19741219_GVE030

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:29
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1974-12-19
Erscheinungsdatum 1974-12-19
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeinde Vandans Niederschrift über die am Donnerstag, den 19.12.1974 um 20.00 Uhr stattgefundene 5. Sitzung des Finanzausschusses und 30. Sitzung des Gemeindevorstandes der Gemeindevertretung Vandans. TAGESORDNUNG: 1) Genehmigung von Grundteilungen gem. §§ 34 und 35 RP-Gesetz a) Vergrößerung des Baugrundstückes Gp. 122/1 von Tschabrun Heinz und Ludwina durch Abtrennung von 219 m2 von Gp. 116/4 Raich Gotthard 2) Ansuchen vom SCM-Vandans um Benützung der Rätikonhalle für Trainingszwecke im Feber und März 1975 3) Vergabe der Erstellung von den Trennwänden im UG der Rätikonhalle 4) Spendeansuchen von a) Vorarlberger Blindenbund b) Sprachheilheim Carina c) Ski-Club Montafon - Weltcup 5) Beratung und Empfehlung an die Gemeindevertretung zum Jahresvoranschlag 1975 A) Festsetzung der Steuern und Hebesätze B) Empfehlung zur Festsetzung des Voranschlages in den einzelnen Gruppen lt. Beilage Anwesend waren die Herren Vzbgm. Lorünser, GR Schapler, GR Bott, GV Schoder Ernst, Tschofen, Bellutta, Kovar, Flatz und Tagwerker Paul Entschuldigt war GR Maier Hermann Vorsitzender war Bgm. Vomer Oskar m Begleitung von Gemeindekassier Violand Wolfgang Zur TAGESORDNUNG 1) Die angeführte Grundtrennung lt. Tagesordnung wurde im Sinne der §§ |34 und 35 RP-Gesetz nach Wahrung der öffentlichen Interessen im Sinne der privatrechtlichen Vereinbarungen bewilligt. 2) Dem Ansuchen des SCM Vandans um Benützung der Rätikonhalle im Februar und März 1975 lt. vorgelegtem Plan wurde einstimmig stattgegeben. Eventuelle Veränderungen (z.B. andere Veranstaltungen) sind der Gemeinde vorenthalten. -2- 3) Die Aufstellungen der Trennwände im UG der Rätikonhalle wurden nach Prüfung der Angebote einstimmig an Fa. Neher Franz übergeben. Es soll eine gute Schallisolierung zusätzlich eingebaut werden. 4.) Die Spendenansuchen wurden wie folgt einstimmig genehmigt: a) Vorarlberger Blindenbund S 500, -b) Sprachheilheim Carina S 1000, -c) Ski-Club Montafon - Weltcup S 2000, -5) A) Nach Bekanntgabe der zu erwartenden Einnahmen der angeführten Steuern, Abgaben und Hebesätze wurden im Einzelnen für den Voranschlag 1975 nach eingehender Beratung der Gemeindevertretung folgende Empfehlungen unterbreitet: a) Grundsteuer A für Land- u. forstw. Betriebe 300 v. H. b) Grundsteuer B für sonstige Grundstücke 300 v. H. c) Gewerbesteuer (150 : 150) 300 v. H. d) Lohnsummensteuer 2 v. T. e) Getränkesteuer für alle Getränke mit Ausnahme von Frühstückskaffee 10 v. H. f) Die Vergnügungssteuer für Veranstaltungen wird mit 10% des Kartenverkaufserlöses belassen. Ortsansäßige Vereine sind jährlich von einer Veranstaltung befreit. Weitere Veranstaltungen können über Ansuchen von der Vergnügungssteuer ebenfalls befreit werden. Für die Musikboxen soll eine Pauschalierung erwirkt werden. g) Verwaltungsabgaben 1. für öffentliche Veranstaltungen bis 24 h = 50, - S bis 2 h = 100, - S darüber hinaus = 150, - S zuzüglich S 150, - bzw. nach 24 Uhr je Stunde S 18, Bundesstempelmarken und S 20, - Verwaltungsabgaben (z.B. Tanzlizenz bis 1.00 Uhr also S 288, -) 2. Für Baubewilligungen 1/4% der Baukostensumme á S 1.100, - per Kubikmeter umbauter Raum. h) Die Gästetaxe incl. Fremdenverkehrsförderungsabgabe soll mit S 4, 20 im Rahmen der Taxeordnung festgesetzt werden. i) Der Fremdenverkehrsbeitragspunkt für gewerbliche Betriebe soll bei S 10, - belassen werden. j) Mull soll nur aus genormten (Ochsner) Kübeln entleert werden. Fehlende Kübel sind auf eigene Kosten anzuschaffen. Die Abfuhrgebühr soll wie folgt festgesetzt werden: Haushalt mit einer Person S 70, -- Haushalt mit zwei u. mehr Personen bzw. 35 Lt. K. S Gewerbebetriebe u. Haushalte mit dem 55 Lt. Küb. S Weiters soll pro Fremdennächtigung oder Gewerbetarif hinzugerechnet werden. S 180, -240, -0, 20 zum Personen- Es wird empfohlen, die Einhebung der Mullgebühr für die Fremdennächtigungen mit der Vorschreibung der Gästetaxen über das Rechenzentrum vorzunehmen. -3- Die Gewerbebetriebe ohne Nächtigungen sollen außerdem für die Belastung bzw. Inanspruchnahme der Mülldeponie mit insgesamt S 12.000, -- belastet werden. Dem Mehrbedarf von Mullentleerungsgut ist durch Anschaffung zusätzlicher oder größerer Kübel zu entsprechen. Für den saisonbedingten Mehrbedarf soll die Abgabe von bedruckten Mullsäcken wie folgt vorgesehen werden: Müllsäcke werden vom Gemeindeamt abgegeben: 5 Stück zu S 35, -10 Stück zu S 60, -In sämtl. empfohlenen Gebühren der Mullabfuhr ist die Mehrwertsteuer enthalten. k) Die Hundesteuer ist für alle über 3 Monate alten Hunde einheitlich mit S 70, — festgelegt worden. Jeder weitere Hund im gleichen Haushalt wird mit S 140, - verrechnet. l) Die Wasserverbrauchsgebühren incl. Mehrwertsteuer sollen wie folgt festgesetzt werden: 1) Der Preis für den Kubikmeter bezogenes Wasser soll S 0, 80 betragen. Je ganzjährig gehaltenes Stück Großvieh sollen 50 m3 frei sein. 2) Die Zählermiete soll bei S 50, - im Jahr belassen werden. 3) Jene ca. 20 Haushalte, deren Verbrauch noch nicht i durch Wassermesser registriert wird, sollen pro j Person S 70, - Jahrespauschale bezahlen. m) Die Wasseranschlußgebühr incl. Mehrwertsteuer für Neu- oder Zubauten bei Hauptwohngebäuden soll sich wie folgt zusammensetzen: 1) Die Grundgebühr beträgt S 4.000, - und 2) S 14, - per m3 umbauter Raum zum Zeitpunkt der Schlußüberprüfung Für Anschlußwerber oder mindestens ein Eheteil, die Jahre ununterbrochen in Vandans ihren Hauptwohnsitz hatten, soll sich diese Anschlußgebühr um 50% als indirekte Wohnbauförderung ermäßigen. 3) Objekte die nach der Schlußüberprüfung des Neu- oder Zubaues über 1800 m3 aufweisen, sollen zur Anschlußgebühr Wassererschließungskosten bezahlen. Die Höhe soll von der Gemeindevertretung individuell festgesetzt werden. n) Die Benützungsgebühr für eine Grabstätte mit 1, - m Breite, doppelter Beerdigungstiefe für 2 Beerdigungen und 14 Jahren Berechtigungszeit im Sinne der Friedhofsordnung beträgt für Einwohner von Vand-ans S 1.100.— o) Die Totengräbergebühr für eine Grabstätte soll bei doppelter Tiefe von 2.40 m S 1.000- und bei einfacher Tiefe von 1.70 m S 600, - betragen. -3- p) Zur Förderung der Landwirtschaft für ortsansäßige Landwirte wird folgende Regelung empfohlen: a) auf die Einhebung von Sprunggeld zu verzichten; Auswärtige und nicht herdebuchfähige Tiere werden beim Herdebuchstier mit Standort Schoder Josef, 127 zum Sprung nicht zugelassen b) für die Kosten der Stierhaltung aufzukommen c) die Kosten für die künstliche Besamung zu übernehmen d) den Abgang des Viehzuchtvereines aus den monatlichen Milchprobenarbeiten zu übernehmen soferne keine Einnahmen (z.B. Stierhalteprämien usw.) zu verzeichnen sind e) je Sprung beim Rayonstier bei Bitschnau Gebhard S 1003- von der Gemeinde zu vergüten. Auswärtige haben den Sprung direkt mit S 200, - beim Stierhalter zu begleichen. B) Der Bürgermeister erläuterte die enormen finanziellen Belastungen der Gemeinde anhand des vorliegenden Entwurfes zum Voranschlag 1975. Es wurden Ergänzungen in den Ein- und Ausgängen vorgenommen. Somit soll der Voranschlag 1975 in den einzelnen Gruppen wie aus der Anlage ersichtl. festgesetzt werden: Gruppe Einn. (i.T.) 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Ausgaben Allgemeine Verwaltung 89 882 Öffentl. Ordnung und Sicherheit -16 Schulwesen 331 2.072 Kulturwesen -158 Fürsorgewesen und Jugendhilfe 4 1.221 Gesundheitswesen und Sport 11 763 Bau-, Wohnungs- u. Siedlungswesen 378 1.177 Öffentliche Einrichtungen 378 1.594 Wasserwerk 343 232 Finanz- und Vermögensverwaltung 8.819 2.181 _____ _____ 10.353 Vermögensgebarung 10.296 10 Entnahme aus Kassabeständen 1.016 _____ Budget 1975 1.083 11.379 ====== _____ 11.379 ====== - Ende der Beratungen um 22.45 Uhr f.d.R.d.A. gez. Bürgermeister: