19690211_GVE049

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Letzte Änderung 30.05.2021, 11:42
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1969-02-11
Erscheinungsdatum 1969-02-11
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Dienstag, den 11. Februar 1969 im Gasthaus "z. Stern" (wegen des überaus starken Zuschauerandranges mußte eine Verlegung des Tagungsortes vom Gemeindesitzungssaal dorthin kurzfristig veranlaßt werden) unter dem Vorsitz v. Bürgermeister H. Waibel stattgefundene 49. Sitzung der Gemeindevertretung Anwesend: 20 Gemeindevertreter, die Ersatzleute A. Kalb, J. Stadler, M. Höfle und J. Zwickle, sowie Sekretär A. Geiger als Schriftführer Entschuldigt: GR. H. Mohr, die GV. J. Zwickle, E. Klimmer und E. Sander Beginn: 20:15 Uhr Nach Dringlichkeitserklärung wird beschlossen, anschließend an die öffentliche Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt "Stellungnahme zu Grundkaufsangebot" noch eine vertrauliche Sitzung abzuhalten. 1. Mitteilungen: a) Gewerbescheinausstellungen: Georg Mohr, Bucherstraße 31, Verlegen von Bodenbelägen und Deckenplatten; Erika Hesse, Wiesenweg 7, Klöppelspitzenerzeugung. b) Gewerbescheinlöschungen: Elvira Platz, Neudorfstraße 38, Gassenschank; Ludwig Reiner, Kirchstraße 37, Friseur; Alexander Hesse, Wiesenweg 7, Klöppelspitzenerzeugung. c) Der Bericht der Bezirkshauptmannschaft Bregenz über die Lebensmittelbetriebskontrollen im IV. Vierteljahr 1968 wird zur Kenntnis gebracht. 2. Bestellung von Urkundenfertigern: Gemäß § 45 GG. werden in teilweiser Abänderung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 12.3.1966 als Urkundenfertiger bestellt: GR. Otto Gratt Ersatzmann: GR. Rudolf Fitz GV. Gebhard Dür GV. Hubert Schwärzler GV. Oswald Schwärzler (einstimmig) GV. Linus Schwarzmann 5. Vorschlag zur Neubestellung der Grundverkehrsortskommission Zur Bestellung als Mitglieder in die Grundverkehrsortskommission werden vorgeschlagen: GR. Rudolf Fitz GV. Armin Sohm Walter Köb (einstimmig) Ersatzmann: GV. Walter Schwärzler GV. Paul Geiger Engelbert Vonach - 2 - 4. Übertragung der Besorgung von baupolizeilichen Angelegenheiten an die Bezirksverwaltungsbehörde: Gemäß § 16 Abs. 3 GG. wird beantragt, folgende baupolizeiliche Angelegenheiten durch Verordnung der Vorarlberger Landesregierung der Bezirksverwaltungsbehörde zu übertragen: a) Bauten für Zwecke des öffentlichen Gottesdienstes b) Bauten für genehmigungspflichtige gewerbliche Betriebsanlagen c) Bauten im Zusammenhang mit elektrischen Starkstromanlagen (einstimmig) 5. Entscheidung der Berufung gegen einen Grundsteuerbescheid: ÖBB: Der Berufung der Generaldirektion der ÖBB gegen den Grundsteuerbescheid 1968 wird stattgegeben. (einstimmig) 6. Entscheidung der Berufung gegen einen Baubescheid; VogeWoSi: Die Berufung der VogeWoSi, Dornbirn, gegen die im Baubescheid v. 1.8.1968 enthaltene Vorschreibung einer Verwaltungsabgabe wird wegen Nichtzutreffens der vorgebrachten Befreiungsgründe abgewiesen und der angefochtene Bescheid bestätigt. (einstimmig) 7. Erledigung eines Bauabstandsnachsichtsansuchens: F. Rieger: Den Eheleuten Friedrich und Johanna Rieger, Inselstraße 1, wird für das auf Gp. 330M errichtete Wohnhaus nachträglich eine Bauabstandsnachsicht auf 3350 m zur Gp. 330/1 bewilligt. 8. Entscheidung über eine Haussammlungsbewilligung; Freiwillige Feuerwehr: Der freiwilligen Feuerwehr wird die Abhaltung einer Haussammlung im Jahre 1969 bewilligt. (einstimmig) 9. Stellungnahme zum Erwerb von Baugrund von der LAWK: Zum Zwecke der Erstellung eines Gemeindebauhofes wird von der LAWK ein ca. 900 m2 großes Teilstück aus der Gp. 409/11 zum Preise von S 20, -- per m2 angekauft. (2 Gegenstimmen) 10. Stellungnahme zur geplanten Errichtung eines Güterbahnhofes: Die Gemeinde Wolfurt hat von allem Anfang an die Entwicklung der Autobahnfrage mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt; die Gemeindevertretung von Wolfurt hat bei allen diesbezüglichen Beratungen eine sehr klare und unmißverständliche Haltung eingenommen. - 3 - Mit Erleichterung und Genugtuung wird die Mitteilung des Bürgermeisters zur Kenntnis genommen, daß am 20.I.1969 nach jahrzehntelangem Tauziehen nunmehr die Entscheidung zugunsten einer seeseitig geführten Autobahn getroffen worden ist. Mit dieser Entscheidung ist allerdings die Güterbahnhofsverlegung von Bregenz nach Wolfurt unausweichlich verknüpft. Laut dem amtlichen Kommunique soll heuer noch mit dem Bau für diesen Güterbahnhof begonnen werden. De Gemeinde Wolfurt sieht sich deshalb vor gewaltige Aufgaben gestellt. Um alle Probleme und Auswirkungen, die sich daraus ergeben, möglichst umfassend und frühzeitig erkennen zu können, ist die Gemeindevertretung einhellig der Meinung, einen Experten zur Erstellung eines Gutachtens einzuschalten. Nach intensiv geführten Beratungen beschließt die Gemeindevertretung einstimmig: 1. Die Gemeindevertretung von Wolfurt nimmt die am 20.1.1969 in Wien getroffene Autobahntrassenentscheidung zur Kenntnis und erhebt grundsätzlich gegen die damit notwendig werdende Verlegung des Güterbahnhofes Bregenz in den Raum Wolfurt unter folgenden Voraussetzungen keinen Einwand: a) Sämtliche Planungen, GrundablöseVerhandlungen u. die Durchführung des Bauvorhabens sind in enger Kontaktnahme und im Einvernehmen mit der Gemeinde Wolfurt durchzuführen. b) Da es sich bei der Errichtung des zentralen Güterbahnhofes um eine Maßnahme von regionaler Bedeutung handelt, ist der gesamte Aufwand, einschließlich der erforderlichen Aufschließungskosten vom Bund und/oder Land zu übernehmen. 2. Prof. Dipl. Ing. Zierl wird als Gutachter in Aussicht genommen. Er ist einzuladen, bei der nächsten Gemeindevertretungssitzung die Grundsätze und die Methodik, die seiner Beratungstätigkeit zugrunde liegen werden, zu erläutern. 3. Die von den geplanten Baumaßnahmen berührten Grundeigentümer sind zu einer Informationsversammlung einzuladen. 11. Allfälliges: Keine Wortmeldungen! Schluß der Sitzung um 23:30 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: