20180618_GVE000

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Letzte Änderung 29.05.2021, 06:34
Gemeinde Fraxern
Bereich oeffentlich
Schlagworte: fraxernvertretung
Dokumentdatum 2018-06-18
Erscheinungsdatum 2018-06-18
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Inhalt des Dokuments

PROTOKOLL zur Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, dem 18.06.2018, abends 20.00 Uhr, im neuen Sitzungszimmer im UG des Feuerwehrhauses. Anwesend: MAYR Steve LECHNER Peter Ing. KATHAN Hugo DEVIGILI Karin HAMMERER Petra ZILLER Harald ENDER Norbert Ing. ZITTIER-SUMMER Alexandra ENDER Johann (Ersatz f. PRIMISSER Norbert) DEVIGILI Christian NEURURER Kornelia HARTMANN Hermann Tagesordnung: 01) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. 02) Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Protokolle zu den Sitzungen der Gemeindevertretung v. 29.01.2018 und 19.03.2018. 03) Beratung und Beschlussfassung über einen Leihvertrag, abzuschließen zwischen der Leihgeberin Gemeinde Fraxern und der Leihnehmerin Funkenzunft Fraxern. 04) Beratung und Beschlussfassung über ein Ansuchen von POSCH Uwe/FEIGL Michelle betreffend Unterschreitung des Mindestabstandes gegenüber der Gemeindestraße „Riedackerweg“ für die Errichtung einer Einfriedung. 05) Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf einer Teilfläche der GP 282/2 zur Wahrung künftiger forstwirtschaftlicher Interessen in der Gemeindewaldung „Blois/Quadra“ (GPn 283, 288, 290 u.a.). 06) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Bauleitung für die „Kugelwegsanierung“. 07) Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich der neuen Bestandsflächen 2a, 2b und 2c (MADLENER Helga u. Werner) im Umlegungsgebiet „Platta“. 08) Beratung und Beschlussfassung über die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gemeindeamtes. 09) Beratung und Beschlussfassung über die Vermessung eines Teilabschnittes des Forstweges „Schwimmersboden“. 10) Beratung und Beschlussfassung über eine Neufassung der „Kugelquelle 5“. 11) Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde Klaus zur Finanzverwaltung Vorderland. 12) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich Teilflächen der GPn 228 und 229 (MITTELBERGER Doris). GV-Sitzung 18.06.2018 Seite – 2 – 13) Baurechtsverwaltung Vorderland - Evaluierungsbericht über die Umsetzung der Empfehlungen 2014 – 2016 im Bereich der Gemeinden gem. § 5 a (1) des Gesetzes über den Landes- Rechnungshof. 14) Beratung und Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss 2017. 15) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. 16) Berichte. 17) Allfälliges. Vor Eingang in die Tagesordnung erläutern SCHACHENHOFER Gerd und DI HALPER Jürgen die beabsichtigte Erweiterung (Planänderung) bei der Kleinwohnanlage „Hangatweg“. ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG) zu Pkt. 01 der Tagesordnung) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. zu Pkt. 02 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Protokolle zu den Sitzungen der Gemeindevertretung v. 29.01.2018 und 19.03.2018. Die Protokolle zu den Sitzungen der Gemeindevertretung vom 29.01.2018 und 19.03.2018 werden einstimmig genehmigt. zu Pkt. 03 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über einen Leihvertrag, abzuschließen zwischen der Leihgeberin Gemeinde Fraxern und der Leihnehmerin Funkenzunft Fraxern. Mit Baubescheid v. 08.06.2016 bewilligte die Gemeinde Fraxern die Errichtung eines Lagergebäudes auf der Liegenschaft GP 1075. Die Zufahrt zum Lagergebäude erfolgt über die Wegtrasse (Güterweg) der GP 986 und der GP 1409. Vertragsgegenstand bildet die als GP 1075/2 bezeichnete Teilfläche 2 der GP 1075 in EZ 416 KG 92108 Fraxern mit einer Fläche von 106 m², auf welcher das erwähnte Lagergebäude errichtet wurde, samt Abstellfläche für PKWs und Zufahrtsstraße über einen Teil der Grundparzellen GP 986 und GP 1409. Die Gemeinde Fraxern verleiht und übergibt und die Funkenzunft Fraxern leiht und übernimmt die Teilfläche 2 der GP 1075 – im Lageplan als GP 1075/2 bezeichnet – zum Zwecke der Errichtung eines Superädifikats, nämlich eines Lagergebäudes ent- Seite – 3 – GV-Sitzung 18.06.2018 sprechend dem Baubescheid vom 08.06.2016 und zur Nutzung als Abstellfläche für PKWs. Darüber hinaus räumt die Gemeinde Fraxern der Funkenzunft Fraxern das unentgeltliche Recht ein, den auf den Grundparzellen GP 986 und GP 1409 situierten Güterweg als erforderliche Zufahrt zu nutzen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. zu Pkt. 04 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über ein Ansuchen von POSCH Uwe/FEIGL Michelle betreffend Unterschreitung des Mindestabstandes gegenüber der Gemeindestraße „Riedackerweg“ für die Errichtung einer Einfriedung. Im Zuge eine seitens der Baubehörde durchgeführten Lokalaugenscheines wurde festgestellt, dass nördlich des bestehenden Mehrwohnungsgebäudes „Riedackerweg 1“ im Nahbereich zur Gemeindestraße „Riedackerweg“ ein Sichtschutz aus mehreren Zaunelementen in Stahlkonstruktion und Holzgeflecht errichtet wurde. Da vorgenannte Tätigkeit ein anzeigepflichtiges Bauvorhaben darstellt, wurden die Bauherren POSCH/FEIGL aufgefordert, ein entsprechendes Bauansuchen bei der Baubehörde einzureichen. Für eine behördliche Freigabe ist die Zustimmung zur Unterschreitung des Mindestabstandes (Abstandsnachsicht) erforderlich. Die Gemeindevertretung stimmt beantragten Ausmaß nicht zu! der Erteilung einer Abstandsnachsicht im Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. zu Pkt. 05 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf einer Teilfläche der GP 282/2 zur Wahrung künftiger forstwirtschaftlicher Interessen in der Gemeindewaldung „Blois/Quadra“ (GPn 283, 288, 290 u.a.). Die Grundstücke GPn 294, 292/1 und 291/1, alle KG Fraxern, werden zwecks Errichtung eines Wohnungsangebotes an die Alpenländische Heimstätte, gemeinnützige Wohnungsbau- u. Siedlungsgesellschaft m.b.H., veräußert. Da auch die GP 282/2 im Privatbesitz steht, ist die Gemeindewaldung „Blois/Quadra“ (GPn 283, 288, 290 u.a.) für eine Bewirtschaftung von der L69 nicht mehr erreichbar. Mit dem Besitzer der GP 282/2 (SUMMER Christoph) wurde dieser Umstand bereits besprochen. SUMMER Christoph hat die Bereitschaft signalisiert, eine Teilfläche der GP 282/2 zum Zwecke der Situierung eines Bringungsweges im Tauschwege an die Gemeinde Fraxern abzutreten (Tausch Baufläche gegen landwirtschaftliche Fläche mit Wertausgleich über die Mehrfläche). Bei Vorlage der Einreichplanung sollen die genauen Modalitäten mit Hrn. SUMMER Christoph vereinbart werden. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Seite – 4 – GV-Sitzung 18.06.2018 zu Pkt. 06 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Bauleitung für die „Kugelwegsanierung“. Aufgrund des abschnittsweise sehr schlechten Zustandes beabsichtigt die Gemeinde Fraxern die Sanierung des Güterweges „Kugelweg“ über eine Länge von ca. 500 m, ausgehend von der Abzweigung „Untere Gächt“ bis zum „Peterhof“. Im Zuge dessen werden die bestehenden Regenwasserableitungen saniert und durch Längsentwässerungen zur Ableitung der Straßenwässer erweitert. Das Gemeindegebiet wurde in den Kriegsjahren durch die Errichtung von Drainageleitungen entwässert. Diese Leitungen sind meist nicht mehr funktionsfähig und sollen teilweise durch neue Drainageleitungen ersetzt werden. Abschnittsweise ist es