19600901_GVE006

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Letzte Änderung 30.05.2021, 14:37
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1960-09-01
Erscheinungsdatum 1960-09-01
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Donnerstag, den 1. September 1960 im Schulhaus abgehaltene 6. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: Der Bürgermeister, 3 Gemeinderäte, 17 Gemeindevertreter und die Ersatzleute H. Schwarz, K. Köb und A. Fischer Entschuldigt: GR. Paul Köb, GV. A. Bellmann, GV. J. Hölzlsauer Beginn: 20:20 Uhr 1. Mitteilungen: a) Laut Zuschriften der Geschäftsstelle des Landeswohnbaufonds sind an Josef Stöckler, Wolfurt, Ernst Dietrich, Lauterach, Franz Kresser, Bregenz, Karl Bechter, Wolfurt, Friedrich Heim, Wolfurt, J.G. Metsler, Wolfurt, Emil Bedrazza, Lauterach, Walter Trofenik, Wolfurt, Erich Jäger, Wolfurt und Johann König, Wolfurt Wohnbaudarlehen und an Heinrich Steurer, Wolfurt, Annuitätenzuschüsse bewilligt worden, b) Das Schreiben von Johann Fischer vom 22.8.1960 betreffend den Erwerb des Brandplatzes Böhler wird verlesen. c) Für das Schuljahr 1960/61 sind gemäss Erlass der BH. Bregenz vom 22.7.1960 Frl. Erika Roithner, St. Pölten, und Herr Paul Wohlgenannt, Riezlern, als Lehrkräfte der Volksschule Wolfurt zugewiesen worden. d) Der Bürgermeister berichtet über die konstituierende Sitzung des Verwaltungsausschusses der LAWK vom 24. August 1960. 2. Unterstützungsansuchen: Der Turnerschaft Wolfurt wird für die Ende September 1960 in Wolfurt stattfindenden MehrkampfmeisterSchäften im Kunstturnen zur Beschaffung von Wertpreisen für die Sieger ein Beitrag von S 500, — bewilligt. 3. Regulierung des unteren Schlattgrabens, Kostenübernahme: In Ergänzung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 2. Juni 1960 erklärt sich die Gemeinde Wolfurt mit dem Aufteilungsschlüssel der Interessentenbeiträge bei der Regulierung des unteren Schlattgrabens, wonach die Gemeinde Schwarzach 35% und die Gemeinde Wolfurt 65% zu tragen haben, einverstanden. In diesem Zusammenhang wird der Landwirtschaftsausschuss gemeinsam mit dem Kanalisationsausschuss beauftragt, einen Vorschlag auszuarbeiten, in welchem Ausmass und nach welchem Schlüssel diese Kosten auf die Vorteilsflächen bzw. nutzniessenden Anrainer überwälzt werden sollen. 4. Grundtrennungsansuchen: a) Das Ansuchen der ffheodora Köb, Dornbirn, Marktstr. 55, auf Abänderung der mit Gemeindevertretungsbeschluss vom 14. Juli 1960 genehmigten Teilung der Gp. 1425/2 in die Gp. 1425/2 und 1425/3 im Sinne des Lageplanes von Dipl. Ing. D. Salzmam, Dornbirn, GZl. 1881/60/a vom 12. August 1960 wird bewilligt. - 2 - b) Das Ansuchen des Paul Rohner. Wolfurt. Inselstr. 11, auf Zusammenlegung der Gp. 493/1 und 495 sowie auf Unterteilung der Gp, 493/1 in die Gp. 493/1, 493/3, 493/4 und 493/5 nach dem lageplan des Dipl. Ing. W. Fussenegger, Bregenz, GZl. 890/60 vom 25. August 1960 wird bewilligt. Da ein Teil der durch diese Grundteilung gebildeten Bauplätze an Ausländer zu verkaufen beabsichtigt ist, und die Grundstücke nur eine sehr mangelhafte Zufahrtsstrasse haben, wird der Bürgermeister beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Bauwerber verpflichtet werden, für die Kosten der Instandsetzung und eines allfälligen Ausbaues der Zufahrtstrasse aufzukommen. Auch soll angestrebt werden, dass die Grundstücke mit Wohnhäudern und nicht mit Wochenendhäuschen bebaut werden. c) Das Ansuchen des A. Schedler, Wolfurt, Im Dorf 1, auf Zusammenlegung der Gp. 943 und 944 sowie Neueinteilung in die Gp. 943, 944/1 und 944/2 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. D. Salzmann, Dornbirn, GZl. 1941/60 vom 18.8.1960 wird bewilligt. d) Das Ansuchen des Hartwig Winder, Wolfurt, Lauteracherstr. 25, auf Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 1007 und 1008 nach dem Lageplan des Dipl, Ing. A. Fussenegger, Bregenz, GZl. 344/55 vom 27. Mai 1955 wird bewilligt. e) Das Ansuchen des Dr. Herbert Kaiser, Bregenz im Auftrage der Geschw. Rohner - Bereuter, Wolfurt, Unterlinden 23, auf Unterteilung der Gp. 896 in die Gp. 896/1, 896/2, und 896/3 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. D. Salzmann, Dornbirn, GZl. 1850/60 vom 18.5.1960 wird bewilligt. 5. Kaufansuchen Ernst Kögl: Das Ansuchen des Ernst Kögl, Trafikant, Wolfurt, um käufliche Überlassung der Gp. 1589/2 zum Zwecke der Erstellung eines neuen Kiosk wird zurückgestellt, da vorerst abgewartet werden muss, inwieweit dieses Grundstück für den Ausbau der Brüelstrasse benötigt wird. 6. Nachtragsbudget Jungbürgerfeier: Die Nachtragsvorlage, wonach die Mehrausgaben für die Jungbürgerfeier in Höhe von S 1.077, — durch Mehreinnahmen aus Gemeindeverwaltungsabgaben gedeckt werden sollen, wird genehmigt. 7. Fluoraktion: Die Gemeinde Wolfurt erklärt sich bereit, die Bekämpfung der Zahnfäule durch Flourtabletten im Schuljahr 1960/61 weiterzuführen und den Hälfteanteil der Kosten aus Gemeindemitteln zu übernehmen. 8. Strassenbenennung: a) Die auf den Gp. 221/1 und 221/2 des Anton Heim errichteten 4 Einfamilienhäuser sollen mit "Funkenweg" benannt werden. b) Die Gp. 3161/1, 3161/2 und 3187/2 werden zum Zwecke der Häusernummerierung "Dorfweg" benannt. 9. Anbringung von Verkehrszeichen: Über Vorschlag des Bau- und StrasBenausschusses sollen - 3 - folgende Verkehrszeichen angebracht werden: I. Stopzeichen: a) b) c) d) e) östliche Einmündung der Flotzbachstrasse in die Schulstrasse Einmündung der Lauteracherstrasse in die Unterlindenstrasse Einmündung des Bregenzerweges in die Bützestrasse Einmündung der Widastrasse in die Achstrasse beim Haus Im Wida 18 Einmündung der Bahnhofstrasse in die Dornbirnerstrasse II. Vorrangzeichen: a) b) c) d) Westliche Einmündung der Flotzbachstrasse in die Schulstrasse Bei beiden Einmündungen der Wälderstrasse in die Unterlindenstrasse Einmündung der Kreuzstrasse in die Kellhofstrasse Einmündung der Kreuzstrasse in die Kirchstrasse Weiters soll bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz beantragt werden, a) Bei der Einmündung der Kellhofstrasse in die Bützestrasse ein Vorrangzeichen und b) bei dem Teil der Landstrasse I.O. Nr. 4, auf welchem derzeit noch Fahrverbot besteht, unter den bereits angebrachten Verbotszeichen Tafeln mit der Inschrift "Zubringerdienst gestattet" anzubringen. 10. Höhenfixpunktenetz: Zur Erleichterung der Erstellung von Projekten, insbesondre für Kanalisations- und Strassenbauten, erscheint die Notwendigkeit gegeben, über das gesamte verbaute Gemeindegebiet ein Netz von Höhenfixpunkten versetzen zu lassen. Der Bürgermeister wird beauftragt, bei Zivilgeometern in Bregenz und Dornbirn Offerte für diese Arbeiten einzuholen und die Arbeiten in Auftrag zu geben, vorausgesetzt, dass Dipl. Ing. A. Kaufmann, Dornbirn, bei Vorhandensein von Höhenfixpunkten kein gesondertes Honorar für die Durchführung von Vermessungsarbeiten verlangt. 11. Gehsteig "Unter Strasse": Die vom Bau- und Strassenausschuss beantragte Änderung des Projektes "Ausbau der Brüel-, Schul- und Unterlinden-strasse", wonach der mit dem Ausbau dieser Strasse gleichzeitig zu erstellende Gehsteig entgegen dem Projekt von der Ostseite auf die Westseite dieser Strassen verlegt werden soll, wird mit 11 gegen 12 Stimmen abgelehnt. 12. Wiederaufbau Haus Josef Bernhard: Dem Josef Bernhard, Schreinermeister, Wolfurt, wird die grundsätzliche Bewilligung erteilt, auf den Bp. 70 und 71 sein Wohnhaus wiederaufzubauen, wenn der Neubau gegenüber den bisherigen Grundmauern um 2, 00 m von der Kreuzatrasse abgesetzt wird. Die für dieses Bauvorhaben benötigten Bauabstandsnachsichten werden bewilligt. Die - 4 - durch die Zurücksetzung des Hauses dem J. Bernhard entstehenden zusätzlichen Kosten für Abbruch und Neuerstellung eines Teiles der Kellergeschossmauern werden von der Gemeinde Wolfurt übernommen. 13. Vorplatz Schule: Mit 17 gegen 7 Stimmen wird beschlossen, den Platz zwischen dem neuen Schulhaustrakt und der Schulstrasse im Sinne eines Entwurfes vom Gärtnereibetrieb Dipl. Ing. A. Hotz, Bregenz, auszugestalten. Die Gemeinde erwartet, dass die Pflege der zu schaffenden Kulturen vom Lehrpersonal der Volksschule Wolfurt übernommen wird. 14. Haussammlung für das Krebsforschungsinstitut: Der Sanitäts- und Sozialausschuss wird beauftragt, die in der Zeit vom 15.9.1960 bis 15.10.1960 stattfindende Haussammlung für das Krebsforschungsinstitut zu organisieren. 15. Allfälliges: a) Nachdem gegen die Passung des Protokolles der 5. Gemeindevertretungssitzung keine Einwendungen erhoben werden, wird dieses vom Bürgermeister für genehmigt erklärt. b) Das Protokoll Äer Sitzung des Bau- und Strassenausschusses vom 30. August 1960 wird verlesen und zur Kenntnis genommen. c) Nach Dringlichkeitserklärung wird der Beschluss vom 28. Juli 1960 bezüglich Verkauf der Gp. 1305 und der Bp. 175 an J. Fischer, Wolfurt, dahingehend ergänzt, dass der Käufer wohl den ausbedungenen Gehsteig zu ersuchten hat, dass aber die Gemeinde das Liefern und Versetzen der Randsteine übernimmt. Die von Dipl. Ing. P. Gmeiner ausgearbeitete Skizze bezüglich Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen bei der Einmündung der Wälderstrasse in die Kirch- bzw. Hofsteigstrasse wird als zweckmässig erachtet. Der durch die Verlegung der Einfahrt in die Hofsteigstrasse vom öffentlichen Gut freiwerdende Grund soll an Frau W, Köb, Wolfurt, Hofsteigstrasse 2 zum Preise von S 60, — per m2 verkauft werden. d) Bach Dringlichkeitserklärung wird Herrn Anton Klettl, Wolfurt, Unterlinden 1, aus Anlass der Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Gp. 1257/3 eine Bauabstandsnachsicht auf 2, 50 m zur Gp. 3351 (Ippachbach) gewährt. e) GR. Hubert Mohr berichtet über das tragische Unglück, das die Familie Emil Wurm. Wolfurt, Heimkehrerstr. 6, mit den acht mj. Kindern durch das Ableben der Mutter getroffen hat und ersucht die Gemeindevertretung, der hartgeprüften Familie, eine unbedingt notwendige Hilfe angedeihen zu lassen. Nach Dringlichkeitserklärung wird beschlossen, Herrn Emil Wurm die allmonatlich zu leistende Abzahlungsquote bei der VGWSG [VOGEWOSI] in Höhe von S 305, —, falls diese nicht gestundet werden sollte, bis auf ein Jahr aus Gemeindemitteln zu ersetzen. Aus diesem Anlass spricht der Bürgermeister allen jenen, die durch finanzielle Leistungen und sonstige Dienste der Familie Wurm beigestanden sind, namentlich besonders Frl. Blanka Dorn, öffentlichen Dank aus. - 5 - f) Über Anregung von GV. M. Höfle wird der Bau- und Strassenausschuss beauftragt, zu überprüfen, ob der vom Wasserverband Schwarzach Rickenbach geplanten Ablagerung des Aushubmaterials bei der Räumung des Rickenbaches entlang der Kesselstrasse ohne Nachteile bei einem späteren Ausbau der Strasse befürchten zu müssen, zugestimmt werden kann. g) Nach Dringlichkeitserklärung wird beschlossen, dem Strassenmeister Josef Kresser zum 25-jährigen Dienstjubiläum eine Ehrengabe am Gegenwert eines Monatslohnes zu überreichen. h) Eine Beschwerde der Bewohner der Achwuhrsiedlung wegen angeblicher Verschiebung des Baubeginnes bei der Dammabtragung auf die Spätherbstmonate wird zur Kenntnis genommen. Schluss der Sitzung um 0:20 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: