20031126_GVE037

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Letzte Änderung 27.05.2021, 15:45
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 2003-11-26
Erscheinungsdatum 2003-11-26
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145 N I ED ERSCH RI FT über die 37. Sitzung der Gemeindevertretung am Mittw och, dem 26. November 2003 um 20.00 Uhr im Mehrzw eckgebäude Sulz. Anwesende Gemeindevertreter und Ersatzleute: Gut Adalbert, Strauß Manfred, Baldauf Kurt, Hartmann Raimund, Kopf Werner, Schnetzer Walter, Kronberger Meinhard, Fleisch Udo, Summer Reinhard, Entner Herbert , Mathies Lothar, DI Marte Johannes, Malin Thomas und ab Punkt 3. Baw art Christoph, Entschuldigt abwesende Gemeindevertreter und Ersatzleute: Wutschitz Karl, Konzett Kurt, Ing. Frick Raimund, Elsensohn-Büchelhofer Susanna, Nitz Bernhard Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Genehmigung der letzten Sitzungsprotokolle Darlehensaufnahme Gebühren Umw eltverband; Satzungsänderung Fotovoltaik für die Volksschule; Deckelung nicht voll ausgeschöpft Abstandsnachsicht Anschaffung der Möblierung für das Gemeindeamt; Berichterstattung gem. § 60 (3) Berichte und Allfälliges Erledigung 1. Die Niederschriften über die 35. und 36. Gemeindevertretungssitzungen w erden einstimmig genehmigt. 2. a) Darlehen für Gemeindehausumbau Im Nachtragsvoranschlag ist für den Gemeindehausumbau eine Darlehensaufnahme in Höhe von Euro 250.000, -- vorgesehen. Zur Anbotslegung w urden fünf Institute eingeladen. Für diese Darlehen w ird aufgrund der Maastricht-Schädlichkeit von Darlehen der Hoheitsverw altung eine kurze Tilgungszeit von 8 Jahren vorgeschlagen. Auf Grund der Rücksprache mit dem Finanzexperten der Stadt Feldkirch und der Kontrollabteilung w ird empfohlen das Darlehen bei der PSK AG zur angebotenen Fixzinsvariante von 4, 31 % aufzunehmen. Dies im Hinblick darauf, dass bis zum Jahr 2011 sicher damit zu rechnen ist, dass sich das Zinsniveau nach oben bew egen w ird. Der Antrag, das Darlehen über Euro 250.000, -- für den Gemeindehausumbau bei der Österr. Postsparkasse mit einer Laufzeit bis 31.12.2011 zur angebotenen Fixzinsvariante von 4, 31 % aufzunehmen, w ird einstimmig angenommen. b) Darlehen für Mehrzw eckgebäude Im Voranschlag 2003 ist für das Mehrzw eckgebäude eine Darlehensaufnahme von insgesamt Euro 900.000, -- enthalten. Bisher w urden erst Euro 400.000, -- aufgenommen. Zur Abdeckung der bereits getätigten Aufw endungen und zur Finanzierung 146 des w eiteren Ausbaues im 2. OG ist eine die restliche Darlehensaufnahme in Höhe von Euro 500.00, -- not w endig. Vorgeschlagen w ird der Zuschlag w ird an die Sparkasse Feldkirch als Miterrichter, w obei eine CHF-Finanzierung mit einem Aufschlag von 0, 35 % vorgeschlagen w ird. Der Antrag das Darlehen über Euro 500.000, -- für das Mehrzw eckgebäude bei der Sparkasse Feldkirch als CHF-Darlehen mit einem Aufschlag von 0, 35 % auf den 3 Monats-CHF-LIBOR auf zunehmen w ird einstimmig angenommen. Die Laufzeit für dieses Darlehen beträgt 20 Jahre. 3. Auf Grund der vom Vorsitzenden vorgelegten und erläuterten Kostenberechnungen sow ie der eingetretenen Preis- u. Indexerhöhungen w erden einstimmig folgende Gemeindegebühren neu festgesetzt und folgende Verordnungen erlassen: a) Verordnung über die Änderung der Abfallgebührenverordnung Der § 2 der Verordnung über die Abfallgebühren der Gemeinde Sulz (Abfallgebührenverordnung) vom 30. November 1998 w ird w ie folgt geändert . 1. Die Abfallgrundgebühr f ür die einzelnen legt: a) Einpersonenhaushalt b) Zw eipersonenhaushalt c) Drei- u. Mehrpersonenhaushalt d) Zuschlag pro Haushaltsmitglied Haushalte w ird pro Jahr w ie folgt festgeEuro 21, 50 Euro 31, 10 Euro 38, 50 Euro 5, 20 2. Die Entsorgungsgebühren w erden w ie folgt festgelegt: a) 25 Liter-Abfallsack Euro 1, 60 b) 40 Liter-Abfallsack Euro 2, 85 c) 60 Liter-Abfallsack Euro 4, 30 d) 8 Liter-Bio-Abfallsack Euro 0, 85 e) 15 Liter-Bio-Abfallsack Euro 1, 50 f) 240 Liter-Container Euro 17, 10 g) 800 Liter-Container Euro 56, 70 g) Container mit anderen Fassungsvermögen pro 100 Liter Inhalt Euro 7, 10 h) Sperrmüll: Wertmarke für höchstens 0, 50 m³ oder maximal 35 kg Sperrmüll Euro 8, 65 i) Grünmüll bei Abgabe auf der Sammelstelle pro m³ Euro 5, 50 Mindestgebühr Euro 1, 20 j) Kühlschrankentsorgung Euro 38, 00 k) Braunw are pro kg. Euro 0, 50 l) Bildschirme pro Kg. Euro 0, 50 m) Weißw are pro Stk. Euro 9, 00 n) Sperrmüll pro kg. Euro 0, 30 o) Bauschutt u. Aushubmaterial pro m³ Euro 25, 00 pro Kübel Euro 0, 50 pro Karrette Euro 3, 00 p) Alteisen pro kg Euro 0, 05 q) Leuchtstoffröhren pro Stück Euro 0, 75 r) Altreifen ohne Felgen Euro 2, 20 mit Felgen Euro 4, 40 147 s) Holz behandelt pro kg t) Nassbatterien pro St ück Euro Euro 0, 20 1, 45 Die angeführten Preise sind inkl. der gesetzlichen Mehrw ertsteuer. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 200 4 in Kraft. Gleichzeitig verlieren die bisherigen Beschlüsse über die Festlegung der Höhe der Abfallgebühren ihre Wirksamkeit. b) Kindergartengebührenverordnung Auf Grund der Ermächtigung gemäß § 15 und § 16 des Finanzausgleichsgesetzes 2001 und auf Grund des § 50 Gemeindegesetz, LGBl. Nr. 40/1985 i.d.g.F., w ird verordnet: Die Elternbeiträge für den Gemeindekindergart en Sulz w erden w ie folgt festgelegt: §1 1. Der monatliche Beitrag je Kind für den Besuch des Kindergartens w ird w ie folgt festgelegt: a) Ganztagsbesuch für das 1. Kind Euro ab dem 2. Kind Euro 25, 50 17, 50 b) Halbtagsbesuch für das 1. Kind ab dem 2. Kind Euro Euro 20, 50 15, 50 2. Weiters w ird zum Kindergartenbeitrag ein Materialkostenbeitrag von monatlich Euro 5, 00 eingehoben. Die angeführten Preise sind inkl. der gesetzlichen Mehrw ertsteuer. §2 Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 200 4 in Kraft. Gleichzeitig verliert die bisher gültige Kindergartengebührenverordnung ihre Wirksamkeit. c) Verordnung über die Wassergebühren Auf Grund des § 50 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985 i.d.g.F. und des § 16 Abs. 3 Z 4 Finanzausgleichsgesetz 2001 w ird im Sinne der Verordnung der Gemeinde Sulz über die Regelung der Wassergebühren verordnet: § 1 Beitragssatz Der Beitragssatz gemäß § 3 der Wasserleitungsordnung w ird mit Euro 17, 50 ohne Mehrw ertsteuer festgesetzt. § 2 Wasserbezugsgebühr Die Wassergebühr beträgt einschließlich serbezug a) von 1 - 3.000 m³ pro b) von 3.001 - 6.000 m³ pro c) ab 6.001 m³ pro Mehrw ertsteuer bei einem jährlichen Wasm3 m3 m3 Euro Euro Euro 0, 63 0, 60 0, 57 § 3 Wasserzählergebühr Die Wasserzählergebühr beträgt monatlich einschließlich Mehrw ertsteuer für einen 3/5 m³ Wasserzähler Euro 1, 85 148 einen einen einen einen einen 7/10 20 50 80 100 m³ m³ m³ m³ m³ Wasserzähler Wasserzähler Wasserzähler Wasserzähler Wasserzähler Euro 2, 95 Euro 5, 50 Euro 14, 60 Euro 20, 00 Euro 25, 50 § 5 Schlussbestimmung Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 200 4 in Kraft. Gleichzeitig verliert die bisher gültige Wassergebührenordnung ihre Wirksamkeit. d) Verordnung über die Kanalisationsabgabensätze Die Gemeindevertretung von Sulz hat mit Beschluß vom 26. November 2003 auf Grund der §§ 12, 18, 19, 20 und 22 des Kanalisationsgesetzes, LGBl.Nr. 5/1989, i.d.g.F., und der Kanalordnung der Gemeinde Sulz vom 27.5.1991, verordnet: Die Kanalisationsabgabensätze w erden w ie f olgt festgesetzt: 1. Beitragssatz (§ 10 Abs. 2 Kanalordnung) Der Beitragssatz w ird mit Euro 27, 50 ohne Mehrw ertsteuer festgesetzt, das sind 12 % jenes Betrages der den Durchschnittskosten für die Herstellung eines Laufmeters Rohrkanal für die Abw asserbeseitigungsanlage im Durchmesser von 400 mm in einer Tiefe von 3 m ent spricht. 2. Gebührensatz (§ 17 Kanalordnung) Der Gebührensatz beträgt pro m³ Abw asser (einschließlich Niederschlagsw asser von Dach- und Hofflächen) Euro 2, 03 einschließlich Mehrw ertsteuer. 3. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 200 4 in Kraft. Gleichzeitig verliert die bisher gültige Verordnung über die Kanalisationsabgabensätze ihre Wirksamkeit. 4. Vom Gemeindeverband für Abfallw irtschaft und Umw eltschutz liegt ein Antrag auf Änderung der Satzungen vor. Folgende Änderungen sind vorgesehen: 1. Der § 1 Abs. 2 soll um lit. f) ergänzt w erden: „ Übernahme von Aufgaben der Gemeinden in Umw eltangelegenheit en im w eiteren Sinne, w ie beispielsw eise Unterstützung bei der Beschaffung von umw eltgerechten Produkten und Dienstleistungen durch Anbieten von Beratungsleistungen und die Durchführung von Vergabeverfahren, Einricht ung von Erfahrungs- und Beratungsnetzw erken, sow ie die Schaffung der dafür allenfalls erforderlichen Organisationsstrukturen (Gründung einer Ges.m.b.H. oder dgl.). 2. Im §1 Abs. 4 soll nach dem ersten Satz eingefügt w erden: „ Im Geschäftsalltag verw endet er die Kurzbezeichnung Umw eltverband“ . 3. Der § 2 Abs. 2 soll um lit. f) ergänzt w erden: „ Erw erb und Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, Beteiligung des Verbandes an einer w irtschaftlichen Unternehmung, der Beitritt des Verbandes zu und der Austritt aus einer Genossenschaft, einem Verband oder einer ähnlichen privatrechtlichen Einrichtung.“ Der Vorsitzende berichtet, dass in der RPG Vorderland die Ansicht vertreten w ird, dass insbesondere die Einräumung des Rechts, eigene GesmbH’ s zu gründen, ohne dafür die Zustimmung der Gemeindevertretungen einzuholen, zu w eit reicht. Weiters w ird vorgeschlagen, das Rechnungsw esen künftig so zu gestalten, dass es möglich ist, Kosten für Aufw endungen, die nicht allen Gemeinden zu Gute kommen, von den jew eiligen Nutzern einzuheben. 149 Die Gemeindevertretung schließt sich einstimmig der Meinung der RPG Vorderland an und spricht sich ebenfalls dafür aus, dass bei eventueller Gründung einer GesmbH die Zustimmung der Gemeindevertretungen einzuholen ist. Ebenso w ird die Ansicht vertreten, dass die Verrechnung von Kosten, die nicht allen zu Gute kommen, so zu gestalten ist, dass diese auf jene Gemeinden aufgeteilt w erden, die davon profitieren. 5. Der Vorsitzende berichtet, dass voraussichtlich die Deckelung für PV-Anlagen geöffnet w ird, da nicht alle eingereichten Anlagen auch errichtet w erden. Sollte dies der Fall sein, w ürden genehmigte Anlagen solange berücksichtig w erden, bis die Förderungsgrenze erreicht w ird. Es könnte daher eine PV-Anlage für die Volksschule eingereicht und sofern eine Förderung möglich w ird auch errichtet w erden. Laut der Fa. Stromauf w ärts w äre eine Anlage im Bereich von 1 5 bis 20 kWp möglich. Dem Antrag des Vorsitzenden vorerst einen Bauantrag für die Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach der VS-Turnhalle bei der BH Feldkirch einzureichen w ird einstimmig zugestimmt. Die Entscheidung über die tatsächliche Errichtung w ird erst getroffen, w enn sichergestellt ist, dass eine Förderung möglich ist . 6. Hämmerle Manfred beabsichtigt auf dem Grundstück 253/7 das best ehende Gebäude Köhlerw eg 1 abzubrechen und ein neues Wohnhaus zu errichten. Die Situierung des neuen Gebäudes ist so geplant, dass gegenüber dem Gemeindegrundstück Nr. 253/12 (Kinderspielplatz beim Pumpw erk) eine Abstandsnachsicht um 0, 40 m erforderlich ist. Der gesetzliche Mindestabstand w ürde 3, 78 m betragen. Der vorgesehene Abstand beträgt 3, 38 m. Die Gemeindevertretung spricht sich einstimmig für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Unterschreitung der gesetzlichen Mindestabstandsfläche um 0, 40 m aus. 7. Der Vorsitzende bericht et, dass der Gemeindevorstand auf Grund gegebener Dringlichkeit (Termineinhaltung) in der Sitzung vom 10. November 2003 die Lieferung der Möblierung im Gesamt w ert von Euro 70.500, -- vergeben hat. Davon entfallen auf die Fa. Lista, Dornbirn rund Euro 57.000, --. Der Rest verteilt sich auf Tischlerarbeiten (Theke Bürgerservice) und andere Einrichtungsgegenstände bzw . Geräte. Der Bericht über diese Vergabe gem. § 60 GG w ird von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. 8. a) Das Sozialzentrum Vorderland hat den Wunsch geäußert an unser Fernw ärmenetz anzuschließen. Laut Ing. Burtscher ist ein Anschluss nur rentabel, w enn auch die Gemeinde Röthis gleichzeitig ihre Gebäude (Vereinshaus, KG u. VS) anschließt. Nach kurzer Diskussion w ird ein Anschluss grundsätzlich als denkbar beurteilt. Allerdings kann dieser sicher nicht zum selben Preis w ie bei den privaten Abnehmern angeboten w erden. Es kann nicht Aufgabe der Gemeinde Sulz sein, den Preis für das Sozialzentrum und die Gebäude der Gemeinde Röthis zu subventionieren. Es soll daher bei der Preiskalkulation eine Verzinsung von 5 % eingesetzt w erden. Weiters sind folgende Punkte abzuklären: - Lieferung des Heizmat erials - erforderliche Lagerhalle - Ausmaß der zu erw art enden Emissionen - erforderliche Betriebszeit für das Sozialzentrum (derzeit nur Winterbetrieb geplant) b) Die neuesten Trinkw asseruntersuchungszeugnisse w erden zur Kenntnis gebracht . Alle Proben sind einw andfrei. 150 c) Eine Kostenerhebung über die Blockheizkraftw erke bei der Kläranlage Vorderland w ird vorgelegt. Der Aufw and on den letzten vier Jahren betrug Euro 28.962, 87. Dem stehen Erträge von Euro 57.604, 42 gegenüber. DI Marte möchte die Unterlagen hinsichtlich einer Einspeisung in VKW-Netz prüfen. d) Pfaffstaller Klaus und Kröss Karl haben im Jahr 2002 von der Gemeinde Sulz das Grundstück Nr. 2090/2 für die Errichtung eines Betriebsgebäudes gekauft. Aus betrieblichen Überlegungen beabsichtigt nun Kröss Karl den Hälfteanteil von Pfaffstaller Klaus zu übernehmen und alleine das Betriebsgebäude zu errichten. Von der Gemeindevertretung w ird dies zur Kennt nis genommen. e) Verschiedene Gesetzesentw ürfe liegen zur Begutachtung auf und können im Gemeindeamt eingesehen w erden. f) Die VEG-Dividende der Gemeinde betrug heuer Euro 4.300, --. g) Die Fa. Schäfer, Feldkirch hat beim Kauf des Holder-Traktors noch einen Rabatt von 5 % in Naturalien gegeben. h) Die Straße Sulzhofen w urde ohne das Teilstück der Plattenstraße ausgebaut , da Frau Tschannett der not w endigen Grundablöse nicht zugestimmt hat . i) Die Gemeindevorstandsprotokolle 121 – 128 liegen zur Einsicht im Gemeindeamt auf. j) Die Mitgliederversammlung des Abw asserverbandes Vorderland hat den Voranschlag 2003 mehrheitlich beschlossen. Es muss damit gerechnet w erden, dass die Gemeinde Klaus dem Voranschlag nicht zustimmt. Der Vorsitzende bringt eine von Klärmeister Ritter erstellte Aufstellung über zusät zlich angefallenen unvorhersehbaren Betriebskosten 2002 zur Kenntnis. l) Über den Start der Kinderbetreuung im Röthis w ird kurz berichtet. m) DI Marte berichtet, dass er erfahren musste, vom Lebensraum Vorderland eine w eitere Jugendarbeiterin mit einem Anstellungsverhältnis von 50 % eingestellt w urde. Warum w urde die Gemeindevertretung nicht davon informiert bzw . gefragt? Weiters habe er gehört, dass die Personalsituation im Altersheim nicht gut sei. V iele langjährige Pfleger/innen haben gekündigt, w eil sie es nicht mehr aushalten, neues Personal gehe vielfach bereits nach der Probezeit, auch die Krankenstände haben stark zugenommen. Der Vorsitzende sagt, dass ihm davon nicht s bekannt ist. Er w erde sich jedoch beim Heimleiter erkundigen und in der nächsten Sitzung darüber berichten. Zur Einstellung der w eiteren Jugendarbeiterin stellt er fest, dass dies ein Beschluss der GmbH sei und keine Zustimmung der Gemeindevertretung brauche. Es w ird dazu festgestellt, dass es einen Gemeindevertretungsbeschluss gibt, dass die Gemeinde Sulz nur einen bestimmten Betrag pro Jahr für die Jugendarbeit bezahle. Wie finanziert man dann die Kosten einer w eiteren Jugendarbeiterin? Der Vorsitzende w ird ersucht, dies bis zur nächsten Sitzung abzuklären. Ende der Sitzung: 21.25 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: K. Frick, Gde.Sekr. A. Gut, Bgm.