19770311_GVE014

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:35
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1977-03-11
Erscheinungsdatum 1977-03-11
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS Niederschrift über die am Freitag, den 11. März 1977, um 20.00 Uhr stattgefundene 14. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Vandans TAGESORDNUNG 1) Eröffnung, Begrüßung sowie Feststellung der Beschlußfähigkeit 2) Genehmigung der Niederschrift der 13. Sitzung vom 7.1.1977 3) Beschlußfassung zur Schwimmbadverpachtung: a) Festsetzung der Eintrittspreise, für 1977 b) Art, Umfang und Laufzeit der Ausschreibung 4) Stellungnahme gegen die Auflösung des Bezirksgerichtes Montafon 5) Beschlußfassung zur Hauptschule Außermontafon: a) Ansuchen beim Amt der Vorarlberger Landesregierung um die Errichtungsbewilligung für die Talschaftssonderschule und des Polytechnischen Lehrganges in Vandans b) Bedingungsweiser Beitritt zum Gemeindeverband Hauptschule Außermontafon 6) Stellungnahme der Gemeinde Vandans zur abgeänderten Trassenführung der geplanten Montafonerstraße B 188 7) Ankauf von 99.76 ar und Stall Bp 522 in EZl. 515 von Schoder Heinrich 8) Auftragsvergaben für den Hochbehälter Zwischenbach mit insg. S 218.508.82 ohne Mwst. a) b) c) d) 9) a) b) Schlosserarbeiten Installationsarbeiten Rohrlieferung Elektroinstallationen Wasseranschlußansuchen von Wilhelmer Elisabeth c) Dietrich Karl Riezler Heinr. d) Hausser Eckhard BERICHTE a) Dzt. Stand der Studie Seilbahn Golm/Platzis b) 11. Standessitzung -2- Anwesend waren: Bürgermeister Vonier Oskar als Vorsitzender, alle 4 Gemeinderäte und 11 Gemeindevertreter Ersatzmann: Nesensohn Walter Entschuldigt: Bott Alfons, Alge Edi, Tschabrun Heinz zur Tagesordnung: 1) Der Vorsitzende eröffnete um 20.00 Uhr die Sitzung, begrüßte die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung sowie die Zuhörer und stellte die Beschlußfähigkeit fest. 2) Die Niederschrift der 13. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung wurde einstimmig genehmigt. 3) a) Die Eintrittspreise für die Schwimmbadsaison 1977 wurden einstimmig wie 1976 belassen uzw.: Kinder bis 15 Jahre S 5, Talbewohner und Kurgäste S 11, Auswärtige Erwachsene S 14, Saisonkarten Kinder bis 15 S 60, Saisonkarten Erwachsene S 140, b) Die Ausschreibung für die Schwimmbadverpachtung soll auf der Grundlage des letzten Pachtvertrages mit folgenden Änderungen erfolgen: Fällmittel und Chlor werden von der Gemeinde zur Hälfte mitfinanziert; Die Vorschreibung über die Düngung des Rasens sowie über das Mähen kann entfallen. Die Ausschreibung soll in den beiden Vorarlberger Tageszeitungen sowie im "Anzeiger" veröffentlicht werden. Als Abgabefrist des Anbotes wurde der 12.4.77 festgesetzt. Die neue Ausschreibung erfolgt für die Dauer von 2 Jahren (1977 und 1978). 4) Die Gemeindevertretung Vandans beschließt einstimmig, den Herrn Landeshauptmann und die Landesregierung aufzufordern, die bisherige Haltung nicht zu ändern und einer Auflösung des Bezirksgerichtes Montafon in Schruns nicht zuzustimmen. Außerdem wird der Herr Landeshauptmann ersucht, sich dafür einzusetzen, daß der Gerichtsvorsteherposten umgehend durch das Oberlandesgericht ausgeschrieben und auch für längere Dauer besetzt wird. Nachdem die Erhaltung des Bezirksgerichtes ausschließlich in die Kompetenz des Bundes fällt, dürfen dem Stand Montafon bzw der Gemeinde Vandans keine wie immer gearteten Kosten aus dem Umbau bzw. der Renovierung erwachsen. Die Erhaltungskosten dürfen nicht über den bisherigen Rahmen hinausgehen. 5) Einleitend wurde zur Hauptschule Außermontafon folgender Sach verhalt dargelegt: Das äußere Montafon ist seit einigen Jahren bemüht, in einem der letzten Hauptschulsprengel Vorarlbergs auch den zweiten Klassenzug einzuführen. Im Jahre 1975 wurde mit Zustimmung aller Gemeinden intensiv mit der Planung einer 22-klassigen Mittelpunktschule begonnen. Von der Gemeinde Schruns wurde -3- hiezu das Grundstück an der Umfahrungsstraße bestimmt. Mit einem Kostenaufwand von 60 Mill S seilte in dieser Schule neben der Hauptschule auch die Sonder- und Musikschule sowie das Polytechnikum untergebracht Werden. Dadurch wäre ua. auch in Vandans Schulraum ungenutzt geblieben. Die Gemeinde Schruns hat den Bau einer solchen Schule und auf diesem Grundstück abgelehnt. Mit Zustimmung aller Gemeinden wurde von der Gemeinde Schruns eine zweite Planung auf dem Zudrellareal für 12 Klassen betrieben. Von der Gemeinde Schruns wurde das Projekt Arch. Ruhm mit 16 Klassen und einer 2-teiligen Turnhalle zur Ausführung vorgeschlagen, welches auf 50 Mill S zu stehen kommt. Von der Gemeinde Vandans wären in 15 Jahren anteilige Investitionskosten von 7.983.000, - S zuzüglich 3.300.000, - S Betriebsaufwand, also insgesamt S 11.283.000, - bzw. 752.180, - S im Jahr zu tragen. Dies veranlaßte die Gemeinde Vandans, neuerliche Erhebungen zum Klassenbedarf für die nächsten 10 Jahre im Außermontafon zu machen. Unter Berücksichtigung des Geburtenrückganges, der steigenden Lehrerstellen und Verringerung der Schüler je Klasse liegt der Höchstbedarf bei 22 Hauptschulklassen zuzüglich Nebenräume bzw. Sonderklassen (siehe Aufstellung). Bei einer Hauptschule in Vandans mit den Schülern von Vandans, St.Anton und 45-48% von Bartholomäberg hätte Vandans einen Zubau von 4 Klassen (Kosten 4 Mill S) errichtet. Sowohl das bestehende Gebäude, als auch der Zubau in Vandans wäre ohne Anrechnung von Investitions- oder Baukosten in den Hauptschulsprengel Außermontafon eingebracht worden. Durch diese Überlegung hätte der leerstehende Schulraum in Vandans genutzt werden können und wäre für alle betroffenen Gemeinden finanziell weit günstiger zu stehen gekommen. Bei der Aussprache mit den Gemeinden Außermontafons am 28.2.77 in der Rätikonhalle wurde von den auswärtigen Vertretern der anderen 5 Gemeinden festgestellt, daß Vandans als Hauptschulstandort abgelehnt wird. Auch wurde von der Schulbehörde die Aufrechterhaltung einer Expositur in Vandans abgelehnt. Es sind für das Außermontafon 2 Sprengel mit zwei Direktorien in Schruns vorgesehen. Das Amt der Landesregierung steht auf dem Standpunkt, daß gegen den Willen der Gemeinden keine Schulsprengelteilung vorgenommen wird. Die Gemeindevertretung Vandans hat daher einstimmig einem bedingungsweisen Beitritt zum Hauptschulsprengel Außermontafon mit dem Standort in Schruns unter folgenden Auflagen zugestimmt: 1. Vom Amt der Landesregierung wäre der Gemeinde Vandans die Errichtungsbewilligung zur Führung eines Pflichtsprengeis der Talschaftssonderschule und des Pflichtsprengeis des polytechnischen Lehrganges als Garantie zur Belegung des leerstehenden Schulraumes zu erteilen. 2. Dem Schulverband sind schriftlich verbindliche Subventionierungs- und Zinszuschußzusagen nach Prüfung des Projektes im Rahmen der Schulbauverordnung zu bestätigen. 3. Die Gemeinde Vandans darf nur zur Zahlung der anteiligen Kosten für ein 10-klassiges, erweiterungsfähiges Projekt in Schruns herangezogen werden. 4. Auf die Gemeinde Vandans dürfen nur die Kosten der unbedingt notwendigen Turnhallenräumlichkeiten einer 10-klassigen Hauptschule nach den Vorschriften der Schulbauverordnung, LGBl. 36/65 verumlagt werden (Turnsaal 12 x 24 m). 5. Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Form über den gegenständlichen Sachverhalt und Beschluß der Gemeindevertretung Vandans zu informieren. -46) Nach Prüfung des generellen Projektes der Montafonerstraße B 188 wären tieferstehende Abänderungen zu berücksichtigen: 1. Die geplante Unterführung des Wirtschaftsweges zwischen km 81.8 und 81.9 (Steg) wäre so auszubilden, daß eine spätere GemeindeStraße über die Ill nach Vandans-Vens unterführt werden könnte. 2. Ebenso wäre die Unterführung des Wirtschaftsweges zwischen km 81.4 und 81.5 so auszubilden, daß die bestehende Gemeindestraße über die gedeckte Holzbrücke nach Vandans ungehindert befahrbar wäre. 3. Die Abfahrt über die Brücke nach Vandans bei km 80.5 ist auch mit einem einspurigen Rechtsabbieger von Bludenz kommend in die geplante neue Brücke vorzusehen. 4. Die gegenständliche Brücke wäre mit einem Gehsteig zu versehen, um den bestehenden Gehweg zum Bahnhof Vandans fortsetzen zu können. 5. Die Abfahrtsrampe von der Brücke auf die B 188 wäre tunlichst auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu verkürzen. 6. Die voriges Jahr neu Vernichtete Illuferverbaung zwischen km 80.1 und 80.2 im Bereich des Schwimmbades wäre unbedingt zu erhalten, daß der bestehende Waldgürtel zur Abschirmung des Schwimmbades noch verdichtet werden könnte. 7. Aus der Verlegung des Wasserwerkes zwischen km 80, 3 und 80, 4 dürfen der Gemeinde keine kosten erwachsen. 8. Im Interesse des gesamten Außermontafons hat der Illuferweg auf Vandanser Seite überörtliche große Bedeutung. Da eine Neutrassierung zufolge Verlegung der Ill notwendig ist, wird däs Einverständnis des Wasserbauamtes vorausgesetzt. Es wird erwartet, daß der Fußweg in die Ablöse miteinbezogen und eine maschinelle Hilfeleistung bei Wiedererrichtung geboten wird. 9. Durch die Errichtung der Zufahrtsspange bei km 78.8 im Bereich des Ausgleichsbeckens Rodund darf nicht die Übernahme der Landesstraße 82 als Gemeindestraße abgeleitet werden, da diese Straße dann von und nach Bartholomäberg mündet. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, dem Landesstraßen- und Planungsamt die gegenständliche Stellungnahme persönlich zu unterbreiten. 7) Die Gemeindevertretung Vandans beschließt einstimmig den Ankauf von 99.76 ar Grund von Schoder Heinrich, Vandans 162, um S 150, -/m2. Ferner wird für den Stall Bp 522 eine Ablöse von S 50.000, - vereinbart, (incl. Holzservitutsrecht) Der Kaufpreis wird wie folgt bezahlte Schoder Heinrich erhält nach Vorvertragsunterzeichnung 1 Mill S als Anzahlung? die Restzahlung wird nach grundbücherlicher Eintragung überwiesen. 8) Die Auftragsvergaben für den Hochbehälter wurde nachstehenden bestbietenden Firmen erteilt: a) Schlosserarbeiten an Fa. Morscher, Klaus, um S 23.712, -; es soll jedoch über polyesterbeschichtete Stahlleitern und Haltegriffe ein Nachtragsangebot eingeholt werden. -5- b) Installationsarbeiten an Fa. Heinrich Wagner, Bludenz, um S 72.720, c) Rohrlieferung an Fa. Schmidt's Erb., Bludenz, um S 109.582, d) Elektroinstallationen an die Montafonerbahn AG., Schruns, um S 12.493, 9) Die Wasseranschlußansuchen von Wilhelmer Elisabeth 11 Riezler Heinrich Schruns Dietrich Karl 73 Hausser Eckhard Nüziders wurden unter den Bedingungen der Wasserleitungs- und Gebührenordnung einstimmig genehmigt. - Ende der Sitzung 0.30 Uhr F.d.R.d.A. gez. Bürgermeister