19590325_GVE052

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:47
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1959-03-25
Erscheinungsdatum 1959-03-25
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Publikationen GVE-Protokolle_gve
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 25. März 1959 um 20.00 Uhr im Schulhaus stattgefundenen 52. öffentlichen Gemeindevertretungssitzung. TAGESORDNUNG : 1. Protokollgenehmigung 2. Berichte 3. Ansuchen des Otto Bitschnau um Baugrund für einen Lagerschuppen bei HNr. 136 4. Beschlußfassung wegen Ausschreibung des Gemeindehauses zur Projektierung 5. Stellungnahme zum Lokalbedarf einer zweiten Apotheke in Bludenz 6. Besteuerung der Musicboxes. - - Anwesend waren : der Bürgermeister, 2 Gemeinderäte und 12 Gemeindevertreter; Ersatzmann für Tschabrun Karl war Moosbrugger Rudolf. Vorsitzender : Bürgermeister BITSCHNAU Alfons zur Tagesordnung : zu 1.) Der Inhalt der verlautbarten 51. öffentlichen Gemeindevertretungssitzung wurde vollinhaltlich genehmigt. Die Niederschrift ist den Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen. zu 2.) Berichte a) Der Bürgermeister berichtete über die Kommissionierung des Bahnüberganges der Landstraße II.0.Nr. 189. b) Ein Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung über die Genehmigung der Nachtragsvorlage 1958 und des Voranschlages 1959 wurde zur Verlesung gebracht. Gleichzeitig wurden die Auswirkungen des neuen Finanzausgleiches 1959 erläutert. c) Ein Bericht über die Regelung der Erhaltung der Rellstalstraße wurde zur Kenntnis genommen. zu 3.) In schriftlicher Abstimmung wurde beschlossen Tischlermeister Bitschnau Otto Baugrund für einen Lagerschuppen bei HNr. 136 wahlweise käuflich (5.- S/m2) oder pachtweise (0.50 S/m2) zu überlassen. -24.) Einem Bericht zufolge sind die Ausschreibungsunterlagen zu einem stillen Wettbewerb für die Projektierung eines Gemeindehausbaues versandbereit. Gleichzeitig wurde aber festgestellt, daß einzelne Ortsbewohner mit der Lösung des betreffenden Bauplatzes nicht konform gehen. Insbesondere hätte die Art der Grundablöse teil weise Unbehagen ausgelöst, die durch Unkenntnis des wahren Sachverhaltes hervorgerufen wurde. Bgm. Bitschnau spricht sich für die Absetzung der Gemeindehausprojektierung aus, weil er persönlich weder an einer geldlichen noch naturellen Abfindung für die Grundbeistellung interessiert ist. Im Gegenteil vertritt er nach wie vor die Ansicht. gemeindeeigene Gründe zu verbauen. Die Wortmeldungen der Gemeindevertreterbringen jedoch einhellig zum Ausdruck, daß die Gemeinde zur Verwirklichung weiterer Bauvorhaben die geeigneten Gründe teilweise anderweitig benötigt und daher im Sinne der vielseitigen Zweckbestimmung des Gemeindehauses, dasselbe an einem frequenten Platze errichten will. Aus diesem Grunde hat die Gemeindevertretung bei de am 11.3.59 stattgefundenen Lokalaugenschein das Angebot mit S 60.- pro m2 Grundablöse gestellt bzw. Grundtausch von nicht zur Verbauung geeigneten Grundflächen angeboten. Die Gemeindevertretung legt Wert darauf, daß sich Bgm. Bitschnau weiterhin an die grundsätzliche Zusage der Grundabtretung verpflichtet fühlt. Des weiteren wird bestätigt, daß Genannter stets für die Verbauung gemeindeeigener Gründe eingetreten ist und sich unterdessen bemüht hat, soferne die Bauplatzfrage als Definitivum zu betrachten ist, durch Selbstbeschaffung von Ersatzgrund die Gemeinde finanziell zu entlasten. Schließlich wird beschlossen dem Antrag des Bgm. Bitschnau auf Vertagung der Projektausschreibung zuzustimmen bis eine günstige Lösung der Grundstücksbeistellung möglich ist. Weiter wird gefordert, nach entsprechender Aufklärung der Bevölkerung die Planung und Projektierung des Gemeindehausbaues voranzutreiben, damit die Verwirklichung des Bauvorhabens im kommenden Jahre möglich ist. zu 5.) Gegen die Neueröffnung einer zweiten Apotheke in Bludenz wird kein Einwand erhoben. zu 6.) Die Gemeindevertretung wurde davon in Kenntnis gesetzt, daß mit Erlaß des Amtes der Vorarlberger Landesregierung die Musicboxes nunmehr auch kriegsopferabgabepflichtig sind. Auf die Einhebung der 10%igen Vergnügungssteuer wurde verzichtet. Gegen diese Beschlüsse der Gemeindevertretung und gegen die auf Grund solcher Beschlüsse ergangenen Bescheide steht, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die Berufung gem. § 109 Abs. 3 VGO 1935 offen. Diese ist schriftlich oder telegrafisch binnen zwei Wochen vom Zeitpunkte dieser Verlautbarung an oder erfolgter Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Bescheides, im Falle mündlicher Verkündigung mit dieser, beim Gemeindeamte Vandans einzubringen. - Schluß der Sitzung um 1.30 Uhr gez. Bürgermeister [Samt Unterschriften.]