19661129_GVE022

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 30.05.2021, 11:57
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1966-11-29
Erscheinungsdatum 1966-11-29
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Inhalt des Dokuments

- 1 - über die am Dienstag, den 29. November 1966 im Schulhaus unter dem Vorsitz von Bürgermeister Hubert Waibel stattgefundene 22. Sitzung der Gemeindevertretung ================================== Anwesend: 19 Gemeindevertreter und die Ersatzleute L. Rohner, J. Stadler und E. Eberle Entschuldigt: Vizebgm. Prof. Dr. Hinteregger, GR. H. Herburger, die GV. A. Fehle, A. Lingenhel und L. Gmeiner Beginn: 20.05 Uhr 1. Ehrenringüberreichung an Srn. Epiphanie Härle und Theodora König: Dem Vorschlag des Bürgermeisters, die Überreichung der an die Krankenschwestern E. Härle und Th. König verliehenen Ehrenringe am 4.12.1966 um 11.00 Uhr im neuen Sitzungssaale in Form einer Festsitzung der Gemeindevertretung durchzuführen und dem Rahmenprogramm wird zugestimmt. 2. Dienstpostenplan für das Jahr 1967: Der Dienstpostenplan für das Jahr 1967, der gegenüber dem Vorjahre keine Änderung erfährt, wird genehmigt. Er umfaßt einen Beamten der Gruppe B V, einen Vertragsbediensteten der Gruppe d 2 und drei Vertragsbedienstete der Gruppe d 1. 3. Kreditaufnahme für Schulbau: Im Sinne des Nachtragsvoranschlages vom 18.4.1966 wird beschlossen, bei der Raiffeisenkasse Wolfurt Fremdmittel in Höhe von S 1.000.000, -- aufzunehmen, wobei es der Entscheidung des Gemeindevorstandes überlassen bleibt, ein Darlehen und/oder einen Kredit je nach Zweckmäßigkeit anzusprechen. 4. Ansuchen um Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 39 (7) LBO: Der Vorarlberger Wohnbauverein, Bregenz, beabsichtigt auf den Gp. 761, 765 und 766/1 zwei Eigentumswohnblocks bestehend aus Keller-, Erd- und 4 Obergeschossen zu errichten und hat um die Erteilung der hiefür gem. § 39 abs. 7. LBO erforderlichen Ausnahmegenehmigungen angesucht. Nach eingehender Beratung wird die angestrebte Bewilligung unter folgenden Bedingungen erteilt: a) Nachdem das Baugelände straßenmäßig nur unzulänglich erschlossen ist, ist der Bewilligungswerber verpflichtet, auf seine Kosten vor Inangriffnahme der Bauarbeiten die Flurstraße von der A. Loackerstraße bis mindesten zur Südgrenze des Baugeländes und mindestens in der katastermäßigen Breite ordnungsgemäß auszubauen und bis auf Weiteres zu erhalten. - 2 - b) Während der gesamten Bauzeit sind darüberhinaus die A. Loackerstraße und die Lerchenstraße vom Bewilligungswerber stets in einem ordentlichen Zustand zu erhalten; es sind laufend ohne unnötigen Verzug die gebotenen Straßenerhaltungsmaßnahmen vom Bewilligungswerber auf seine Kosten durchzuführen. 5. Ansuchen um Auflassung der Dienstbarkeit des Fußsteiges auf Gp. 949: Der Auflassung der Dienstbarkeit des Fußsteiges zu Gunsten der Gemeinde Wolfurt bei der Gp. 949, die im Eigentum von Edelbert Köb, Schruns, steht, wird zugestimmt. 6. Bauabstandsnachsichtsansuchen: Max König, Bützestr.21: Das Ansuchen des Max König, Wolfurt, Bützestraße 21, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 3, 00 m zur Gp. 824/4 aus Anlaß der Erstellung eines Anbaues beim Haus Bützestraße 21 wird bewilligt. 7. Protokoll der 21. Sitzung der Gemeindevertretung: Das Protokoll der 21. Sitzung der Gemeindevertretung wird genehmigt. 8. Berichte und Allfälliges: a) Laut Mitteilung der Geschäftsstelle des Landeswohnbaufonds sind an Eugen Gasser, Wilhelm Klimmer, Wilfried Ratzer, Walter Schwärzler, Josef Mangler, Julius Gasperotti, Erna Peska und Hermann Trieb Wohnbaudarlehen bewilligt worden. b) Die Namen der zur Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes zum 3.10.1966 Einberufenen wird bekanntgegeben. c) Der Lebensmittelbetriebskontrollbericht der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 3.10.1966 wird zur Kenntnis gebracht. d) Eine veranlaßte chemische Untersuchung des Trinkwassers aus der Wasserversorgungsanlage ergab, daß keine wesentlichen Veränderungen gegenüber dem bisherigen Status registriert wurden. Das Attest besagt: es besteht kein Einwand gegen die Verwendung des untersuchten Wassers zu Trinkzwecken. e) Die kommissionelle Verhandlung: Errichtung einer Tankstelle auf Gp. 1393/2 hat offenbar werden lassen, daß die bestehenden Bestimmungen zum Schutze der Trinkwasseranlage der Gemeinde Wolfurt unzureichend sind. Wegen der großen Sorge und Verpflichtung in bezug auf die Reinhaltung des (Grundwasserfeldes erwartet deshalb die Gemeindevertretung, daß die bei der Verhandlung abgegebene Stellungnahme der Gemeinde in vollem Umfange bei der Bescheidausfertigung durch die Bezirkshauptmannschaft Berücksichtigung findet. Schluß der Sitzung um 23:10 Uhr. Der Bürgermeister: Der Schriftführer: