20170125_GVE014

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Letzte Änderung 30.05.2021, 09:03
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2017-01-25
Erscheinungsdatum 2017-01-25
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 25. Jänner 2017, stattgefundene 14. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführer: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Bgm. Christian Natter GdeSekr. Dr. Sylvester Schneider 20 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute DI Clemens Krösbacher, Eva Graf, Manuela Paulitsch, Fritz Kuttner, Richard Benzer, Elisabeth Hirsch, Sandra Kirchberger, DI Simone Burtscher, Wolfgang Schwärzler, Mag. Oliver Natter GV Mag. Michaela Fercher-Dalpiaz, GV Dr. Martin Lindenthal, GR Michael Pompl, GV Jadranko Lesic, GV Anton Böhler, GV Johannes Böhler, GV Barbara Geißler, GV Dipl.-BW Harald Moosbrugger, GV Peter Moosbrugger und GV Dr. Daniela Taxer-Theurer Kultursaal 20:05 Uhr Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Bürgeranfragen Mitteilungen Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen Änderung der Entschädigungsverordnung Vorlage von Voranschlägen für 2017 a) MG Wolfurt Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG b) Sozialdienste Wolfurt gemeinnützige GmbH c) Wasserverband Hofsteig (ARA Hard) d) Landbus Unterland e) Linksseitige Achwuhrkonkurrenz (LAWK) f) Gemeindeblattverband g) Polytechn. Schulerhalterverband h) Umweltverband i) ASZ Hofsteig j) Wasserverband Bregenzerach Unterlauf Gemeindehaushalt 2017 a) Vorlage des Voranschlages b) Feststellung der Finanzkraft Erhöhung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung (BNZ) a) GST-NR 724, 830/2, Montfortstraße, Volksschule/Kindergarten Bütze b) GST-NR 1542, Hofsteigstraße, Köb Walter Änderung der Flächenwidmung a) Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 38a RPG b) Umwidmung GST-NR 3615, Krokusweg, Eva Maria Mayrhofer 9. Auftragsvergaben a) Bauarbeiten Sternenplatz b) Sporthalle Neue Mittelschule aa) Baumeisterarbeiten bb) Abbrucharbeiten / Erdarbeiten cc) Elektroarbeiten dd) HLS-Arbeiten Genehmigung der Verhandlungsschrift der 13. Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.12.2016 Allfälliges 10. 11. Erledigung: zu 1. Keine Wortmeldung 2. a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) Der Vorsitzende berichtet über viele positive Rückmeldungen zur Schneeräumung. Er spricht dem Bauhof und allen mit der Schneeräumung Betrauten sein Lob aus. Mit 1.2.2017 wird Susanne Kovacic die Karenzvertretung von Melanie Amhof übernehmen. Derzeit läuft die Ausschreibung für eine/einen zusätzlichen Gemeindegärtner/Gemeindegärtnerin im Bauhof. Eine E- Mail von Dr. Ernst Stadelmann, mit welcher dieser sich - auch im Namen von Ferde Hammerer – für die Ehrung und den dazu gefundenen würdigen Rahmen bedankt, wird verlesen. In einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse Dorfentwicklung und Raumplanung sowie Mobilität und Umwelt, die am 30.1. stattfinden wird, soll die Verkehrsstudie Gewerbegebiet Hohe Brücke vorgestellt werden. Im Anschluss daran erfolgt in gemeinsamer Sitzung mit den entsprechenden Ausschüssen der Marktgemeinde Lauterach die Vorstellung der Studie Vollanschluss und Verkehrsentwicklung Betriebsgebiete Wolfurt /Lauterach. Gegen die Einbahnregelung Wingertgasse wurde eine von mehr als 40 Personen unterzeichnete Petition der Anwohner Rutzenberg in der Gemeinde eingebracht. Diese wird in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses Mobilität und Umwelt behandelt werden. Die am Sitzungstag stattgefundene wasserrechtliche Verhandlung für die Dürstraße/Umbau L190 führte zu einem positiven Ergebnis. Es kann mit einem Baubeginn im August 2017 gerechnet werden. Der Umbau des Einmündungsbereiches der Konrad-Doppelmayr-Straße in die L41 ist zum Jahresende 2017 geplant. Nach den erfolgreich abgeschlossenen Grundstücksgeschäften an der Bützestraße nehmen die Projektgruppen Nahversorgung und Sozialdienste neu wieder ihre Tätigkeit auf. Am 14.3. ist zu diesem Thema auch eine gemeinsame Sitzung der Sozialausschüsse der Gemeinden Schwarzach, Kennelbach und Wolfurt geplant. Die Gelegenheit die Ergebnisse des Masterplanes Rickenbach zu begutachten nahmen anlässlich der Bürgerinformation am 18.1. mehr als 200 Interessierte wahr. Die tolle Präsentation fand neben sehr viel positivem Echo auch ein paar kritische Anmerkungen. Die darin geäußerten Befürchtungen sollen durch eine merkliche Verbesserung der Infrastruktur und langsames Wachstum entkräftet werden. Für Anfang Februar ist der Baubeginn der neuen Sporthalle Neue Mittelschule Wolfurt geplant. Voraussichtlich im Oktober soll die Halle den Nutzern zur Verfügung stehen, wenn auch die Umgebungsarbeiten bis dahin noch nicht zur Gänze durchgeführt sein werden. Am 28.1.2017 wird der Sparmarkt am Sternenplatz für die geplanten Um- und Neubauarbeiten die Pforten schließen. Die Wiedereröffnung soll im Juli 2017 stattfinden. Die von den Gemeindevertretungen von Lauterach und Wolfurt beschlossene Grenzänderung wurde im Landesgesetzblatt kundgemacht. m) Gesetzesentwürfe betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Wettengesetzes sowie ein Gesetz über eine Änderung des Baugesetzes liegen zur Begutachtung durch die Landesbürger auf. n) GV Mag. Michaela Anwander berichtet, dass GV Mag. Michaela Fercher-Dalpiaz am 7.1.2017 Mutter eines Mädchens namens Marie geworden ist, wozu die Gemeindevertretung herzlich gratuliert. Für eine Vertretungsregelung während der nächsten Monate ist fraktionsintern gesorgt. o) Auf GV Alfred Köb berichtet, dass für die Mutterschaftszeit von EM Verena Karlinger ebenfalls eine fraktionsinterne Vertretungsregelung getroffen wurde. 3. Zum Gesetzesbeschluss betreffend ein Gesetz über die eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 4. Die Verordnung über die Entschädigung von Gemeindeorganen wird laut Beilage neu erlassen. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen eine Anpassung der Entschädigungsbeträge für Vizebürgermeister und Gemeinderäte. Das Bürgermeistergehalt bleibt hingegen unverändert. Antragsteller: Bürgermeister Christian Natter einstimmig Im gleichen Zug wird auch der Beschluss über die Finanzzuweisungen an die politischen Fraktionen vom 6.5.2015 dahingehend geändert, dass die Abgeltung für Sitzungsteilnahmen der Gemeindemandatare – ausgenommen Gemeinderäte – von EUR 20, -- auf EUR 30, -- erhöht wird. Antragsteller: Bürgermeister Christian Natter einstimmig Bei beiden Punkten erfolgte die letzte Anpassung 2002 bzw. 2001. 5. Nachstehende Voranschläge von Gemeindegesellschaften bzw. Gemeindeverbänden werden zur Kenntnis gebracht: a) Der Voranschlag 2017 der Marktgemeinde Wolfurt Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG mit Gesamteinnahmen von EUR 222.500, -- und Gesamtausgaben von EUR 4.770.000, -(Sanierung/Umbau VS und KG Bütze). Die erforderlich werdenden Finanzzuschüsse werden aufgrund der vorhandenen Rücklagen voraussichtlich erst 2018/19 im Gemeindebudget wirksam; b) Der Voranschlag 2017 der Sozialdienste Wolfurt gGmbH mit Einnahmen von EUR 3.798.675, - und Ausgaben von EUR 3.809.945, -- was einem budgetären Abgang von EUR 11.270, -entspricht; c) Der Voranschlag 2017 des Wasserverbandes Hofsteig mit prognostizierten Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils EUR 6.405.700, --; d) Aus dem Voranschlag 2017 des Gemeindeverbandes Landbus Unterland liegt irrtümlich nur der Anteil der Gemeindeanteile vor, aus welchen ein von der Marktgemeinde Wolfurt zu tragender Beitrag von EUR 564.499, -- abzüglich Förderungen hervorgeht. Die Voranschlagszahlen werden nachgeliefert; e) Der Voranschlag 2017 der LAWK mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 72.500, --; f) Der Voranschlag 2017 des Gemeindeverbandes Gemeindeblatt mit Einnahmen und Ausgaben von EUR 901.900, --; h) Der Voranschlag 2017 der Polytechnischen Schule mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 471.800, --. i) Der Voranschlag 2017 des Gemeindeverbands für Abfallwirtschaft und Umweltschutz mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 13.255.300, --; j) Der Voranschlag 2017 des Gemeindeverbands Abfallsammelzentrum Hofsteig mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils EUR 3.532.800, --; k) Der Voranschlag 2017 des Wasserverbandes Bregenzerach Unterlauf mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils EUR 694.300, --. 5. a) Vor der Präsentation des Gemeindebudgets begrüßt der Vorsitzende den Leiter der Finanzabteilung, Gerald Klocker, der hauptverantwortlich für die Budgeterstellung zeichnet und bedankt sich bei ihm und seinen Mitarbeiterinnen für die Vorbereitungsarbeiten und den jeweils nahezu tagesaktuellen Buchungsstand. Der Gemeindehaushalt 2017 wird der Gemeindevertretung wie gewohnt anhand einer von der Finanzabteilung erstellten Powerpoint-Präsentation vorgestellt. 2017 überschreitet das Budget der Marktgemeinde Wolfurt mit EUR 31.665.900, -- erstmalig die 30 Mio.-Marke. Mit EUR 1.446.300, -- leistet Wolfurt wieder einen kräftigen Beitrag zur Erreichung der Maastrichtziele. Rücklagenbildungen von EUR 73.000, -- stehen 2017 Rücklagenauflösungen von EUR 297.700, -- gegenüber. Als größte Ausgaben sind für den Neubau der Sporthalle Neue Mittelschule EUR 3.400.000, --, für Neu- und Erweiterungsbauten Kanal EUR 940.000, --, für Instandhaltung Gemeindestraßen EUR 928.200, --, für Neu- und Ausbau von Straßen und Radwegen EUR 830.500, --, für Neubau und Erweiterung des Wasserleitungsnetzes EUR 609.000, --, für Grunderwerb EUR 550.000, --, für den Ausbau von Gräben EUR 506.000, --, für den Umbau des alten Feuerwehr-/Musikschulgebäudes zu einer Ausweichschule EUR 390.000, --, für direkte Vereinsförderung EUR 375.400, -- und für die neuen interaktiven Schultafeln der Neuen Mittelschule EUR 217.500, -vorgesehen. Die abfließenden Umlagen erhöhen sich 2017 um EUR 1 Mio. auf insgesamt EUR 6, 4 Mio. (Sozialhilfe EUR 3.062.400, --, Wohnbauförderung EUR 92.400, --, Spitalskosten EUR 1.774.300, --, Landesumlage EUR 1.539.500, --). Die im Beschäftigungsrahmenplan vorgesehenen Veränderungen spiegeln sich auch bei den Personalkosten wieder. Insgesamt sind 2017 an Personalkosten EUR 6.066.700, -- aufzuwenden. Wie in den Vorjahren kann auch 2017 wieder die Verschuldung gesenkt werden und liegt bei der Pro-Kopf-Verschuldung nun bei EUR 35, 50. Im Vergleich dazu liegt der Landesschnitt bei EUR 1.832, -- (Vergleichsjahr 2016 ohne GIG‘s). Im Gegensatz zu vielen anderen Gemeinden ist auch die Immobiliengesellschaft der Gemeinde schuldenfrei und kann bei den anstehenden Investitionen auf ein nicht unbeträchtliches Rücklagenpolster zurückgreifen. Entgegen den aufgrund des neuen Finanzausgleichs einige Zeit vorherrschenden Befürchtungen entwickeln sich die Ertragsanteile positiv und steigen im Jahr 2017 auf nunmehr EUR 6.992.800, --. Auch bei der Kommunalsteuer ist die Entwicklung mit einer Zunahme von EUR 6, 7 Mio. auf EUR 6, 9 Mio. äußerst positiv. Bei der Vermietung und Verpachtung ist mit EUR 634.900, -- eine leichte Steigerung prognostiziert, bei der Grundsteuer – auch bedingt durch die Erhöhung des Hebesatzes – eine Zunahme auf nunmehr EUR 803.200, --. Die freie Finanzspitze von EUR 2.485.300, -- bietet der Gemeinde auch weiterhin einigen Handlungsspielraum. GV Peter Grebenz beschwert sich, dass seiner in der letzten Budgetsitzung vorgebrachten Anregung, die Detaildaten zumindest den Fraktionsobleuten zur Verfügung zu stellen, nicht nachgekommen worden sei. Dadurch sei es nicht möglich gewesen, die einzelnen Budgetpositionen eingehender zu durchleuchten. Durch den Vorsitzenden wird dies dahingehend relativiert, dass die Detaildaten den Mitgliedern des Finanzausschusses und damit allen Fraktionen zur Verfügung gestanden wären. Die Detaildaten werden den Fraktionsobleuten jedoch umgehend nachgereicht und die entsprechende Bereitstellung für die Zukunft vorgemerkt. Auch soll eine Teilnahme der Fraktionsobleute an der Budgetsitzung des Finanzauschusses (ohne Stimmrecht) noch diskutiert werden. Danach wird der Voranschlag gruppenweise durchbesprochen und werden die Fragen der Mandatare zu den einzelnen Budgetpositionen beantwortet. Der Voranschlag der Marktgemeinde Wolfurt für das Jahr 2017 wird gemäß § 73 GG wie folgt beschlossen: Einnahmen der Erfolgsgebarung EUR 23.686.200, -Einnahmen der Vermögensgebarung EUR 7.979.700, -Gesamteinnahmen EUR 31.665.900, -Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben Antragsteller: Bgm. Christian Natter EUR EUR EUR 23.175.500, -8.490.400, -31.665.900, -einstimmig b) Die Finanzkraft für das Jahr 2017 wird gemäß GG mit EUR 13.967.900, -- festgestellt. Antragsteller: Bgm Christian Natter einstimmig Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Fraktionen für die nicht selbstverständliche einstimmige Abstimmung. Dies sei nicht nur ein Zeichen dafür, dass das Budget politisch, wie auch amtsseitig bestens vorbereitet wurde, sondern stehe auch für ein positives politisches Miteinander in der MG Wolfurt. 7. a) Der von der Marktgemeinde Wolfurt beantragten Erhöhung der Baunutzungszahl für die Erweiterung und Sanierung von Volksschule und Kindergarten Bütze auf GST-NR 724, 830/2 auf 61, 23 wird zugestimmt. Stellungnahmen sind im Anhörungsverfahren keine eingelangt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig b) Der von Walter Köb, Hofsteigstraße, beantragten Erhöhung der Baunutzungszahl auf 73, 7 wird zugestimmt. Die Erhöhung der Baunutzungszahl ist Vorbedingung, um der geplanten Teilung des GST-NR 1542 zustimmen zu können. Stellungnahmen sind im Anhörungsverfahren keine eingelangt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 8. a) Mit Eva Maria Mayrhofer wird eine Vereinbarung gem. § 38a RPG abgeschlossen. Sie beinhaltet im Wesentlichen Regelungen für den Fall, dass nicht innerhalb von 5 Jahren nach Umwidmung eine Bebauung stattfindet. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig b) Die neu geschaffene Wegparzelle Gst-Nr. 3610 wird von Bauerwartungsfläche Wohngebiet in Straße gewidmet und weiters der vereinbarte Fuß- und Radweg ersichtlich gemacht. Das im Zuge der Umlegung neu geschaffene Gst-Nr. 3615 wird von Bauerwartungsfläche Wohngebiet in Baufläche Wohngebiet umgewidmet. Begründung: Durch eine Umlegung sind nunmehr gut bebaubare und erschlossene Grundstücke geschaffen. Das Umlegungsareal liegt innerhalb des Siedlungsraumes und ist allseits von Bauflächen umschlossen. Für das Gst 3615 liegt konkret ein Bedarf vor. Eine Vereinbarung im Rahmen der Vertragsraumplanung wurde abgeschlossen. Die Straße sowie der Fuß- und Radweg werden planlich ausgewiesen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 9. a) Die Pflasterung beim Sternenplatz weist im Fahrbahnbereich gröbere Schäden auf. Durch das Büro Lanica wurden eine Schadenserhebung und eine Zuteilung des Schadensverschuldens in Form einer Drittelung zwischen Gemeinde, Planer und bauausführender Firma vorgenommen. Weiters wurde im Zuge der Umgebungsplanung der neuen Musikschule auch der Bereich Sternenplatz vom Büro Cukrowicz neu beurteilt und überplant. Nunmehr ist vorgesehen den Unterbau soweit als nötig neu zu erstellen, stärke und rechteckige Pflastersteine zu verwenden und in Form eines Fischgrätmusters zu verlegen. Die Auftragsvergabe erfolgt durch die Gemeinde, die auch die Drittelanteile für den Fahrbahnbereich weiterverrechnet. Der nicht schadhafte Bereich vor Sparkasse/Hotel/Gasthaus muss aus optischen Gründen ebenfalls ausgetauscht werden. Hier liegen die Kosten zur Gänze bei der Gemeinde. Die Durchführung der Pflasterarbeiten ist in 2 Etappen, beginnend Ende Februar/Anfang März geplant und soll in 3-4 Wochen abgeschlossen sein. Die derzeitig eingebauten Pflastersteine können im öffentlichen Bereich nicht mehr verwendet werden und sollen zur gegebenen Zeit gratis an Interessenten abgegeben werden. Die Vergabe der Pflasterarbeiten Sternenplatz erfolgt an die bestbietende Fa. Friedrich Storz aus Ravensburg zum Angebotspreis von EUR 171.758, 15 zuzügl. MWSt. (davon betreffen EUR 84.810, 12 zuzügl. MWSt. die Schadensanteile und sind entsprechend der getroffenen Vereinbarung zu refundieren). Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig b) Für die Sporthalle bei der Neuen Mittelschule werden nachstehende Aufträge vergeben: aa) Die Baumeisterarbeiten zum Angebotspreis von EUR 858.853, 09 zuzügl. MWSt. an die bestbietende Fa. I+R Bau GmbH, Lauterach; Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig bb) Die Abbruch- und Erdarbeiten zum Angebotspreis von EUR 132.826, 79 zuzüglich MWSt. an die bestbietende Fa. Emil Rohner, GmbH & Co KG, Wolfurt; Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig cc) Die Elektroarbeiten zum Angebotspreis von EUR 270.865, 15 zuzüglich MWSt. an die bestbietende Fa. Elektro Technik Theurer e.U., Wolfurt; Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig dd) Die Vergabe erfolgt in zwei Teilen und zwar die Heizungs- und Sanitärarbeiten zum Angebotspreis von EUR 209.879, 61 zuzügl. MWSt. an die bestbietende ARGE Langer/Dorfinstallateur und die Lüftungsarbeiten an die bestbietende Fa. Gruber, Wolfurt zum Angebotspreis von EUR 151.415, 11 zuzüglich MWSt. Letztere ist zwar nicht Billigstbieter, da jedoch aufgrund der Ausschreibungsposition A.13 die Qualität der Ausführung bei Referenzbauvorhaben als Auswahlkriterium heranzuziehen ist Bestbieter. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 10. Da keine Änderungswünsche vorgetragen werden, gilt die Verhandlungsschrift der 13. Sitzung der Gemeindevertretung von 14.12.2017 als genehmigt. 11. Keine Wortmeldung Schluss der Sitzung: 22:25 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: Verordnung 1 über die Entschädigung von Gemeindeorganen gemäß §§ 8 ff Bezügegesetz 1998, LGBl 3/1998, sowie der Verordnung über die Monatsbezüge der Bürgermeister, LGBl 54/2011, beide in der geltenden Fassung, erlassen in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.1.2017 (Fassung 25.1.2017) §1 1. Der Monatsbezug des Bürgermeisters beträgt 72, 93 v.H. des Monatsbezuges gemäß § 1 Abs 1 lit g des Bezügegesetzes 1998. 2. Der Monatsbezug erhöht sich alle zwei Jahre, beginnend mit 1.1.2019, im Ausmaß von 2, 36 vH des Monatsbezuges gemäß § 1 Abs 1 lit g des Bezügegesetzes 1998. 3. Die aufgrund Abs 2 erhöhten Bezüge nach Abs 1 dürfen das Höchstausmaß nach § 1 Abs 2 lit. c) der Verordnung über die Monatsbezüge der Bürgermeister nicht überschreiten. 4. Die Bezüge nach Abs 1 und 2 gebühren 14 mal jährlich. Der 13. und 14. Bezug sind Sonderzahlungen. §2 1. Der Vizebürgermeister erhält pro Monat einen Monatsbezug in Höhe von 17, 59 vH des Monatsbezuges gemäß § 1 Abs 1 lit g des Bezügegesetzes 1998. 2. Der Monatsbezug nach Abs 1 gebührt 14 mal jährlich. Der 13. und 14. Bezug sind Sonderzahlungen. §3 1. Die referatsführenden Mitglieder des Gemeindevorstandes erhalten monatlich einen Monatsbezug in Höhe von 8, 79 vH des Monatsbezuges gemäß § 1 Abs 1 lit g des Bezügegesetzes 1998. 2. Der Monatsbezug nach Abs 1 gebührt 14 mal jährlich. Der 13. und 14. Bezug sind Sonderzahlungen. 3. Auf Bürgermeister und Vizebürgermeister findet Punkt 1. keine Anwendung. §4 1. Dem Bürgermeister gebühren Reisegebühren im Sinne der Gemeindereisegebührenverordnung. 2. In den Monatsbezügen nach §§ 2 und 3 sind Reisespesen, soweit sie innerhalb des Landes Vorarlberg anfallen, inbegriffen. 3. Die Monatsbezüge nach §§ 1 bis 3 erhöhen sich jährlich entsprechend dem Anpassungsfaktor nach § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre. §5 Für die Auszahlung der Aufwandsentschädigungen gelten folgende Termine: a) zu § 1 in sinngemäßer Anwendung die Bestimmungen des § 3 Bezügegesetz 1998; b) zu §§ 2 und 3 monatlich im Nachhinein; §6 Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1.1.2017 in Kraft. Die Verordnung vom 30.1.2002 in der Fassung vom 4.9.2002 wird mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Geltung gesetzt. 1 Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung werden personenbezogene Bezeichnungen (zB Bürgermeister, Vizebürgermeister, Mitglieder, ...) ohne geschlechtsspezifische Differenzierung verwendet.