20181129_GVE034

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:22
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2018-11-29
Erscheinungsdatum 2018-11-29
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 13. Dezember 2018 AZ: 004-1/34/2018 BearbeiterIn: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift über die 34. Gemeindevertretungssitzung am 29. November 2018 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, GR Klaus Schröcker, Gerhard Saler, Kurt Rudigier, Kurt Klehenz, Otto Rudigier, Markus Durig, Artur Pfeifer, Walter Grass; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Markus Netzer, Christoph Wittwer, Ludwig Wachter, Adolf Felder; Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Thomas Riegler, Mag. Freddy Wittwer, Markus Felbermayer; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Umwidmungsansuchen Agrargemeinschaft Versettla, Obmann Hansjörg Einödter, Rodunderstraße 19, 6773 Vandans 4) Maisäßgebietsausweisung Teil II 5) Optionsvertrag Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn, und Lothar Dona, Silvrettastraße 78a, 6794 Partenen 6) Optionsvertrag Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn, und Bergauer GmbH, Schulstraße 200b, 6793 Gaschurn – Antrag auf Ergänzung 7) Berufung gegen die Versagung der Baubewilligung für die Errichtung einer Stützmauer vom 18. Juni 2018, Zahl: 131-9/35/2174/6/2017/2018 durch Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn 8) Berufung gegen den Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes – Balkon an der Südwestecke des bestehenden Wohnhauses Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, Niederschrift_34_GV_Sitzung.doc 1/14 vom 18. Juni 2018, Zahl: 131-9/Ga186a/2018 durch Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn 9) Berufung gegen den Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes – Abstandsflächen des Wohnhauses Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, vom 18. Juni 2018, Zahl: 131-9/Ga186a/2017/2018 durch Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn 10) Berufung gegen den Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes – Stallgebäude im Maisäßgebiet Tafamunt vom 30. August 2018, Zahl: 1319/Tafamunt/.597/5/2018 durch Alexander Lorenzin, Campingstraße 138a, 6793 Gaschurn 11) Biomasse Heizwerk GmbH & Co KG 12) Fernwärmeprojekt Gaschurn-Partenen 13) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 14) Allfälliges 15) Beschneite Talabfahrt Gaschurn (nicht öffentlich) Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende beantragt die Verlängerung der Tagesordnung um folgende Punkte:  Anpassung Flächenwidmungsplan im Bereich „Oberes Vand“ – UEP-Ergebnis Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes:  Gemeindegesetz: Ab 1.1.2019 werden einige Neuerungen im Gemeindegesetz eintreten: - Verordnungen sind auf der Homepage kundzumachen. Dies erfolgt bereits. - Die Niederschriften der Gemeindevertretungssitzungen sind 3 Monate auf der Homepage zugänglich zu machen. Dies erfolgt ebenfalls bereits. - Der beschlossene Voranschlag ist auf der Homepage zu veröffentlichen bzw. zu verlinken. - Gemeindevertretungssitzungen müssen 5 Tage vor der Sitzung, nicht wie bisher 3 Tage vorher, einberufen werden. - Die vertrauliche Beschlussfassung in den Ausschüssen muss beschlossen werden. Niederschrift_34_GV_Sitzung.doc Seite 2/14  - Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung können zukünftig auch Obfrau bzw. Obmann eines Ausschusses sein. - Der Prüfungsausschuss kann zukünftig auch wirtschaftliche Unternehmen prüfen, wenn die Gemeinde Mehrheitseigentümerin dieser Gesellschaft ist. Ein entsprechender Beschluss der Gesellschaft ist jedoch notwendig. - Der Geschäftsführer muss über die wirtschaftliche Situation dieser Unternehmen in der Gemeindevertretung berichten. - Im Prüfungsausschuss ist zukünftig auch ein Minderheitenbericht möglich. - Der innergemeinschaftliche Instanzenzug wird aufgehoben. Zweite Instanz ist zukünftig in Bau- sowie Abgabenverfahren das Landesverwaltungsgericht. Die Gemeindevertretung ist lediglich noch für die laufenden Verfahren zuständig. - Die Strafbestimmungen werden strenger, beispielsweise bei Verletzung der Amtsverschwiegenheit. Wasserversorgungsanlage BA09: Der Gemeinde Gaschurn werde ein 25 %iger Beitrag aus Mitteln des Landes, d.s. EUR 287.500, 00 gewährt.  Gutachten DI Dr. Angerer – Schätzung altes Spargeschäft Partenen DI Dr. Bernd Angerer habe mit Gutachten vom 31.10.2018 eine Bewertung für die Geschäftsräumlichkeiten inkl. Kellerbereich und Parkplätze abgegeben.  Architektur Vorarlberg 2018 Das Magazin Architektur Vorarlberg werde jährlich herausgegeben. In der heurigen Ausgabe sei ein Bericht über das Alpstein Projekt (Chalethotel) enthalten.  Zusage Strukturförderung EKIZ Gortipohl Mit Schreiben des Landes Vorarlberg vom 17.10.2018 wurde eine Strukturförderung in Höhe von EUR 47.700, 00 zugesagt. Gaschurn erhalte einen Betrag von EUR 19.080, 00 (40 % Investitionskosten) und St. Gallenkirch einen Betrag von EUR 28.620, 00 (60 % Investitionskosten).  Zusage Strukturförderung Bauhof und ASZ Mit Schreiben des Landes Vorarlberg vom 17.10.2018 wurde eine Strukturförderung in Höhe von EUR 303.745, 00 zugesagt. Gaschurn erhalte einen Betrag von EUR 258.183, 00 (85 % Investitionskosten) und St. Gallenkirch einen Betrag von EUR 45.562, 00 (15 % Investitionskosten). Unter Berücksichtigung der eingegangenen Förderungen ergebe sich ein Gesamtsaldo von EUR 1.155.444, 63 für den Bauhofund das Altstoffsammelzentrum.  Zweitwohnsitzabgabe Maisäßgebäude Die Änderung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes betreffend Maisäßgebäude sei derzeit im Gange. Es sei forciert worden, dass Eigentümer von Maisäßgebäuden, die diese erhalten und nicht vermieten, von der Zweitwohnsitzabgabe befreit werden. Nach zuerst skeptischer Begutachtung durch den Gemeindeverband sei nun auch von Seiten desselben eine zustimmende Äußerung ergangen. Laut Gemeindeverband sollte jedoch die Gemeinde selbst feststellen können, ob sie die Befreiungsoption nutzen möchte. Das abschließende Gesetz müsse nun vom Landtag beschlossen werden.  Lückenschluss Gehsteig Gaschurn / St. Gallenkirch Das Landesstraßenbauamt habe versucht, eine Einigung mit den Grundeigentümern zu erzielen. Dies sei gescheitert. Er habe ebenfalls einen Versuch unternommen, sich mit den Grundstückeigentümern zu einigen. Die taleinwärts liegenden Flächen seien Niederschrift_34_GV_Sitzung.doc Seite 3/14 als Bauland gewidmet und damals mit EUR 120, 00/m² abgelöst worden, dieser Betrag werde nun auch für die talauswäts liegenden Flächen verlangt. Diese Flächen seien jedoch nicht als Bauflächen gewidmet. Benötigt würde eine Fläche von ca. 52 m², was einen Betrag von ca. EUR 6.240, 00 erfordern würde. Die Gemeinde könne diese Finanzierung nicht übernehmen, da dies nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liege.  REK und Änderung des Flächenwidmungsplanes Marktgemeinde Schruns Bereits in einer vorangegangenen Sitzung habe er über die Änderung des REK bzw. Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Schruns berichtet. Die Gemeinde Gaschurn habe dazu eine Stellungnahme verfasst und abgegeben, welche anschließend auch vom Stand Montafon nach vorheriger einstimmiger Beschlussfassung abgegeben wurde. Im Anschluss daran habe sich der politische Stand Montafon darum bemüht, die Flächen im Bereich der Rätikon-Kreuzung, welche als Mobilitätsachse ausgewiesen seien, von der Illwerke zu erwerben. Dies sei gelungen und die Vertragsunterfertigung bereits erfolgt. Umgehend danach habe der Stand auch dem Land Vorarlberg, Abt. Raumplanung und Baurecht, mitgeteilt, dass er als Eigentümer der Flächen mit der angedachten Umwidmung nicht einverstanden sei. Die Marktgemeinde Schruns habe die Umwidmung jedoch einige Tage zuvor bereits beschlossen. Ob nun eine Genehmigung des Landes Vorarlberg erfolge, sei abzuwarten.  Gemeinde Berglen Er habe die Gemeinde bei der gestrigen Bürgerversammlung vertreten und überbringe beste Grüße von Bgm. Maximilian Friedrich. Nachdem keine Wortmeldungen von Seiten der Zuhörer im Rahmen der Bürgerfragemöglichkeit an die Gemeindevertretung ergehen, wird mit der Tagesordnung fortgefahren. zu 3.: Umwidmungsansuchen Agrargemeinschaft Versettla, Obmann Hansjörg Einödter, Rodunderstraße 19, 6773 Vandans Der Vorsitzende erläutert, dass die Agrargemeinschaft Versettla – Ausschlag Mittelmaisäß, Obmann Hansjörg Einödter, Rodunderstraße 19, 6773 Vandans, mit Eingabe vom 27.6.2018 die Umwidmung von Teilflächen der GST-NR 1220/1 und 1220/3, GB Gaschurn, von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Freifläche Sondergebiet Jagdhütte“ beantragt habe. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass mit Schreiben vom 19.6.2018 der Antrag zur Durchführung eines UEP-Verfahrens an das Amt der Vorarlberger Landesregierung übermittelt wurde. Mit Schreiben vom 24.9.2018 wurde der UEP-Bericht an die Gemeinde Gaschurn übermittelt. Daraus sei zu entnehmen, dass keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten seien. Die Anrainer seien mit Schreiben vom 8.10.2018 über die geplante Umwidmung verständigt worden und es wurde ihnen die Möglichkeit eingeräumt, bis spätestens 31.10.2018 beim Gemeindeamt Gaschurn eine Stellungnahme zur beabsichtigten Änderung einzubringen. Bis zum Ablauf der Frist seien keinerlei Stellungnahmen eingelangt. Der Vorsitzende erläutert, dass in der letzten Gemeindevertretungssitzung die öffentliche Kundmachung des UEP-Ergebnisses beschlossen wurde. Diese sei vom 22. Oktober bis 22. November erfolgt. Es seien keine negativen Stellungnahmen eingelangt. Der Bau- und Raumplanungsausschuss habe am 26.11.2018 über die geplante Umwidmung beraten. Der Vorsitzende bittet GR Klaus Schröcker, als Obmann des Bau- und Raumplanungsausschusses um seine Ausführungen. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 26.11.2018 über den vorliegenden Umwidmungsantrag diskutiert habe. Es sei die Frage aufgetreten, wann die Jagdhütte errichtet wurde, welche nicht abschließend geklärt werden konnte. Der Ausschuss empfehle jedoch aufgrund des Vorliegens eines neuerlichen Bauantrages einstimmig die Umwidmung des gesamten Gebietes in „Freifläche Sondergebiet Jagdhütte“. Niederschrift_34_GV_Sitzung.doc Seite 4/14 Der Vorsitzende erläutert den Anwesenden den Leitfaden. Adolf Felder erkundigt sich, welches konkrete Bauvorhaben vorliege. Der Vorsitzende erläutert, dass der gegenständliche Bereich bis dato nicht als „Freifläche Sondergebiet Jagdhütte“ gewidmet war. Gegenwärtig liege nun ein Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Jagdhütte vor, was zum Anlass genommen wurde, die Widmung richtig zu stellen. Adolf Felder erkundigt sich darüber, wann die Jagdhütte errichtet wurde und ob hier nicht eine Baubewilligung erteilt worden sei, obwohl die entsprechende Widmung hierzu nicht vorgelegen sei. Nach Nachschau im Bauakt erläutert der Vorsitzende, dass die Hütte im Jahr 2000 genehmigt wurde und die Schlussüberprüfung im Jahr 2003 erfolgt sei. Diese Baubewilligung sei durch Alt-Bgm. Gerhard Blaas erteilt worden. Der Vorsitzende stellt fest, dass er zu dieser Zeit noch nicht in Gaschurn gewesen sei, sofern die Frage auf ihn persönlich abziele. Der Vorsitzende stellt den Antrag, der gegenständlichen Umwidmung gemäß Plan Nr. 0312/9/Versettla/2018 vom 19.07.2018 zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 4.: Maisäßgebietsausweisung Teil II Der Vorsitzende erläutert, dass in der letzten Gemeindevertretungssitzung festgelegt wurde, die Absicht zur Ausweisung der Maisäßgebiete: Außermaisäß, Bakötta, Blendilak, Innerganifer und Karnella öffentlich kundzumachen. Diese öffentliche Kundmachung sei von 22.10. bis 19.11.2018 erfolgt. Der Vorsitzende erläutert, dass eine Stellungnahme betreffend den Bereich „Bakötta“ eingelangt sei. Einziger Unterschied zum ersten Vorschlag sei, dass der taleinwärts liegende Teil nicht ausgewiesen werde. Dieser Wunsch sei seitens der Abt. Raumplanung, Amt der Vorarlberger Landesregierung, eingearbeitet worden. Die neuen Planunterlagen liegen nun vor und werden den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Der Vorsitzende erklärt, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 26.11.2018 über die geplante Ausweisung beraten habe und bittet GR Klaus Schröcker als Obmann um seine Ausführungen. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss die neu vorliegenden Planunterlagen einstimmig zum Beschluss empfehle. GR Markus Netzer erkundigt sich, ob mit Ausweisung dieser Gebiete die Maisäßgebietsauweisung abgeschlossen sei. Der Vorsitzende erläutert, dass damit die größten Gebiete ausgewiesen seien. Es bestehen noch einige wenige Einzelobjekte, welche allerdings vorab einer Überprüfung bedürfen, ob diese als Maisäßgebiete zu qualifizieren seien. Der Vorsitzende erklärt sich als Maisäßbesitzer im auszuweisenden Gebiet Karnella für befangen und enthält sich seiner Stimme. Markus Durig erklärt sich als Maisäßbesitzer im auszuweisenden Gebiet Blendilak für befangen und enthält sich seiner Stimme. Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Maisäßgebietsausweisung für die Gebiete Außermaisäß, Bakötta, Blendilak, Innerganifer und Karnella wie vorliegend zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen (2 Enthaltungen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Markus Durig). Niederschrift_34_GV_Sitzung.doc Seite 5/14 zu 5.: Optionsvertrag Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn, und Lothar Dona, Silvrettastraße 78a, 6794 Partenen Der Vorsitzende erläutert, dass in der 30. GV-Sitzung, am 28.6.2018 folgender Beschluss gefasst wurde: Schlussendlich stellt der Vorsitzende den Antrag, dass die Familie Dona sowohl ein Angebot für eine Pacht stellen soll oder bis spätestens 31.10.2018 einen Optionsvertrag mit einer entsprechenden Optionsgebühr in Verbindung mit einem Kaufvertrag vorlege, wie das bisher auch bei anderen Kaufinteressenten gehandhabt worden sei. Dem Antrag wird einstimmig entsprochen. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass Lothar Dona am 31.10.2018 einen Optionsvertrag inkl. Schätzgutachten von Wilfried Berger vorgelegt habe. Anzumerken sei, dass die Gemeinde als Grundeigentümer von dieser Schätzung weder verständigt, noch eingeladen wurde. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den vorliegenden Optionsvertrag, welcher sich bereits in den Sitzungsunterlagen befunden habe, zur Kenntnis und erläutert diesen. Die Gesamtliegenschaft inkl. Waldflächen wurde geschätzt und auch im Vertrag erfasst. Auch in die Erstellung des Optionsvertrages sei die Gemeinde nicht einbezogen worden. Aus dem Optionsvertrag sei nicht klar zu entnehmen, was mit den zu erwerbenden Flächen erfolgen soll. Berücksichtigt sei eine Optionsgebühr von 2 %, welche bei Abschluss des Kaufvertrages auf den Kaufpreis angerechnet werde und gleichermaßen aber als Nutzungsentgelt gelte, solange die Option laufe. Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 26.11.2018 über den gegenständlichen Vertrag beraten habe und bittet GR Klaus Schröcker als Obmann des Ausschusses um seine Ausführungen. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss nach vorangegangener Beratung über den vorliegenden Vertrag einstimmig die Empfehlung ausspreche, dem Optionsvertrag wie vorliegend nicht zuzustimmen. Der Bau- und Raumplanungsausschuss sei der Meinung, dass zumindest ein entsprechendes Projekt vorliegen sollte, bevor die Option zum Kauf dieser Flächen abgeschlossen werde. Es seien seitens der Gemeinde bereits andere Optionsverträge abgeschlossen worden, allerdings immer nur bei Vorliegen entsprechender Projekte. Derzeit seien im Optionsvertrag auch die Waldflächen einbezogen, was der Ausschuss nicht als sinnvoll betrachte. Wenn einem Verkauf zugestimmt werden soll, dann nur für die Flächen, die auch für die Umsetzung eines Projekts benötigt werden. Hierfür fehle jedoch ein konkretes Projekt. GR Klaus Schröcker ergänzt, dass anzudenken wäre, die Flächen öffentlich auszuschreiben. Eventuell bestehe auch ein anderweitiges Kaufinteresse. Der Vorsitzende antwortet hierauf, dass ein öffentlicher Anschlag nicht diskutiert wurde, weil aktuell keine Notwendigkeit eines Verkaufs der Fläche bestehe, sondern lediglich der Fam. Dona die Möglichkeit zum Kauf geboten werden sollte. Wenn das angeboten würde, würden Erwartungen von Interessenten geweckt, die sicher davon ausgehen würden, dass die Gemeinde an den Bestbieter verkauft. GR Klaus Schröcker meint, dass bei allen anderen Optionsverträgen im Vorfeld verhandelt und diskutiert wurde, was beim derzeit vorliegenden Vertrag nicht erfolgt sei. Christoph Wittwer meint, dass eine öffentliche Kundmachung nur dann sinnvoll sei, wenn auch die Notwendigkeit eines Verkaufes für die Gemeinde bestehe. Gerhard Saler erläutert, dass ein Verkauf nicht undenkbar wäre, es müsse jedoch im Vorhinein genau abgeklärt werden, welche Flächen benötigt werden und was darauf entstehe. Einen Verkauf der Gesamtfläche inkl. Waldflächen erachte er für nicht sinnvoll. Der Vorsitzende ergänzt, dass der Fam. Dona seit Kündigung des Pachtvertrages zugestanden wurde, die Flächen weiterhin zu nutzen und noch nicht angeordnet, den Urzustand wieder herzustellen. Wenn dem vorliegenden Optionsvertrag nun nicht zugestimmt werde, wären die Flächen entsprechend zu räumen und in den Urzustand zu versetzen. Jedenfalls sei Niederschrift_34_GV_Sitzung.doc Seite 6/14 auch zu berücksichtigen, dass bei Realisierung des Wohnbauprojektes in diesem Bereich Platz für die Baustelleneinrichtung wäre. Kurt Rudigier erläutert, dass dem Optionsvertrag in der vorliegenden Form nicht zugestimmt werden könne. Sollte ein konkretes Projekt vorliegen und die genaue Situierung mit den benötigten Flächen geklärt sein, stehe die Möglichkeit einer neuerlichen Beratung offen. Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Abschluss des vorliegenden Optionsvertrag abzulehnen und der Fam. Dona die Herstellung des Urzustandes der gegenständlichen Flächen aufzutragen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 6.: Optionsvertrag Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn, und Bergauer GmbH, Schulstraße 200b, 6793 Gaschurn – Antrag auf Ergänzung Der Vorsitzende erläutert, dass die Bergauer GmbH, Schulstraße 200b, 6793 Gaschurn, einen Antrag auf Ergänzung des Optionsvertrages vom 29.3.2018 gestellt habe. Das Projekt sei intensiv weiterentwickelt und auch mit dem Gestaltungbeirat des Landes Vorarlberg konkret diskutiert worden. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den vorliegenden Plan zur Kenntnis und erläutert, dass die Option 1 bereits gezogen wurde. Der Antrag der Bergauer GmbH bestehe nun in der Erweiterung der Kauffläche um ca. 100 m² sowie der Verlängerung der Optionsdauer um ein Jahr. Der Vorsitzende führt aus, dass sich die geplante Bettenanzahl auf ca. 160 Betten erhöht habe und erläutert den Bereich der zusätzlich gewünschten Kauffläche. Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 26.11.2018 über diesen Optionsvertrag beraten habe und bittet GR Klaus Schröcker als Obmann des Ausschusses um seine Ausführungen. GR Klaus Schröcker erläutert, dass sich das Projekt gemäß vorliegender Stellungnahme des Gestaltungsbeirates in einer guten Phase befinde und lediglich minimale Adaptionen erforderlich seien. Deshalb empfehle der Ausschuss einstimmig folgende Vorgansweise: - Der Erweiterung der Kauffläche um ca. 100 m² zuzustimmen. - Die Verlängerung der Optionsdauer um 1 Jahr abzulehnen. GR Klaus Schröcker ergänzt dazu, dass der gegenständliche Optionsvertrag mit der Bergauer GmbH im Vorfeld lange diskutiert und verhandelt wurde. Auch über die Optionsdauer sei lange beraten worden. Der Bau- und Raumplanungsausschuss sei deshalb der Meinung, dass die Frist zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlängert werden sollte. Wenn es tatsächlich zeitliche Probleme geben sollte, bestehe immer noch die Möglichkeit weitere Gespräche zu führen. Ludwig Wachter erkundigt sich über die erforderlichen Parkplätze für das Projekt. Der Vorsitzende erläutert, dass die Zufahrt von der Dorfstraße aus zu einem Parkdeck erfolge. Ebenfalls seien bereits Gespräche der Optionsnehmer mit der Silvretta Montafon im Gange, um eventuell Parkflächen im Nova Park zu mieten oder zu erwerben. GR Markus Netzer erläutert, dass, sollte eine Verlängerung kurz vor dem Ablauf notwendig werden, diese sicherlich nicht abgelehnt werde. Zum jetzigen Zeitpunkt allerdings schon um ein Jahr zu verlängern, sei aus seiner Sicht nicht sinnvoll. Der Vorsitzende stellt daraufhin den Antrag, der Ergänzung des Optionsvertrages vom 29.3.2018 betreffend die Erweiterung der Kauffläche um ca. 100 m² und der geringeren Bauabstände zuzustimmen und die Verlängerung um ein Jahr derzeit abzulehnen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Niederschrift_34_GV_Sitzung.doc Seite 7/14 zu 7.: Berufung gegen die Versagung der Baubewilligung für die Errichtung einer Stützmauer vom 18. Juni 2018, Zahl: 131-9/35/2174/6/2017/2018 durch Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn Bgm. Martin Netzer, MSc, übergibt den Vorsitz an Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen und verlässt um 20:35 Uhr die Sitzung. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert, dass Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, mit Eingabe vom 4.7.2018 innerhalb offener Frist gegen die Versagung der Baubewilligung für die Errichtung einer Stützmauer vom 18.6.2018, Zahl: 1319/35/2174/6/2017/2018, berufen und umfängliche Berufungspunkte eingebracht haben. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen bringt den Anwesenden die Planunterlagen zur Kenntnis und erläutert, dass Yvonne und Siegfried Domig im Jahr 2016 darauf hingewiesen wurden, dass für die gegenständliche Stützmauer keine Baubewilligung bestehe. Nach mehrmaligen Aufforderungen sei dann im Jahr 2017 ein Bauantrag eingereicht worden. Es habe eine Bauverhandlung stattgefunden, bei welcher auch erläutert wurde, dass eine Abstandsnachsicht des Nachbarn, Harald Pfeifer, notwendig sei, um die bestehende Stützmauer zu genehmigen. Es seien nicht nur die Mindestabstände nicht eingehalten, es liege sogar eine Bebauung des Nachbargrundstückes vor. Da diese Abstandsnachsicht auch nach mehrmaligen Bemühungen des Bürgermeisters nicht vorgelegt wurde, wurde die Baubewilligung versagt und die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes verfügt. Ergänzend erläutert Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, dass Harald Pfeifer der Grundstückseigentümer des Nachbargrundstückes sei, sämtliche Gespräche und Verhandlungen jedoch mit seinem Sohn Michael Pfeifer geführt wurden. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert den vorliegenden Entwurf des Berufungsbescheides und erklärt die Berufungspunkte. GR Klaus Schröcker erkundigt sich darüber, wie die Grenzen festgelegt wurden. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erteilt Siegfried Domig, welcher als Zuhörer an der Sitzung teilnimmt das Wort. Dieser erläutert, dass im Auftrag von Michael Pfeifer die Grenzen neu vermessen wurden und gemäß dieser Vermessung die Mauer nun teilweise auf dem Nachbargrundstück stehe. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen bringt den Anwesenden ein aktuelles Ortofoto zur Kenntnis, in welchem auch die Punkte aus dem Grenzkataster ersichtlich sind. Gerhard Saler erläutert, dass die Grundlagen für die Erlassung des Abbruchbescheides seitens der Baubehörde sicherlich geprüft wurden und die Angelegenheit nun ohne irgendwelche Wertungen baurechtlich abzuhandeln sei. Siegfried Domig, der als Zuhörer an der Sitzung teilnimmt, erläutert dass die Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Angelegenheit wegen Geringfügigkeit abgewiesen habe. Aufgrund der Nachfrage, warum die Bezirkshauptmannschaft mit dem Bauverfahren betraut sei, erteilt Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen Sandra Tschanhenz das Wort, welche erläutert, dass bei unrechtmäßig bestehenden Bauwerken ohne Ausnahmen umgehend nach Kenntnis Strafanträge an die Bezirkshauptmannschaft zu stellen seien. Die Bezirkshauptmannschaft sei für die verwaltungsstrafrechtlichen Angelegenheiten zuständig, was das Baurecht betreffe, allerdings nach wie vor die Gemeinde. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen stellt sodann den Antrag, die von Yvonne und Siegfried Domig eingebrachte Berufung gegen die Versagung der Baubewilligung zur Errichtung einer Stützmauer abzulehnen und den vorliegenden Berufungsbescheid zu genehmigen. Diesem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt (1 Gegenstimme: Adolf Felder). Niederschrift_34_GV_Sitzung.doc Seite 8/14 zu 8.: Berufung gegen den Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes – Balkon an der Südwestecke des bestehenden Wohnhauses Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, vom 18. Juni 2018, Zahl: 131-9/Ga186a/2018 durch Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert, dass Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, mit Eingabe vom 4.7.2018 innerhalb offener Frist gegen den Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes – Balkon an der Südwestecke des bestehenden Wohnhauses Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, vom 18.6.2018, Zahl: 1319/Ga186a/2018, berufen und umfängliche Berufungspunkte eingebracht haben. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert den Berufungsbescheid und bringt den Anwesenden den vorliegenden Plan zur Kenntnis. Der gegenständliche Balkon an der Südwestecke verfüge über keine Baubewilligung. In den vorliegenden Plänen aus dem Jahr 2004 sei dieser zwar als Bestand dargestellt, war aber nie Gegenstand der Bewilligung. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erteilt Siegfried Domig, welcher als Zuhörer anwesend ist, das Wort. Siegfried Domig erläutert, dass es sich beim gegenständlichen Bauwerk um eine Terrasse und nicht um einen Balkon handle. Die Baubehörde habe dieses Bauwerk falsch qualifiziert. Otto Rudigier erläutert, dass Bauamtsleiter Josef Schönherr eine entsprechende Bestandsaufnahme vor Ort durchgeführt und den Sachverhalt sicherlich richtig beurteilt habe. Siegfried Domig erläutert, dass die Terrasse nun erneuert und verkleinert wurde, um sicher zu gehen, dass keine Nachbarrechte berührt werden. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erkundigt sich bei Siegfried Domig, warum diese Erneuerung nicht dazu genutzt wurde, Planunterlagen vorzulegen und den gegenständlichen Balkon bewilligen zu lassen. Siegfried Domig begründet dies mit der verfahrenen Situation zwischen sämtlichen Nachbarn. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen stellt sodann den Antrag, die von Yvonne und Siegfried Domig eingebrachte Berufung gegen den Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands betreffend den Balkon an der Südwestecke des bestehenden Wohnhauses Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, abzulehnen und den vorliegenden Berufungsbescheid zu genehmigen. Diesem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt (1 Gegenstimme: Adolf Felder). zu 9.: Berufung gegen den Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes – Abstandsflächen des Wohnhauses Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, vom 18. Juni 2018, Zahl: 131-9/Ga186a/2017/2018 durch Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert, dass Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, mit Eingabe vom 4.7.2018 innerhalb offener Frist gegen den Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes – Abstandsflächen des Wohnhauses Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, vom 18.6.2018, Zahl: 131-9/Ga186a/2017/2018, berufen und umfängliche Berufungspunkte eingebracht haben. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert kurz den Sachverhalt, welcher sich allerdings auch aus dem mit den Sitzungsunterlagen übermittelten Berufungsbescheid ergebe. Kurt Rudigier erkundigt sich darüber, ob die Grenzpunkte durch den Bauamtsleiter kontrolliert und nachgemessen wurden, was Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen bejaht. Niederschrift_34_GV_Sitzung.doc Seite 9/14 Vizebgm. Mag. (FH) macht den Vorschlag, eine Vermessung zu beauftragen, um die genauen Abstandsflächen festzustellen und die Angelegenheit anschließend neuerlich zu behandlen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 10.: Berufung gegen den Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes – Stallgebäude im Maisäßgebiet Tafamunt vom 30. August 2018, Zahl: 1319/Tafamunt/.597/5/2018 durch Alexander Lorenzin, Campingstraße 138a, 6793 Gaschurn Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert, dass Alexander Lorenzin, Campingstraße 138a, 6793 Gaschurn, mit Eingabe vom 13.9.2018 innerhalb offener Frist gegen den Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes – Stallgebäude im Maisäßgebiet Tafamunt vom 30.8.2018, Zahl: 131-9/Tafamunt/.597/5/2018, berufen und umfängliche Berufungspunkte eingebracht habe. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert den Berufungsbescheid und bringt den Anwesenden Lichtbilder des gegenständlichen Anwesens zur Kenntnis. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert, dass Alexander Lorenzin behaupte, dass das gegenständliche Gebäude schon immer über einen Wohnteil verfügt habe. Diese Behauptung entspreche jedoch nicht der Wahrheit. Sie bringt den Anwesenden die Auszüge aus der Montafoner Schriftenreihe 9, Heimatschutzverein im Tale Montafon, „Die Maisäße auf Tafamunt“, welchen unmissverständlich zu entnehmen ist, dass es sich beim gegenständlichen Bauwerk immer nur um ein Stallgebäude handelte. Adolf Felder erkundigt sich, wann der Ausbau in ein Wohngebäude erfolgte. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert, dass dies nicht genau nachvollzogen werden könne. Der Ausbau wurde bei einem Ortsaugenschein im Sommer 2018 festgestellt. Adolf Felder stellt die Frage, warum kein Bauantrag für den Ausbau des Stalles eingereicht wurde. GR Klaus Schröcker erläutert, dass ein solcher Ausbau nur dann möglich sei, wenn immer schon ein Wohnteil bestanden habe. Gemäß Raumplanungsgesetz sei es nicht möglich, reine Stallobjekte zu einem Wohnobjekt auszubauen. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen stellt sodann den Antrag, die von Alexander Lorenzin eingebrachte Berufung gegen den Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands betreffend das Stallgebäude im Maisäßgebiet Tafamunt, auf dem GST-NR .597, GB Gaschurn, abzulehnen und den vorliegenden Berufungsbescheid zu genehmigen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 11.: Biomasse Heizwerk GmbH & Co KG Bgm. Martin Netzer, MSc, nimmt ab 21:36 Uhr wieder an der Sitzung teil und übernimmt den Vorsitz von Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen. Der Vorsitzende erläutert, dass der Abschluss mehrerer Verträge geplant sei: - Kauf- und Abtretungsvertrag I: Die Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH übernehme die gesamten KG-Anteile (mit Ausnahme der KG-Anteile der Gemeinde). - Kauf- und Abtretungsvertrag II: Die Gemeinde verkaufe ihre KG-Anteile an die Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH. - Anteilskauf- und Abtretungsvertrag: Niederschrift_34_GV_Sitzung.doc Seite 10/14 Die Gemeinde verkaufe die Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH in den neuen Wärmeverbund (Energie 360°). Der Vorsitzende erläutert weiter, dass die Verträge bereits mit den Sitzungsunterlagen übermittelt wurden und bringt den Anwesenden das Ablaufdiagramm zur Kenntnis. Die Verträge würden vorbehaltlich der Freigabe des Verwaltungsrates der Energie 360° abgeschlossen. Die Unterfertigung des Kauf- und Abtretungsvertrages I sei auf den 10.12.2018 geplant. Mit diesem Vertrag veräußern die Kommanditisten ihre Anteile an die Biomasse Heizwerk GmbH und bekommen 100% ihrer Einlage ausbezahlt. Die Gemeinde verkauft ihre Anteile in einem eigenen Vertrag an die Biomasse Heizwerk GmbH. Nach Abschluss dieser beiden Verträge gebe es lediglich noch die Biomasse Heizwerk GmbH, da sämtliche Kommanditisten ihre Anteile verkauft haben und die KG keinen Bestand mehr habe. Anschließend sei geplant, die Biomasse Heizwerk GmbH in den neuen Wärmeverbund überzuführen. Sämtliche Verträge werden erst dann rechtsgültig, wenn der Realisierungsentscheid vorliege. Dieser werde im Februar oder März erwartet. Sämtliche Verträge würden dann allerdings rückwirkend mit 1.1.2019 gelten. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass nach dem Vollzug der Verträge ein neuer Geschäftsführer namhaft gemacht, alle Kredite inkl. Zinsen an die Gemeinde zurückgezahlt und das Fernwärmeprojekt umgesetzt werde. Die Verträge seien relativ umfassend, sie seien allerdings bereits in Wechselwirkung, auch in Zusammenarbeit mit der TWP Rechtsanwälte GmbH, diskutiert und ausgearbeitet worden. Er macht den Vorschlag, die Entscheidung über den Abschluss der Verträge in den Gemeindevorstand zu delegieren, welcher in Zusammenarbeit mit der TWP Rechtsanwälte GmbH die Endfassung fixieren soll. GR Markus Netzer erkundigt sich über die Auszahlungen der Einlagen der Kommanditisten. Der Vorsitzende erläutert, dass aufgrund des Verzichts der Gemeinde auf die Auszahlung ihrer Einlage sämtliche privaten Kommanditisten mit 100 % ihrer Einlage ausbezahlt werden können. Diese Verträge seien jedoch mit der Biomasse Heizwerk GmbH & Co KG abzuschließen, da die Energie 360° derzeit nicht Teilhaber und somit nicht vertragsberechtigt sei. GR Markus Netzer stellt die Frage, ob die übrigen 3 Kommanditisten dieser Regelung zugestimmt hätten und eine schriftliche Zusage vorliege. Der Vorsitzende erläutert, dass die Energie 360° sämtliche Verhandlungen mit den Kommanditisten geführt habe und von deren Seite mitgeteilt wurde, dass sämtliche Kommanditisten diesem Vorschlag zustimmen. GR Klaus Schröcker erkundigt sich, ob die Verträge erst abgewickelt werden, wenn der Verwaltungsrat abschließend zustimme, was der Vorsitzende bejaht. GR Markus Netzer stellt fest, dass er der Ansicht war, dass das Projekt nach Vergabe an die Energie 360° umgesetzt werde und dies nicht einem zusätzlichen Realisierungsentscheid des Verwaltungsrates bedürfe. Der Vorsitzende pflichtet ihm bei und erläutert, dass auch er dies so verstanden habe. Adolf Felder führt aus, dass ihm dies klar gewesen sei, dass es noch eines Realisierungsentscheids bedürfe und er die Abwicklung auch so erwartet habe. GR Markus Netzer erläutert, dass die Anteile der Gemeinde im vorliegenden Vertrag anders festgehalten seien als im letzten Sitzungsprotokoll. Der Vorsitzende erklärt, dass damals vorgesehen war, die Einlage der ehemaligen VKWAnteile auf alle Kommanditisten aufzuteilen, auch auf die Gemeinde. Dadurch wäre ein Teil des restlichen Anteils der Gemeinde an diese ausbezahlt worden. Nun ist vorgesehen, dass die Gemeinde auf die Auszahlung von 100 % ihrer Einlage verzichten soll. Walter Grass regt an, das Datum im § 2 des Kauf- und Abtretungsvertrages zu prüfen. Der Vorsitzende erklärt sich als Geschäftsführer für befangen und enthält sich seiner Stimme. Niederschrift_34_GV_Sitzung.doc Seite 11/14 Walter Grass erklärt sich als Kommanditist für befangen und enthält sich seiner Stimme. Artur Pfeifer erklärt sich als Kommanditist für befangen und enthält sich seiner Stimme. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, dem Kauf- und Abtretungsvertrag I (Übernahme der privaten Kommanditistenanteile in die Biomasse Heizwerk GmbH) grundsätzlich zuzustimmen und die Ausarbeitung der Endfassung in Zusammenarbeit mit der TWP Rechtsanwälte GmbH in den Gemeindevorstand zu delegieren. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen (3 Enthaltungen: GF Bgm. Martin Netzer, MSc, Walter Grass, Artur Pfeifer). Der Vorsitzende erklärt sich auch für die nächste Abstimmung als Geschäftsführer für befangen und enthält sich seiner Stimme. Der Vorsitzende stellt weiter den Antrag dem Kauf- und Abtretungsvertrag II (Übernahme der Kommanditistenanteile der Gemeinde in die Biomasse Heizwerk GmbH) grundsätzlich zuzustimmen und die Ausarbeitung der Endfassung in Zusammenarbeit mit der TWP Rechtsanwälte GmbH in den Gemeindevorstand zu delegieren. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen (1 Enthaltung: GF Bgm. Martin Netzer, MSc). Der Vorsitzende erklärt sich als Geschäftsführer ebenso für den nachfolgenden Antrag für befangen und enthält sich seiner Stimme. Der Vorsitzende stellt weiter den Antrag dem Anteilskauf- und Abtretungsvertrag (Verkauf der Biomasse Heizwerk GmbH in den neuen Wärmeverbund) grundsätzlich zuzustimmen und die Ausarbeitung der Endfassung in Zusammenarbeit mit der TWP Rechtsanwälte GmbH in den Gemeindevorstand zu delegieren. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen (1 Enthaltung: GF Bgm. Martin Netzer, MSc). zu 12.: Fernwärmeprojekt Gaschurn-Partenen Der Vorsitzende erläutert, dass die Wärmeauskopplung ebenfalls vertraglich zu regeln sei. Die Energie- und Wirtschaftsbetriebe Hochmontafon GmbH und die Gemeinde Gaschurn schließen mit der „Wärmeverbund Gaschurn GmbH (Energie 360°)“ einen Vertrag über die Abwärmelieferungsvertrag (Auskopplung). Der Vorsitzende erklärt sich als Geschäftsführer für den nachfolgenden Antrag für befangen und enthält sich seiner Stimme. Der Vorsitzende erläutert, dass derzeit noch Anpassungen notwendig seien und stellt daher den Antrag, dem Abwärmelieferungsvertrag (Regelung über die Auskopplung) grundsätzlich zuzustimmen und die Ausarbeitung der Endfassung in Zusammenarbeit mit der TWP Rechtsanwälte GmbH in den Gemeindevorstand zu delegieren. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen (1 Enthaltung: GF Bgm. Martin Netzer, MSc). zu 13.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über die 33. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. zu 14.: Anpassung Flächenwidmungsplan im Bereich „Oberes Vand“ – UEP-Ergebnis Der Vorsitzende erläutert, dass Udo Georges Oksakowski, Zollgasse 15, 6850 Dornbirn, die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem GST-NR 1964/4, GB Gaschurn, beabsichtige und zu diesem Zweck die Umwidmung des GST-NR 1964/4, GB Gaschurn, mit einem Aus- Niederschrift_34_GV_Sitzung.doc Seite 12/14 maß von insgesamt ca. 734 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ beantragt habe. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass die Gemeinde Gaschurn aufgrund dessen nun die Anpassung des Flächenwidmungsplanes im gesamten Bereich „Oberes Vand“ plane und bringt den Anwesenden den Plan zur Kenntnis. Der Vorsitzende führt aus, dass bei Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes im Jahr 2010 dieser Bereich noch nicht abschließend berücksichtigt werden konnte, da die Abwasserbeseitigungsanlage erst im heurigen Jahr errichtet wurde. Ebenfalls sei ein Steinschlagschutzdamm errichtet worden. Der Vorsitzende erläutert, dass für diese Umwidmung eine Umwelterheblichkeitsprüfung durchgeführt worden sei. Das Ergebnis dieser Umwelterheblichkeitsprüfung liege vor. Es seien keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Er bringt den Anwesenden die Stellungnahme von stadtland zur Kenntnis und erläutert den derzeit gültigen Flächenwidmungsplan. Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 26.11.2018 über diese Umwidmung beraten habe, wobei dies derzeit lediglich die öffentliche Kundmachung des UEP-Ergebnisses betreffe. Der Vorsitzende bittet GR Klaus Schröcker um seine Ausführungen. Adolf Felder verlässt um 22:06 Uhr die Sitzung. GR Klaus Schröcker erläutert, dass dem Ausschuss sämtliche Stellungnahmen der einzelnen Sachverständigen zur Kenntnis gebracht wurden und der Ausschluss einstimmig die öffentliche Kundmachung des UEP-Ergebnisses empfehle. Der Vorsitzende stellt daraufhin den Antrag, der öffentlichen Kundmachung des UEPErgebnisses zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 15.: Allfälliges  Artur Pfeifer erkundigt sich darüber, ob bei Umsetzung des Fernwärmeprojektes auch das Glasfasernetz mitverlegt werde. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass angedacht sei, dass sich die A1 Telekom um sämtliche in diesem Zusammenhang stehenden Belange kümmere. Grundsätzlich sei der Ausbau des Glasfasernetzes ins Auge gefasst, sämtliche Planungen, Förderabwicklungen etc. seien jedoch Aufgabe der A1 Telekom.  GR Klaus Schröcker gratuliert Bgm. Martin Netzer, MSc, für das Erreichen der Förderungen im Bereich Bauhof und ASZ sowie der Kinderbetreuungseinrichtung EKIZ in Gortipohl und bedankt sich beim Bürgermeister für sein Zutun und seine Geduld in diesen Angelegenheiten. Auch der Gemeinde St. Gallenkirch spreche er einen großen Dank für die gute Zusammenarbeit aus. Der Vorsitzende bedankt sich im Gegenzug beim Gemeindevorstand für die gute Zusammenarbeit und erläutert, dass diese Kooperationen nur mit einem gewissen gegenseitigen Vertrauen zwischen den Gemeinden umgesetzt werden konnten, für welches er sich ebenfalls bedanke. Ein großer Dank gelte auch der Gemeinde St. Gallenkirch für die gute Zusammenarbeit in mittlerweile vielen verschiedenen Bereichen. Adolf Felder nimmt ab 22:11 wieder an der Sitzung teil.  Der Vorsitzende erläutert, dass Günter Hechenberger und Josef Schönherr am 5.11.2018 ihren Entschluss mitgeteilt haben, nicht mehr in der Lawinenkommission tätig zu sein. Beide haben diese Aufgabe viele Jahre wahrgenommen und diese große Verantwortung getragen. Er möchte sich an dieser Stelle für die vorbildliche Arbeit Niederschrift_34_GV_Sitzung.doc Seite 13/14 bedanken, die beide geleistet haben. Es sei eine Auszeichnung für beide, dass auch in oft schwierigen Situationen nie jemand zu Schaden gekommen sei. Derzeit werde eine neue Lawinenkommission aufgestellt. Rainer Märk bleibe weiterhin Mitglied der Lawinenkommission. Idealerweise sollte die Lawinenkommission zumindest aus 4 Mitgliedern bestehen. Es wurde bereits über die herausfordernde Situation im Ganifer (Skisafari) diskutiert. Ob diese künftig beurteilt werde, sei noch nicht klar.  Die nächste Sitzung finde am 20.12.2018 statt. In dieser sei auch der Voranschlag 2019 zu beschließen.  Die Sitzungstermine für das 1. Halbjahr 2019 seien derzeit wie folgt festgelegt: 24.01., 28.02., 28.03., 25.04., 23.05. Ende: 22:22 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Sandra Tschanhenz Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_34_GV_Sitzung.doc Seite 14/14