erforderlich, den Unterbau zu erneuern und das Quergefälle bergwärts zu richten. Für die ausgeschriebene Leistung DETAILPLANUNG, PROJEKTABSCHLUSS liegen vier (4) Angebote vor. Reihung 1 2 3 4 BAULEITUNG und Bieter Angebotspreise brutto tschabrun ingenieur gmbh, Schlins breuß mähr bauingenieure gmbh, Koblach Adler + Partner, Klaus WASSERPLAN, Hohenems EUR EUR EUR EUR 25.567, 97 27.336, 82 31.356, 93 33.089, 99 Das pauschaliert angebotene Honorar gilt auch dann, wenn sich nachträglich die Baukosten erhöhen. Da seitens des Zweitgereihten, der „breuss mähr bauingenieure gmbh“, sämtliche Vorerhebungen und Abklärungen durchgeführt wurden, soll mit diesem Bieter über einen Preisnachlass nachverhandelt werden. Die endgültige Vergabe der Ingenieurleistungen wird an den Gemeindevorstand abgetreten. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. zu Pkt. 07 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich der neuen Bestandsflächen 2a, 2b und 2c (MADLENER Helga u. Werner) im Umlegungsgebiet „Platta“. TOP 07 wird einstimmig vertagt! zu Pkt. 08 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gemeindeamtes. Der bei der OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom) eingebrachte Förderantrag wurde nicht berücksichtigt. Ohne Förderungsleistung erscheint die Realisierung der Ökostromanlage unwirtschaftlich. Aus diesem Grund wird gegenwärtig von der Installation der Photovoltaikanlage abgesehen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. GV-Sitzung 18.06.2018 Seite – 5 – zu Pkt. 09 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Vermessung eines Teilabschnittes des Forstweges „Schwimmersboden“. TOP 09 wird einstimmig vertagt! zu Pkt. 10 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über eine Neufassung der „Kugelquelle 5“. Mit Bescheid der BH-Feldkirch v. 21.09.2004 wurde für die Kugelquellen I, II, III und V ein Quellschutzgebiet festgelegt. Der Amtssachverständige für Wasserbau und Gewässerschutz hat am 02.06.2015 eine Überprüfung durchgeführt, um zu klären, ob allen Auflagen und Vorgaben dieses Schutzgebietsbescheides entsprochen wurde. Durch die Gemeinde Fraxern wurden in weiterer Folge Beprobungen der Quellwässer der Kugelquelle V und sonstige Maßnahmen getroffen, um schlussendlich beurteilen zu können, ob künftig die Kugelquelle V zur Gänze vom Trinkwassernetz genommen werden soll. Mit Schreiben v. 14.07.2017 hat die Gemeinde Fraxern der BH-Feldkirch mitgeteilt, dass die Kugelquelle V dauerhaft vom Trinkwassernetz getrennt wurde und die Wasserschüttung ausschließlich für die Viehtränke verwendet wird. Über einstimmigen Beschluss soll neuerlich geprüft werden, ob durch entsprechende bauliche Maßnahmen (Ersatz der alten, schadhaften und undichten Fassung sowie der Futterrohre bzw. komplette Neufassung der Quelle) die vorhandene Wasserschüttung für eine Trinkwassernutzung erschlossen werden kann. zu Pkt. 11 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde Klaus zur Finanzverwaltung Vorderland. Der Vorsitzende berichtet, dass die Gemeinde Klaus mit 01.01.2019 der Verwaltungsgemeinschaft Finanzverwaltung Vorderland beitreten wird. Für den Beitritt sind Beschlüsse aller derzeitigen Mitgliedsgemeinden (Dünserberg, Fraxern, Göfis, Sulz, Übersaxen, Zwischenwasser) notwendig. Auf Antrag des Vorsitzenden wird dem Beitritt der Gemeinde Klaus per 01.01.2019 einstimmig zugestimmt. zu Pkt. 12 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich Teilflächen der GPn 228 und 229 (MITTELBERGER Doris). In der Sitzung vom 19.03.2018 hat die Gemeindevertretung Fraxern den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich GP 228 und GP 229 beschlossen. Während der Auflagefrist – vom 21.03.2018 bis 23.04.2018 – sind keine Stellungnahmen zum Entwurf eingelangt. Nach Ablauf der Auflagefrist beschließt die Gemeindevertretung Fraxern einstimmig die Umwidmung der Seite – 6 – GV-Sitzung 18.06.2018 Teilfl. GP 228 95 m² von in Freifläche Freihaltegebiet gem. § 18 Abs. 5 RPG Freifläche Landwirtschaftsgebiet gem. § 18 Abs. 3 RPG Teilfl. GP 229 20 m² von in Freifläche Freihaltegebiet gem. § 18 Abs. 5 RPG Freifläche Landwirtschaftsgebiet gem. § 18 Abs. 3 RPG gem. Planunterlage GZl. f 031.2-02/2018 vom 05.03.2018. zu Pkt. 13 der Tagesordnung) Baurechtsverwaltung Vorderland - Evaluierungsbericht über die Umsetzung der Empfehlungen 2014 – 2016 im Bereich der Gemeinden gem. § 5 a (1) des Gesetzes über den Landes- Rechnungshof. Die Gemeindevertretung Fraxern nimmt den Evaluierungsbericht über die Umsetzung der Empfehlungen 2014 – 2016 im Bereich der Gemeinden zur Kenntnis. zu Pkt. 14 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss 2017. Das Jahresergebnis 2017 ergibt in der Haushaltsgebarung Einnahmen von und Ausgaben von EUR EUR 3.959.236, 08 3.960.133, 90 und schließt mit einem Abgang von EUR 897, 82 ab. Die Ausgaben beinhalten den Vortrag des Gebarungsabganges 2015 in der Höhe von EUR 1.362.782, 95. Der Rechnungsabschluss 2017 liegt somit um ca. 6% oder EUR 241.100 unter dem Voranschlagswert des Berichtszeitraumes. Folgend sind wesentliche Abweichungen zum Voranschlag angeführt: Ausgaben-Abweichungen gegenüber dem Voranschlag 2017 sind: Ergebnis Voranschlag Abweichung 1 / 0100 7201 1 / 0310 7280 1 / 3200 7202 1 / 5600 7510 1 / 8140 7280 1 / 8430 6110 1 / 8500 0500 1 / 8500 6120 1 / 8510 0501 1 / 8520 0800 1 / 8532 6140 1 / 9140 0800 Ersatz an Finanzverwaltung Aufwendungen Raumordnung Beiträge Musikschule Landesgesundheitsfonds Winterdienst Instandhaltung Straßenbauten Neubau WV Instandhaltung WV Neubau OK Investitionsanteile ASZ Instandhaltung Jausestation Investitions- u. Gesellschafterz. 0 18.500 31.200 156.300 39.600 1.200 102.500 21.900 4.800 0 1.900 240.800 10.000 10.000 23.000 129.600 20.000 30.000 220.000 8.000 105.000 9.000 25.000 179.400 + + + + + + 10.000 8.500 8.200 26.700 19.600 28.800 117.500 13.900 100.200 9.000 23.100 61.400 1 / ……. 5….. Löhne gesamt 366.900 405.400 - 38.500 1 / ……. …… Schuldentilgung und Zinsen 319.900 322.700 - 2.800 - 191.600 SUMME Seite – 7 – GV-Sitzung 18.06.2018 Einnahmen-Abweichungen gegenüber dem Voranschlag 2017 sind: Ergebnis 2 / 0310 8601 2 / 1630 8741 2 / 8420 8070 2 / 8430 8610 2 / 8500 8521 2 / 8500 8710 2 / 8510 8610 2 / 8510 8710 2 / 9250 8598 2 / 9400 8610 2 / 9410 8601 2 / 9410 8606 2 / 9410 8608 2 / 9500 3460 2 / 9810 2980 Landesbeitrag Gemeindeentwplg. Zuwendungen FW Holzerlöse Beiträge des Landes Überwasser Beiträge Land Betriebskostenförderung Beiträge Land Ertragsanteile gem. FAG Schlm. Bedarfszuweisungen Finanzzwsg. Bund FAG Finanzzwsg. § 24 FAG Kostenersatz § 5 FAG Darlehensaufnahme Entnahme HHAusgleichsrücklage 0 8.000 62.900 0 17.500 22.300 23.000 200 610.500 290.700 0 29.900 6.000 450.000 1.264.700 SUMME Voranschlag Abweichung 7.000 0 80.000 18.000 10.000 120.000 15.000 21.000 602.500 216.600 85.000 0 0 845.000 1.000.000 + + + + + + + + 7.000 8.000 17.100 18.000 7.500 97.700 8.000 20.800 8.000 74.100 85.000 29.900 6.000 395.000 264.700 - 234.400 Rücklagenentwicklung: Der Haushaltsverlauf im Jahre 2016 erlaubte die Zuführung von EUR 1.264.709, 60 an die Haushaltsrücklage. Die zur Verfügung stehenden Rücklagenmittel wurden im Jahr 2017 entnommen, was zur Folge hat, dass die Haushaltsrücklage zum Ende des Jahres 2017 mit 0 dotiert. Verschuldung: Der Verschuldungsgrad der Gemeinde hat sich in den letzten Jahren vor allem durch Investitionen in die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung wesentlich erhöht. Haushaltsausgleichskredite sind notwendig und erhöhen die bereits hohe Tilgungslast weiter. Projekte außerhalb der Grundversorgung sind derzeit nicht zu finanzieren. Struktur der Verschuldung: Ende 2017 sind 18 Kredite der Gemeinde in Höhe von € 3, 32 Mio. offen. Mit einem Anteil von € 33.700 ist zum Ende des Jahres 2017 nur noch ein Prozent in Schweizer Franken finanziert. Der noch offene Fremdwährungskredit läuft im Jahr 2019 aus. Die Kredite sind zu 45 Prozent der Wasserversorgung bzw. der Abwasserbeseitigung zuzuordnen, 37 Prozent dem Haushaltsausgleich. Auf Sonstige entfallen 18 Prozent. WV / Kanal Haushaltsausgleich Haus Wilhelm MS-Turnhalle Jagdhaus Alpstall „Staffel“ Investoren Fotovoltaik € 1.493.400 1.229.900 305.000 186.600 85.900 9.200 1.900 SUMME € 3.311.900 Seite – 8 – GV-Sitzung 18.06.2018 Zum Ende des Jahres 2017 bestehen 9 fix verzinste Kredite, 6 variabel verzinste Kredite, 1 CHF-Darlehen (Hochbehälter „Schutz“), 1 zinsloses Darlehen (Jagdhaus) und 1 Investitionsdarlehen (Fotovoltaik). Die Zinssätze liegen zu diesem Zeitpunkt für die variablen Kredite zwischen 0, 33 und 0, 90 Prozent. Für die fix verzinsten Kredite betragen die Zinssätze zwischen 0, 78 und 3, 00 Prozent. fix verzinst variabel verzinst CHF-Darlehen zinsloses Darlehen Investoren SUMME 9 Darlehen 6 1 1 1 € 2.389.000 801.400 33.700 85.900 1.900 18 Darlehen € 3.311.900 Schwerpunkt(e): Das Mannschaftstransportfahrzeug der Ortsfeuerwehr stand mehr als 27 Jahre in Verwendung und hat den aktuellen Anforderungen nicht mehr entsprochen. Damit die Einsatzfähigkeit der Ortsfeuerwehr weiterhin gewährleistet ist, wurde eine Ersatzbeschaffung aktuell. Trotz der Verantwortung, den Gemeindehaushalt zu konsolidieren und andere Aufgabenwahrnehmungen sicherzustellen, konnte die Gemeinde diese Investition nicht weiter von den verfügbaren Mitteln abhängig machen. Neben den finanziellen Aspekten sind Entscheidungen vielfach auch von der gewünschten Wirkung und Zielsetzung geprägt. Aus sicherheitsrelevanten Gründen konnte dieses Projekt nicht weiter zurückgestellt werden. Für die Ersatzbeschaffung (Löschfahrzeug LF) wurden EUR 227.428, 32 aufgewendet. Das Land Vorarlberg hat die Investition mit EUR 156.207, 76 unterstützt. Der Nettoaufwand belief sich demgemäß auf EUR 71.220, 56. ZITTIER-SUMMER Alexandra (Obmann-Stellvertreterin des Prüfungsausschusses) erläutert die Eckpunkte der Rechnungsprüfung und stellt im Namen der Rechnungsprüfer den Antrag, dem   vorliegenden Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2017 die Genehmigung zu erteilen; der Gemeindeverwaltung und dem Rechnungsleger die Entlastung für das Rechnungsjahr 2017 zu erteilen; Die Anträge der Rechnungsprüfer werden einstimmig angenommen. zu Pkt. 15 der Tagesordnung) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. Dringlichkeitsanträge sind keine eingelangt! zu Pkt. 16 der Tagesordnung) Berichte. Bgm. MAYR Steve berichtet über: Seite – 9 – GV-Sitzung 18.06.2018       RA 2017 der ARA Vorderland; KATHAN Artur – Planung Wohngebäude für Tochter – Errichtung Erschließungsstraße gem. Vereinbarung; Büroergonomie – Büroarbeitsplätze richtig einrichten und nutzen – Anpassung von 2 Arbeitsplätzen durch neue Stühle und höhenverstellbare Tische (Stehtische); Sozialzentrum Vorderland – Änderung des Gesellschaftsvertrages (höhere Wertgrenzen); Stand der Bewerbungen für das Wohnbauprojekt „Fäscha“ Jausestation „Kapieders“ – Neuvergabe – Interessenten; zu Pkt. 17 der Tagesordnung) Allfälliges. Unter TOP 17 kommt es zu keinen Wortmeldungen. Ende d. Sitzung: 22:40 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: