fußsteiges auf Gp. 1351/2 und 1352: Es wird festgestellt, daß die Gp. 1351/2 und Gp. 1352 von der Dienstbarkeit des Fußsteiges zu Gunsten der Gemeinde Wolfurt. nicht berührt werden; es wird daher der Löschung dieser Dienstbarkeit zugestimmt. 5. Genehmigung des Protokolls der 26. Sitzung der Gemeindevertretung: Das Protokoll der 26. Sitzung der Gemeindevertretung wird genehmigt. 6. Berichte und Allfälliges: a) Laut Mitteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung ist die Gemeinde Wolfurt mit Wirkung zum 1. März 1967 als Wohnsiedlungsgebiet erklärt worden. b) Verschiedene Anfragen (Tankstellen im Schutzgebiet des Grundwasserfeldes, Beschädigung eines Wasserleitungsabssperrschiebers, Räumung des Bützegrabens, Verputzarbeiten bei der Totenkapelle, Ballettschule, Beschriftung des neuen Gemeindehauses, Gemeindeorientierungstafel) werden vom Bürgermeister beantwortet bzw. zur Erledigung vorgemerkt. Schluß der Sitzung um 22:05 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: