19590428_GVE053

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:51
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1959-04-28
Erscheinungsdatum 1959-04-28
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS NIEDERSCHRIFT über die am Dienstag, den 28. April 59 um 20.00 Uhr im Schulhaus stattgefundenen 53. öffentlichen Gemeindevertretungssitzung. TAGESORDNUNG: 1. Genehmigung der Niederschrift der 52. Gemeindevertretungssitzung 2. Berichte: a) Übernahme der Rellstalstraßenbetreuung b) Kostenaufwand für den Ausbau der Siedlerstraße 3. Beschlußfassung wegen Asphaltierung von Gemeindestraßen Entsendung von Schätzmännern zur Flurschadensvergütung bei HNr. 7 5. Beschlußfassung wegen Anschaffung eines Steinbrechers 6. Provisorische Einstellung von zwei Hilfsarbeitern 7. Beschlußfassung zum Abänderungsvorschlag der Standesstatuten 8. Beschlußfassung wegen Möbilierung einer 6. Schulklasse 9. Ansuchen um einen Zuschuß zur Wiener-Fahrt der 6. Schulklasse 10. Grundkaufgesuch des Hermann Zimmermann (ca. 120 m2 ) für einen Hühnergarten. 11. Ablösevorschlag der Garsilla-Waldbesitzer zum Holz- u. Streueservitut 12. Ansuchen von Doz. Dr. Albrich um Wasseranschluß bei Hnr. 32 13. Ansuchen um Grundtrennung der Besitzer HNr. 85, 90, 91, und 92 (Bauplatz Dietrich Josef, Jagdaufseher, Vandans 85 ) 14. Unterstützungsansuchen des Landesverbandes vom Roten Kreuz 15. Unterstützungsansuchen des Zivilinvalidenverbandes Österreich 16. Beschlußfassung wegen der Begradigung der Gemeindestraße Vonier Neher Oskar in Richtung Böschis . 17. Absprache wegen Grunderwerb für allfälligen Straßenbau von HNr. 136 bis HNr. 148 ----- o ----Anwesend waren : der Bürgermeister, 2 Gemeinderäte und 10 Gemeindevertr. Abwesend waren : GV Wachter Meinrad, Tschabrun Karl und Egele Hans; Ersatzmann für Egele Hans war Schoder Josef . Vorsitzender: Bürgermeister BITSCHNAU Alfons zur Tagesordnung: zu 1) Der Inhalt der verlautbarten 52. öffentlichen Gemeindevertretungssitzung wurde vollinhaltlich genehmigt. Die Niederschrift ist den einzelnen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen. -2zu 2.) Berichte: a) Den Anwesenden wurde ein Schreiben der VIW zur Kenntnis gebracht, wonach die Betreuung der Rellstalstraße der Gemeinde für 1959 gegen Entgeld übertragen wurde; der bisher beschränkt-öffentliche Verkehr wird bis zur Schlußüberprüfung des Lünerseewerkes aufrecht erhalten werden. b) Der Bürgermeister berichtete über den bisherigen Kostenaufwand für den Ausbau der Siedlungsstraße . c) Nach einem Schreiben der forsttechn. Abtlg. für Wildbach- und Lawinenverbauung wird der Dammweiterbau am rechten Mustrigilbachufer frühestens im Winter 60/61 erfolgen und wird es dann Aufgabe einer Amtsabordnung sein, zu entscheiden, in welcher Form der Weiterbau ausgeführt wird. zu 3.) Nach Anhörung der Gemeindevertretung soll die Rellstalstraße hinauf bis zur Kreuzung Innerbach unverzüglich mit einem Mischgutbelag versehen werden. Für eine einmalige Neutränkung der Gemeindestraße vom Mustrigil bis zur Kreuzung HNr. 200 wurden ca. 10.000.- S bewilligt. zu 4.) Zur Fluraschadenfeststellung bei HNr. 7 (Kanalisation) sollen die drei Ortsschätzer herangezogen werden. zu 5.) Es wurde beschlossen eine Steinbrecheranlage WMB Gr. II mit selbsttätiger Fettschmierpumpe zum Preis von 30.000.- Schilling unverzüglich anzuschaffen. zu 6.) Während des Sommers sollen zwei Hilfsarbeiter eingestellt werden; es ist dies ortsüblich zu verlautbaren. Nähere Bedingungen und Leistungen der Gemeinde Vandans sind in einem vertraulichen Protokoll festgehalten. zu 7.) Die Gemeindevertretung hat einstimmig zur Ergänzung des § 3 und der Abänderung des § 4 der Statuten des Standes Montafon die Zustimmung erteilt. § 3 der Standesstatuten besagt nunmehr, daß nur Standesbürger in Angelegenheiten des Standes, sohin auch in der Verwaltung des angeschlossenen Forstfondes zu entscheiden haben. Nach § 4 vertritt der Standesrepräsentant den Stand Montafon nach aussen. zu 8.) Der Notwendigkeit entsprechend soll für das kommende Schuljahr eine 6. Schulklasse errichtet und möbiliert werden; es wird das Klassenzimmer der Fortbildungsschule herangezogen werden. zu 9.) Zur Wiener-Fahrt der 6. Schulklasse wurde mit 7 JA, 4 NEIN und 1 LEER-Stimme in schriftlicher Abstimmung ein Beitrag in Höhe von 1.500.- Schilling gewährt; der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. zu 10.) Zimmermann Hermann wurde die Möglichkeit eröffnet Grund (ca. 120 m2) für einen Hühnerstall von der Gemeinde zu pachten. zu 11.) Mit den Garsilla-Waldbesitzern soll vorerst wegen der Servitutenablöse der Umfang des Servituts besprochen werden. zu 12.) Dem Ansuchen um Wasseranschluß von Doz. Dr. Albricht für das Haus Nr. 32 wurde unter den Bedingungen der Gemeindewasserleitungs- und Gebührenordnung 1957 entsprochen. zu 13.) Auf Grund des Lageplanes von Ing. Cons. f. VW Th. RÜMMELE GZ 1010/59 vom 31.3.59 wurde der Grundtrennung der Besitzer von Hnr. 85, 90 91 und 92 zugestimmt (Bauplatz Dietrich Josef, Jagdaufseher, 85 ). -3zu 14.) Neben einer Haussammlung der Volksschule werden dem Roten-Kreuz 200.- S als Spende zugeleitet werden. zu 15.) Das Ansuchen des Zivilinvalidenverbandes Österreichs wurde vertagt zu 16.) Es wurde beschlossen die Gemeindestraße in Richtung Lorüns beim Stall des Neher Oskar (Mauer) zu begradigen. Für den zu entfernenden Eschen verlangt GR Neher keine Ablöse. zu 17.) Der Bürgermeister wird beauftragt wegen dem Grunderwerb für einen evtl. Straßenbau von HNr. 136 bis HNr. 148 die Verhandlungen auf der Ablösegrundlage von 5.- S/m2 weiterzuführen. Gem. § 34 der VGO wurde nachstehenden Punkten die Dringlichkeit zuerkannt : zu 18.) Zur Grundablöse bei der Verbindungsstraße Außervens wurde festgestellt, daß der Straßenkörper und der derzeitige Sicherheitsstreifen zwischen Straße und Gluandigraben abzulösen ist, ohne daß die ursprüngliche Erhaltungspflicht des Gluandigrabens berührt wird. zu 19.) Notwendigerweise wird das Sprunggeld für alle drei Stiere einheitlich mit 50.- Schilling festgesetzt. zu 20.) Die Planierungsarbeiten für den erworbenen Wildbachgrund Gp. 353/6 (Teilstück westl. der Landstraße II.0.189) werden an die Fa. G. Hinteregger, Bregenz zum Preise von 15.000.- S vergeben; der auf diesem Grundstück an Brugger Hilbert bereits zugesagte Bauplatz wird gegen Verrechnung ebenfalls mitplaniert und parzelliert. --- o --Gegen diese Beschlüsse der Gemeindevertretung und gegen die auf Grund solcher Beschlüsse ergangenen Bescheide steht, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die Berufung gem. § 109 Abs. 3 VGO 1935 offen. Diese ist schriftlich oder telegrafisch binnen zwei Wochen vom Zeitpunkte dieser Verlautbarung an oder erfolgter Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Bescheides, im alle mündlicher Verkündigung mit dieser, beim Gemeindeamte Vandans einzubringen. - -Schluß der Sitzung um 1.00 Uhr- Für die Richtigkeit der Ausfertigung : [Samt Unterschriften.] gez. Bürgermeister